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Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2011/ 2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
01.03.11, 14:26
Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2011/ 2012) Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2011/ 2012) Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2011/ 2012) Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2011/ 2012) Beschlussvorlage (Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2011/ 2012)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: 15 Drucksache: WP835/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 01.03.2011 Betreff: Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2011/ 2012 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises die vorgelegte Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2011/2012 mit der Schaffung von 11 neuen Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss Begründung: Die jährliche Festlegung der Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen für das kommende Kindergartenjahr gehört zu den Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe; die entsprechende Meldung an das Landesjugendamt hat nach KiBiz jährlich zum 15.03. eines jeden Jahres zu erfolgen. Aufgrund der zum 01.01.2011 erfolgten Beauftragung der Stadt Bedburg mit der Durchführung der Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe obliegt die Festlegung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2011/2012 der Stadt Bedburg. Neben den bereits dargestellten `Problemstellungen´ weist die Verwaltung ergänzend darauf hin; dass nach Sichtung der Akten in fünf Einrichtungen die Betriebserlaubnis zur Aufnahme von Kindern unter drei Jahren fehlt, obwohl bereits U3-Plätze belegt werden. Die Verwaltung hat sich darauf hin unmittelbar mit den betreffenden Einrichtungen in Verbindung gesetzt; zwischenzeitlich wurde die Betriebserlaubnis für eine Einrichtung beantragt, alle anderen Einrichtungen wurden seitens der Verwaltung dazu aufgefordert, bis spätestens zum 15.03.2011 die erforderlichen Anträge an das Jugendamt zu stellen. Im Ergebnis konnten in der letzten Woche die zur Festlegung der Angebotsstruktur erforderlichen Trägergespräche zum Abschluss gebracht werden; auch fand am 23.02.2011 ein Abstimmungsgespräch mit dem Rhein-Erft-Kreis statt, um sicherzustellen, dass die in der Angebotsstruktur angedachten Veränderungen grundsätzlich mit den Überlegungen des Bedarfsplans 2009-2012 übereinstimmen. Der Kindertagesbetreuungsbedarfsplan 2009-2012 stellt neben den aktuellen Kinderzahlen, der Elternbefragung und den geplanten schrittweise stattfindenden Um- und Ausbaumaßnahmen die Grundlage für die vorliegende Angebotsstruktur 2011/2012 dar. Da sich der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung schrittweise bis 2013 auf Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, ausweiten wird, wird die Verwaltung unterjährig den Kindertagesbetreuungsbedarfsplan unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, überarbeiten. Ziel der Verwaltung ist hierbei, den ab Sommer 2013 geltenden Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, zu berücksichtigen/ sicherzustellen. Die aktualisierte Fassung des Bedarfsplanes wird künftig Grundlage für die Angebotsplanungen in den Folgejahren sein; sie wird dem Jugendhilfeausschuss nach Fertigstellung zur Beschlussfassung zugeleitet. Insgesamt ist betreffend des aktuellen Stands der Um- und Ausbauplanungen gegenwärtig eine Stagnation festzustellen. Ursächlich hierfür ist vorrangig, dass an das Landesjugendamt gerichtete Anträge von Kindertageseinrichtungen auf Investitionskostenförderung aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung über den NRW-Nachtragshaushalt noch nicht bewilligt wurden. Platzbedarf in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege - Kindertageseinrichtungen: Über Dreijährige Der Kindertagesbetreuungsbedarfsplan 2009-2012 weist für das Kindergartenjahr 2011/2012 unter Berücksichtung des vorgezogenen Einschulungstermins einen Platzbedarf von 534 Plätzen für Kinder ab drei Jahren sowie als Ausbauziel 128 Plätze für Kin- der unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen aus. Eine Überprüfung der aktuellen Kinderzahlen aus Januar 2011 ergibt zum Stichtag 01.08.2011 eine geringfügige Veränderung; zum v. g. Stichtag werden 525 Kinder im Alter von drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben (3 Kernjahrgänge). Für die Kinder ab drei Jahren sind in der Angebotsstruktur 2011/2012 insgesamt 574 Plätze vorgesehen; dem gegenüber stehen wie o. a. ausgeführt 525 Kinder mit Rechtsanspruch. In Bezug auf den hereinwachsenden Jahrgang ist festzustellen, dass ausgehend von einer Berechnungsgröße von 50%, 94 Plätze im Ü3-Bereich für den hereinwachsenden Jahrgang benötigt werden. Insgesamt besteht folglich ein Platzbedarf in Höhe von 619 Plätzen im Bereich der über Dreijährigen. Mit 572 zur Verfügung gestellten Plätzen bedeutet dies ein Unterangebot/ Versorgungsdefizit in Höhe von 47 Plätzen; die Bedarfsdeckung liegt dabei bei rund 92 %. Erfahrungsgemäß wird jedoch nicht zu 100% sondern lediglich zu 90 % von dem Rechtsanspruch Gebrauch gemacht, so dass sich das errechnete Versorgungsdefizit auf 21 `vakante´ Plätze relativiert. Auch ist ergänzend anzumerken, dass grundsätzlich die Möglichkeit einer Überbelegung mit max. 2 Kindern pro Gruppe besteht. Unter Dreijährige Im Bereich der unter Dreijährigen sind zum schrittweisen Ausbau der Plätze Umstrukturierungen von 4 bestehenden Gruppen, sowie die Erweiterung um einen U3-Platz in dem Waldkindergarten Waldwichtel angedacht. Durch die Erweiterung um 2,5 Gruppen in der Gruppenform I und um 0,5 Gruppen in der Gruppenform II erhöht sich die Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren von aktuell 66 Plätzen auf 78 Plätze (s. Tabelle 1). Den aktualisierten Kinderzahlen der unter Dreijährigen zufolge ergibt sich ausgehend von einer Bedarfsquote von 32 % ein Platzbedarf in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in Höhe von 175 Plätzen. Legt man dabei, wie es die Rechtslage vorsieht, eine Bedarfsquote von 70 % in Kindertageseinrichtungen zugrunde, so ergibt sich hier ein Platzbedarf in Höhe von 122 Plätzen. Mit 78 Plätzen, die im Bereich der unter Dreijährigen zur Verfügung stehen, bedeutet dies gegenwärtig ein Unterangebot von 44 Plätzen im U3-Bereich. Dieses Unterangebot gilt es bis zum Jahre 2013 im Rahmen der Ausbauplanung auszugleichen. Der stufenweise Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren führt, durch die Umwandlung von der Gruppenform III in die Gruppenformen I oder II bis zum Jahre 2013 zu einem Rückgang der bestehenden Plätze für Kinder ab drei Jahren. Mit der für das nächste Kindergartenjahr angedachten Erweiterung auf 78 Plätze für Kinder unter drei Jahren geht demzufolge eine Verringerung im Umfang von 24 Plätzen einher. Berücksichtigt werden hierbei muss jedoch, dass sich die Kinderzahl in den Kernjahrgängen bedingt durch die Vorverlegung des Stichtags für das Einschulungsalter verringert; aktuell gegenüber dem Vorjahr um 42 Kinder. In der nachfolgenden Tabelle sind die v. g., sich gegenüber dem Vorjahr ergebenden Veränderungen im U3-Bereich, dargestellt: 2010/2011 Gruppen insgesamt U3Plätze 2011/2012 Gruppen insgesamt U3Plätze Perspektive/ Ausbauplanung AWO-Kita Mosaik 2 0 2 0 AWOKinderhaus Pusteblume AWO-Kita Sterntaler AWO-Kita Kleeblatt Ev. Kita Feldmäuse Kath. Kita St. Antonius 4 10 4 10 1 0 1 0 2 6 2 6 2 6 2 8 3 6 3 6 Kath. Kita St. Lambertus Kath. Kita St. Martin (Kirchherten) Kath. Kita St. Martinus (Kaster) Kath. Kita St. Peter Kath. Kita St. Willibrord Kita der Johanniter-Unfallhilfe MontessoriKinderhaus Waldwichtel e.V. Gesamt Bedburg 3 0 3 0 2 0 2 6 3 6 3 6 2 GF I 2 6 2 6 2 GF I 3 12 3 12 1 GF II 2 11 2 10 1 0 1 4 1 31 3 66 1 31 4 78 2 GF I (1 integrativ) GF II als 3. Gruppe 2 GF I 2. integr. Gruppe (GF I integrativ) 2 GF I Ingesamt lässt sich in Bezug auf den Stand der Um- und Ausbauplanungen feststellen, dass dieser, wie bereits ausgeführt, gegenwärtig in einigen Einrichtungen stagniert: Zum einen führt die noch ausstehenden Entscheidung des Landesjugendamtes über die Bewilligung der Anträge auf Investitionskostenförderung für die Einrichtungen St. Willibrord und Montessori-Kinderhaus zu einer Stagnation; zum anderen wird der Ausbau an U3Plätzen und die damit verbundene Umwandlung der Gruppenform III in manchen Einrichtungen aufgrund der Anmeldezahlen verschoben. So wird die AWO-Einrichtung Kleeblatt die geplante dritte Gruppe in Gruppenform II zum nächsten Kindergartenjahr noch nicht eröffnen. Die Einrichtung St. Peter verzichtet im kommenden Kindergartenjahr auf die Eröffnung der zweite Gruppen in Gruppenform I, da eine hohe Anmeldequote für Kinder ab drei Jahren vorliegt und die Einrichtung St. Willibrord verschiebt die Gründung einer Gruppe der Gruppenform II aufgrund vieler Platzanfragen für ältere Kinder auf das nächste Kindergartenjahr. Unabhängig von der vorgenannten Stagnation ist das Ausbauziel bis zum Jahre 2013 zu erreichen. Aufgrund dessen ist es das Ziel der Verwaltung, gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen die Ausbauplanung im nächsten Kindergartenjahr voranzutreiben. - Kindertagespflege: Die Bereitstellung von Plätzen in der finanziell geförderten Kindertagespflege ist wie im Kindertagesbetreuungsbedarfsplan festgestellt, als ergänzendes Betreuungsangebot zur Betreuung der unter Dreijährigen erforderlich. Wie o. a. dargestellt, ergibt sich anhand der im Januar 2011 aktualisierten Kinderzahlen ein Platzbedarf für unter Dreijährige in Höhe von 175 Plätzen. Legt man dabei, wie es die Rechtslage vorsieht, eine Bedarfsquote in Höhe von 30% für den Bereich der Kindertagespflege zugrunde, so ergibt sich für diesen Bereich ein Platzbedarf im Umfang von 52 Plätzen. Zum Stichtag 23.02.2011 befanden sich 27 Kinder in Betreuung einer finanziell geförderten Kindertagespflege, so dass ein weiterer Ausbau an Plätzen im Bereich der Kindertagespflege zur Bedarfsdeckung notwendig ist. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Ausbau an Plätzen in Kindertagespflege derzeit verstärkt initiiert wird. Anlage Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2011/ 2012 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 28.02.2011 ----------------------------------Kemmerling ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister