Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 25.09.2009
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-113/2009
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2009
Gemeinderat am 10.12.2009
- öffentlich -
Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine
Begründung:
Im Haushaltsjahr 2009 sind bei Produkt 040 281 002 000 – Sachkonto 5318007 –
Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine – 25.590,00 € und bei Sachkonto
5318008 – Förderung von Kunst und Kultur – 5.000 € veranschlagt. Insgesamt stehen
30.590,00 € zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2008 wurden diese Zuschüsse vom Rat der
Gemeinde Vettweiß wie folgt verteilt:
Fördergruppe 1
1.950,00 €
IG Disternich, IG Jakobwüllesheim, IG Froitzheim, IG Müddersheim, IG Gladbach, IG Soller,
IG Lüxheim
Fördergruppe 2
IG Frangenheim
700,00 €
Fördergruppe 3
500,00 €
Musikverein Ginnick, KG Vettweiß, Gartenbauverein Kelz, Tambourcorps Vettweiß, KG Kelz,
Schützen Vettweiß, Schützen Kelz, Schützen Jakobwüllesheim, Musikfreunde Kelz, Kulturund Naturfreunde Kelz, Bauverein Sievernich
Fördergruppe 4
200,00 €
Kirchenchor Froitzheim, Kirchenchor Gladbach, Kirchenchor Kelz, Singgemeinschaft
Sievernich, MGV Vettweiß, Singgemeinschaft Jakobwüllesheim, Kinderchor Vettweiß,
Kinderchor im Pfarrverband Froitzheim, Ginnick, Soller
Fördergruppe 5
100,00 €
Traktorschmiede Kettenheim, Ortsverband AWO, Pfadfinderstamm St. Gereon, DLRGOrtsgruppe Vettweiß
Bis auf den Kirchenchor Gladbach existieren alle Vereine fort. Der Verteilungsmodus kann
beibehalten werden. Der Kirchenchor Gladbach wird in der Verteilung nicht weiter
berücksichtigt.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat im vergangenen Jahr im Rahmen der „weiteren
Stärkung von Jugend und Familie“ beschlossen, dass Vereine, die gemeindliche
Liegenschaften nutzen und unterhalten, einen Energiezuschuss von 15 Prozent erhalten, um
die gestiegenen Energiekosten abzufedern.
Gleichzeitig werden die Mittel für die Jugendförderung an die entsprechenden Vereine
verausgabt.
Die Gesamtverteilung der Zuschüsse ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Da eine Ratssitzung erst am 10.12.2009 terminiert ist, sollte die Vergabe per Dringlichkeit
durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
die Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine und die Förderung von Kunst und
Kultur gemäß der Anlage 1 zu verteilen.