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Vorlage (Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 25.09.2009 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-113/2009 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2009 Gemeinderat am 10.12.2009 - öffentlich - Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine Begründung: Im Haushaltsjahr 2009 sind bei Produkt 040 281 002 000 – Sachkonto 5318007 – Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine – 25.590,00 € und bei Sachkonto 5318008 – Förderung von Kunst und Kultur – 5.000 € veranschlagt. Insgesamt stehen 30.590,00 € zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2008 wurden diese Zuschüsse vom Rat der Gemeinde Vettweiß wie folgt verteilt: Fördergruppe 1 1.950,00 € IG Disternich, IG Jakobwüllesheim, IG Froitzheim, IG Müddersheim, IG Gladbach, IG Soller, IG Lüxheim Fördergruppe 2 IG Frangenheim 700,00 € Fördergruppe 3 500,00 € Musikverein Ginnick, KG Vettweiß, Gartenbauverein Kelz, Tambourcorps Vettweiß, KG Kelz, Schützen Vettweiß, Schützen Kelz, Schützen Jakobwüllesheim, Musikfreunde Kelz, Kulturund Naturfreunde Kelz, Bauverein Sievernich Fördergruppe 4 200,00 € Kirchenchor Froitzheim, Kirchenchor Gladbach, Kirchenchor Kelz, Singgemeinschaft Sievernich, MGV Vettweiß, Singgemeinschaft Jakobwüllesheim, Kinderchor Vettweiß, Kinderchor im Pfarrverband Froitzheim, Ginnick, Soller Fördergruppe 5 100,00 € Traktorschmiede Kettenheim, Ortsverband AWO, Pfadfinderstamm St. Gereon, DLRGOrtsgruppe Vettweiß Bis auf den Kirchenchor Gladbach existieren alle Vereine fort. Der Verteilungsmodus kann beibehalten werden. Der Kirchenchor Gladbach wird in der Verteilung nicht weiter berücksichtigt. Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat im vergangenen Jahr im Rahmen der „weiteren Stärkung von Jugend und Familie“ beschlossen, dass Vereine, die gemeindliche Liegenschaften nutzen und unterhalten, einen Energiezuschuss von 15 Prozent erhalten, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern. Gleichzeitig werden die Mittel für die Jugendförderung an die entsprechenden Vereine verausgabt. Die Gesamtverteilung der Zuschüsse ist der Anlage 1 zu entnehmen. Da eine Ratssitzung erst am 10.12.2009 terminiert ist, sollte die Vergabe per Dringlichkeit durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine und die Förderung von Kunst und Kultur gemäß der Anlage 1 zu verteilen.