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Info GB (Befragung der Tageseinrichtungen für Kinder hier: Auswertung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 16/2002 08.05.2002 Az.: 51/435-01/Pfa/Sn X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 23.05.2002 Befragung der Tageseinrichtungen für Kinder hier: Auswertung In seiner Sitzung vom 25.09.2001 beauftragte der Jugendhilfeausschuss des Kreises Euskirchen die Abteilung Jugend und Familie zum Thema "Einrichtung eines Frühwarnsystems" eine Befragung bei allen Tageseinrichtungen für Kinder im Kreisgebiet durchzuführen. Ziel dieser Befragung war die Bedarfsfeststellung, ob und in welchen Bereichen die ErzieherInnen fachliche Unterstützung benötigen. Hierzu entwickelte die Erziehungsberatungsstelle des Kreises auf dem Hintergrund einer ausführlichen Vorbefragung von 5 zufällig ausgewählten Tageseinrichtungen einen Fragebogen. Dieser wurde an 138 Tageseinrichtungen für Kinder verschickt. Der Rücklauf lag bei 83 Fragebögen, was einer Rücklaufquote von ca. 60 % entspricht. Leider ließ sich diese Rücklaufquote auch durch eine "Erinnerungsaktion" nicht wesentlich steigern. Zusammenfassung der Auswertungsergebnisse: 1. Die Einrichtung eines Frühwarnsystems wurde mit fast 100 %iger Übereinstimmung als dringend erforderlich angesehen, denn die Zahl der als verhaltensauffällig eingeschätzten Kinder ist mit durchschnittlich 20 % pro Einrichtung sehr hoch. Bezogen auf die 60 %ige Rücklaufquote bedeutet dies in absoluten Zahlen von 4.218 betreuten Kindern werden 935 als verhaltensauffällig eingeschätzt. Auf eine 100 %ige Rücklaufquote hochgerechnet, bedeutet dies, dass wir derzeit von rd. 1.300 verhaltensauffälligen Kindern in der Altersstufe von 3 bis 6 Jahren auszugehen haben. Von diesen 935 als verhaltensauffällig beschriebenen Kindern werden sogar ca. 40 % der Kinder als gefährdet eingeschätzt, davon: 100 = 10,69 % der Kinder als schwer gefährdet 125 = 13.36 % der Kinder als gefährdet 175 = 16,79 % der Kinder als leicht gefährdet beschrieben. Auf eine 100 %ige Rücklaufquote hochgerechnet würde das bedeuten: ca. 166 hochgefährdete Kinder ca. 210 gefährdete Kinder ca. 260 leicht gefährdete Kinder. 2. Welche Aufgaben ergeben sich daraus für die Erzieherinnen?: Seite - 2 • • • diagnostische Einordnung des Grades der Verhaltensauffälligkeit und Einleitung der geeigneten Schritte zur Behebung der Störung. Motivierung von unmotivierten bzw. sich verweigernden Erziehungsberechtigten Begleitung von therapeutischen Fördermaßnahmen außerhalb der Einrichtungen durch geignete Unterstützung innerhalb der Einrichtung. 3. Wie können diese Aufgaben derzeitig bewältigt werden?: • Die ErzieherInnen sehen sich derzeit in ihrer Mehrheit nicht in der Lage, diese Aufgaben zu erfüllen. Als Gründe werden genannt: • mangelnde Ausbildung und Fachkenntnisse • Personalmangel • Zu große Gruppenstärke • Zeitmangel im normalen Tagesablauf Lediglich 7 Einrichtungen verfügen über Fachkräfte mit qualifizierter Zusatzausbildung. In nur 4 Einrichtung arbeiten freigestellte Mitarbeiter, die sich speziell mit verhaltensauffälligen bzw. verhaltensgestörten Kindern beschäftigen. 4. Was wird aus der Sicht der ErzieherInnen benötigt, um ein Frühwarnsystem in den Kindertagesstätten installieren zu können?: • Verringerung der Gruppenstärke • Behebung von Personalmangel • Fortbildung in den Bereichen Diagnostik, Entwicklungspsychologie und Gesprächsführung • Fall- und Teamsupervision • teilnehmende Verhaltensbeobachtung durch psychologisch oder therapeutisch geschulte Fachkräfte • Fachliche Unterstützung bei Elterngesprächen • Regelmäßiger fachlicher Unterstützungskontakt zu Mitarbeitern der Erziehungsberatungsstelle und des ASD • Schaffung eines ausreichenden Therapieangebotes mit geringer Wartezeit. (Die differenzierte Auswertung der Fragebögen wird den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.) Konsequenzen aus der Befragung Betrachtet man die hohe Zahl der als gefährdet eingestuften Kinder, so ist es wichtig, sich verstärkt der Altersgruppe der Kinder zwischen 0 bis 6 Jahren zuzuwenden. Dies ist nicht nur deshalb sinnvoll, da erfahrungsgemäß die meisten Jugendlichen, denen in der Pupertät nur noch durch kostenträchtige stationäre Unterbringung zu helfen ist, bereits im Kindergartenalter schon auffällig waren. Weiterhin ist dies das Lebensalter, in welchem die grundlegenden Entwicklungen zur Persönlichkeitsstärke (Ich-Stärke) entscheidend geprägt und abgeschlossen werden. Schwächen und Mängel aus dieser Zeit verschleppen sich in jede weitere Entwicklungsstufe und wirken dort wiederum destabilisierend. Gleichzeitig wirkt jede fördernde und therapeutische Maßnahme auch um so schneller und grundlegender, je früher sie installiert wird. Es ist mit einem viel geringerem Kostenaufwand ein höherer Erfolg zu erreichen, wenn es gelingt, Problemkinder frühzeitig zu fördern. Trotz dieses unabweisbaren Zusammenhangs ist es derzeit unrealistisch zu glauben, dass es möglich sein wird, die von Seiten der ErzieherInnen als notwendig angesehenen Seite - 3 Unterstützungsmaßnahmen in Gänze zu verwirklichen. Auf Anliegen, die Gruppenstärke zu verringern bzw. ein ausreichendes Therapieangebot zu schaffen, bestehen seitens der Beratungsstelle keine bzw. nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten. Als schrittweise Annäherung an die gewünschte Unterstützung scheinen folgende Maßnahmen sinnvoll: • • • Fallsupervision auf der Trägerebene (Stadt, Gemeinde) für alle LeiterInnen von Tageseinrichtungen. Verstärkung der fachlichen Hilfe durch die Erziehungsberatungsstelle. Eine kontinuierliche fachliche Betreuung von 138 Einrichtungen würde allerdings die personellen Ressourcen der Beratungsstelle sprengen. Erweiterung des Fortbildungsetats für Tageseinrichtungen für Kinder. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)