Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 16/2002
08.05.2002
Az.: 51/435-01/Pfa/Sn
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
23.05.2002
Befragung der Tageseinrichtungen für Kinder
hier: Auswertung
In seiner Sitzung vom 25.09.2001 beauftragte der Jugendhilfeausschuss des Kreises Euskirchen
die Abteilung Jugend und Familie zum Thema "Einrichtung eines Frühwarnsystems" eine
Befragung bei allen Tageseinrichtungen für Kinder im Kreisgebiet durchzuführen. Ziel dieser
Befragung war die Bedarfsfeststellung, ob und in welchen Bereichen die ErzieherInnen fachliche
Unterstützung benötigen.
Hierzu entwickelte die Erziehungsberatungsstelle des Kreises auf dem Hintergrund einer
ausführlichen Vorbefragung von 5 zufällig ausgewählten Tageseinrichtungen einen Fragebogen.
Dieser wurde an 138 Tageseinrichtungen für Kinder verschickt. Der Rücklauf lag bei 83 Fragebögen, was einer Rücklaufquote von ca. 60 % entspricht. Leider ließ sich diese Rücklaufquote
auch durch eine "Erinnerungsaktion" nicht wesentlich steigern.
Zusammenfassung der Auswertungsergebnisse:
1. Die Einrichtung eines Frühwarnsystems wurde mit fast 100 %iger Übereinstimmung als
dringend erforderlich angesehen, denn die Zahl der als verhaltensauffällig eingeschätzten
Kinder ist mit durchschnittlich 20 % pro Einrichtung sehr hoch. Bezogen auf die 60 %ige
Rücklaufquote bedeutet dies in absoluten Zahlen von 4.218 betreuten Kindern werden 935
als verhaltensauffällig eingeschätzt. Auf eine 100 %ige Rücklaufquote hochgerechnet,
bedeutet dies, dass wir derzeit von rd. 1.300 verhaltensauffälligen Kindern in der
Altersstufe von 3 bis 6 Jahren auszugehen haben.
Von diesen 935 als verhaltensauffällig beschriebenen Kindern werden sogar ca. 40 % der
Kinder als gefährdet eingeschätzt, davon:
100 = 10,69 % der Kinder als schwer gefährdet
125 = 13.36 % der Kinder als gefährdet
175 = 16,79 % der Kinder als leicht gefährdet
beschrieben.
Auf eine 100 %ige Rücklaufquote hochgerechnet würde das bedeuten:
ca. 166 hochgefährdete Kinder
ca. 210 gefährdete Kinder
ca. 260 leicht gefährdete Kinder.
2. Welche Aufgaben ergeben sich daraus für die Erzieherinnen?:
Seite - 2 •
•
•
diagnostische Einordnung des Grades der Verhaltensauffälligkeit und Einleitung der
geeigneten Schritte zur Behebung der Störung.
Motivierung von unmotivierten bzw. sich verweigernden Erziehungsberechtigten
Begleitung von therapeutischen Fördermaßnahmen außerhalb der Einrichtungen
durch geignete Unterstützung innerhalb der Einrichtung.
3. Wie können diese Aufgaben derzeitig bewältigt werden?:
• Die ErzieherInnen sehen sich derzeit in ihrer Mehrheit nicht in der Lage, diese
Aufgaben zu erfüllen. Als Gründe werden genannt:
• mangelnde Ausbildung und Fachkenntnisse
• Personalmangel
• Zu große Gruppenstärke
• Zeitmangel im normalen Tagesablauf
Lediglich 7 Einrichtungen verfügen über Fachkräfte mit qualifizierter Zusatzausbildung. In
nur 4 Einrichtung arbeiten freigestellte Mitarbeiter, die sich speziell mit verhaltensauffälligen
bzw. verhaltensgestörten Kindern beschäftigen.
4. Was wird aus der Sicht der ErzieherInnen benötigt, um ein Frühwarnsystem in den Kindertagesstätten installieren zu können?:
• Verringerung der Gruppenstärke
• Behebung von Personalmangel
• Fortbildung in den Bereichen Diagnostik, Entwicklungspsychologie und
Gesprächsführung
• Fall- und Teamsupervision
• teilnehmende Verhaltensbeobachtung durch psychologisch oder therapeutisch
geschulte Fachkräfte
• Fachliche Unterstützung bei Elterngesprächen
• Regelmäßiger fachlicher Unterstützungskontakt zu Mitarbeitern der
Erziehungsberatungsstelle und des ASD
• Schaffung eines ausreichenden Therapieangebotes mit geringer Wartezeit.
(Die differenzierte Auswertung der Fragebögen wird den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage
zur Verfügung gestellt.)
Konsequenzen aus der Befragung
Betrachtet man die hohe Zahl der als gefährdet eingestuften Kinder, so ist es wichtig, sich
verstärkt der Altersgruppe der Kinder zwischen 0 bis 6 Jahren zuzuwenden. Dies ist nicht nur
deshalb sinnvoll, da erfahrungsgemäß die meisten Jugendlichen, denen in der Pupertät nur noch
durch kostenträchtige stationäre Unterbringung zu helfen ist, bereits im Kindergartenalter schon
auffällig waren. Weiterhin ist dies das Lebensalter, in welchem die grundlegenden Entwicklungen
zur Persönlichkeitsstärke (Ich-Stärke) entscheidend geprägt und abgeschlossen werden.
Schwächen und Mängel aus dieser Zeit verschleppen sich in jede weitere Entwicklungsstufe und
wirken dort wiederum destabilisierend. Gleichzeitig wirkt jede fördernde und therapeutische
Maßnahme auch um so schneller und grundlegender, je früher sie installiert wird. Es ist mit einem
viel geringerem Kostenaufwand ein höherer Erfolg zu erreichen, wenn es gelingt, Problemkinder
frühzeitig zu fördern.
Trotz dieses unabweisbaren Zusammenhangs ist es derzeit unrealistisch zu glauben, dass es
möglich sein wird, die von Seiten der ErzieherInnen als notwendig angesehenen
Seite - 3 Unterstützungsmaßnahmen in Gänze zu verwirklichen. Auf Anliegen, die Gruppenstärke zu
verringern bzw. ein ausreichendes Therapieangebot zu schaffen, bestehen seitens der
Beratungsstelle keine bzw. nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten.
Als schrittweise Annäherung an die gewünschte Unterstützung scheinen folgende Maßnahmen
sinnvoll:
•
•
•
Fallsupervision auf der Trägerebene (Stadt, Gemeinde) für alle LeiterInnen von
Tageseinrichtungen.
Verstärkung der fachlichen Hilfe durch die Erziehungsberatungsstelle. Eine kontinuierliche
fachliche Betreuung von 138 Einrichtungen würde allerdings die personellen Ressourcen
der Beratungsstelle sprengen.
Erweiterung des Fortbildungsetats für Tageseinrichtungen für Kinder.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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