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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 106/2005
01.06.2005
Az.: 20/912-13-Js.Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
15.06.2005
Kreistag
04.07.2005
a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr
2004
Sachbearbeiter/in: Herr Jasper
Tel.: 15 423
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat 2004.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag nimmt die im Haushaltsjahr 2004 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis (Anlage 1).
2. Der Kreistag stimmt den im Haushaltsjahr 2004 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu (Anlage 2).
Seite - 2 Begründung:
In § 82 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW a.F. (anzuwenden über § 53 KrO NRW) ist bestimmt,
dass dem Kreistag die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis zu
bringen sind. Dies gilt gemäß Satz 5 jedoch nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige
Ausgaben. Für erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben ist die Zustimmung des Kreistages erforderlich (§ 82 Abs. 1 Satz 4, 1. Halbsatz GO NRW a.F.).
Zu 1.:
Die entsprechenden Abgrenzungen zur Erheblichkeit und zur Geringfügigkeit finden sich in § 6 der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2003/2004.
Demzufolge sind in der beiliegenden Liste (Anlage 1) aufgeführt die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, die die folgenden Beträge übersteigen:
1. Verschlechterung des Budgetansatzes um mehr als
2. über- und außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle
im Vermögenshaushalt
a) bei freiwilligen Ausgaben
b) bei auf gesetzlich oder vertraglicher Verpflichtung beruhenden
Ausgaben
25 000 €
1 000 €
5 000 €
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist im Wege der Gesamtdeckung gewährleistet.
Zu 2:
Auf die Ausführungen in der Anlage 2 wird verwiesen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
Seite - 3 -
Anlage 1
Übersicht
über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004
A. Verwaltungshaushalt (Budgetplan)
Budget
Bezeichnung
Budgetansatz
€
Rechnungsergebnis
€
Veränderung
€
Geschäftsbereich III
300 400 003
Berufskolleg Eifel
-950.700
-988.020,10
-37.320,10
-923.100
-960.614,52
-37.514,52
Die Budgetverschlechterung ist begründet durch Mehrausgaben
- bei den Dienstbezügen Angestellte (rd. 22 T€)
- Lehr- und Unterrichtsmittel (7 T€)
- Verrechnung EDV (rd. 8 T€)
300 510 002
Jugendarbeit
Die Budgetüberschreitung ist ursächlich begründet in den allgemeinen Personalkostensteigerungen (Höhergruppierungen, Alterssteigerungen etc.) und den gekürzten Landeszuweisungen bei den Betriebskostenzuschüssen an freie Träger für Heime der offenen/teiloffenen Tür.
Geschäftsbereich IV
400 600 013
Planung / ÖPNV
-190.900
-240.098,73
-49.198,73
Ursächlich für die Budgetverschlechterung ist die restliche Abwicklung der im Jahre 2002 in Auftrag gegebenen Integrierten Gesamtverkehrsplanung für den Kreis Euskirchen.
400 600 020
Wasserwirtschaft
-602.500
-656.675,13
-54.175,13
Die Budgetverschlechterung ist zurückzuführen auf die Bereinigung der Kasseneinnahmereste bei den
Ersatzvornahmen in Höhe von rd. 52 T€.
Stabsstellen
100 100 001
Büro Landrat/KD und Steuerungsunterstützung
-1.553.000
-1.608.954,15
-55.954,15
Die Budgetverschlechterung ist zurückzuführen auf Mehrausgaben bei der Inneren Verrechnung EDV
von rd. 52 T€ (Installation und Lizenzerwerb SD-Office).
Seite - 4 -
Budget
Bezeichnung
Budgetansatz
Rechnungsergebnis
€
€
Veränderung
€
Sonderbudgets
600 350 Volkshochschule
-51.700
-129.074,51
-77.374,51
Die Erhöhung der Zuschussbedarfs ist im wesentlichen begründet
durch
- die linearen Kürzungen der Weiterbildungsmittel des Landes NRW in 2003 (rückwirkend
um 5%) und in 2004 (um weitere 10,3 %) gegenüber der Planung des Doppelhaushaltes
2003/2004 im Jahre 2002 von rd. 39 T€
- Mindereinnahmen bei den Entgelten aus Veranstaltungen (Ausfall von Studienreisen und
Rückgang bei den Auftragsmaßnahmen) von rd. 71 T€
- Mehrausgaben bei den Dienstbezügen Beamte einschl. Versorgung von rd. 12 T€
und Angestellten von rd. 11 T€ (anteilige Zuordnung Geschäftsbereichsleitung,
zusätzlicher Personalbedarf durch die Übernahme der VHS Zülpich ab 2004 war bei der
Aufstellung des Doppelhaushaltes 2003/2004 im Jahre 2002 nicht vorhersehbar).
Budgetverbesserungen ergeben sich bei der Durchführung von Kursen (rd. 58 T€).
B. Vermögenshaushalt
Haushaltsstelle
1170 93500
Bezeichnung
Erwerb (bewegliche Sachen des Anlagevermögens)
Haushaltsansatz
und HR
€
0
Anordnungssoll
einschl. HR
€
2.568,81
über-/außerplanmäßiger
Betrag
€
2.568,81
Die außerplanmäßigen Ausgaben sind begründet durch den Erwerb von 3 Digitalkameras und der Ersatzbeschaffung einer Tiefkühltruhe für die Lebensmittelüberwachung und insgesamt durch eine Entnahme aus
Geschäftsbereichsrücklage II gedeckt.
4700 98801
Investitionszuschüsse an Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
0
70.091,96
70.091,96
Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2003/2004 in 2002 konnten die Änderungen durch das Landespflegegesetz NRW (PfG NW) noch nicht berücksichtigt werden. Durch die am 01.08.2003 in Kraft getretenen Änderungen ist u.a. der Kreis Euskirchen zum Träger des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für Investitionen von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen geworden. Die Mehrausgaben
sind gedeckt über die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (Haushaltsstelle 9100 30102).
4640 98800
Investitionszuschüsse (freie Träger)
33.000
38.570,00
5.570,00
Zur Finanzierung der Erstausstattung der zweiten Gruppe der Tageseinrichtung für Kinder in MechernichWeyer wurde dem Träger ein Gesamtzuschuss in Höhe von 38 570,00 € bewilligt (siehe V 19/2004). Der
Zuschuss des Landes beträgt 50%. Bis zu einem Betrag von 33 000,00 € ist die Maßnahme durch Bildung
eines Haushaltsausgaberestes gedeckt. Der überschreitende Betrag von 5 570,00 € ist gedeckt durch Einsparungen bei der korrespondierenden Haushaltsstelle 4640 98100 (Investitionszuweisungen Kommunale
Träger).
Seite - 5 -
Haushaltsstelle
6500 96005
Bezeichnung
K 51 Ausbau/Herstellung Radweg PalmersheimKreisgrenze
Haushaltsansatz
und HR
€
0
Anordnungssoll
einschl. HR
€
11.372,01
über-/außerplanmäßiger
Betrag
€
11.372,01
Zur Restfinanzierung des noch nicht abgewickelten Grunderwerbs sowie der zu zahlenden Nutzungsentschädigungen mussten die Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Mehrausgaben sind
durch Einsparungen bei Haushaltsstelle 6500 96024 - K 24 Ausbau Eifelring - gedeckt.
6500 96009
K 82 - Ausbau Zülpich, Martinstraße
9.800
25.267,74
15.467,74
Zur Durchführung der Straßenschlussvermessung wurden Haushaltsmittel in Höhe von 25 267,74 € benötigt, die bis zu einem Betrag von 9 800,00 € durch Bildung eines Haushaltsausgaberestes gedeckt sind. Der
überschreitende Betrag ist gedeckt durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 6500 94000 (Planungskosten).
8800 93201
Erschließungskosten
0
7.545,29
7.545,29
Das kreiseigene Gebäude in Euskirchen, Schwalbenberg 5 verfügte nach Verkauf der Immobilie Keltenring
51 über keinen eigenen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung. Die Erschließungskosten wurden
außerplanmäßig bereitgestellt.
C. Abschlussbuchungen
Rücklagenzuführung (Sonstige Sonderrückla9100 91102
gen)
11.232.000 13.757.708,81 2.525.708,81
Zur Begründung wird auf die Erläuterungen im Rechenschaftsbericht - Ziffer 8.33 - verwiesen.
9100 91600
Rücklagenzuführung (Pensionsrückstellungen)
69.000
78.983,21
9.983,21
Für das Haushaltsjahr 2004 erhöht sich nach Berechnung der Rheinischen Versorgungs- und Zusatzversorgungskasse die Pflichtzuführung an den Versorgungsfonds um den genannten Betrag. Er beträgt 0,8 % der
Ist-Ausgaben für Besoldung und Versorgung des Vorjahres. Die Mehrausgaben sind gedeckt über die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (9100 30600)
Seite - 6 -
Anlage 2
Übersicht
über die erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004
Haushaltsstelle
Bezeichnung
Budgetansatz
€
Rechnungs- über-/außerergebnis planmäßiger
Betrag
€
€
Verwaltungshaushalt
Geschäftsbereich III
Budget
300 500 004 Grundsicherungsgesetz
1.681.600 1.979.155,45 297.555,45
Der erhöhte Zuschussbedarf ergibt sich aus Fallzahlensteigerungen, die bei der Planung des
Doppelhaushaltes 2003/2004 im Jahre 2002 nicht vorhersehbar waren.