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Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004 b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 106/2005 01.06.2005 Az.: 20/912-13-Js.Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 15.06.2005 Kreistag 04.07.2005 a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004 b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004 Sachbearbeiter/in: Herr Jasper Tel.: 15 423 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat 2004. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag nimmt die im Haushaltsjahr 2004 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis (Anlage 1). 2. Der Kreistag stimmt den im Haushaltsjahr 2004 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu (Anlage 2). Seite - 2 Begründung: In § 82 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW a.F. (anzuwenden über § 53 KrO NRW) ist bestimmt, dass dem Kreistag die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis zu bringen sind. Dies gilt gemäß Satz 5 jedoch nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben. Für erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben ist die Zustimmung des Kreistages erforderlich (§ 82 Abs. 1 Satz 4, 1. Halbsatz GO NRW a.F.). Zu 1.: Die entsprechenden Abgrenzungen zur Erheblichkeit und zur Geringfügigkeit finden sich in § 6 der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2003/2004. Demzufolge sind in der beiliegenden Liste (Anlage 1) aufgeführt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die die folgenden Beträge übersteigen: 1. Verschlechterung des Budgetansatzes um mehr als 2. über- und außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle im Vermögenshaushalt a) bei freiwilligen Ausgaben b) bei auf gesetzlich oder vertraglicher Verpflichtung beruhenden Ausgaben 25 000 € 1 000 € 5 000 € Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist im Wege der Gesamtdeckung gewährleistet. Zu 2: Auf die Ausführungen in der Anlage 2 wird verwiesen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) Seite - 3 - Anlage 1 Übersicht über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004 A. Verwaltungshaushalt (Budgetplan) Budget Bezeichnung Budgetansatz € Rechnungsergebnis € Veränderung € Geschäftsbereich III 300 400 003 Berufskolleg Eifel -950.700 -988.020,10 -37.320,10 -923.100 -960.614,52 -37.514,52 Die Budgetverschlechterung ist begründet durch Mehrausgaben - bei den Dienstbezügen Angestellte (rd. 22 T€) - Lehr- und Unterrichtsmittel (7 T€) - Verrechnung EDV (rd. 8 T€) 300 510 002 Jugendarbeit Die Budgetüberschreitung ist ursächlich begründet in den allgemeinen Personalkostensteigerungen (Höhergruppierungen, Alterssteigerungen etc.) und den gekürzten Landeszuweisungen bei den Betriebskostenzuschüssen an freie Träger für Heime der offenen/teiloffenen Tür. Geschäftsbereich IV 400 600 013 Planung / ÖPNV -190.900 -240.098,73 -49.198,73 Ursächlich für die Budgetverschlechterung ist die restliche Abwicklung der im Jahre 2002 in Auftrag gegebenen Integrierten Gesamtverkehrsplanung für den Kreis Euskirchen. 400 600 020 Wasserwirtschaft -602.500 -656.675,13 -54.175,13 Die Budgetverschlechterung ist zurückzuführen auf die Bereinigung der Kasseneinnahmereste bei den Ersatzvornahmen in Höhe von rd. 52 T€. Stabsstellen 100 100 001 Büro Landrat/KD und Steuerungsunterstützung -1.553.000 -1.608.954,15 -55.954,15 Die Budgetverschlechterung ist zurückzuführen auf Mehrausgaben bei der Inneren Verrechnung EDV von rd. 52 T€ (Installation und Lizenzerwerb SD-Office). Seite - 4 - Budget Bezeichnung Budgetansatz Rechnungsergebnis € € Veränderung € Sonderbudgets 600 350 Volkshochschule -51.700 -129.074,51 -77.374,51 Die Erhöhung der Zuschussbedarfs ist im wesentlichen begründet durch - die linearen Kürzungen der Weiterbildungsmittel des Landes NRW in 2003 (rückwirkend um 5%) und in 2004 (um weitere 10,3 %) gegenüber der Planung des Doppelhaushaltes 2003/2004 im Jahre 2002 von rd. 39 T€ - Mindereinnahmen bei den Entgelten aus Veranstaltungen (Ausfall von Studienreisen und Rückgang bei den Auftragsmaßnahmen) von rd. 71 T€ - Mehrausgaben bei den Dienstbezügen Beamte einschl. Versorgung von rd. 12 T€ und Angestellten von rd. 11 T€ (anteilige Zuordnung Geschäftsbereichsleitung, zusätzlicher Personalbedarf durch die Übernahme der VHS Zülpich ab 2004 war bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2003/2004 im Jahre 2002 nicht vorhersehbar). Budgetverbesserungen ergeben sich bei der Durchführung von Kursen (rd. 58 T€). B. Vermögenshaushalt Haushaltsstelle 1170 93500 Bezeichnung Erwerb (bewegliche Sachen des Anlagevermögens) Haushaltsansatz und HR € 0 Anordnungssoll einschl. HR € 2.568,81 über-/außerplanmäßiger Betrag € 2.568,81 Die außerplanmäßigen Ausgaben sind begründet durch den Erwerb von 3 Digitalkameras und der Ersatzbeschaffung einer Tiefkühltruhe für die Lebensmittelüberwachung und insgesamt durch eine Entnahme aus Geschäftsbereichsrücklage II gedeckt. 4700 98801 Investitionszuschüsse an Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen 0 70.091,96 70.091,96 Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2003/2004 in 2002 konnten die Änderungen durch das Landespflegegesetz NRW (PfG NW) noch nicht berücksichtigt werden. Durch die am 01.08.2003 in Kraft getretenen Änderungen ist u.a. der Kreis Euskirchen zum Träger des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für Investitionen von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen geworden. Die Mehrausgaben sind gedeckt über die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (Haushaltsstelle 9100 30102). 4640 98800 Investitionszuschüsse (freie Träger) 33.000 38.570,00 5.570,00 Zur Finanzierung der Erstausstattung der zweiten Gruppe der Tageseinrichtung für Kinder in MechernichWeyer wurde dem Träger ein Gesamtzuschuss in Höhe von 38 570,00 € bewilligt (siehe V 19/2004). Der Zuschuss des Landes beträgt 50%. Bis zu einem Betrag von 33 000,00 € ist die Maßnahme durch Bildung eines Haushaltsausgaberestes gedeckt. Der überschreitende Betrag von 5 570,00 € ist gedeckt durch Einsparungen bei der korrespondierenden Haushaltsstelle 4640 98100 (Investitionszuweisungen Kommunale Träger). Seite - 5 - Haushaltsstelle 6500 96005 Bezeichnung K 51 Ausbau/Herstellung Radweg PalmersheimKreisgrenze Haushaltsansatz und HR € 0 Anordnungssoll einschl. HR € 11.372,01 über-/außerplanmäßiger Betrag € 11.372,01 Zur Restfinanzierung des noch nicht abgewickelten Grunderwerbs sowie der zu zahlenden Nutzungsentschädigungen mussten die Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Mehrausgaben sind durch Einsparungen bei Haushaltsstelle 6500 96024 - K 24 Ausbau Eifelring - gedeckt. 6500 96009 K 82 - Ausbau Zülpich, Martinstraße 9.800 25.267,74 15.467,74 Zur Durchführung der Straßenschlussvermessung wurden Haushaltsmittel in Höhe von 25 267,74 € benötigt, die bis zu einem Betrag von 9 800,00 € durch Bildung eines Haushaltsausgaberestes gedeckt sind. Der überschreitende Betrag ist gedeckt durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 6500 94000 (Planungskosten). 8800 93201 Erschließungskosten 0 7.545,29 7.545,29 Das kreiseigene Gebäude in Euskirchen, Schwalbenberg 5 verfügte nach Verkauf der Immobilie Keltenring 51 über keinen eigenen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung. Die Erschließungskosten wurden außerplanmäßig bereitgestellt. C. Abschlussbuchungen Rücklagenzuführung (Sonstige Sonderrückla9100 91102 gen) 11.232.000 13.757.708,81 2.525.708,81 Zur Begründung wird auf die Erläuterungen im Rechenschaftsbericht - Ziffer 8.33 - verwiesen. 9100 91600 Rücklagenzuführung (Pensionsrückstellungen) 69.000 78.983,21 9.983,21 Für das Haushaltsjahr 2004 erhöht sich nach Berechnung der Rheinischen Versorgungs- und Zusatzversorgungskasse die Pflichtzuführung an den Versorgungsfonds um den genannten Betrag. Er beträgt 0,8 % der Ist-Ausgaben für Besoldung und Versorgung des Vorjahres. Die Mehrausgaben sind gedeckt über die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (9100 30600) Seite - 6 - Anlage 2 Übersicht über die erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004 Haushaltsstelle Bezeichnung Budgetansatz € Rechnungs- über-/außerergebnis planmäßiger Betrag € € Verwaltungshaushalt Geschäftsbereich III Budget 300 500 004 Grundsicherungsgesetz 1.681.600 1.979.155,45 297.555,45 Der erhöhte Zuschussbedarf ergibt sich aus Fallzahlensteigerungen, die bei der Planung des Doppelhaushaltes 2003/2004 im Jahre 2002 nicht vorhersehbar waren.