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Beschlussvorlage (Zukunft des ÖPNV)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
13.12.10, 17:55
Aktualisiert
13.12.10, 17:55
Beschlussvorlage (Zukunft des ÖPNV) Beschlussvorlage (Zukunft des ÖPNV) Beschlussvorlage (Zukunft des ÖPNV) Beschlussvorlage (Zukunft des ÖPNV)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8200/2010 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 16.11.2010 Betreff: Zukunft des ÖPNV Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt: 1. die von der Stadt Bedburg entsandten Vertreter im Aufsichtsrat der REVG mbH anzuweisen, bis auf weiteres nicht mehr an den Sitzunges des Aufsichtsrates teilzunehmen 2. nach Wegfall der ursprünglichen Geschäftsgrundlage (Mitbestimmung der Kommunen) den Rhein-Erft-Kreis aufzufordern, gemäß § 3 ÖPNVG NRW als Aufgabenträger in Zukunft die Planung, Organistion und Ausgestaltung des ÖPNV im Stadtgebiet Bedburg wahrzunehmen und über die allgemeine Kreisumlage zu finanzieren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Darstellung der aktuellen Situation der REVG mbH Der Rhein-Erft-Kreis ist gemäß § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen Aufgabentrager des ÖPNV in eigener Verantwortung und alleiniger Aufgabenwahrnehmung. Als Aufgabenträger hat der Rhein-Erft-Kreis die REVG mbH mit der Durchführung des ÖPNV betraut. Alleiniger Gesellschafter der REVG mbH ist der Rhein-ErftKreis. Die Kommunen sind durch die Absendung jeweils eines Vertreters im Aufsichtsrat der REVG mbH vertreten. Der Aufsichtsrat setzt sich aus einem Vertreter der dem Kreis zugehörigen Kommunen und 3 Vertretern des Rhein-Erft-Kreises zusamamen. Durch Beschluss des Kreistages am 10.12.2009 wurden zum einen redaktionelle Änderungen im Gesellschaftervertrag vorgenommen (Bezeichnung Rhein-Erft-Kreis und Umstellung auf Euro), und zum anderen die Entscheidungen über den Wirtschaftsplan in den Aufgabenbereich der Gesellschafterversammlung übertragen. Dadurch sind die Kommunen in ihren Mitspracherechten stark beschnitten worden. Bereits am 01.10.2010 hat die Arbeitsgruppe „REVG-Gesellschaftsvertrag“ eine Stellungnahme des Aufsichtsrats zu der Änderung des Gesellschaftsvertrags verfasst (siehe Anlage). Diese Stellungnahme wurde weder in der Gesellschafterversammlung noch im Kreistag beachtet. Die in der Stellungnahme angebotenen Gespräche zur Findung einer Kompromisslösung wurden nicht angenommen. Vor dem Hintergrund der Gesamtsituation und des erfolgten Kreistagsbeschlusses sollte nun in Betracht gezogen werden, den gesamten ÖPNV in Bedburg auf der Grundlage der geltenden Rechtslage des ÖPNVG NRW dem Rhein-Erft-Kreis, ohne Zwischenschaltung der REVG mbH, zu überlassen und diesen im Rahmen der allgemeinen Kreisumlage zu finanzieren. Damit käme der Rhein-Erft-Kreis seiner Ausgleichsfunktion im Kreisgebiet im Bezug auf die strukturellen Unterschiede zwischen den Flächenkommunen einerseits und den Randkommunen zum Ballungsraum Köln-Düsseldorf andererseits beim ÖPNV idealerweise nach. Bisher waren die Kommunen aufgrund des bestehenden Finanzierungsschlüssels direkt zu 50 % über die tatsächlich in der Kommune zurückgelegten Platzkilometer und nochmals über die Kreisumlage (50 % Kreis) an der Finanzierung der Defizite der REVG beteiligt. Da nunmehr durch die Beschneidung der Rechte des Aufsichtsrates für die Kommune kein Mitspracherecht mehr besteht, könnte über den Rhein-Erft-Kreis eine neue Festlegung der Finanzierung erfolgen, ohne dass die Kommunen, die nicht Betreiber sind, hier ein Mitspracherecht haben. Dies könnte sich negativ auf die Kommunen auswirken. Um hier entgegen zu wirken, wird die Verlagerung des ÖPNV auf den Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis empfohlen.(Frage: wie sieht denn dann das Mitspracherecht der Kommune aus???Wenn der gesamte ÖPNV über den Kreis abgewickelt wird und ein neuer Berechnungsschlüssel ermittelt wird, könnte sich das negativ für Bedburg auswirken, da in anderen Kommunen ein deutlich dichteres Netz vorhanden ist und bisher die Abrechnung zu 50 % über die Platzkilometer erfolgt)) Um hier zunächst ein deutliches Zeichen zu setzen, sollen die von der Stadt Bedburg entsandten Vertreter im Aufsichtsrat angewiesen werden, zukünftig nicht mehr an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilzunehmen. Durch die Änderung des Gesellschaftervertrages sind neben der Namensänderung und der EuroUmstellung folgende gwichtige Änderungen eingetreten Mit der Änderung der Kreisordnung und der Änderung von § 108 GO NRW besteht seit dem 31.12.2009 die Pflicht für kommunale Unternehmen die Bezüge der Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmtglieder und Beiratsmitglieder im Jahresabschluss offen zu legen. Diese Verpflichtung trifft die Unternehmen nur, wenn der kommunale Anteil am jeweiligen Unternehmen 50 % übersteigt. Bei einem bestehenden Unternehmen, wie die REVG mbH, ist dies durch eine Anpassung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages vorgenommen worden. Beschlussvorlage WP8-200/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Weiterhin sind folgende Aufgaben vom Aufsichtsrat in die Gesellschafterversammlung übertragen worden: 1. Bestellung und Abberufung der GeschäftsführerInnen, die Gesellschafterversammlung entscheidet über den Abschluss und die Beendigung sowie die Änderungen und Ergänzungen der Anstellungsverträge der GeschäftsführerInnen 2. Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung der Anstellungsverträge der MitarbeiterInnen, sofern die jährlichen Personalgesamtkosten bei nebentätig eingestellten MitarbeiterInnen 15.000,00 EUR und bei Vollerwerbskräften 40.000 EUR überschreiten. 3. Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs. 1 des Aktiengesetzes 4. Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen 5. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes Durch die Verlagerung der Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes in die Gesellschafterversammlung ist die Mitwirkungsmöglichkeit der Kommune drastisch beschnitten worden (siehe oben). Der Ausschuss für das Finanzwesen, Verwaltungsreform und IT des Rhein-Erft-Kreises hat am 10.09.2009 die Rahmenbedingungen für die Vergabe eines ÖPNV-Gutachtens festgelegt. Die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises wird hiermit beauftragt ein externes Gutachten zur Zukunft der Kreisverkehrsgesellschaft erstellen zu lassen. Dieses Gutachten soll juristische und insbesondere organisatorische Fragestellungen aufbereiten, die sich aus Veränderungen auf unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Personennahverkehrs für den Rhein-Erft-Kreis ergeben . Das europäische Recht ist hinsichtlich der Vorgaben und der Folgen für den öffentlichen Personennahverkehr aufzubereiten. Im Zuge der Umsetzung der EU-Verordnung 1370 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße soll nun mehr Transparenz und mehr Wettbewerb Einzug halten. Hierzu soll das Gutachten juristische und insbesondere organisatorische Fragestellungen aufbereiten, die sich aus Veränderungen in unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Personennahverkehrs für den Rhein-Erft-Kreis ergeben sowie die Aufbereitung des Europäischen Rechts hinsichtlich der Vorgaben und Folgen für den öffentlichen Personennahverkehr beinhalten. Nach der VO 1370 sind die Begrifflichkeiten Verkehrsunternehmer und Betreiber nicht deckungsgleich. Die REVG mbH hat die Personenbeförderungsgenehmigung inne, ohne deshalb Betreiber im Sinne der VO 1370 zu sein. Betreiber ist die RVK. Da nun aber nur der Betreiber zur Selbsterbringung verpflichtet ist, gilt diese Pflicht für eine kommunale Verkehrsmanagementgesellschaft auch dann nicht, wenn sie Verkehrsunternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes ist. Betreiber sind zur Zeit nur die Städte Wesseling, Hürth und Brühl. Die EU-VO 1370 ist bis 2018 umzusetzen. Hierzu sind allerdings noch zahlreiche gesetzliche Anpassungen auf Bundes- und Landesebene durchzuführen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-200/2010 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 2010 Gesehen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-200/2010 1. Ergänzung Seite 4