Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
13.12.10, 17:55
Aktualisiert
13.12.10, 17:55
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STADT BEDBURG
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Drucksache: WP8200/2010 1.
Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
16.11.2010
Betreff:
Zukunft des ÖPNV
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt:
1. die von der Stadt Bedburg entsandten Vertreter im Aufsichtsrat der REVG mbH anzuweisen, bis
auf weiteres nicht mehr an den Sitzunges des Aufsichtsrates teilzunehmen
2. nach Wegfall der ursprünglichen Geschäftsgrundlage (Mitbestimmung der Kommunen) den
Rhein-Erft-Kreis aufzufordern, gemäß § 3 ÖPNVG NRW als Aufgabenträger in Zukunft die
Planung, Organistion und Ausgestaltung des ÖPNV im Stadtgebiet Bedburg wahrzunehmen und
über die allgemeine Kreisumlage zu finanzieren.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Darstellung der aktuellen Situation der REVG mbH
Der Rhein-Erft-Kreis ist gemäß § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in
Nordrhein-Westfalen Aufgabentrager des ÖPNV in eigener Verantwortung und alleiniger
Aufgabenwahrnehmung. Als Aufgabenträger hat der Rhein-Erft-Kreis die REVG mbH mit der
Durchführung des ÖPNV betraut. Alleiniger Gesellschafter der REVG mbH ist der Rhein-ErftKreis. Die Kommunen sind durch die Absendung jeweils eines Vertreters im Aufsichtsrat der
REVG mbH vertreten. Der Aufsichtsrat setzt sich aus einem Vertreter der dem Kreis zugehörigen
Kommunen und 3 Vertretern des Rhein-Erft-Kreises zusamamen.
Durch Beschluss des Kreistages am 10.12.2009 wurden zum einen redaktionelle Änderungen im
Gesellschaftervertrag vorgenommen (Bezeichnung Rhein-Erft-Kreis und Umstellung auf Euro), und
zum anderen die Entscheidungen über den Wirtschaftsplan in den Aufgabenbereich der
Gesellschafterversammlung übertragen. Dadurch sind die Kommunen in ihren Mitspracherechten
stark beschnitten worden.
Bereits am 01.10.2010 hat die Arbeitsgruppe „REVG-Gesellschaftsvertrag“ eine Stellungnahme
des Aufsichtsrats zu der Änderung des Gesellschaftsvertrags verfasst (siehe Anlage). Diese
Stellungnahme wurde weder in der Gesellschafterversammlung noch im Kreistag beachtet. Die in
der Stellungnahme angebotenen Gespräche zur Findung einer Kompromisslösung wurden nicht
angenommen.
Vor dem Hintergrund der Gesamtsituation und des erfolgten Kreistagsbeschlusses sollte nun in
Betracht gezogen werden, den gesamten ÖPNV in Bedburg auf der Grundlage der geltenden
Rechtslage des ÖPNVG NRW dem Rhein-Erft-Kreis, ohne Zwischenschaltung der REVG mbH, zu
überlassen und diesen im Rahmen der allgemeinen Kreisumlage zu finanzieren.
Damit käme der Rhein-Erft-Kreis seiner Ausgleichsfunktion im Kreisgebiet im Bezug auf die
strukturellen Unterschiede zwischen den Flächenkommunen einerseits und den Randkommunen
zum Ballungsraum Köln-Düsseldorf andererseits beim ÖPNV idealerweise nach.
Bisher waren die Kommunen aufgrund des bestehenden Finanzierungsschlüssels direkt zu 50 %
über die tatsächlich in der Kommune zurückgelegten Platzkilometer und nochmals über die
Kreisumlage (50 % Kreis) an der Finanzierung der Defizite der REVG beteiligt. Da nunmehr durch
die Beschneidung der Rechte des Aufsichtsrates für die Kommune kein Mitspracherecht mehr
besteht, könnte über den Rhein-Erft-Kreis eine neue Festlegung der Finanzierung erfolgen, ohne
dass die Kommunen, die nicht Betreiber sind, hier ein Mitspracherecht haben. Dies könnte sich
negativ auf die Kommunen auswirken. Um hier entgegen zu wirken, wird die Verlagerung des
ÖPNV auf den Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis empfohlen.(Frage: wie sieht denn dann das
Mitspracherecht der Kommune aus???Wenn der gesamte ÖPNV über den Kreis abgewickelt wird
und ein neuer Berechnungsschlüssel ermittelt wird, könnte sich das negativ für Bedburg
auswirken, da in anderen Kommunen ein deutlich dichteres Netz vorhanden ist und bisher die
Abrechnung zu 50 % über die Platzkilometer erfolgt))
Um hier zunächst ein deutliches Zeichen zu setzen, sollen die von der Stadt Bedburg entsandten
Vertreter im Aufsichtsrat angewiesen werden, zukünftig nicht mehr an den Sitzungen des
Aufsichtsrats teilzunehmen.
Durch die Änderung des Gesellschaftervertrages sind neben der Namensänderung und der EuroUmstellung folgende gwichtige Änderungen eingetreten
Mit der Änderung der Kreisordnung und der Änderung von § 108 GO NRW besteht seit dem
31.12.2009 die Pflicht für kommunale Unternehmen die Bezüge der Geschäftsführer, Vorstände,
Aufsichtsratsmtglieder und Beiratsmitglieder im Jahresabschluss offen zu legen. Diese
Verpflichtung trifft die Unternehmen nur, wenn der kommunale Anteil am jeweiligen Unternehmen
50 % übersteigt. Bei einem bestehenden Unternehmen, wie die REVG mbH, ist dies durch eine
Anpassung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages vorgenommen worden.
Beschlussvorlage WP8-200/2010 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Weiterhin sind folgende Aufgaben vom Aufsichtsrat in die Gesellschafterversammlung übertragen
worden:
1. Bestellung und Abberufung der GeschäftsführerInnen, die Gesellschafterversammlung
entscheidet über den Abschluss und die Beendigung sowie die Änderungen und Ergänzungen der
Anstellungsverträge der GeschäftsführerInnen
2. Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung der Anstellungsverträge der MitarbeiterInnen,
sofern die jährlichen Personalgesamtkosten bei nebentätig eingestellten MitarbeiterInnen
15.000,00 EUR und bei Vollerwerbskräften 40.000 EUR überschreiten.
3. Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs. 1
des Aktiengesetzes
4. Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen
5. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes
Durch die Verlagerung der Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes in die
Gesellschafterversammlung ist die Mitwirkungsmöglichkeit der Kommune drastisch beschnitten
worden (siehe oben).
Der Ausschuss für das Finanzwesen, Verwaltungsreform und IT des Rhein-Erft-Kreises hat am
10.09.2009 die Rahmenbedingungen für die Vergabe eines ÖPNV-Gutachtens festgelegt. Die
Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises wird hiermit beauftragt ein externes Gutachten zur Zukunft der
Kreisverkehrsgesellschaft erstellen zu lassen. Dieses Gutachten soll juristische und insbesondere
organisatorische Fragestellungen aufbereiten, die sich aus Veränderungen auf unterschiedlichen
Bereichen des öffentlichen Personennahverkehrs für den Rhein-Erft-Kreis ergeben . Das
europäische Recht ist hinsichtlich der Vorgaben und der Folgen für den öffentlichen
Personennahverkehr aufzubereiten.
Im Zuge der Umsetzung der EU-Verordnung 1370 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf
Schiene und Straße soll nun mehr Transparenz und mehr Wettbewerb Einzug halten. Hierzu soll
das Gutachten juristische und insbesondere organisatorische Fragestellungen aufbereiten, die sich
aus Veränderungen in unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Personennahverkehrs für den
Rhein-Erft-Kreis ergeben sowie die Aufbereitung des Europäischen Rechts hinsichtlich der
Vorgaben und Folgen für den öffentlichen Personennahverkehr beinhalten.
Nach der VO 1370 sind die Begrifflichkeiten Verkehrsunternehmer und Betreiber nicht
deckungsgleich. Die REVG mbH hat die Personenbeförderungsgenehmigung inne, ohne deshalb
Betreiber im Sinne der VO 1370 zu sein. Betreiber ist die RVK. Da nun aber nur der Betreiber zur
Selbsterbringung
verpflichtet
ist,
gilt
diese
Pflicht
für
eine
kommunale
Verkehrsmanagementgesellschaft auch dann nicht, wenn sie Verkehrsunternehmer im Sinne des
Personenbeförderungsgesetzes ist. Betreiber sind zur Zeit nur die Städte Wesseling, Hürth und
Brühl.
Die EU-VO 1370 ist bis 2018 umzusetzen. Hierzu sind allerdings noch zahlreiche gesetzliche
Anpassungen auf Bundes- und Landesebene durchzuführen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 2010
Gesehen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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