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Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive der Landesregierung, hier: Förderung für investive Maßnahmen der Übermittagbetreuung in Schulen der Sekundarstufe I)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
89 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive der Landesregierung,
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 253/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ganztagsoffensive der Landesregierung, hier: Förderung für investive Maßnahmen der Übermittagbetreuung in Schulen der Sekundarstufe I Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 04.11.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 253/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 04.11.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Ganztagsoffensive der Landesregierung, hier: Förderung für investive Maßnahmen der Übermittagbetreuung in Schulen der Sekundarstufe I Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, im Rahmen der Ganztagsoffensive der Landesregierung, hier: „1000-SchulenProgramm“, keinen Antrag auf Fördermittel für Investitionen zur pädagogischen Übermittagbetreuung und zu Ganztags- und Betreuungsangeboten der Sekundarstufe I bei der Bezirksregierung zu stellen und die von der Albert-Einstein-Realschule und dem Käthe-Kollwitz-Gymnasium aufgezeigten Raumbedarfe in den Neuordnungsprozess des Schulzentrums einzubinden. Sachdarstellung: 1. Problem Die Schulkonferenzen der Albert-Einstein-Realschule und des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums haben am 15.10.08 bzw. am 22.10.08 beschlossen, die Stadtverwaltung als Schulträger zu bitten, bei der Bezirksregierung einen Antrag auf investive Förderung der pädagogischen Übermittagbetreuung zu stellen. Die Anträge der beiden Schulen sind einschließlich Raumkonzept in der Anlage beigefügt. Die Albert-Einstein-Realschule wünscht mindestens vier zusätzliche Räume (Medienraum, Ruheraum, Bewegungsraum und Hausaufgabenraum). Das Käthe-Kollwitz-Gymnasium meldet den zusätzlichen Bedarf eines Schüler-Bistros, zwei Spielräumen, eines Hausaufgabenraumes, eines Nachhilferaumes, eines Betreuer/innen-Raumes und eines Material- und Lagerraumes an. 2. Lösung Gemäss Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 31.07.08 werden im Rahmen des „1000-Schulen-Programms“ des Landes Nordrhein-Westfalen Investitionen zur pädagogischen Übermittagbetreuung und zu Ganztags- und Betreuungsangeboten an allen Schulformen der Sekundarstufe I gefördert. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung) entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ insbesondere für Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung und Ersteinrichtung von geeigneten Räumlichkeiten für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke von Schülerinnen und Schülern. Im Rahmen des oben angesprochenen Programms „Geld oder Stelle“ fördert das Land ab 01.02.2009 Personalmaßnahmen in Schulen der Sekundarstufe I zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmitttagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztagsangeboten an Unterrichtstagen, an unterrrichtsfreienTagen und in den Ferien, soweit hierfür keine Lehrerstellen in Anspruch genommen werden. Dieses Programm löst die bisherige 13-Plus-Förderung ab. Für die Realschule und für das Gymnasium, die sich beide für „Geld“ entschieden haben, wurden zum 31.10.08 entsprechende Anträge bei der Bezirksregierung gestellt, und zwar jeweils in Höhe von 25.000 € unter Anrechnung der bereits erhaltenen Zuwendung für 13-Plus in Höhe von jeweils 4.100 €. Bezüglich der investiven Förderung zur pädagogischen Übermittagbetreuung gewährt das Land eine Anteilfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 100.000 € pro Schule. Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen. Anträge sind bei der Bezirksregierung bis 30.11.08 einzureichen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann zugelassen werden. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.03.08 auf Empfehlung des Schulausschusses beschlossen, die Neuordnung des Schulzentrums durch das Beratungsunternehmen „bueroschneidermeyer“ extern begleiten zu lassen. Es haben in diesem Planungprozess bisher zwei Workshops stattgefunden. Dabei wurden Kriterien für die zukünftige bauliche Umstrukturierung des Schulzentrums erarbeitet. Nunmehr soll ein Abgleich zwischen pädagogischen Konzepten und räumlichen Bedarfen der Schulen erfolgen, um dann im Laufe des kommenden Jahres ein mögliches Konzept der Umgestaltung des Schulzentrums zur Attraktivitätssteigerung den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. -2- -2Diese Neuordnung schließt auch die Schaffung von Räumlichkeiten für eine pädogische Übermittagbetreuung ein. In der Schulkonferenz am 22.10.08 hat das Käthe-Kollwitz-Gymnasium beschlossen, in den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011 noch nicht in den Ganztag einzusteigen. Die Schulleitung hat aber durch die Schulkonferenz den Auftrag erhalten, im Rahmen der Überarbeitung des Schulprogramms eine Kommission einzurichten, die eine mögliche Umwandlung des Käthe-KollwitzGymnasiums zur gebundenen Ganztagsschule 2011 prüft und vorbereitet, vorbehaltlich einer entsprechenden Erlasslage der Landesregierung. Diese Absicht wird in den Planungen für die Neugestaltung des Schulzentrums Berücksichtigung finden. Vor dem Hintergrund dieses Neuordnungsprozesses macht eine kurzfristige Umsetzung baulicher Veränderungen durch investive Maßnahmen zur Schaffung von Räumlichkeiten für die pädagogische Übermittagbetreuung wenig Sinn. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Anträgen der Realschule und des Gymnasiums auf Inanspruchnahme der investiven Förderung durch das Land nicht zu folgen und die geforderten Bedarfe in den Neuordnungsprozess des Schulzentrums einzubinden. Im übrigen ist die Infrastruktur für eine Mittagsbeköstigung durch die Einrichtung der Mensa in der WilhelmBusch-Schule, die auch für die Realschule und das Gymnasium offen ist, bereits geschaffen. 3. Alternativen Es könnte überlegt werden, die in den Raumkonzepten der Realschule und des Gymnasiums geforderten Bedarfe durch Schaffung von Provisorien zu befriedigen. Dabei böte sich die Anmietung von Containern an. Benötigt würden je vier Container für die Realschule und für das Gymnasium. Die Container für das Gymnasium könnten auf dem Schulhof untergebracht werden. Der Schulhof der Realschule böte hierfür keinen Platz. Es müsste an eine evtl. Ausweichmöglichkeit auf den Sportplatz des Schulzentrums, der wegen des Erweiterungsbaues für den Ganztag der Hauptschule als Schulhof für die Wilhelm-Busch-Schule genutzt wird, gedacht werden. Für die insgesamt acht Container würden monatliche Mieten in Höhe von insgesamt 6.000 € anfallen. An Erschließungskosten fallen für die Standorte der Realschule und des Gymnasiums je 10.000 € an. Dazu kämen die laufenden Betriebskosten. Nach Auskunft der Bezirksregierung sind die bisher genannten Kosten nicht förderfähig. Förderfähig wären nur Einrichtungsgegenstände in den Containern, die allerdings dann kompatibel zu den durch die Neuordnung des Schulzentrums zu schaffenden Räumen für die pädagogische Übermittagbetreuung sein müssten. Auch diese Alternativlösung überzeugt nicht. Daher schlägt die Verwaltung vor, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden. 4. Finanzielle Auswirkungen Sind beschrieben.