Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP811/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 37 41 53
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
01.02.2011
Betreff:
Fortschreibung Rettungsdienstbedarfsplan
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der
Verwaltung und des Leiters der Feuer- und Rettungswache Bergheim, Herrn Conen, zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Zum 01.04.1976 ist die öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg,
Bergheim, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf über die Einrichtung und den Betrieb einer
Rettungswache in Kraft getreten. Danach übernimmt die Stadt Bergheim für die Stadt Bedburg und
die Gemeinde Elsdorf (jetzt Stadt Elsdorf) die Aufgaben des Rettungsdienstes i. S. d.
§7
Abs. 1 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Errichtung und Unterhaltung einer Leitstelle).
Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmer des Landes NRW (RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte
verpflichtet, Bedarfspläne für den Rettungsdienst aufzustellen und spätestens alle vier Jahre zu
überarbeiten. Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises wurde im Jahr 2004
erstellt.
Bei Durchsicht der Sitzungsunterlagen des Kreistages hat die Verwaltung (zufällig) festgestellt,
dass dort am 07.10.2010 die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst in der
Fassung vom 27.08.2010 beschlossen wurde. Die Beschlussfassung erfolgte unter dem Vorbehalt,
dass das Einvernehmen mit allen kreisangehörigen Städten, die Träger von Rettungswachen sind,
erzielt wird.
Entgegen der bisherigen Verfahrensweise - die Stadt Bedburg wurde in der Vergangenheit,
wenngleich nicht Träger einer Rettungswache, seitens des Rhein-Erft-Kreises in das Verfahren
eingebunden - ergingen aktuell keinerlei Informationen an die Verwaltung. Um einen Überblick
über die Auswirkungen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans auf das Stadtgebiet
Bedburg zu erlangen, wurde die Stadt Bergheim - als Träger der zuständigen Rettungswache für
das Stadtgebiet Bedburg i. S. d. öffentlich rechtlichen Vereinbarung - um einen Gesprächstermin
gebeten; das Gespräch hat am 15.11.2010 stattgefunden.
Im Ergebnis der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans ist festzuhalten, dass in einigen
Kommunen des Rhein-Erft-Kreises, so auch im Stadtgebiet Bedburg, das Schutzziel (Hilfsfrist von
acht Minuten für ein erstes Rettungsfahrzeug in 90 % der Einsätze) nicht vollumfänglich in allen
Ortsteilen eingehalten werden kann. Aufgrund dessen sollte - zunächst lediglich zur Erprobung befristet für die Dauer eines Jahres, ein Rettungswagen (RTW) in Bedburg-Mitte installiert werden.
Beabsichtigt ist, diesen am Krankenhaus Bedburg zu stationieren; die Verwaltung befindet sich
diesbezüglich in Gesprächen mit dem Krankenhaus. Hierüber, wie auch über weitere
Auswirkungen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans auf das Stadtgebiet Bedburg
wird der Leiter der Feuer- und Rettungswache Bergheim, Herr Ralf Conen, im Ausschuss
berichten; im Anschluss wird er den Ausschussmitgliedern für Nachfragen zur Verfügung stehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 20.01.2011
----------------------------------Heinrichs
Sachbearbeiter
Beschlussvorlage WP8-11/2011
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
---------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-11/2011
Sitzungsvorlage
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