Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Fortschreibung Rettungsdienstbedarfsplan)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
Beschlussvorlage (Fortschreibung Rettungsdienstbedarfsplan) Beschlussvorlage (Fortschreibung Rettungsdienstbedarfsplan) Beschlussvorlage (Fortschreibung Rettungsdienstbedarfsplan)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP811/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 37 41 53 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 01.02.2011 Betreff: Fortschreibung Rettungsdienstbedarfsplan Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des Leiters der Feuer- und Rettungswache Bergheim, Herrn Conen, zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Zum 01.04.1976 ist die öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg, Bergheim, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf über die Einrichtung und den Betrieb einer Rettungswache in Kraft getreten. Danach übernimmt die Stadt Bergheim für die Stadt Bedburg und die Gemeinde Elsdorf (jetzt Stadt Elsdorf) die Aufgaben des Rettungsdienstes i. S. d. §7 Abs. 1 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Errichtung und Unterhaltung einer Leitstelle). Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer des Landes NRW (RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, Bedarfspläne für den Rettungsdienst aufzustellen und spätestens alle vier Jahre zu überarbeiten. Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises wurde im Jahr 2004 erstellt. Bei Durchsicht der Sitzungsunterlagen des Kreistages hat die Verwaltung (zufällig) festgestellt, dass dort am 07.10.2010 die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst in der Fassung vom 27.08.2010 beschlossen wurde. Die Beschlussfassung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass das Einvernehmen mit allen kreisangehörigen Städten, die Träger von Rettungswachen sind, erzielt wird. Entgegen der bisherigen Verfahrensweise - die Stadt Bedburg wurde in der Vergangenheit, wenngleich nicht Träger einer Rettungswache, seitens des Rhein-Erft-Kreises in das Verfahren eingebunden - ergingen aktuell keinerlei Informationen an die Verwaltung. Um einen Überblick über die Auswirkungen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans auf das Stadtgebiet Bedburg zu erlangen, wurde die Stadt Bergheim - als Träger der zuständigen Rettungswache für das Stadtgebiet Bedburg i. S. d. öffentlich rechtlichen Vereinbarung - um einen Gesprächstermin gebeten; das Gespräch hat am 15.11.2010 stattgefunden. Im Ergebnis der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans ist festzuhalten, dass in einigen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises, so auch im Stadtgebiet Bedburg, das Schutzziel (Hilfsfrist von acht Minuten für ein erstes Rettungsfahrzeug in 90 % der Einsätze) nicht vollumfänglich in allen Ortsteilen eingehalten werden kann. Aufgrund dessen sollte - zunächst lediglich zur Erprobung befristet für die Dauer eines Jahres, ein Rettungswagen (RTW) in Bedburg-Mitte installiert werden. Beabsichtigt ist, diesen am Krankenhaus Bedburg zu stationieren; die Verwaltung befindet sich diesbezüglich in Gesprächen mit dem Krankenhaus. Hierüber, wie auch über weitere Auswirkungen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans auf das Stadtgebiet Bedburg wird der Leiter der Feuer- und Rettungswache Bergheim, Herr Ralf Conen, im Ausschuss berichten; im Anschluss wird er den Ausschussmitgliedern für Nachfragen zur Verfügung stehen. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 20.01.2011 ----------------------------------Heinrichs Sachbearbeiter Beschlussvorlage WP8-11/2011 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ---------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-11/2011 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3