Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP810/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
01.02.2011
Betreff:
Schülerbeförderung
- flächendeckende Einführung des Schülertickets
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und begrüßt den Beschluss des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (RVK), zum
Schuljahresbeginn 2011/ 12 flächendeckend ein Schülerticket einzuführen.
alternativ:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und spricht sich gegen eine flächendeckende Einführung des Schülertickets zum
Schuljahresbeginn 2011/ 12 aus. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, sich gegenüber dem
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (RVK) gegen die Streichung des Tarifs des Schülerjahrestickets
auszusprechen und die Vertreter des Rhein-Erft-Kreises in der Zweckverbandsversammlung
`aufzufordern´, gegen die derzeit geplante Tarifänderung zu votieren.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In mehreren Sitzungen des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses wurde verwaltungsseitig
über die Entwicklung der Schülerbeförderungskosten berichtet; so zuletzt in der Sitzung am
29.06.2010 (WP8-99/2010), in der neben der enormen Preissteigerung (2010 im Vergleich zu
2004 rd. 39 %) insbesondere auch die Thematik der sogenannten `4-er Tickets´ dargestellt wurde.
Auf die vorgenannte Sitzungsvorlage, in der auch eine mögliche Wiedereinführung des
Schülerspezialverkehrs erörtert wurde, wird vollinhaltlich verwiesen. Im Ergebnis des
Beratungsverlaufs wurde aufgrund der Komplexität (Berücksichtigung der Auswirkungen auf die
Kosten/ `Versorgung´ ÖPNV etc. pp. in den Produkten Schulträger und öffentlicher Nahverkehr)
und des in dieser Breite in der Verwaltung nicht vorhandenen Fachwissens angeregt, über diese
Thematik ein externes Gutachten in Auftrag zu geben.
Auch wurde verwaltungsseitig in der vorgenannten Sitzungsvorlage mitgeteilt, dass die RVK/
REVG beabsichtige, eine Veränderung der Nutzungszeiten des `4-er Tickets´ vorzunehmen
(Beginn erst ab 09.00 Uhr), so dass dies für die Fahrt zur Schule ausgeschlossen wäre.
Zwischenzeitlich ist bekannt, dass die beabsichtigte Änderung durch die Aufsichtsbehörde nicht
zugelassen wurde; aufgrund dessen hat die RVK zum 01.01.2011 das `4er Ticket´ preislich
angehoben. Eine weitere Preiserhöhung ist zum 01.08.2011 angekündigt.
Nunmehr teilte die RVK/ REVG der Verwaltung mit Schreiben vom 12.11.2010 mit, dass eine
grundlegende Überarbeitung des VRS-Tarifs in Vorbereitung sei; genannt wurde hierbei die
flächendeckende Einführung des sogenannten Schülertickets bei gänzlichem Wegfall des
Schülerjahrestickets. Ausweislich der REVG habe dieses Ticket seit seiner Einführung im Jahr
1999 verbundweit mehr und mehr die Nachfrage nach dem reinen schulwegbezogenen
Schülerjahresticket (dieses hat die Stadt Bedburg für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und
Schüler erworben) in den Hintergrund gedrängt. Das Schülerjahresticket berechtigt die
Schülerinnen und Schülern (lediglich) für Fahrten zur Schule; eine weitergehende Nutzung
außerhalb der Schulzeiten, wie beispielsweise an andere Orte und/ oder am Wochenende ist mit
diesem Ticket ausgeschlossen.
Das Schülerticket hingegen ermöglicht den beteiligten Schülerinnen und Schülern die
unkomplizierte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für Schule und Freizeit im
jeweiligen Verbundraum, auch an Wochenenden und in den Ferien und bedeutet insofern
grundsätzlich einen nicht unerheblichen Mehrwert für den Inhaber dieses Tickets. Das Schulgesetz
sieht eine derartige Möglichkeit vor; § 97 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG
NRW) und erläuternde Hinweise zum Schülerticket. Die Entscheidung zur Einführung trifft der
Schulträger; führt er das Schülerticket ein, kann er einen von den Eltern zu tragenden Eigenanteil
festsetzen; er entfällt für Schülerinnen und Schüler, für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
SGB XII geleistet wird.
Der Schulträger zahlt dem Verkehrsverbund je freifahrtberechtigtem Schüler eine monatliche
Summe, die sich an den Kosten des Schülerjahrestickets bemisst; der Verkehrsverbund zieht die
festgesetzten Eigenanteile bei den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigen
ein. Insofern hat der Schulträger keinen finanziellen Vor- bzw. Nachteil bei Einführung des
Schülertickets. Bislang konnte der Schulträger mit Beschluss der Schulkonferenz einer Schule
dieses Ticket für die jeweilige Schule einführen; in Bedburg wurde ein entsprechender Antrag
weder durch Eltern, Schulen oder politische Interessensgemeinschaften an die Verwaltung bzw.
an die Schulkonferenzen herangetragen. Ursächlich hierfür dürfte sicherlich sein, dass die Stadt
Bedburg im Winkel dreier Verkehrsverbünde liegt und insofern der Nutzungsgrad eines solchen
Tickets niedrig bewertet wird.
Durch ein Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Wiehl aus Januar diesen Jahres erlangte die
Verwaltung erstmals und zufällig Kenntnis darüber, dass das Schülerticket bereits zum
Schuljahresbeginn 2011/ 12, somit zum 01.08.2011, eingeführt werden sollte. Die Verwaltung hat
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Sitzungsvorlage
darauf hin unmittelbar mit der REVG, Herrn Prokuristen Brüning, Kontakt aufgenommen und ihn
gebeten, im Ausschuss über die flächendeckende Einführung und die daraus resultierenden
Auswirkungen zu berichten.
Bereits jetzt kann im Ergebnis eines Gesprächs mit Herrn Brüning mitgeteilt werden, dass der
Eigenanteil der Eltern/ Erziehungsberechtigten grundsätzlich bei 12,- € monatlich liegen wird.
Aufgrund des für einige Städte - so auch für Bedburg - eingeschränkten Nutzungsgrads ist seitens
der RVK beabsichtigt, für die Erhebung der Eigenanteile Preiskategorien einzuführen. Je nach zu
erwartendem Nutzungsgrad - dieser dürfte in Bedburg und Elsdorf mitunter sehr eingeschränkt
sein - werde, so die RVK, der notwendige Eigenanteil erheblich niedriger ausfallen. Dennoch
dürfte dies den Eltern aus Sicht der Verwaltung bei dem - zumindest für einige Ortsteile eingeschränkten Nutzungsgrad mitunter schwer vermittelbar sein; dies gilt insbesondere für die
Grundschulen.
Die entscheidende Sitzung des Zweckverbandes ist für den 04.02.2011 terminiert.
vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 20.01.2011
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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