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Beschlussvorlage (Schülerbeförderung - flächendeckende Einführung des Schülertickets)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 17:50
Aktualisiert
27.01.11, 17:50
Beschlussvorlage (Schülerbeförderung
- flächendeckende Einführung des Schülertickets) Beschlussvorlage (Schülerbeförderung
- flächendeckende Einführung des Schülertickets) Beschlussvorlage (Schülerbeförderung
- flächendeckende Einführung des Schülertickets)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP810/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 01.02.2011 Betreff: Schülerbeförderung - flächendeckende Einführung des Schülertickets Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt den Beschluss des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (RVK), zum Schuljahresbeginn 2011/ 12 flächendeckend ein Schülerticket einzuführen. alternativ: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und spricht sich gegen eine flächendeckende Einführung des Schülertickets zum Schuljahresbeginn 2011/ 12 aus. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, sich gegenüber dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (RVK) gegen die Streichung des Tarifs des Schülerjahrestickets auszusprechen und die Vertreter des Rhein-Erft-Kreises in der Zweckverbandsversammlung `aufzufordern´, gegen die derzeit geplante Tarifänderung zu votieren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In mehreren Sitzungen des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses wurde verwaltungsseitig über die Entwicklung der Schülerbeförderungskosten berichtet; so zuletzt in der Sitzung am 29.06.2010 (WP8-99/2010), in der neben der enormen Preissteigerung (2010 im Vergleich zu 2004 rd. 39 %) insbesondere auch die Thematik der sogenannten `4-er Tickets´ dargestellt wurde. Auf die vorgenannte Sitzungsvorlage, in der auch eine mögliche Wiedereinführung des Schülerspezialverkehrs erörtert wurde, wird vollinhaltlich verwiesen. Im Ergebnis des Beratungsverlaufs wurde aufgrund der Komplexität (Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Kosten/ `Versorgung´ ÖPNV etc. pp. in den Produkten Schulträger und öffentlicher Nahverkehr) und des in dieser Breite in der Verwaltung nicht vorhandenen Fachwissens angeregt, über diese Thematik ein externes Gutachten in Auftrag zu geben. Auch wurde verwaltungsseitig in der vorgenannten Sitzungsvorlage mitgeteilt, dass die RVK/ REVG beabsichtige, eine Veränderung der Nutzungszeiten des `4-er Tickets´ vorzunehmen (Beginn erst ab 09.00 Uhr), so dass dies für die Fahrt zur Schule ausgeschlossen wäre. Zwischenzeitlich ist bekannt, dass die beabsichtigte Änderung durch die Aufsichtsbehörde nicht zugelassen wurde; aufgrund dessen hat die RVK zum 01.01.2011 das `4er Ticket´ preislich angehoben. Eine weitere Preiserhöhung ist zum 01.08.2011 angekündigt. Nunmehr teilte die RVK/ REVG der Verwaltung mit Schreiben vom 12.11.2010 mit, dass eine grundlegende Überarbeitung des VRS-Tarifs in Vorbereitung sei; genannt wurde hierbei die flächendeckende Einführung des sogenannten Schülertickets bei gänzlichem Wegfall des Schülerjahrestickets. Ausweislich der REVG habe dieses Ticket seit seiner Einführung im Jahr 1999 verbundweit mehr und mehr die Nachfrage nach dem reinen schulwegbezogenen Schülerjahresticket (dieses hat die Stadt Bedburg für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler erworben) in den Hintergrund gedrängt. Das Schülerjahresticket berechtigt die Schülerinnen und Schülern (lediglich) für Fahrten zur Schule; eine weitergehende Nutzung außerhalb der Schulzeiten, wie beispielsweise an andere Orte und/ oder am Wochenende ist mit diesem Ticket ausgeschlossen. Das Schülerticket hingegen ermöglicht den beteiligten Schülerinnen und Schülern die unkomplizierte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für Schule und Freizeit im jeweiligen Verbundraum, auch an Wochenenden und in den Ferien und bedeutet insofern grundsätzlich einen nicht unerheblichen Mehrwert für den Inhaber dieses Tickets. Das Schulgesetz sieht eine derartige Möglichkeit vor; § 97 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) und erläuternde Hinweise zum Schülerticket. Die Entscheidung zur Einführung trifft der Schulträger; führt er das Schülerticket ein, kann er einen von den Eltern zu tragenden Eigenanteil festsetzen; er entfällt für Schülerinnen und Schüler, für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII geleistet wird. Der Schulträger zahlt dem Verkehrsverbund je freifahrtberechtigtem Schüler eine monatliche Summe, die sich an den Kosten des Schülerjahrestickets bemisst; der Verkehrsverbund zieht die festgesetzten Eigenanteile bei den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigen ein. Insofern hat der Schulträger keinen finanziellen Vor- bzw. Nachteil bei Einführung des Schülertickets. Bislang konnte der Schulträger mit Beschluss der Schulkonferenz einer Schule dieses Ticket für die jeweilige Schule einführen; in Bedburg wurde ein entsprechender Antrag weder durch Eltern, Schulen oder politische Interessensgemeinschaften an die Verwaltung bzw. an die Schulkonferenzen herangetragen. Ursächlich hierfür dürfte sicherlich sein, dass die Stadt Bedburg im Winkel dreier Verkehrsverbünde liegt und insofern der Nutzungsgrad eines solchen Tickets niedrig bewertet wird. Durch ein Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Wiehl aus Januar diesen Jahres erlangte die Verwaltung erstmals und zufällig Kenntnis darüber, dass das Schülerticket bereits zum Schuljahresbeginn 2011/ 12, somit zum 01.08.2011, eingeführt werden sollte. Die Verwaltung hat Beschlussvorlage WP8-10/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage darauf hin unmittelbar mit der REVG, Herrn Prokuristen Brüning, Kontakt aufgenommen und ihn gebeten, im Ausschuss über die flächendeckende Einführung und die daraus resultierenden Auswirkungen zu berichten. Bereits jetzt kann im Ergebnis eines Gesprächs mit Herrn Brüning mitgeteilt werden, dass der Eigenanteil der Eltern/ Erziehungsberechtigten grundsätzlich bei 12,- € monatlich liegen wird. Aufgrund des für einige Städte - so auch für Bedburg - eingeschränkten Nutzungsgrads ist seitens der RVK beabsichtigt, für die Erhebung der Eigenanteile Preiskategorien einzuführen. Je nach zu erwartendem Nutzungsgrad - dieser dürfte in Bedburg und Elsdorf mitunter sehr eingeschränkt sein - werde, so die RVK, der notwendige Eigenanteil erheblich niedriger ausfallen. Dennoch dürfte dies den Eltern aus Sicht der Verwaltung bei dem - zumindest für einige Ortsteile eingeschränkten Nutzungsgrad mitunter schwer vermittelbar sein; dies gilt insbesondere für die Grundschulen. Die entscheidende Sitzung des Zweckverbandes ist für den 04.02.2011 terminiert. vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 20.01.2011 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-10/2011 Seite 3