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Vorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim "Mü-1" hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim "Mü-1"
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschluss) Vorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim "Mü-1"
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.02.2008 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-21/2008 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 08.04.2008 Gemeinderat am 24.04.2008 - öffentlich - 4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim "Mü-1" hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschluss Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2007 beschlossen, den Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. In der Zeit vom 02.01.2008 bis zum 02.02.2008 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt. Kein Bürger und 10 Träger öffentlicher Belange haben sich zu der Planung geäußert. 4 Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Bedenken vorgetraten. 3 verwiesen auf Ihre Stellungnahme aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB im Oktober / November 2007. Diese Anregungen und Bedenken wurden bereits in der Sitzung des Rates am 13.12.2007 in der Wertung berücksichtigt. Somit ist noch 1 Wertung vorzunehmen. Beschlussvorschlag: A. Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gem. dem Wertungsvorschlag: 1. Deutsche Telekom Schreiben vom 10.01.2008 Zur Versorgung des Baugebietes ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahme der Deutschen Telekom mindestens 6 Monate vor Baubeginn schriftlich angezeigt werden. Wertungsvorschlag: Durch die Bebauungsplanänderung wird kein zusätzliches Bauland geschafften. Aufgrund dessen ist eine Verlegung von neuen Telekommunikationslinien nicht erforderlich. B. Die der Vorlage beigefügte 4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim „Mü-1“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Auswirkungen auf den Haushalt: keine