Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.02.2008
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-21/2008
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 08.04.2008
Gemeinderat am 24.04.2008
- öffentlich -
4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim "Mü-1"
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und
öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschluss
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2007 beschlossen, den Planentwurf
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. In der Zeit vom 02.01.2008 bis
zum 02.02.2008 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und die
Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt. Kein Bürger und 10
Träger öffentlicher Belange haben sich zu der Planung geäußert. 4 Träger
öffentlicher Belange haben Anregungen und Bedenken vorgetraten. 3 verwiesen auf
Ihre Stellungnahme aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB im
Oktober / November 2007. Diese Anregungen und Bedenken wurden bereits in der
Sitzung des Rates am 13.12.2007 in der Wertung berücksichtigt. Somit ist noch 1
Wertung vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
A.
Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gem. dem
Wertungsvorschlag:
1.
Deutsche Telekom
Schreiben vom 10.01.2008
Zur
Versorgung
des
Baugebietes
ist
die
Verlegung
neuer
Telekommunikationslinien erforderlich. Für den rechtzeitigen Ausbau des
Telekommunikationsnetzes ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der
Erschließungsmaßnahme der Deutschen Telekom mindestens 6 Monate vor
Baubeginn schriftlich angezeigt werden.
Wertungsvorschlag:
Durch die Bebauungsplanänderung wird kein zusätzliches Bauland
geschafften. Aufgrund dessen ist eine Verlegung von neuen
Telekommunikationslinien nicht erforderlich.
B.
Die der Vorlage beigefügte 4. Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim
„Mü-1“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine