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Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005; hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005;
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW) Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005;
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z4 / V 54/2004 Datum: 11.04.2005 Az.: 20/912-11/He Abteilung: 20 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005; hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW Sachverhalt: Es wird mitgeteilt, dass bis zum heutigen Tage keine weiteren Stellungnahmen der Städte und Gemeinden eingegangen sind. Der Beschluss des Kreistages ist in Abhängigkeit von den in den Kreistag vertagten Haushaltsbeschlüssen zu fassen. In Anbetracht der verwaltungsseitig vorgelegten Veränderungslisten sowie der Tatsache, dass darüber hinaus weder in den Ausschüssen noch im Kreisausschuss vom Haushaltsentwurf der Verwaltung abweichende Empfehlungen beschlossen wurden, wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: „Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden, die dem Kreistag mit der Z 1 und der Z 2 zu V 54/2004 vorgelegt wurden, werden zurückgewiesen, soweit sie nicht im Haushaltsbeschluss Berücksichtigung finden.“ Begründung: Der Beschlussvorschlag erfolgt in Würdigung der seitens der Städte und Gemeinden vorgetragenen Argumente. Zur allgemeinen Haushaltslage der Städte und Gemeinden werden die Schilderungen zur Kenntnis genommen. Die Aufstellung des Haushaltes sowie der Haushaltsbeschluss berücksichtigen, dass die finanzielle Lage der Kommunen prekär ist. Soweit seitens der Bürgermeister Aufgabenzuwächse als eine der Ursachen der finanziellen Probleme ausgemacht werden, so ist dies sowohl für die Städte und Gemeinden als auch für den Kreis Euskirchen ausdrücklich zu bejahen. Der Kreis versucht seinerseits, mithilfe einer aufgabenkritischen Untersuchung einerseits die kreisseitige Aufgabenerfüllung transparent zu machen, andererseits zu mittelfristigen Einsparpotentialen zu gelangen. Angesichts der zitierten von außen verursachten Aufgabenzuwächse sollten Wunderdinge jedoch nicht zu erwarten sein. Es ist vielmehr zu konstatieren, dass der weit überwiegende Anteil des Haushaltsvolumens des Verwaltungshaushaltes entweder keine Kreisumlagerelevanz besitzt oder nur wenig bis gar nicht beeinflussbar ist (siehe auch Z 5 zu V 57/2005). Diese Fakten dürfen auch vor der von den Bürgermeistern sich vorbehaltenen Forderung nach Unterwerfung des Kreises unter ein Haushaltssicherungskonzept nicht aus den Augen verloren werden. Die für 2006 zu prognostizierenden Daten wurden mehrfach dargestellt und quantifiziert. Die Allgemeine Rücklage wird vollständig zum Haushaltsausgleich (und damit zur Kreisumlagereduzierung) 2005 verwandt. Seite - 2 Zur mehrfach angesprochenen ÖPNV-Umlage ist auszuführen, dass die Kreisverwaltung die von den Städten und Gemeinden gestellten Fragen ausführlich am 26.01.2005 beantwortet hat. Nach dem Haushaltsentwurf enthält die festzusetzende ÖPNV-Umlage sowohl den auf 2005 entfallenden Betrag als auch die für 2003 und 2004 festgelegten bzw. avisierten Abrechnungsbestandteile. Zur Entschuldung ist im Haushaltsentwurf die bisherige Beschlusslage ordnungsgemäß wiedergegeben und berechnet. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)