Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z4 /
V 54/2004
Datum: 11.04.2005
Az.: 20/912-11/He
Abteilung: 20
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005;
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW
Sachverhalt:
Es wird mitgeteilt, dass bis zum heutigen Tage keine weiteren Stellungnahmen der Städte und
Gemeinden eingegangen sind.
Der Beschluss des Kreistages ist in Abhängigkeit von den in den Kreistag vertagten
Haushaltsbeschlüssen zu fassen.
In Anbetracht der verwaltungsseitig vorgelegten Veränderungslisten sowie der Tatsache, dass
darüber hinaus weder in den Ausschüssen noch im Kreisausschuss vom Haushaltsentwurf der
Verwaltung abweichende Empfehlungen beschlossen wurden, wird folgende Beschlussfassung
vorgeschlagen:
„Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden, die dem Kreistag mit der Z 1 und der Z 2 zu V
54/2004 vorgelegt wurden, werden zurückgewiesen, soweit sie nicht im Haushaltsbeschluss
Berücksichtigung finden.“
Begründung:
Der Beschlussvorschlag erfolgt in Würdigung der seitens der Städte und Gemeinden
vorgetragenen Argumente. Zur allgemeinen Haushaltslage der Städte und Gemeinden werden die
Schilderungen zur Kenntnis genommen. Die Aufstellung des Haushaltes sowie der
Haushaltsbeschluss berücksichtigen, dass die finanzielle Lage der Kommunen prekär ist. Soweit
seitens der Bürgermeister Aufgabenzuwächse als eine der Ursachen der finanziellen Probleme
ausgemacht werden, so ist dies sowohl für die Städte und Gemeinden als auch für den Kreis
Euskirchen ausdrücklich zu bejahen. Der Kreis versucht seinerseits, mithilfe einer
aufgabenkritischen Untersuchung einerseits die kreisseitige Aufgabenerfüllung transparent zu
machen, andererseits zu mittelfristigen Einsparpotentialen zu gelangen. Angesichts der zitierten
von außen verursachten Aufgabenzuwächse sollten Wunderdinge jedoch nicht zu erwarten sein.
Es ist vielmehr zu konstatieren, dass der weit überwiegende Anteil des Haushaltsvolumens des
Verwaltungshaushaltes entweder keine Kreisumlagerelevanz besitzt oder nur wenig bis gar nicht
beeinflussbar ist (siehe auch Z 5 zu V 57/2005). Diese Fakten dürfen auch vor der von den
Bürgermeistern sich vorbehaltenen Forderung nach Unterwerfung des Kreises unter ein
Haushaltssicherungskonzept nicht aus den Augen verloren werden.
Die für 2006 zu prognostizierenden Daten wurden mehrfach dargestellt und quantifiziert. Die
Allgemeine Rücklage wird vollständig zum Haushaltsausgleich (und damit zur
Kreisumlagereduzierung) 2005 verwandt.
Seite - 2 Zur mehrfach angesprochenen ÖPNV-Umlage ist auszuführen, dass die Kreisverwaltung die von
den Städten und Gemeinden gestellten Fragen ausführlich am 26.01.2005 beantwortet hat. Nach
dem Haushaltsentwurf enthält die festzusetzende ÖPNV-Umlage sowohl den auf 2005
entfallenden Betrag als auch die für 2003 und 2004 festgelegten bzw. avisierten
Abrechnungsbestandteile.
Zur Entschuldung ist im Haushaltsentwurf die bisherige Beschlusslage ordnungsgemäß
wiedergegeben und berechnet.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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