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Beschlussvorlage Stab (Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 84/2005 05.04.2005 Az.: 80 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.04.2005 Kreistag 28.04.2005 Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 02251/15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um Mehreinnahme bei Hst. um sonst: Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2005 eingeplant. Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH für den Zeitraum von zwei Jahren. b) die Übernahme und außerplanmäßige Bereitstellung des Stammkapitalanteils in Höhe von 3.000 € (= 12 %). c) die Entsendung von zwei, alternativ drei, Vertretern/innen in den Aufsichtsrat. Der Kreistag benennt für die laufende Amtszeit: Variante 1 (zwei VertreterInnen): VertreterIn StellvertreterIn 1._____________ 1. ___________ 2._____________ 2.___________ Seite - 2 Variante 2 (drei VertreterInnen): VertreterIn StellvertreterIn 1._____________ 1.___________ 2._____________ 2.___________ 3._____________ 3.___________ d) die Entsendung von drei Vertretern in die Gesellschafterversammlung: VertreterIn StellvertreterIn 1.____________________ 1.____________ 2.____________________ 2.____________ 3.____________________ 3.____________ e) vom Kofinanzierungsanteil in Höhe von 40.000,00 € einen Anteil von max. 13.700,00 € p. a. zu tragen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben bis zum Inkrafttreten des Haushalts werden beschlossen. Begründung: Nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen hat das Land NRW den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH den potenziellen Gesellschaftern zur Zustimmung zugeleitet. Gesellschafter sollen demnach werden: die Landesentwicklungsgesellschaft NRW (LEG), die Kreise Aachen, Düren und Euskirchen, die Stadt Schleiden sowie der Förderverein „Nationalpark Eifel e.V.“. Die Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft ist zum 01.05.2005 für die Dauer von zwei Jahren vorgesehen. Bereits in seiner Sitzung vom 14.12.2004 hat der Kreistag seine grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang, zur Übernahme und Bereitstellung des Stammkapitelanteiles sowie der Kofinanzierung in Form von Personal- und Sachkosten erklärt. Der jetzt vorliegende Vertragsentwurf trägt aus der Sicht der Verwaltung den Interessen des Kreises Euskirchen Rechnung, so dass der Kreistag um eine zustimmende Beschlussfassung gebeten wird. Auf folgende Einzelheiten wird im Besonderen hingewiesen: Stammkapital: Gem. § 4 des Gesellschaftsvertrages beträgt das Stammkapital der Standortentwicklungsgesellschaft insgesamt 25.250 €. Von diesem Stammkapital sollen übernehmen: die LEG eine Stammeinlage in Höhe von 12.000 € die Kreise Euskirchen, Aachen, Düren und die Stadt Schleiden eine Stammeinlage in Höhe von jeweils 3.000 € und der Förderverein „Nationalpark Eifel e.V.“ eine Stammeinlage in Höhe von 1.250 €. Seite - 3 Finanzierung der Standortentwicklungsgesellschaft Die Gesellschaft soll ein Jahresbudget in Höhe von 400.000 € jährlich erhalten, das sich wie folgt verteilt: Land: 240.000 € Bund: 120.000 € Kommunale Partner + Förderverein: 40.000 €. Die Zuwendungen von Bund und Land erfolgen nach Gründung der Gesellschaft durch Zuwendungsbescheid. Die Verteilung des Kofinanzierungsanteils von 40.000,00 € muss noch verhandelt werden. Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll aus dreizehn Mitgliedern (§ 8 des Gesellschaftsvertrages) bestehen. Neben sechs Sitzen für die kommunale Seite (Kreise Aachen, Düren, Euskrichen, Stadt Schleiden) sollen je einen Sitz erhalten: MUNLV, MWA, MSWKS, LEG, Bez.Reg. Köln, Bund und Förderverein. Die Verteilung der sechs Aufsichtsratssitze der kommunalen Seite wird noch verhandelt. Über das Ergebnis wird gegebenenfalls mündlich berichtet. Gesellschafterversammlung: Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages sollen die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung eine Stimme je 50 € Stammkapitaleinlage erhalten. Jeder Gesellschafter gibt seine Stimmen einheitlich ab. Über die Zahl seiner Vertreter entscheidet jeder Gesellschafter selbst. Bei mehr als einem Vertreter muss ein Stimmführer bestimmt werden. Die Verwaltung schlägt die Bestellung von drei Vertretern des Kreises in die Gesellschafterversammlung vor. Sperrminorität: Sowohl im Aufsichtsrat als auch in der Gesellschafterversammlung sind Beschlüsse mit ¾ - Mehrheit zu fassen. Somit ist gewährleistet, dass keine Entscheidungen gegen die Interessen der kommunalen Bank getroffen werden können (§ 9 Nr. 6 und § 11 Nr. 3) Dauer der Gesellschaft/ Kündigung Gem. § 3 wird die Gesellschaft zunächst für die Dauer von zwei Jahren vereinbart. Die Verlängerung der Dauer der Gesellschaft bedarf der Zustimmung von ¾ der Stimmen der Gesellschafter. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, erstmals zum 31.12.2005 seinen Austritt aus der Gesellschaft zu erklären. Dies ist insofern von Bedeutung, als die Finanzierung zunächst nur für ein Jahr gesichert ist. I. V. gez. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)