Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 84/2005
05.04.2005
Az.: 80
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.04.2005
Kreistag
28.04.2005
Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH
Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz
Tel.: 02251/15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
Mehreinnahme bei Hst.
um
sonst: Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2005 eingeplant.
Kreiskämmerer
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt
a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang
mbH für den Zeitraum von zwei Jahren.
b) die Übernahme und außerplanmäßige Bereitstellung des Stammkapitalanteils in Höhe von
3.000 € (= 12 %).
c) die Entsendung von zwei, alternativ drei, Vertretern/innen in den Aufsichtsrat.
Der Kreistag benennt für die laufende Amtszeit:
Variante 1 (zwei VertreterInnen):
VertreterIn
StellvertreterIn
1._____________
1. ___________
2._____________
2.___________
Seite - 2 Variante 2 (drei VertreterInnen):
VertreterIn
StellvertreterIn
1._____________
1.___________
2._____________
2.___________
3._____________
3.___________
d) die Entsendung von drei Vertretern in die Gesellschafterversammlung:
VertreterIn
StellvertreterIn
1.____________________
1.____________
2.____________________
2.____________
3.____________________
3.____________
e)
vom Kofinanzierungsanteil in Höhe von 40.000,00 € einen Anteil von max. 13.700,00 € p. a.
zu tragen.
Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben bis zum Inkrafttreten des Haushalts werden beschlossen.
Begründung:
Nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen hat das Land NRW den als Anlage beigefügten
Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH den
potenziellen Gesellschaftern zur Zustimmung zugeleitet. Gesellschafter sollen demnach werden:
die Landesentwicklungsgesellschaft NRW (LEG), die Kreise Aachen, Düren und Euskirchen, die
Stadt Schleiden sowie der Förderverein „Nationalpark Eifel e.V.“.
Die Gründung der Standortentwicklungsgesellschaft ist zum 01.05.2005 für die Dauer von zwei
Jahren vorgesehen. Bereits in seiner Sitzung vom 14.12.2004 hat der Kreistag seine grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Standortentwicklungsgesellschaft
Vogelsang, zur Übernahme und Bereitstellung des Stammkapitelanteiles sowie der Kofinanzierung
in Form von Personal- und Sachkosten erklärt. Der jetzt vorliegende Vertragsentwurf trägt aus der
Sicht der Verwaltung den Interessen des Kreises Euskirchen Rechnung, so dass der Kreistag um
eine zustimmende Beschlussfassung gebeten wird.
Auf folgende Einzelheiten wird im Besonderen hingewiesen:
Stammkapital:
Gem. § 4 des Gesellschaftsvertrages beträgt das Stammkapital der Standortentwicklungsgesellschaft insgesamt 25.250 €. Von diesem Stammkapital sollen übernehmen:
die LEG eine Stammeinlage in Höhe von 12.000 €
die Kreise Euskirchen, Aachen, Düren und die Stadt Schleiden eine Stammeinlage in Höhe von
jeweils 3.000 € und
der Förderverein „Nationalpark Eifel e.V.“ eine Stammeinlage in Höhe von 1.250 €.
Seite - 3 Finanzierung der Standortentwicklungsgesellschaft
Die Gesellschaft soll ein Jahresbudget in Höhe von 400.000 € jährlich erhalten, das sich wie folgt
verteilt:
Land:
240.000 €
Bund:
120.000 €
Kommunale Partner + Förderverein:
40.000 €.
Die Zuwendungen von Bund und Land erfolgen nach Gründung der Gesellschaft durch Zuwendungsbescheid. Die Verteilung des Kofinanzierungsanteils von 40.000,00 € muss noch verhandelt
werden.
Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll aus dreizehn Mitgliedern (§ 8 des Gesellschaftsvertrages)
bestehen. Neben sechs Sitzen für die kommunale Seite (Kreise Aachen, Düren, Euskrichen, Stadt
Schleiden) sollen je einen Sitz erhalten: MUNLV, MWA, MSWKS, LEG, Bez.Reg. Köln, Bund und
Förderverein.
Die Verteilung der sechs Aufsichtsratssitze der kommunalen Seite wird noch verhandelt. Über das
Ergebnis wird gegebenenfalls mündlich berichtet.
Gesellschafterversammlung:
Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages sollen die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung
eine Stimme je 50 € Stammkapitaleinlage erhalten. Jeder Gesellschafter gibt seine Stimmen
einheitlich ab. Über die Zahl seiner Vertreter entscheidet jeder Gesellschafter selbst. Bei mehr als
einem Vertreter muss ein Stimmführer bestimmt werden.
Die Verwaltung schlägt die Bestellung von drei Vertretern des Kreises in die Gesellschafterversammlung vor.
Sperrminorität:
Sowohl im Aufsichtsrat als auch in der Gesellschafterversammlung sind Beschlüsse mit ¾ - Mehrheit zu fassen. Somit ist gewährleistet, dass keine Entscheidungen gegen die Interessen der
kommunalen Bank getroffen werden können (§ 9 Nr. 6 und § 11 Nr. 3)
Dauer der Gesellschaft/ Kündigung
Gem. § 3 wird die Gesellschaft zunächst für die Dauer von zwei Jahren vereinbart. Die Verlängerung der Dauer der Gesellschaft bedarf der Zustimmung von ¾ der Stimmen der Gesellschafter.
Jeder Gesellschafter ist berechtigt, erstmals zum 31.12.2005 seinen Austritt aus der Gesellschaft
zu erklären. Dies ist insofern von Bedeutung, als die Finanzierung zunächst nur für ein Jahr gesichert ist.
I. V. gez. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)