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Mitteilungsvorlage (Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Mitteilungsvorlage (Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße) Mitteilungsvorlage (Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße) Mitteilungsvorlage (Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 247/2008 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung -60- - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche -60- - 66 - 07.11.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 247/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Silke Rheinschmidt 07.11.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz wird über die Änderungen des städtebaulichen Konzeptes für die Neu- bzw. Umgestaltung des Gewerbehofes und Wohnparks im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße informiert. Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Die Erbengemeinschaft Hartmut Kühn plant mit dem Architekten Peter Sodermanns im Bereich der Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße die Modernisierung des vorhandenen Gewerbehofes, die Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie von 18 Einfamilienhäusern (6 Doppelhaushälften und 12 Reihenhäuser). Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz wurde am 18.06.2008 (Vorlage Nr. 116/2008) ein Bebauungskonzept für die Sanierung des Gewerbehofes sowie die Errichtung von fünf Mehrfamilienhäusern beschlossen. Ein positiver Bauvorbescheid wurde am 16.07.2008 erteilt. Da sich in der Vermarktungsphase bisher gezeigt hat, dass mehr Bedarf nach Einfamilienhäusern als nach Eigentumswohnungen besteht, wurde vom Architekten Peter Sodermanns nun ein angepasster Bebauungsvorschlag vorgelegt. Von den zur Gotenstraße ausgerichteten zwei Mehrfamilienhäusern soll nunmehr nur noch ein Gebäude mit zehn Eigentumswohnungen errichtet werden. Anstatt der drei vorgesehenen Mehrfamilienhäuser an der Keltenstraße sollen 12 Reihenhäuser und 6 Doppelhaushälften realisiert werden. Das Mehrfamilienhaus an der Gotenstraße bleibt in seiner Gestaltung unverändert. Es hat drei Geschosse mit zurückgesetztem Dachgeschoss. Die neu geplanten Reihen- und Doppelhäuser werden von der Keltenstraße aus über verkehrsberuhigte private Stichwege erschlossen. Die Vorgabe des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz, dass an der Keltenstraße nur 2-geschossig gebaut werden soll, wird bei der nun vorliegenden Planung eingehalten. Die Einfamilienhäuser haben eine 2-geschossige Bebauung mit einem Staffelgeschoss. Alle Einfamilienhäuser sind unterkellert. Für die Müllentsorgung ist die Anlage eines zentralen Müllbehältersammelplatzes an der Einfahrt in das Gebiet an der Keltenstraße vorgesehen (im Anlageplan grau umrandet). Durch diesen Platz soll für die 10 Häuser, die nicht direkt durch die Kelten- und die Gotenstraße erschlossen sind, eine temporäre Abstellfläche geschaffen werden. Auch bei der aktualisierten Planung ist der Abbruch des in den Verkehrsraum der Keltenstraße ragenden Wohngebäudes (Hausnummer 1) sowie des alten Druckereigebäudes notwendig, um das Gesamtprojekt zu verwirklichen. Die Planungen für die Neustrukturierung und Sanierung des Gewerbehofes Bonner Straße 46a bleiben unverändert bestehen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/ 106 „Gotenstraße“. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/ 106 wurde vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz in seiner Sitzung am 27.09.2005 gefasst (vgl. Vorlage Nr. 193/2005), um die derzeit eher diffuse und heterogene Bebauungs- und Grundstücksstruktur im Innenbereich vorteilhafter zu gliedern. Das Gebiet beurteilt sich derzeit noch gem. § 34 Abs. 1 BauGB (unbeplanter Innenbereich), da das Stadium der Planreife nocht nicht erreicht ist. Die Verwaltung prüft, ob bei den beschriebenen Änderungen die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 Abs. 1 BauGB vorliegen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Weiterhin muss die Erschließung gesichert sein. Die Zulässigkeit wird derzeit anhand des vorliegenden Bebauungs- und Erschließungskonzeptes geprüft, eine formelle Bauvoranfrage liegt noch nicht vor. Anlage - Lageplan Projektbeschreibung inkl. Ansichten der Doppel- und Reihenhäuser