Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
247/2008
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
-60-
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
-60-
- 66 -
07.11.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 247/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Silke Rheinschmidt
07.11.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Gewerbehof und Wohnpark im Bereich Bonner Straße, Gotenstraße und Keltenstraße
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz wird über die Änderungen des städtebaulichen
Konzeptes für die Neu- bzw. Umgestaltung des Gewerbehofes und Wohnparks im Bereich Bonner Straße,
Gotenstraße und Keltenstraße informiert.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die Erbengemeinschaft Hartmut Kühn plant mit dem Architekten Peter Sodermanns im Bereich der Bonner
Straße, Gotenstraße und Keltenstraße die Modernisierung des vorhandenen Gewerbehofes, die Errichtung
eines Mehrfamilienhauses sowie von 18 Einfamilienhäusern (6 Doppelhaushälften und 12 Reihenhäuser).
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz wurde am 18.06.2008 (Vorlage Nr. 116/2008) ein
Bebauungskonzept für die Sanierung des Gewerbehofes sowie die Errichtung von fünf Mehrfamilienhäusern
beschlossen. Ein positiver Bauvorbescheid wurde am 16.07.2008 erteilt. Da sich in der Vermarktungsphase
bisher gezeigt hat, dass mehr Bedarf nach Einfamilienhäusern als nach Eigentumswohnungen besteht,
wurde vom Architekten Peter Sodermanns nun ein angepasster Bebauungsvorschlag vorgelegt. Von den zur
Gotenstraße ausgerichteten zwei Mehrfamilienhäusern soll nunmehr nur noch ein Gebäude mit zehn
Eigentumswohnungen errichtet werden. Anstatt der drei vorgesehenen Mehrfamilienhäuser an der Keltenstraße sollen 12 Reihenhäuser und 6 Doppelhaushälften realisiert werden.
Das Mehrfamilienhaus an der Gotenstraße bleibt in seiner Gestaltung unverändert. Es hat drei Geschosse
mit zurückgesetztem Dachgeschoss.
Die neu geplanten Reihen- und Doppelhäuser werden von der Keltenstraße aus über verkehrsberuhigte
private Stichwege erschlossen. Die Vorgabe des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz,
dass an der Keltenstraße nur 2-geschossig gebaut werden soll, wird bei der nun vorliegenden Planung
eingehalten. Die Einfamilienhäuser haben eine 2-geschossige Bebauung mit einem Staffelgeschoss. Alle
Einfamilienhäuser sind unterkellert.
Für die Müllentsorgung ist die Anlage eines zentralen Müllbehältersammelplatzes an der Einfahrt in das
Gebiet an der Keltenstraße vorgesehen (im Anlageplan grau umrandet). Durch diesen Platz soll für die 10
Häuser, die nicht direkt durch die Kelten- und die Gotenstraße erschlossen sind, eine temporäre
Abstellfläche geschaffen werden.
Auch bei der aktualisierten Planung ist der Abbruch des in den Verkehrsraum der Keltenstraße ragenden
Wohngebäudes (Hausnummer 1) sowie des alten Druckereigebäudes notwendig, um das Gesamtprojekt zu
verwirklichen. Die Planungen für die Neustrukturierung und Sanierung des Gewerbehofes Bonner Straße 46a
bleiben unverändert bestehen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/ 106
„Gotenstraße“. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/ 106 wurde vom Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz in seiner Sitzung am 27.09.2005 gefasst (vgl. Vorlage Nr.
193/2005), um die derzeit eher diffuse und heterogene Bebauungs- und Grundstücksstruktur im Innenbereich
vorteilhafter zu gliedern. Das Gebiet beurteilt sich derzeit noch gem. § 34 Abs. 1 BauGB (unbeplanter
Innenbereich), da das Stadium der Planreife nocht nicht erreicht ist.
Die Verwaltung prüft, ob bei den beschriebenen Änderungen die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34
Abs. 1 BauGB vorliegen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise
und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Weiterhin muss die Erschließung gesichert sein. Die Zulässigkeit wird derzeit anhand des vorliegenden
Bebauungs- und Erschließungskonzeptes geprüft, eine formelle Bauvoranfrage liegt noch nicht vor.
Anlage
-
Lageplan
Projektbeschreibung inkl. Ansichten der Doppel- und Reihenhäuser