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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, 1. Änderung, "Mönchweg"; hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Datum
16.09.2009
Erstellt
07.10.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, 1. Änderung, "Mönchweg"; 
hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage)

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BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 16.09.2009 TOP Betreff 4.5 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, 1. Änderung, "Mönchweg"; hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 61/2009 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, 1. Änderung, „Mönchweg“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird nur hinsichtlich der Vorverlegung der überbaubaren Fläche zugestimmt. Der Antrag auf Wegfall bzw. Erwerb des Parkplatzes wird abgelehnt. 3. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen