Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Datum
16.09.2009
Erstellt
07.10.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 28. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 16.09.2009
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Betreff
4.5
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, 1. Änderung,
"Mönchweg";
hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum
Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 61/2009
Beschluss:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, 1. Änderung,
„Mönchweg“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2.
Dem vorliegenden Planentwurf wird nur hinsichtlich der Vorverlegung der überbaubaren
Fläche zugestimmt. Der Antrag auf Wegfall bzw. Erwerb des Parkplatzes wird abgelehnt.
3.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
4.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen