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Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 "Siegstraße/ Erftstraße" hier: Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (2), 4 (2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 "Siegstraße/ Erftstraße"

hier: Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (2), 4 (2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 "Siegstraße/ Erftstraße"

hier: Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (2), 4 (2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 "Siegstraße/ Erftstraße"

hier: Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (2), 4 (2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 91/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 80/ Liegenschaften Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 "Siegstraße/ Erftstraße" hier: Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (2), 4 (2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche 80/ Liegensch aften 07.04.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 91/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Bongartz 07.04.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Rat Betreff: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 "Siegstraße/ Erftstraße" hier: Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (2), 4 (2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Beschlussentwurf: 1. Die in der Sitzung vorliegende Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 2. Die in der Sitzung vorliegende Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 9 (8) BauGB in Verbindung mit § 2 a BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 24.10.2007 die öffentliche Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 31.10.2007 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung (inklusive Umweltbericht) hat in der Zeit vom 08.11.2007 bis einschließlich 07.12.2007 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 05.11.2007 entsprechend § 4 (2) BauGB an dem Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes beteiligt worden. Im Rahmen der Beteiligung sind von den Behörden keine Anregungen zur Planung vorgebracht worden. Auch umweltrelevante Stellungnahmen sind nicht eingegangen. 2. Lösung Auswertung der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB Im Rahmen der Offenlagefrist sind keine Anregungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern zur Planaufhebung vorgebracht worden. Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind keine Anregungen und Bedenken zur Planaufhebung vorgetragen worden. Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss Sowohl im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 3 (1), 3 (2) BauGB als auch der Beteiligung der Behörden gemäß den §§ 4 (1), 4 (2) BauGB sind keine Anregungen und Bedenken vorgebracht worden, die eine Änderung der Planung bewirken. Das Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ soll nunmehr mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 10 BauGB abgeschlossen werden. Nach Inkrafttreten der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ ist der Bereich planungsrechtlich als Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zu beurteilen. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine Anlagen - Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 Satzungsplan (Verkleinerung) Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 inklusive Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung