Daten
Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
91/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
80/ Liegenschaften
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 "Siegstraße/ Erftstraße"
hier: Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3
(2), 4 (2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
80/
Liegensch
aften
07.04.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 91/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Bongartz
07.04.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 "Siegstraße/ Erftstraße"
hier: Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (2), 4
(2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
1.
Die in der Sitzung vorliegende Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“
wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW vom 14.07.1994 in der zur
Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
2.
Die in der Sitzung vorliegende Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 9 (8) BauGB in
Verbindung mit § 2 a BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“
sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 24.10.2007 die
öffentliche Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ gemäß § 3 (2)
BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 31.10.2007 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht
worden.
Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung (inklusive Umweltbericht) hat in
der Zeit vom 08.11.2007 bis einschließlich 07.12.2007 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich
ausgelegen.
Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 05.11.2007 entsprechend § 4 (2)
BauGB an dem Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes beteiligt worden. Im Rahmen der
Beteiligung sind von den Behörden keine Anregungen zur Planung vorgebracht worden. Auch
umweltrelevante Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
2. Lösung
Auswertung der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB
Im Rahmen der Offenlagefrist sind keine Anregungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern zur
Planaufhebung vorgebracht worden.
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind keine Anregungen und Bedenken zur Planaufhebung vorgetragen
worden.
Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss
Sowohl im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 3 (1), 3 (2) BauGB als auch der
Beteiligung der Behörden gemäß den §§ 4 (1), 4 (2) BauGB sind keine Anregungen und Bedenken
vorgebracht worden, die eine Änderung der Planung bewirken.
Das Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ soll nunmehr mit
dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 10 BauGB abgeschlossen werden.
Nach Inkrafttreten der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ ist der Bereich
planungsrechtlich als Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zu beurteilen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagen
-
Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39
Satzungsplan (Verkleinerung)
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 inklusive Umweltbericht
Zusammenfassende Erklärung