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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 6 / V 57/2005
Datum: 18.03.2005
Az.: 20/912-11/He
Abteilung: 20
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005
1. Der Kreistag beschließt die in der 1. Veränderungsliste aufgeführten Veränderungen zum
Haushaltsplan-Entwurf 2005.
2. Der Kreistag beschließt unter Berücksichtigung des Punktes 1 die Haushaltssatzung des
Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005 gemäß der Anlage.
Begründung:
zu 1.:
Die 1. Veränderungsliste (siehe Anlagen) berücksichtigt die im Laufe des Beratungsverfahrens
eingetretenen aufgabenbezogenen Veränderungen seit Drucklegung des Haushaltsentwurfs,
insbesondere die Erkenntnisse aus den vorläufigen Ergebnissen der Jahresrechnung 2004. Die
Änderungen der 1. Veränderungsliste werden gleichzeitig in das Investitionsprogramm
aufgenommen.
Ging der Haushaltsentwurf noch von einem Hebesatz von 55,20 % aus, so wird durch die 1.
Veränderungsliste der Hebesatz auf 55,15 % verändert.
Im Vermögenshaushalt ist auf Grund eingetretener Sachverhalte und Notwendigkeiten (im
einzelnen siehe dazu die Erläuterungen der Veränderungsliste) eine Netto-Verschlechterung
gegenüber dem Entwurf um rd. 719.000 € eingetreten. Daraus resultiert eine entsprechende
Erhöhung der Aufnahme innerer Darlehen in 2005.
zu 2.:
Der Satzungsbeschluss entspricht zunächst dem Vorschlag der V 57 / 2005, wobei die
eingetretenen Veränderungen der Veränderungsliste sowie die Abrechnung des VHS-Defizits
2003 zu berücksichtigen sind. Die geänderte Fassung der Haushaltssatzung ist als Anlage
beigefügt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)