Daten
Kommune
Wesseling
Größe
85 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
April 2008
61/ Stadtplanung
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG
ZUR AUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 1/ 39 „SIEGSTRASSE/
ERFTSTRASSE“
gemäß § 10 (4) BauGB
Berücksichtigung der Umweltbelange/ Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Ziel der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ ist die Ermöglichung einer
den heutigen Bedürfnissen angepassten städtebaulichen Entwicklung.
Die Festsetzungen des seit 1969 verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“
sind sehr dezidiert und restriktiv und entsprechen nicht mehr den städtebaulichen Zielen der Stadt
Wesseling; gemäß § 1 (3) BauGB sollen diese Festsetzungen für den betreffenden Bereich aufgehoben werden.
Das künftige Planungsrecht wird nach Abschluss des Planaufhebungsverfahrens durch die Regularien
des § 34 BauGB bestimmt.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 ist eine Umweltprüfung
durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß §§ 2 (4), 2 a BauGB erstellt worden. Der Umweltbericht ist
im Rahmen des Planverfahrens, entsprechend dem Stand der Planung, fortgeschrieben und das Ergebnis der Umweltprüfung bei der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB berücksichtigt worden.
Für das Plangebiet „Siegstraße/ Erftstraße“ sind weder im Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Region Köln noch im verbindlichen Landschaftsplan 8 „Rheinterrassen“ des Rhein- Erft- Kreises umweltbezogene Ziele, Darstellungen oder Festsetzungen enthalten; sonstige Fachplanungen mit
umweltbezogenen Zielen liegen für das Plangebiet nicht vor.
Im Ergebnis der Umweltprüfung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ ist festzustellen, dass nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen nach Durchführung der Planung zu erwarten sind.
Bei der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB sind keine umweltbezogenen Stellungnahmen
mit Hinweisen und Anregungen abgegeben worden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB sind keine umweltbezogenen Stellungnahmen zur Planaufhebung abgegeben worden.
Das Ergebnis der Umweltprüfung wird in der Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ (Umweltbericht, Kapitel 7) dargestellt.
Alternativenprüfung
Die städtebaulichen Ziele der Stadt Wesseling für die Entwicklung des Planaufhebungsbereiches werden ausführlich in Kapitel 2 und 6 der Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39
dargestellt.
Unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen Entwicklungsziele sind weitere, inhaltlich unterschiedliche Planungsalternativen für den Geltungsbereich der Planaufhebung nicht weiter verfolgt worden.