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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 91/2008)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
85 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 91/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 91/2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling April 2008 61/ Stadtplanung ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUR AUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 1/ 39 „SIEGSTRASSE/ ERFTSTRASSE“ gemäß § 10 (4) BauGB Berücksichtigung der Umweltbelange/ Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Ziel der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ ist die Ermöglichung einer den heutigen Bedürfnissen angepassten städtebaulichen Entwicklung. Die Festsetzungen des seit 1969 verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ sind sehr dezidiert und restriktiv und entsprechen nicht mehr den städtebaulichen Zielen der Stadt Wesseling; gemäß § 1 (3) BauGB sollen diese Festsetzungen für den betreffenden Bereich aufgehoben werden. Das künftige Planungsrecht wird nach Abschluss des Planaufhebungsverfahrens durch die Regularien des § 34 BauGB bestimmt. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 ist eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß §§ 2 (4), 2 a BauGB erstellt worden. Der Umweltbericht ist im Rahmen des Planverfahrens, entsprechend dem Stand der Planung, fortgeschrieben und das Ergebnis der Umweltprüfung bei der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB berücksichtigt worden. Für das Plangebiet „Siegstraße/ Erftstraße“ sind weder im Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Region Köln noch im verbindlichen Landschaftsplan 8 „Rheinterrassen“ des Rhein- Erft- Kreises umweltbezogene Ziele, Darstellungen oder Festsetzungen enthalten; sonstige Fachplanungen mit umweltbezogenen Zielen liegen für das Plangebiet nicht vor. Im Ergebnis der Umweltprüfung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ ist festzustellen, dass nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen nach Durchführung der Planung zu erwarten sind. Bei der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB sind keine umweltbezogenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen abgegeben worden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB sind keine umweltbezogenen Stellungnahmen zur Planaufhebung abgegeben worden. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird in der Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ (Umweltbericht, Kapitel 7) dargestellt. Alternativenprüfung Die städtebaulichen Ziele der Stadt Wesseling für die Entwicklung des Planaufhebungsbereiches werden ausführlich in Kapitel 2 und 6 der Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 dargestellt. Unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen Entwicklungsziele sind weitere, inhaltlich unterschiedliche Planungsalternativen für den Geltungsbereich der Planaufhebung nicht weiter verfolgt worden.