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Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung 2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung 2005) Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung 2005)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 5 / V 57/2005 Datum: 16.03.2005 Az.: 20/912-11/He Abteilung: 20 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005 Sachverhalt: Aufgrund von Nachfragen in einigen Fraktionen wurde verwaltungsseitig eine Aufstellung über das Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes 2005 erstellt, die Beeinflussbarkeitskriterien beinhaltet (siehe Anlage). Es wird darauf hingewiesen, dass diese Aufstellung naturgemäß nur eine Hilfsgröße bei der Beurteilung des Haushaltes sein kann. Insbesondere bleiben langfristige Einsparpotentiale, z.B. durch die Ergebnisse der Aufgabenkritik, unberücksichtigt. Die Liste lässt sich im wesentlichen wie folgt zusammen fassen: Volumen Ausgaben Verwaltungshaushalt I. 236,8 Mio. € Durchlaufende Posten 46,4 Mio. € (z.B. Innere Verrechnungen, ARGE-Haushalt, Verlustausgleich KVE, SGB-II-Übergangsregelung) II. 29,0 Mio. € Fremdfinanzierte Einrichtungen (insb. kostenrechnende Einrichtungen und geförderte Maßnahmen) III. Nicht bis wenig beeinflussbare Posten (darunter z.B.: Landschaftsumlage Zuführungen zum Vermögenshaushalt und Weiterleitungen Originäre SGB-II-Ausgaben Soziale Transferausgaben Jugendhilfe (Transferausgaben) Versorgungsausgaben und Beihilfen für Versorgungsempfänger Schülerbeförderungskosten 127,6 Mio. € 28,2 Mio. € 13,8 Mio. € 24,1 Mio. € 15,3 Mio. € 37,6 Mio. € 4,5 Mio. € 1,3 Mio. € ) Nach Abzug der Beträge I bis III. verbleibt ein Restausgabenvolumen von In diesem Restvolumen sind enthalten: 33,8 Mio. € Seite - 2 IV. V. VI. die restlichen Personalausgaben die restlichen Geschäftsausgaben die restlichen Sachausgaben 22,1 Mio. € 1,4 Mio. € 0,8 Mio. € Es verbleibt ein Betrag von Dieser teilt sich wie folgt auf: VII. 9,5 Mio. € Beeinflussbare Posten Kategorie A: Dem Grunde nach nicht beeinflussbar, der Höhe nach beeinflussbar (darunter z.B. Unterhaltungsausgaben Geräte – Unterhaltung & Anschaffung Bewirtschaftungsausgaben 2,0 Mio. € 0,6 Mio. € 1,7 Mio. € ) VIII. Beeinflussbare Posten Kategorie B: Dem Grunde und der Höhe nach beeinflussbar (darunter z.B. Tilgung innerer Darlehen Zuschüsse 5,4 Mio. € 4,0 Mio. € 2,9 Mio. € 1,0 Mio. € ) Es verbleibt ein Restbetrag von ca. 200 T€, in dem u.a. Gutacherkosten, Vollstreckungskosten, Verfahrenskosten in Rechtssachen, Gefährdungsabschätzungen, Zukunft Vogelsang enthalten sind. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)