Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 5 / V 57/2005
Datum: 16.03.2005
Az.: 20/912-11/He
Abteilung: 20
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005
Sachverhalt:
Aufgrund von Nachfragen in einigen Fraktionen wurde verwaltungsseitig eine Aufstellung über das
Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes 2005 erstellt, die Beeinflussbarkeitskriterien
beinhaltet (siehe Anlage).
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Aufstellung naturgemäß nur eine Hilfsgröße bei der
Beurteilung des Haushaltes sein kann. Insbesondere bleiben langfristige Einsparpotentiale, z.B.
durch die Ergebnisse der Aufgabenkritik, unberücksichtigt.
Die Liste lässt sich im wesentlichen wie folgt zusammen fassen:
Volumen
Ausgaben Verwaltungshaushalt
I.
236,8 Mio. €
Durchlaufende Posten
46,4 Mio. €
(z.B. Innere Verrechnungen, ARGE-Haushalt, Verlustausgleich KVE,
SGB-II-Übergangsregelung)
II.
29,0 Mio. €
Fremdfinanzierte Einrichtungen
(insb. kostenrechnende Einrichtungen und geförderte Maßnahmen)
III.
Nicht bis wenig beeinflussbare Posten
(darunter z.B.:
Landschaftsumlage
Zuführungen zum Vermögenshaushalt
und Weiterleitungen
Originäre SGB-II-Ausgaben
Soziale Transferausgaben
Jugendhilfe (Transferausgaben)
Versorgungsausgaben und Beihilfen für
Versorgungsempfänger
Schülerbeförderungskosten
127,6 Mio. €
28,2 Mio. €
13,8 Mio. €
24,1 Mio. €
15,3 Mio. €
37,6 Mio. €
4,5 Mio. €
1,3 Mio. € )
Nach Abzug der Beträge I bis III. verbleibt ein Restausgabenvolumen von
In diesem Restvolumen sind enthalten:
33,8 Mio. €
Seite - 2 IV.
V.
VI.
die restlichen Personalausgaben
die restlichen Geschäftsausgaben
die restlichen Sachausgaben
22,1 Mio. €
1,4 Mio. €
0,8 Mio. €
Es verbleibt ein Betrag von
Dieser teilt sich wie folgt auf:
VII.
9,5 Mio. €
Beeinflussbare Posten Kategorie A:
Dem Grunde nach nicht beeinflussbar, der Höhe nach beeinflussbar
(darunter z.B.
Unterhaltungsausgaben
Geräte – Unterhaltung & Anschaffung
Bewirtschaftungsausgaben
2,0 Mio. €
0,6 Mio. €
1,7 Mio. € )
VIII. Beeinflussbare Posten Kategorie B:
Dem Grunde und der Höhe nach beeinflussbar
(darunter z.B.
Tilgung innerer Darlehen
Zuschüsse
5,4 Mio. €
4,0 Mio. €
2,9 Mio. €
1,0 Mio. € )
Es verbleibt ein Restbetrag von ca. 200 T€, in dem u.a. Gutacherkosten,
Vollstreckungskosten, Verfahrenskosten in Rechtssachen, Gefährdungsabschätzungen,
Zukunft Vogelsang enthalten sind.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)