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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier:Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Datum
16.09.2009
Erstellt
07.10.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier:Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 16.09.2009 TOP Betreff 4.1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier:Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 20/2009 1. Ergänzung Beschluss: 1. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau", wird zugestimmt. Hierbei sind folgende Änderungen zu berücksichtigen: - Innerhalb des WA 5-Gebietes ist der Abstand der überbaubaren Fläche zur Grundstücksgrenze von 4 auf 5 m zu vergrößern. - Die fußläufige Verbindung zum RurUfer-Radweg zwischen WA 5 und WA 6 ist von 1,50 m auf 2,50 m zu verbreitern. - Im Bereich WA 1 und WA 2 sind nur bauliche Anlagen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke) zulässig. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen