Daten
Kommune
Bedburg
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17 kB
Erstellt
07.01.11, 17:50
Aktualisiert
07.01.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-164/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61.26.00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
25.11.2003
Rat der Stadt Bedburg
09.12.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 32/Kaster
- Baugebiet "Im Spless“
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes durch Erweiterung der überbaubaren
Grundstücksflächen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster gem.
§ 2 Abs. 1 sowie § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes
vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für einen Teilbereich an der Käthe-Kollwitz-Straße (Planstraße
B1), der Paul-Klee-Straße (Planstraße B2), der Heinrich-Campendonk-Straße (Planstraße B3) und
der Max-Ernst-Straße (Planstraße B4), nördlich der Carl-Leyhausen-Allee zu fassen.
Wesentliches Planungsziel dieser vereinfachten Bebauungsplanänderung ist die Erweiterung bzw.
die Verbindung der überbauren Grundstücksflächen entlang der o.g. Stichstraßen. Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster sollen unverändert beibehalten werden.
Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Bedburg festzustellen, dass die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht
erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die
UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) fällt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 04.11.2003 wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster
(Baugebiet „Im Spless“) in der Fassung der 2. Änderung gestellt.
Ziel dieses Antrages ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen.
Der Antragsteller beabsichtigt im Bereich der Planstraße B4 (Max-Ernst-Straße) zwei Grundstücke
für den Einfamilienwohnungsbau zu erwerben. Eine verbindliche Reservierung hierzu ist erfolgt.
Auf den beigefügten Antrag wird verwiesen.
Um den individuellen Ansprüchen der Familie gerecht zu werden, wird daher die Erweiterung der
überbaubaren Flächen gem. beigefügtem Antrag angestrebt.
Eine Befreiung gem. § 31 des Baugesetzbuches zur Überschreitung der überbaubaren
Grundstücksflächen für die geplanten Maßnahmen des Antragstellers ist nicht möglich, da die
Voraussetzungen hierzu nicht vorliegen.
Durch die beabsichtigte Erweiterung bzw. die „Verbindung“ der überbaubaren Grundstücksflächen
kann den individuellen Ansprüchen der Familie insbesondere sowie den Wünschen der
Grundstücksbewerber insgesamt entsprochen werden und hierdurch eine bessere Vermarktung
erfolgen.
Hierzu wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster erforderlich.
Gegen diese Änderung bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken.
Im Rahmen der Vermarktung ist auf die individuellen Wünsche der Bewerber hinsichtlich der
Grundstückszuschnitte eingegangen worden.
Hierbei hat sich gezeigt, dass die Verbindung der überbaubaren Grundstücksflächen an den
Planstraßen B 1 – B4 insgesamt (nördlich der Carl-Leyhausen-Allee) der weiteren Vermarktung
sehr entgegenkommt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auch die übrigen Flächen entsprechend dem o.g. Antrag einer
Überplanung zu unterziehen und auch diese überbaubaren Flächen insgesamt miteinander zu
verbinden.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann das Planverfahren im Rahmen einer
vereinfachten Änderung nach § 13 des Baugesetzbuches erfolgen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 17. November 2003
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----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister