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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster - Baugebiet "Im Spless hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes durch Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
07.01.11, 17:50
Aktualisiert
07.01.11, 17:50
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster
- Baugebiet "Im Spless
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes durch Erweiterung der überbaubaren
        Grundstücksflächen) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster
- Baugebiet "Im Spless
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes durch Erweiterung der überbaubaren
        Grundstücksflächen)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-164/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61.26.00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 25.11.2003 Rat der Stadt Bedburg 09.12.2003 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Nr. 32/Kaster - Baugebiet "Im Spless“ hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes durch Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster gem. § 2 Abs. 1 sowie § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für einen Teilbereich an der Käthe-Kollwitz-Straße (Planstraße B1), der Paul-Klee-Straße (Planstraße B2), der Heinrich-Campendonk-Straße (Planstraße B3) und der Max-Ernst-Straße (Planstraße B4), nördlich der Carl-Leyhausen-Allee zu fassen. Wesentliches Planungsziel dieser vereinfachten Bebauungsplanänderung ist die Erweiterung bzw. die Verbindung der überbauren Grundstücksflächen entlang der o.g. Stichstraßen. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster sollen unverändert beibehalten werden. Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Bedburg festzustellen, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 04.11.2003 wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster (Baugebiet „Im Spless“) in der Fassung der 2. Änderung gestellt. Ziel dieses Antrages ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen. Der Antragsteller beabsichtigt im Bereich der Planstraße B4 (Max-Ernst-Straße) zwei Grundstücke für den Einfamilienwohnungsbau zu erwerben. Eine verbindliche Reservierung hierzu ist erfolgt. Auf den beigefügten Antrag wird verwiesen. Um den individuellen Ansprüchen der Familie gerecht zu werden, wird daher die Erweiterung der überbaubaren Flächen gem. beigefügtem Antrag angestrebt. Eine Befreiung gem. § 31 des Baugesetzbuches zur Überschreitung der überbaubaren Grundstücksflächen für die geplanten Maßnahmen des Antragstellers ist nicht möglich, da die Voraussetzungen hierzu nicht vorliegen. Durch die beabsichtigte Erweiterung bzw. die „Verbindung“ der überbaubaren Grundstücksflächen kann den individuellen Ansprüchen der Familie insbesondere sowie den Wünschen der Grundstücksbewerber insgesamt entsprochen werden und hierdurch eine bessere Vermarktung erfolgen. Hierzu wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster erforderlich. Gegen diese Änderung bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Im Rahmen der Vermarktung ist auf die individuellen Wünsche der Bewerber hinsichtlich der Grundstückszuschnitte eingegangen worden. Hierbei hat sich gezeigt, dass die Verbindung der überbaubaren Grundstücksflächen an den Planstraßen B 1 – B4 insgesamt (nördlich der Carl-Leyhausen-Allee) der weiteren Vermarktung sehr entgegenkommt. Die Verwaltung schlägt daher vor, auch die übrigen Flächen entsprechend dem o.g. Antrag einer Überplanung zu unterziehen und auch diese überbaubaren Flächen insgesamt miteinander zu verbinden. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann das Planverfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung nach § 13 des Baugesetzbuches erfolgen. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 17. November 2003 ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister