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Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Z 1/V 63/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Z 1/V 63/2005)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Z 1/V 63/2005 Kreis Euskirchen – Der Landrat Planquadrat Textliche Darstellung Ziffer LANDSCHAFTSPLAN „Kall“ (Entwurf) Erläuterungsbericht (ergänzende Hinweise und Erläuterungen) 2.4-1 GESCHÜTZTER LANDSCHAFTSBESTANDTEIL “BAUMBESTAND AM ORTSRAND VON FROHNRATH“ Eh Schutzzweck: Die Festsetzung als Geschützter Landschaftsbestandteil erfolgt gemäß § 23 a und b LG NW insbesondere - zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, - zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Landschaftsbildes. Mit diesem Geschützten Landschaftsbestandteil wird ein alter Baumbestand unter Schutz gestellt. Er besteht aus alten, das Orts- und Landschaftsbild prägenden Eschen und Eichen. Zur Erreichung des Schutzzweckes gelten die für Geschützten Landschaftsbestandteile unter 2.4.0 festgesetzten allgemeinen Verbote Nr. 1 bis 9. 2.4-2 GESCHÜTZTER LANDSCHAFTSBESTANDTEIL “FEUCHTBIOTOP ZWISCHEN KALL UND ANSTOIS“ Eh Schutzzweck: Die Festsetzung als Geschützter Landschaftsbestandteil erfolgt gemäß § 23 a und b LG NW insbesondere - zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, - zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Landschaftsbildes. Der GLB umfasst ein verlandendes Kleingewässer mit umliegendem brachgefallenen Nassund Feuchtgrünland, Weidengebüsch sowie dem sich nördlich anschließenden gehölzbestandenen Graben. (GB-5405509) Zur Erreichung des Schutzzweckes gelten die für Geschützten Landschaftsbestandteile unter 2.4.0 festgesetzten allgemeinen Verbote Nr. 1 bis 9. Stand: März 2005 1