Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Z 1/V 63/2005
Kreis Euskirchen – Der Landrat
Planquadrat
Textliche Darstellung
Ziffer
LANDSCHAFTSPLAN „Kall“ (Entwurf)
Erläuterungsbericht
(ergänzende Hinweise und Erläuterungen)
2.4-1
GESCHÜTZTER
LANDSCHAFTSBESTANDTEIL
“BAUMBESTAND AM ORTSRAND VON
FROHNRATH“
Eh
Schutzzweck:
Die
Festsetzung
als
Geschützter
Landschaftsbestandteil erfolgt gemäß § 23 a und b
LG NW insbesondere
-
zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes,
-
zur Belebung, Gliederung oder Pflege des
Landschaftsbildes.
Mit
diesem
Geschützten
Landschaftsbestandteil wird ein alter
Baumbestand unter Schutz gestellt. Er
besteht aus alten, das Orts- und
Landschaftsbild prägenden Eschen und
Eichen.
Zur Erreichung des Schutzzweckes gelten die für
Geschützten Landschaftsbestandteile unter 2.4.0
festgesetzten allgemeinen Verbote Nr. 1 bis 9.
2.4-2
GESCHÜTZTER
LANDSCHAFTSBESTANDTEIL
“FEUCHTBIOTOP ZWISCHEN KALL UND
ANSTOIS“
Eh
Schutzzweck:
Die
Festsetzung
als
Geschützter
Landschaftsbestandteil erfolgt gemäß § 23 a und b
LG NW insbesondere
-
zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes,
-
zur Belebung, Gliederung oder Pflege des
Landschaftsbildes.
Der GLB umfasst ein verlandendes
Kleingewässer
mit
umliegendem
brachgefallenen
Nassund
Feuchtgrünland, Weidengebüsch sowie
dem sich nördlich anschließenden
gehölzbestandenen Graben. (GB-5405509)
Zur Erreichung des Schutzzweckes gelten die für
Geschützten Landschaftsbestandteile unter 2.4.0
festgesetzten allgemeinen Verbote Nr. 1 bis 9.
Stand: März 2005
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