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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 15/2005
28.02.2005
Az.: 60
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
09.03.2005
Kreisausschuss
06.04.2005
Kreistag
27.04.2005
Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW
hier: Einstufung von Vorhaben im Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Blindert
Tel.: 15 233
Abt.: 60
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die von der Verwaltung in der Begründung dargestellten Ergänzungen
und Korrekturen zu den im IGVP NRW aufgenommenen Straßenvorhaben gegenüber dem Land
vorzutragen.
Begründung:
Seite - 2 Das Land Nordrhein-Westfalen erarbeitet auf Grundlage des Gesetzes zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung vom 09.05.2000 eine Integierte Gesamtverkehrsplanung. Im Ergebnis soll ein
verkehrsträgerübergreifender Verkehrsinfrastrukturplan entstehen, der an die Stelle der in der Vergangenheit entwickelten sektoralen Pläne für einzelne Verkehrsträger (z.B. ÖPNV-Bedarfsplan
NRW, Landesstraßenbedarfsplan NRW) tritt.
Zwischenzeitlich sind die im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung zu betrachtenden
Vorhaben mit den zugehörigen Dossiers auf der Internetseite www.igvp.nrw.de eingestellt. Bis zum
11.03.2005 wird eine Rückmeldung der Vorhabensmelder erwartet, ob alle Vorhaben sachgerecht
berücksichtigt worden sind oder ob Korrekturbedarf besteht.
Die Darstellung erfolgt getrennt nach Vorhaben im Bereich Straße und Schiene. Dabei werden die
Vorhaben in die drei Kategorien
-
indisponibel
disponibel
sonstige
eingeteilt.
Indisponible Vorhaben werden keiner Bewertung im Rahmen der IGVP unterworfen. Bei ihnen
wird die Realisierung durch bereits getroffene Entscheidungen im Vorfeld der IGVP vorausgesetzt.
Sie sind im Bezugsfallnetz zur IGVP enthalten, z.B. vordringlicher Bedarf BVWP 2003, Maßnahmen des laufenden Förderprogramms Schiene, Maßnahmen des geltenden Bauprogramms für
Landesstraßen, bis 31.12.2002 in der Planfeststellung befindliche Vorhaben für Landesstraßen.
Disponible Vorhaben werden im Rahmen der IGVP bewertet und zur Aufstellung des Gesamtbedarfsplans herangezogen.
Sonstige Vorhaben werden nicht bewertet. Dieser Einstufung liegen unten näher ausgeführte,
unterschiedliche Sachverhalte zugrunde.
Nicht bewertet werden:
1. Kleinstvorhaben mit einer Investitionssumme kleiner als 3 Mio. €
2. punktuelle Vorhaben, für die plausible Bewertungsergebnisse
aus dem IGVP-Bewertungssystem nicht zu erwarten sind
3. Vorhaben, die Verkehrszellengrenzen nicht überschreiten
und damit im Modellsystem nicht bewertbar sind
4. Vorhaben ohne Netzrelevanz
5. unvollständig bzw. inplausibel gemeldete Vorhaben,
z.B. hinsichtlich Kosten oder Betriebskonzept
6. Vorhaben mit Zeithorizont nach 2015
Die Begründung für die Einordnung als sonstige Vorhaben kann dem jeweiligen Dossier entnommen werden.
Nachfolgend ist der Auszug aus der IGVP - Internetseite mit den derzeit im Kreis Euskirchen berücksichtigten Vorhaben abgedruckt. Die Dossiers sind ebenfalls beigefügt. Soweit
aus Sicht der Verwaltung andere Trassen oder weitere Vorhaben untersucht werden sollen, liegen die entsprechenden Übersichtskarten auch bei.
Seite - 3 -
0.1 Fertiggestellte indisponible Straßenvorhaben
0.1.2 Landesvorhaben
Lfd. VorhabenNr. Nr.
Bezeichnung
9
24045
L 110 NB in Dahlem einschl. AB bis K 74
16
24083
L 178 OU Euskirchen/Euenheim
1.1 Indisponible Straßenvorhaben
1.1.1 BVWP
Lfd. VorhabenNr. Nr.
Bezeichnung
10
34015
A1
AS Blankenheim-Lommersdorf
21
34027
A1
Lommersdorf (LGr. NW/RP) - AS Adenau
(mit Ahrtalbrücke)
31
34039
B 56
OU Euskirchen/Kuchenh. und
OU Ludendorf/Essig
45
34055
B 266 OU Mechernich/Roggendorf
54
34065
B 265 OU Weiler i.d. Ebene
1.1.2 Landesvorhaben
Lfd. VorhabenNr. Nr.
Bezeichnung
8
24054
L 115 NB Blankenheim/Lommersdorf,
L 115 bis LGr.
15
24166
L 33
OU Weilerswist
(Süd- und Westumgehung L 33/L 163)
Seite - 4 -
1.2.1 Landesvorhaben
Lfd. VorhabenNr. Nr.
Bezeichnung
1
24001
L 11
20
24047
L 113 AB in Bad Münstereifel/Wasserscheide OU Scheuren, L 234 - OU Scheuren
26
24061
L 119 OU Euskirchen-Stotzheim bis Kreuzung L 11/K
51
41
24093
L 194 NB Euskirchen bis Weilerswist,
L 210 bis neue AS A 61/L 163
43
24095
L 207 OU Dreiborn
Bes. BÜ Mechernich/ Satzvey
1.3 Sonstige Straßenvorhaben
Lfd. VorhabenNr. Nr.
Bezeichnung
11
24046
L 113 AB in Bad Münstereifel/Wasserscheide OU Scheuren, L 165 bis L 234
12
24052
L 113 OU Scheuren
19
24079
L 163 OU Weilerswist/Metternich
20
24082
L 178 OU Euskirchen/Billig
21
24084
L 181 OU Lommersum
22
24085
L 182 OU Kessenich (Kreuzung L 182/K 11 bis B 56)
57
24200
L 499 OU Mechernich Weiler am Berge
58
24201
L 499 OU Mechernich-Rißdorf
Seite - 5 -
1.2 Disponible Schienenvorhaben
1.2.2 SPNV
Lfd. VorhabenNr. Nr.
Bezeichnung
10
14073
Düren, Bf
Euskirchen, Bf
12
14092
Euskirchen
Meckenheim
16
14128
Kall
Hellenthal
1.3 Sonstige Schienenvorhaben
Lfd. VorhabenNr. Nr.
5
14034
Bezeichnung
Bad Münstereifel
Euskirchen
Gegen die Einstufung der Schienenvorhaben sind aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken zu erheben.
Zur Einstufung der Straßenvorhaben wird auf Grundlage des Zwischenergebnisses der
Integrierten Verkehrsplanung des Kreises Euskirchen Korrekturbedarf im Hinblick auf die
zu untersuchenden Varianten und vollständig fehlende Vorhaben gesehen.
Nicht aufgeführt ist das im Entwurf des Kreiskonzeptes als Null-plus Variante angenommene Vorhaben
-
Durchstich des Bahnhofsberg in Mechernich
Dieses ist als indisponibel einzukategorisieren. (Anlage B 266 V1)
Der Ostring zwischen der B 477 und der B 266 um Mechernich und Kommern ist nicht
aufgeführt. Nach Prognosen des Kreises ist mit einer Verkehrsbelastung von 8000 bis
10.000 Fahrzeugen zu rechnen. In den Untersuchungen des Kreises hat sich herausgestellt, dass ein Anschluss der Wohngebiete Mechernich Nord und Kommern-Süd sinnvoll
ist. Inwieweit dies die Realisierung als Bundesstraße hindert ist zu prüfen. Eine Realisierung als Landstraße im Zuge der L 185 oder L61 wäre allerdings auch denkbar. Das Vorhaben ist als disponibel aufzunehmen. (Anlage MEC 1b)
Seite - 6 -
Ebenso fehlen die im Kreiskonzept diskutierten
-
Ortsumgehung Tondorf (B477, B51) (Anlage BAM-V6,V6a)
-
Anschluss des Schleidener Tales
-
Südspange Kall
Die Maßnahmen sind als disponibel aufzunehmen.
Der Bewertung des Anschlusses des Schleidener Tales soll dabei auch die vom Kreis favorisierte Variante, die sich aus den Teilmaßnahmen Ortsumgehung Golbach, Neubau
Ortsumgehung Ingersberg-Eichen, Südspange Kall und Ortsumgehung Gemünd zu Grunde gelegt werden. (Anlagen „Alternativkonzept Schleidener Tal/Nationalpark)
Zur indisponiblen Maßnahme Ortsumgehung Euskirchen/Kuchenheim und Ortsumgehung
Ludendorf/Essig wird zur Berücksichtigung bei den weiteren Planungen die vom Kreis und
der Stadt Euskirchen favorisierte Trasse mitgeteilt. (Anlage EUN-V2)
Der Einordnung der Beseitigung des Bahnübergangs in Mechernich/Satzvey durch Bau
einer Ortsumgehung als disponibel kann gefolgt werden. Allerdings wurde im Rahmen der
Erarbeitung des Kreiskonzeptes zur Entlastung der Ortslage Satzvey und der Anbindung
des Stadtgebietes Bad Münstereifel an die Autobahn ein zweihüftiger Autobahnanschluss
an die A1 in und aus Richtung Köln als bessere Variante herausgearbeitet. Auf eine Ortsumgehung kann bei Realisierung des Autobahnanschlusses verzichtet werden. Diese Variante soll in die Bewertung einbezogen werden. In diesem Zusammenhang ist auch die
Ortsumgehung Kalkar als L 11n in das Bewertungskonzept des Landes aufzunehmen.
(Anlage BAM-V1)
Für die Ortsumgehung Euskirchen – Stotzheim bis Kreuzung L 11/K51 hat der Kreis ebenfalls eine andere Trassenführung erarbeitet, die in der Bewertung berücksichtigt werden
soll. (Anlage „Vorgeschlagene Maßnahmen – EUS-V11)
Die als sonstige Maßnahme kategorisierte Ortsumgehung Euskirchen/Billig ist als disponibel einzuordnen. Die Einordnung als sonstiges Vorhaben ist auf Grund der Kostenschätzung von unter 3 Mio € erfolgt. Nach den nun beim Landesbetrieb Straßen.NRW vorliegenden Planunterlagen belaufen sich die Kosten auf insgesamt 4 Mio €. Nach den o.a.
Kriterien ist das Vorhaben als disponibel einzuordnen.
Für die Ortsumgehung Lommersum wurden im Kreiskonzept weitere Varianten untersucht,
die bei den weiteren Planungen des Landes berücksichtigt werden sollten. (Anlage WSWV4)
Die Ortsumgehung Kessenich bindet in der vorliegenden Variante an die L182 an. Aus
Sicht des Kreises ist aber eine Anbindung an die B56n sinnvoller. Daher sollte auch diese
Variante in die Planungen einbezogen werden. (Anlage EUN-V2)
Seite - 7 Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird
die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Das Land erwartet bis zum 11.03.2005 eine Rückmeldung über möglichen Korrekturbedarf bei der
Einordnung der Vorhaben im Rahmen des IGVP NRW. Um fristgerecht antworten zu können, ist
eine Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.
gez. Kolvenbach
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
gez. Grutke
I. V. gez. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)