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Dringlichkeitsentscheidung GB (Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW hier: Einstufung von Vorhaben im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
168 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 15/2005 28.02.2005 Az.: 60 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 09.03.2005 Kreisausschuss 06.04.2005 Kreistag 27.04.2005 Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW hier: Einstufung von Vorhaben im Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Blindert Tel.: 15 233 Abt.: 60 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die von der Verwaltung in der Begründung dargestellten Ergänzungen und Korrekturen zu den im IGVP NRW aufgenommenen Straßenvorhaben gegenüber dem Land vorzutragen. Begründung: Seite - 2 Das Land Nordrhein-Westfalen erarbeitet auf Grundlage des Gesetzes zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung vom 09.05.2000 eine Integierte Gesamtverkehrsplanung. Im Ergebnis soll ein verkehrsträgerübergreifender Verkehrsinfrastrukturplan entstehen, der an die Stelle der in der Vergangenheit entwickelten sektoralen Pläne für einzelne Verkehrsträger (z.B. ÖPNV-Bedarfsplan NRW, Landesstraßenbedarfsplan NRW) tritt. Zwischenzeitlich sind die im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung zu betrachtenden Vorhaben mit den zugehörigen Dossiers auf der Internetseite www.igvp.nrw.de eingestellt. Bis zum 11.03.2005 wird eine Rückmeldung der Vorhabensmelder erwartet, ob alle Vorhaben sachgerecht berücksichtigt worden sind oder ob Korrekturbedarf besteht. Die Darstellung erfolgt getrennt nach Vorhaben im Bereich Straße und Schiene. Dabei werden die Vorhaben in die drei Kategorien - indisponibel disponibel sonstige eingeteilt. Indisponible Vorhaben werden keiner Bewertung im Rahmen der IGVP unterworfen. Bei ihnen wird die Realisierung durch bereits getroffene Entscheidungen im Vorfeld der IGVP vorausgesetzt. Sie sind im Bezugsfallnetz zur IGVP enthalten, z.B. vordringlicher Bedarf BVWP 2003, Maßnahmen des laufenden Förderprogramms Schiene, Maßnahmen des geltenden Bauprogramms für Landesstraßen, bis 31.12.2002 in der Planfeststellung befindliche Vorhaben für Landesstraßen. Disponible Vorhaben werden im Rahmen der IGVP bewertet und zur Aufstellung des Gesamtbedarfsplans herangezogen. Sonstige Vorhaben werden nicht bewertet. Dieser Einstufung liegen unten näher ausgeführte, unterschiedliche Sachverhalte zugrunde. Nicht bewertet werden: 1. Kleinstvorhaben mit einer Investitionssumme kleiner als 3 Mio. € 2. punktuelle Vorhaben, für die plausible Bewertungsergebnisse aus dem IGVP-Bewertungssystem nicht zu erwarten sind 3. Vorhaben, die Verkehrszellengrenzen nicht überschreiten und damit im Modellsystem nicht bewertbar sind 4. Vorhaben ohne Netzrelevanz 5. unvollständig bzw. inplausibel gemeldete Vorhaben, z.B. hinsichtlich Kosten oder Betriebskonzept 6. Vorhaben mit Zeithorizont nach 2015 Die Begründung für die Einordnung als sonstige Vorhaben kann dem jeweiligen Dossier entnommen werden. Nachfolgend ist der Auszug aus der IGVP - Internetseite mit den derzeit im Kreis Euskirchen berücksichtigten Vorhaben abgedruckt. Die Dossiers sind ebenfalls beigefügt. Soweit aus Sicht der Verwaltung andere Trassen oder weitere Vorhaben untersucht werden sollen, liegen die entsprechenden Übersichtskarten auch bei. Seite - 3 - 0.1 Fertiggestellte indisponible Straßenvorhaben 0.1.2 Landesvorhaben Lfd. VorhabenNr. Nr. Bezeichnung 9 24045 L 110 NB in Dahlem einschl. AB bis K 74 16 24083 L 178 OU Euskirchen/Euenheim 1.1 Indisponible Straßenvorhaben 1.1.1 BVWP Lfd. VorhabenNr. Nr. Bezeichnung 10 34015 A1 AS Blankenheim-Lommersdorf 21 34027 A1 Lommersdorf (LGr. NW/RP) - AS Adenau (mit Ahrtalbrücke) 31 34039 B 56 OU Euskirchen/Kuchenh. und OU Ludendorf/Essig 45 34055 B 266 OU Mechernich/Roggendorf 54 34065 B 265 OU Weiler i.d. Ebene 1.1.2 Landesvorhaben Lfd. VorhabenNr. Nr. Bezeichnung 8 24054 L 115 NB Blankenheim/Lommersdorf, L 115 bis LGr. 15 24166 L 33 OU Weilerswist (Süd- und Westumgehung L 33/L 163) Seite - 4 - 1.2.1 Landesvorhaben Lfd. VorhabenNr. Nr. Bezeichnung 1 24001 L 11 20 24047 L 113 AB in Bad Münstereifel/Wasserscheide OU Scheuren, L 234 - OU Scheuren 26 24061 L 119 OU Euskirchen-Stotzheim bis Kreuzung L 11/K 51 41 24093 L 194 NB Euskirchen bis Weilerswist, L 210 bis neue AS A 61/L 163 43 24095 L 207 OU Dreiborn Bes. BÜ Mechernich/ Satzvey 1.3 Sonstige Straßenvorhaben Lfd. VorhabenNr. Nr. Bezeichnung 11 24046 L 113 AB in Bad Münstereifel/Wasserscheide OU Scheuren, L 165 bis L 234 12 24052 L 113 OU Scheuren 19 24079 L 163 OU Weilerswist/Metternich 20 24082 L 178 OU Euskirchen/Billig 21 24084 L 181 OU Lommersum 22 24085 L 182 OU Kessenich (Kreuzung L 182/K 11 bis B 56) 57 24200 L 499 OU Mechernich Weiler am Berge 58 24201 L 499 OU Mechernich-Rißdorf Seite - 5 - 1.2 Disponible Schienenvorhaben 1.2.2 SPNV Lfd. VorhabenNr. Nr. Bezeichnung 10 14073 Düren, Bf Euskirchen, Bf 12 14092 Euskirchen Meckenheim 16 14128 Kall Hellenthal 1.3 Sonstige Schienenvorhaben Lfd. VorhabenNr. Nr. 5 14034 Bezeichnung Bad Münstereifel Euskirchen Gegen die Einstufung der Schienenvorhaben sind aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken zu erheben. Zur Einstufung der Straßenvorhaben wird auf Grundlage des Zwischenergebnisses der Integrierten Verkehrsplanung des Kreises Euskirchen Korrekturbedarf im Hinblick auf die zu untersuchenden Varianten und vollständig fehlende Vorhaben gesehen. Nicht aufgeführt ist das im Entwurf des Kreiskonzeptes als Null-plus Variante angenommene Vorhaben - Durchstich des Bahnhofsberg in Mechernich Dieses ist als indisponibel einzukategorisieren. (Anlage B 266 V1) Der Ostring zwischen der B 477 und der B 266 um Mechernich und Kommern ist nicht aufgeführt. Nach Prognosen des Kreises ist mit einer Verkehrsbelastung von 8000 bis 10.000 Fahrzeugen zu rechnen. In den Untersuchungen des Kreises hat sich herausgestellt, dass ein Anschluss der Wohngebiete Mechernich Nord und Kommern-Süd sinnvoll ist. Inwieweit dies die Realisierung als Bundesstraße hindert ist zu prüfen. Eine Realisierung als Landstraße im Zuge der L 185 oder L61 wäre allerdings auch denkbar. Das Vorhaben ist als disponibel aufzunehmen. (Anlage MEC 1b) Seite - 6 - Ebenso fehlen die im Kreiskonzept diskutierten - Ortsumgehung Tondorf (B477, B51) (Anlage BAM-V6,V6a) - Anschluss des Schleidener Tales - Südspange Kall Die Maßnahmen sind als disponibel aufzunehmen. Der Bewertung des Anschlusses des Schleidener Tales soll dabei auch die vom Kreis favorisierte Variante, die sich aus den Teilmaßnahmen Ortsumgehung Golbach, Neubau Ortsumgehung Ingersberg-Eichen, Südspange Kall und Ortsumgehung Gemünd zu Grunde gelegt werden. (Anlagen „Alternativkonzept Schleidener Tal/Nationalpark) Zur indisponiblen Maßnahme Ortsumgehung Euskirchen/Kuchenheim und Ortsumgehung Ludendorf/Essig wird zur Berücksichtigung bei den weiteren Planungen die vom Kreis und der Stadt Euskirchen favorisierte Trasse mitgeteilt. (Anlage EUN-V2) Der Einordnung der Beseitigung des Bahnübergangs in Mechernich/Satzvey durch Bau einer Ortsumgehung als disponibel kann gefolgt werden. Allerdings wurde im Rahmen der Erarbeitung des Kreiskonzeptes zur Entlastung der Ortslage Satzvey und der Anbindung des Stadtgebietes Bad Münstereifel an die Autobahn ein zweihüftiger Autobahnanschluss an die A1 in und aus Richtung Köln als bessere Variante herausgearbeitet. Auf eine Ortsumgehung kann bei Realisierung des Autobahnanschlusses verzichtet werden. Diese Variante soll in die Bewertung einbezogen werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Ortsumgehung Kalkar als L 11n in das Bewertungskonzept des Landes aufzunehmen. (Anlage BAM-V1) Für die Ortsumgehung Euskirchen – Stotzheim bis Kreuzung L 11/K51 hat der Kreis ebenfalls eine andere Trassenführung erarbeitet, die in der Bewertung berücksichtigt werden soll. (Anlage „Vorgeschlagene Maßnahmen – EUS-V11) Die als sonstige Maßnahme kategorisierte Ortsumgehung Euskirchen/Billig ist als disponibel einzuordnen. Die Einordnung als sonstiges Vorhaben ist auf Grund der Kostenschätzung von unter 3 Mio € erfolgt. Nach den nun beim Landesbetrieb Straßen.NRW vorliegenden Planunterlagen belaufen sich die Kosten auf insgesamt 4 Mio €. Nach den o.a. Kriterien ist das Vorhaben als disponibel einzuordnen. Für die Ortsumgehung Lommersum wurden im Kreiskonzept weitere Varianten untersucht, die bei den weiteren Planungen des Landes berücksichtigt werden sollten. (Anlage WSWV4) Die Ortsumgehung Kessenich bindet in der vorliegenden Variante an die L182 an. Aus Sicht des Kreises ist aber eine Anbindung an die B56n sinnvoller. Daher sollte auch diese Variante in die Planungen einbezogen werden. (Anlage EUN-V2) Seite - 7 Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Das Land erwartet bis zum 11.03.2005 eine Rückmeldung über möglichen Korrekturbedarf bei der Einordnung der Vorhaben im Rahmen des IGVP NRW. Um fristgerecht antworten zu können, ist eine Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit erforderlich. gez. Kolvenbach gez. Uwe Schmitz gez. Reiff gez. Grutke I. V. gez. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)