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Info GB (Abfallwirtschaftsplan für den Regierungsbezirk Köln)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 21/2005 24.02.2005 Az.: 60.12 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 09.03.2005 Abfallwirtschaftsplan für den Regierungsbezirk Köln In einer Sonderbeilage des Amtsblattes für den Regierungsbezirk Köln Nr. 52 vom 27.12.04 ist der Abfallwirtschaftsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilplan Allgemeine Grundlagen und Teilplan Siedlungsabfälle vom 16.12.04 für verbindlich erklärt worden. Die Verbindlichkeit bezieht sich auf das Kapitel B II (Abfallwirtschaftliche Ziele und Konzeptionen) aus dem Band I, dem Kapitel 6 (Zeitplan und weitere Umsetzungen) und dem Kapitel 7 (Entsorgungsgebiete Kooperationen, Transportsituation) aus dem Band II. Die Stellungnahmen des Kreises Euskirchen wurden weitestgehend bei der Fortschreibung des AWP berücksichtigt. Relevante Festlegungen im AWP sind: • Die Erlaubnis zur Ablagerung von organischen Abfällen auf der Zentralen Mülldeponie Mechernich ist bis zum 31.05.05 befristet. • Die planerische Konzeption von 4 Entsorgungsregionen im Regierungsbezirk Köln wird auch mit dieser Fortschreibung aufrechterhalten. Die in den Regionen liegenden 4 Müllverbrennungsanlagen sind zur Sicherstellung der Entsorgung für die ÖRE eigenen Abfälle sowie die derzeit angedienten gewerblichen Abfälle ausreichend. Sofern auch Sekundärabfälle in größerem Umfang angedient werden, könnte es Mitte 2005 zu einem Kapazitätsdefizit kommen. • Der Kreis Euskirchen ist der Entsorgungsregion Süd zugeordnet und hat sich mit der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis der MVA Bonn zu bedienen • Die Bildung von Deponieregionen wird in der Fortschreibung erörtert, aber nicht verbindlich vorgegeben, da die erforderliche Umsetzung der Deponieverordnung noch erfolgen muss. Unverändert bleibt aber die Tatsache, dass aufgrund der dramatisch zurückgehenden Abfallmengen, die als Inertmaterial noch auf Deponien abgelagert werden dürfen, eine Reduzierung auf zwei Deponieregionen unumgänglich ist. Dies wurde vom Kreis Euskirchen auch immer gefordert. Der Kreis Euskirchen soll laut AWP seine inerten Abfälle auf der Deponie Vereinigte Ville entsorgen. Geplant sind zukünftig die Deponieregionen Ost und West mit den Deponien Vereinigte Ville und Leppe. • Zugunsten einer umweltverträglichen Entsorgung ist der Transport von Abfällen soweit wie möglich zu minimieren und dasjenige Verkehrsmittel auszuwählen, welches Schutzgüter Seite - 2 am wenigsten belastet. Die letztliche Entscheidung für ein Transportmittel soll dann unter Einbeziehung wirtschaftlicher Kriterien erfolgen. Ausdrücklich begrüßt wird, dass im Kreis Euskirchen die Option Schienentransport weiter möglich bleibt. Seitens der Bezirksregierung wurden keine Belegexemplare versandt. Der Abfallwirtschaftsplan kann auf der Homepage der Bezirksregierung Köln eingesehen werden. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)