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Info GB (Ergebnis über die Überwachung und Prüfung der Ingenieurbauwerke im Zuge von Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 14/2005 18.02.2005 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 09.03.2005 Ergebnis über die Überwachung und Prüfung der Ingenieurbauwerke im Zuge von Kreisstraßen Im Zuge des rund 360 km langen Kreisstraßennetzes stehen insgesamt 61 Brückenbauwerke in der Unterhaltung des Kreises. Grundlage für die wirtschaftliche Erhaltung von Ingenieurbauwerken sind regelmäßige und sorgfältige Überwachungen und Prüfungen des jeweiligen Objekts. Hierfür werden Art, Umfang und Termine in der DIN 1076 geregelt (siehe Anlage 1). Diese Norm ist im Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen vom BMVBW bzw. von den Landesstraßenbauverwaltungen verbindlich eingeführt. Für die jeweiligen Baulastträger der Kreise, Städte und Gemeinden hat die zuständige Landesbehörde die Einhaltung der DIN 1076 vorgeschrieben, um so eine einheitliche Zustandsbewertung sicher stellen zu können (siehe Anlage 2). Mit dem Abschluss der im Jahre 2004 durchgeführten Prüfungen wurden nunmehr alle Brücken an Kreisstraßen nach neuem Standart erfasst. Die durchgeführten Prüfungen seit 2002 und die Zustandsbewertung sind der beigefügten Auflistung (Anlage 3) zu entnehmen. Die Zustandsbewertung der Brücken an Kreisstraßen ergab folgendes Gesamtergebnis: Zustandsnote Bauwerkszustand Brückenanzahl 1,0 – 1,4 1,5 – 1,9 2,0 – 2,4 2,5 – 2,9 3,0 – 3,4 3,5 – 4,0 sehr gut Gut befriedigend noch ausreichend kritisch ungenügend 1 15 33 9 3 0 Seite - 2 Im Rahmen der Diskussion zu den geplanten Ausbaumaßnahmen K 20 Eicks und der K61 Manscheid wurde dem Fachausschuss bereits mitgeteilt, dass die Brücken - K 20, Bruchbach bei Eicks K 61, Brücke über den Manscheider Bach, Manscheid nur für die Brückenklasse 12,0 t dimensioniert und entsprechend den statischen Erfordernissen zu erneuern sind. Die erforderlichen Haushaltmittel sind im Haushalts- bzw. Investitionsplan veranschlagt. Kritische Bauwerkszustände waren nunmehr auch bei der Feybachbrücke in Vollem, Kolvenbachbrücke bei Eicherscheid und der Brücke über den Lampertsbach bei Dollendorf festzustellen. Hier sind entsprechende Instandsetzungsarbeiten umgehend erforderlich. Kurzfristig ist auch die Erftbrücke bei Kleinvernich, die Brücke über den Brommersbach bei Pittscheid und die Brücke über den Armutsbach bei Rohr zu sanieren. Für die erforderliche Instandhaltung bzw. Erneuerung der Brückenbauwerke wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die notwendigen Haushaltsmittel auf die nächsten Jahre zu verteilen. Im Investitionsplan ist dann folgender Mittelabfluss zu veranschlagen: 2006 2007 2008 Brücke über den Lampertsbach bei Dollendorf, K 69 (Erneuerung) 60.000,00 € Brücke über die Erft bei Klein Vernich, K 3 (Sanierung) 65.000,00 € Brücke über den Kolvenbach bei Eicherscheid, K 36 (Sanierung) 30.000,00 € Brücke über den Armutsbach bei Rohr, K 79 (Sanierung) 40.000,00 € Brücke über den Feybach in Vollem, K 32 (Erneuerung) 75.000,00 € Brücke über den Brommersbach bei Pittscheid, K 57 (Sanierung) 50.000,00 € Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) Seite - 3 Anlage 1 Auszug aus der DIN 1076 Alle Ingenieurbauwerke sind im Rahmen der allgemeinen Überwachung des Verkehrsweges auf deren Verkehrssicherheit laufend im Rahmen der Streckenkontrolle zu beobachten. Darüber hinaus sind in der Regel zweimal jährlich alle Bauteile ohne besondere Hilfsmittel von der Verkehrsebene und vom Geländeniveau aus auf offensichtliche Schäden/Mängel zu beobachten. Einmal jährlich ist die Besichtigung durchzuführen, wenn keine Hauptprüfung oder Einfache Prüfung stattfindet. Termine für Überwachung und Prüfung nach DIN 1076 ART TERMIN Bauwerksprüfung - Hauptprüfung (HP) alle 6 Jahre - Einfache Prüfung (EP) 3 Jahre nach der letzten HP - Prüfung aus besonderem Anlass je nach Ereignis: Hochwasser, Unfall, etc. Bauwerksüberwachung - Besichtigung - Beobachtung - laufende Beobachtung - Betrieb und Überwachung maschineller und elektrischer Anlagen 1 mal jährlich in den Jahren ohne HP oder EP 2 mal jährlich im Rahmen der allgemeinen Überwachung nach besonderen Vorschriften Die alle sechs Jahre durchzuführende Hauptprüfung ist die eingehendste Brückenkontrolle. Sie hat handnah an allen Bauwerksteilen zu erfolgen. Inhalt und Umfang sind in der DIN 1076, Ziffer 5.2., ausführlich beschrieben. Für die Dokumentierung der Prüfberichte gelten die Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (RI-EBW-Prüf, Ausgabe 2004, siehe Anlage 1) und die Anweisung Straßeninformationsbank – Teilsystem Bauwerksdaten. Seite - 4 Anlage 2 Zustandsbewertung gemäß RI-EBW-PRÜF Zustands- Bauwerksnote zustand Standsicherheit Verkehrssicherheit Dauerhaftigkeit Instandsetzung Schadensbeseitigung 1,0 – 1,4 sehr gut gegeben gegeben gegeben 1,5 – 1,9 gut gegeben gegeben geringe Beeinträchtigung auf längere Sicht möglich 2,0 – 2,4 befriedigend gegeben gegeben/ Warnhinweise evtl. kurzfristig erforderlich Beeinträchtigung auf längere Sicht möglich mittelfristig erforderlich evtl. kurzfristig erforderlich erhebliche Beein- kurzfristig trächtigung erforderlich möglich evtl. kurzfristig erforderlich unter Umständen umgehend nicht mehr erforderlich gegeben evtl. umgehend erforderlich unter Umständen umgehend nicht mehr erforderlich gegeben oder Erneuerung evtl. sofort erforderlich Schadensausbreitung oder Folgeschädigung möglich 2,5 – 2,9 noch ausreichend gegeben Beeinträchtitigung möglich, Warnhinweise evtl. kurzfristig erforderlich Schadensausbreitung oder Folgeschäden zu erwarten 3,0 – 3,4 kritisch beinträchtigt beeinträchtigt Warnhinweise evtl. umgehend erforderlich, evtl. Nutzungseinschränkungen evtl. Schadensausbreitung oder Folgeschäden, so dass StandSicherheit bzw. Verkehrssicherheit kurzfristig nicht mehr gegeben 3,5 – 4,0 ungenügend evtl. Schadensausbreitung oder Folgeschädigung, so dass StandSicherheit bzw. Verkehrssicherheit kurzfristig nicht mehr gegeben oder irreparabler Bauwerksverfall Seite - 5 - Anlage 3 Zustandsbewertung der Brückenbauwerke lfd . Nr . K/ Abschn ittNr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 lf d. 01.2 03.6 07.1 10.2 10.5 19.1 20.1 20.2 20.3 23.1 24.3 24.5 25.1 28.1 28.2 30.1 30.2 31.1 32.3 33.1 33.1 34.1 36.3 39.1 39.2 39.2 39.2 40.1 41.1 41.2 41.2 41.2 43.5 46.1 47.1 47.1 51.2 52.1 57.1 59.2 59.2 60.1 61.2 62.2 63.1 63.1 63.1 65.1 69.1 69.2 69.3 72.1 73.1 73.1 K/A b- BW Nr. Gewässer/Weg/DB Ort 5306534 5206515 5404517 5305513 5306590 5307526 5305511 5305510 5305522 5305563 5306594 5206595 5305512 5405533 5405584 5305540 5305561 5305516 5405534 5207513 5206515 5506515 5406537 5506583 4033A 4034A 4037 5506510 5506508 5506524 5506523 5506522 5506509 5606519 5406539 5406540 5307527 540502 5507507 5505502 5505503 5505521 5504510 5505520 5604507 5604518 5604510 5404518 5606510 5605504 5505522 5605503 5604505 5604506 Erftmühlenbach Erft Urft Bergbach Enzbach Rodderbach Bruchbach Mühlenbach Bergbach Wollersheimer Bach Erft Erftmühlenbach Mühlenbach Bleichbach Viehtrift Vlattener Bach Neffelbach Vlattener Bach Veybach Swistbach Viehtrift Viehtrift Kolvenbach Kuhbach Krummesbach Dreisbach Erft Weilerbach Ahr Wirtschaftsweg Viehtrift Wirtschaftsweg Schaftbach Ahr Erft Steinbach Ohrbach Houverather Bach Brommersbach Urft Genfbach Gillesbach Manscheider Bach Manscheider Bach Berke Simmel Viehtrift Olef Lampertsbach Schafbach Nonnenbach Bonnesbach Kyll Lewert Kuchenheim Klein-Vernich Malsbenden Berg Virnich Palmersheim Eicks Eicks Aachemer Mühle Bürvenich Roitzheim Kuchenheim Glehn Scheven Lorbach Merzenich Juntersdorf Lövenich Vollem Metternich Metternich Frohngau Eicherscheid Holzmühlheim Schönau Schönau Schönau Freilingen Reetz Reetz Freilingen Freilingen Oberahreck Ahrdorf Arloff Steinbachtalsperre Flamersheim Lanzerath Pitscheid Nettersheim Nettersheim Marmagen Manscheid Benenberg Berk Baasem Baasem Schleiden Dollendorf Ripsdorfer Mühle Nonnenbach Waldorf Frauenkron Frauenkron BW Nr. Gewässer/Weg/DB Ort Br Kl 60 0 60 45 60 30 12 60 60 60 60 60 60 12 0 60 0 60 30 60 60 60 30 30 60 60 12 60 30 30 0 60 60 0 0 0 30 60 0 45 45 60 12 60 0 60 60 30 16 30 60 60 60 60 Br Kl Stadt/ Gemeinde Euskirchen Weilerswist Schleiden Mechernich Zülpich Euskirchen Mechernich Mechernich Mechernich Zülpich Euskirchen Euskirchen Mechernich Kall Mechernich Zülpich Zülpich Zülpich Mechernich Weilerswist Weilerswist Nettersheim Bad Mün. Nettersheim Bad Mün. Bad Mün. Bad Mün. B’heim B’heim B’heim B’heim B’heim B’heim B’heim Bad Mün. Bad Mün. Euskirchen Bad Mün. Bad Mün. Nettersheim Nettersheim Nettersheim Hellenthal Hellenthal Dahlem Dahlem Dahlem Schleiden B’heim B’heim B’heim B’heim Dahlem Dahlem Stadt/ Gemeinde 2002 2003 2004 X O X O X O X X X O X X O O X O X O O O O O O X O O O O O O O O O X O O O O O X X O O O X O O O O O O O X X 2002 2003 2004 Zu.Note 2,3 2,9 1,7 2,3 2,0 2,3 2,7 2,2 2,0 2,3 1,9 1,9 1,5 1,5 2,0 2,0 2,3 2,2 3,0 2,0 2,0 2,1 3,4 2,0 1,5 2,2 2,7 2,5 1,5 1,6 2,0 2,2 2,1 1,9 2,2 2,4 2,2 1,4 2,9 2,1 2,2 2,3 2,6 2,2 1,9 2,0 1,5 1,6 3,4 2,6 2,6 2,7 2,2 2,2 Zu.Note Seite - 6 Nr sch . nittNr. 55 74.1 56 75.1 57 79.2 58 39.2 59 39.2 60 82.3 61 A 5505548 5504509 5506501 5406596 5506507 5305572 5405585 Bundesbahn Platisbach Armutsbach Erft Erft Muldenauerbach Bundesbahn Schmidtheim Hellenthal Rohr Holzmühlheim Holzmühlheim Füssenich ZMM 30 30 45 60 30 60 60 Dahlem Hellenthal B’heim Nettersheim Nettersheim Zülpich Mechernich O O X O O O O 1,6 2,2 2,8 2,1 2,2 1,7 2,3 Tabellenlegende: O= X= Hauptprüfung (HP) Einfache Prüfung (EP) I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)