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Beschlussvorlage GB (Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen; hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen;
hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006) Beschlussvorlage GB (Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen;
hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 72/2005 23.02.2005 Az.: 431-18/He/Sn X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 14.03.2005 Kreisausschuss 06.04.2005 Kreistag 27.04.2005 Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen; hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006 Sachbearbeiter/in: Herr Hermes Tel.: 617 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung x Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 hauptamtliche Mitarbeiter in offenen Jugendeinrichtungen mit 100 % der Personalkosten zu fördern. Begründung: Seite - 2 - Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 22.05.2002 beschlossen, bis zum 31.12.2005 hauptamtliche Mitarbeiter in offenen Jugendeinrichtungen mit 100 % der Personalkosten zu fördern. Grundlage hierfür sind die Richtlinien zur Förderung von hauptberuflichen Fachkräften in offenen Jugendeinrichtungen. Für das Haushaltsjahr 2005 sind Fördermittel in Höhe von 771.500,00 € eingeplant. Hierzu gewährt das Land einen Zuschuss in Höhe von 94.300,00 €. Seit dem 01.01.2005 ist das Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Kinder- und Jugendfördergesetz) in Kraft. Hieraus geht hervor, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes verpflichtet sind. Gemäß § 15 Abs. 3 haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln stehen. Das Gesetz verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe weiterhin dazu, ab 2006 auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festzuschreiben. Derzeit werden im Kreis Euskirchen 15,9 Stellen, die mit 21 Fachkräften besetzt sind, gefördert. Die Anzahl der zu fördernden Stellen ab dem 01.01.2006 ergibt sich aus der Auswertung des Wirksamkeitsdialoges und einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss. Im Hinblick auf die im Gesetz verankerte Verpflichtung zur Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplanes erfolgt danach eine jährliche Überprüfung des Personalbedarfes durch den Jugendhilfeausschuss. Unter Berücksichtigung der präventiven Bedeutung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und des seit 01.01.2005 in Kraft getretenen Jugendfördergesetzes, schlägt die Verwaltung vor, hauptamtliche Mitarbeiter in Offenen Jugendeinrichtungen für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 mit 100 % der Personalkosten zu fördern. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)