Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 72/2005
23.02.2005
Az.: 431-18/He/Sn
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
14.03.2005
Kreisausschuss
06.04.2005
Kreistag
27.04.2005
Hauptamtliche offene Jugendarbeit im Kreis Euskirchen;
hier: Förderung der Personalkosten ab dem 01.01.2006
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
Tel.: 617
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
x
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 hauptamtliche Mitarbeiter in
offenen Jugendeinrichtungen mit 100 % der Personalkosten zu fördern.
Begründung:
Seite - 2 -
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 22.05.2002 beschlossen, bis zum 31.12.2005 hauptamtliche Mitarbeiter in offenen Jugendeinrichtungen mit 100 % der Personalkosten zu fördern. Grundlage hierfür sind die Richtlinien zur Förderung von hauptberuflichen Fachkräften in offenen Jugendeinrichtungen. Für das Haushaltsjahr 2005 sind Fördermittel in Höhe von 771.500,00 € eingeplant. Hierzu gewährt das Land einen Zuschuss in Höhe von 94.300,00 €.
Seit dem 01.01.2005 ist das Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und
des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Kinder- und Jugendfördergesetz) in Kraft. Hieraus geht hervor, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes verpflichtet sind. Gemäß § 15 Abs. 3 haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen
ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel
bereitgestellt werden. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den für die Jugendhilfe
insgesamt bereitgestellten Mitteln stehen.
Das Gesetz verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe weiterhin dazu, ab 2006 auf der
Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan für jeweils eine Wahlperiode der
Vertretungskörperschaft festzuschreiben.
Derzeit werden im Kreis Euskirchen 15,9 Stellen, die mit 21 Fachkräften besetzt sind, gefördert.
Die Anzahl der zu fördernden Stellen ab dem 01.01.2006 ergibt sich aus der Auswertung des
Wirksamkeitsdialoges und einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss. Im Hinblick auf die im Gesetz verankerte Verpflichtung zur Aufstellung des Kinder- und
Jugendförderplanes erfolgt danach eine jährliche Überprüfung des Personalbedarfes durch den
Jugendhilfeausschuss.
Unter Berücksichtigung der präventiven Bedeutung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und des
seit 01.01.2005 in Kraft getretenen Jugendfördergesetzes, schlägt die Verwaltung vor, hauptamtliche Mitarbeiter in Offenen Jugendeinrichtungen für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 mit
100 % der Personalkosten zu fördern.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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