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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 16/2005
22.02.2005
Az.: 60.2
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
09.03.2005
Kronenburger See
hier: Information über Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität
In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und ÖPNV am 13.02.2002 wurde auf die
verschiedenen einzelnen Belastungsquellen eingegangen. Es wurde dargelegt, welche Maßnahme
im Einzelnen zu ergreifen sind bzw. wie mögliche Belastungen künftig ausgeschlossen werden
können. Zur Verhinderung künftiger negativer Einträge war die Zusammenarbeit verschiedenster
Dienststellen sowohl auf nordrhein-westfälischer Seite als auch auf rheinland-pfälzischer Seite
notwendig (Unteren Wasserbehörden, Gesundheitsämter, Landwirtschaftskammern, Staatlichen
Umweltämter u.a.). Im Rahmen eines Pilotprojektes wurden die verschiedensten Maßnahmen der
Grundlagenermittlung, die Zusammenfassung der Daten und deren Auswertung bei der Gemeinde
Dahlem bzw. dem Zweckverband Kronenburger See begleitet. Das Pilotprojekt ist zwischenzeitlich
abgeschlossen. Im Rahmen der Wertung und des weiteren Ausblicks wurde folgender Inhalt durch
das beauftragte Ing.-Büro festgehalten:
Auf Grund der zeitweisen Überschreitung der Grenzwerte nach der EG-Richtlinie für Badegewässer hinsichtlich gesamtcoliformer und fäkalcoliformer Bakterien in den vergangenen
Jahren ist die Zulassung des Kronenburger Sees als Badegewässer gefährdet.
Im Rahmen des Pilotprojektes wurden in der Zeit vom 20.10.2003 bis zum 13.09.2004 monatlich Proben an 21 Stellen aus den Zuläufen und dem Kronenburger See entnommen. Es
wurden mikrobiologische und chemisch-physikalische Analysen durchgeführt.
Anhand der durchgeführten Auswertungen kann nachgewiesen werden, dass die in Seenähe gelegenen Regenüberlaufbecken am Sportplatz in Hallschlag und in Frauenkron als
Punktquellen das höchste Potential für punktuelle Keimeinträge in den Kronenburger See
darstellen. Ein hohes Potential für Keim- und Nährstoffeinträge in den Kronenburger See
birgt auch die unbelüftete Teichkläranlage in Ormont.
Darüber hinaus weisen die durchgeführten Auswertungen darauf hin, dass sich die Keimeinträge aus diffusen Quellen während längerer Trockenperioden im Gewässer ansammeln. Nach Ansteigen der Niederschläge und Abflussmengen werden sie abgeschwemmt
und in den Kronenburger See konzentriert eingetragen. Die diffusen Quellen, zu denen die
Schmutzwasserzuflüsse von Streusiedlungen und Einzelanwesen sowie Einträge aus
landwirtschaftlich genutzten Grünflächen und landwirtschaftlichen Hofflächen zählen, stellen somit ein hohes Potential für länger andauernde Keimeinträge in den Kronenburger See
dar.
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Zur effektiven Reduzierung der Keimeinträge wird als hauptsächliche Maßnahme der Bau
von Retentionsbodenfiltern in Hallschlag, Berk und Frauenkron vorgeschlagen. Dadurch erfolgt eine erhebliche Reduzierung der Abschlagshäufigkeit von Mischwasser auf alle 5 – 10
Jahre sowie eine Verringerung der Keimbelastung infolge der Bodenfilterfunktion. Inwieweit
am RÜB Scheid ein Retentionsbodenfilter erforderlich wird, ist von weiteren Messungen
abhängig.
Durch die Aufgabe der unbelüfteten Teichkläranlage in Ormont und den Umbau eines vorhandenen Teiches in ein größeres Regenüberlaufbecken wird auch hier die
Abschlagshäufigkeit und somit der Keimeintrag durch Mischwasser reduziert.
Die Aufgabe der Teichkläranlage und das Fördern des Schmutzwassers in das Kanalnetz
von Hallschlag bewirkt eine weitere Verringerung der Keim- und Nährstoffbelastung des
Kronenburger Sees.
Bezüglich der Schmutzwassereinträge von Streusiedlungen und Einzelanwesen wird eine
zentrale Schmutzwasserkanalisation in Kehr und das Ableiten des Schmutzwassers zum
vorhandenen Kanal der VG Obere Kyll empfohlen. Hierbei sollte das Schmutzwasser der
belgischen Anwesen in Kehr einbezogen werden. Die Funktionsfähigkeit der übrigen Einzelanlagen ist durch die Gemeinden und die Unteren Wasserbehörden weiterhin zu überprüfen bzw. es sind Sanierungsmaßnahmen zu veranlassen.
Im Bereich der Landwirtschaft ist das Ansammeln und Abschwemmen von Keimen durch
das Entfernen von unvorschriftsmäßigen Viehtränken, das Abzäunen der Gewässer, das
Fernhalten von belasteten Hofabläufen, die Überwachung der Gülleaufbringung sowie das
Einrichten von nutzungsfreien Uferrandstreifen zu minimieren.
Die bereichsweise in Angriff genommenen Maßnahmen in den Bereichen Schmutzwasser
von Streusiedlungen und Einzelanwesen, kommunale Kläranlagen und Mischwassereinleitungen sowie den landwirtschaftlichen Einträgen sind in den folgenden Jahren konsequent
umzusetzen, so dass die Zulassung des Kronenburger Sees als EG-Badegewässer langfristig gesichert wird. Weiterhin ist zu erwarten, dass die Eutrophierung verringert und die
Sichttiefe im See vergrößert wird.
Es ist zu empfehlen, die monatlichen mikrobiologischen Untersuchungen während der Badesaison an wichtigen Entnahmestellen am Gewässer vorerst fortzuführen. Weiterhin sollten Sitzungen der länderübergreifenden Arbeitskreise vor und nach der Badesaison zur
Überprüfung und evtl. Ergänzung der beschlossenen Maßnahmen stattfinden.
Seitens der Unteren Wasserbehörde ist zu den seinerzeit einzeln aufgeführten Belastungsquellen
folgendes auszuführen:
Viehtränken
Im Rahmen der Außendiensttätigkeit wurden in der Weidesaison die Gewässer, insbesondere aber auch die bekannten Bereiche mit den ehemaligen Viehtränken, in der Örtlichkeit sporadisch
aufgesucht. Dabei wurden erstaunlicher Weise nur sehr vereinzelt Verstöße festgestellt. Die Verursacher wurden noch vor Ort ausfindig gemacht m.d.B., die angetroffenen Unzulänglichkeiten
einzustellen. Im Rahmen von kurzfristigen Nachprüfungen konnte festgestellt werden, dass man
diesen Aufforderungen nachgekommen ist.
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Häusliche Abwasserbeseitigung im Außenbereich
Im Außenbereich wurden folgende Anzahl von Grundstücken überprüft:
1. Hellenthal-Kehr 12
2. Hellenthal-Losheim 13
3. Hellenthal-Udenbreth 13
4. Dahlem-Berk 13
Es handelt sich hier überwiegend um Außenbereichsgrundstücke, welche auf Grund Ihrer Entfernung in der Regel ohnehin nicht für einen Kanalanschluss vorgesehen sind. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen sind zwischenzeitlich bis auf ein Anwesen im Bereich Kehr und ein Anwesen
im Außenbereich von Berk (Widerspruch) abgeschlossen. Probleme bereiten nach dem derzeitigen Stand noch einige Grundstücke auf belgischer Seite. Die gesetzlichen Vorgaben auf belgischer Seite sehen Sanierungsanforderungen, wenn welche bestehen sollten, bis zum 31.12.2009
vor. Auf belgischer Seite ist man nach der dortigen Rechtslage anscheinend nicht in der Lage, bei
möglichen Verstößen diese vorzeitig zu ahnden.
Sofern Auffangbehältnisse bestehen, kann die Untere Wasserbehörde lediglich die Abdichtung des
Überlaufs mit der Aufgabe der Entsorgung des Inhalts durch die Gemeinde fordern. Die Entsorgung von dichten Gruben ist jedoch ein erheblicher Kostenfaktor (Hellenthal ca. 25 €/m³). Wo es
möglich war, wurden dann entsprechende Kleinkläranlagen nach dem heutigen Stand errichtet und
betrieben.
Abwasserbeseitigung landwirtschaftlicher Betriebe
Die Abwasserbeseitigung landwirtschaftlicher Betriebe (betriebliche Abwässer = Gülle, Jauche,
Sickersäfte von Dunglegen oder Silagen) bedarf einer ständigen Kontrolle. Auch wenn die Behältnisse vorhanden sind, könne diese nur ihre Aufgaben erfüllen, wenn sie ordnungsgemäß betrieben
werden (z.B. Dunglegen nicht überladen werden, so dass Sickersäfte abziehen). Insofern ist auch
hier künftig ein entsprechender Überwachungsaufwand zu betreiben.
Abwasserbeseitigung im Ortsteil Kehr
Hinsichtlich des Ortsteiles Kehr ist die Situation insoweit unbefriedigend, als dass die überwiegende Anzahl der Häuser ehemalige Jauchegruben besitzen. Ein großer Teil der Flächen ist drainiert,
so dass einer Versickerung nicht zugestimmt werden kann. Hier findet in nächster Zeit ein gemeinsamer Termin mit der Bezirksregierung statt, in welchem auf der Grundlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes geklärt werden soll, wie dort künftig die anfallenden Abwässer beseitigt werden
sollen (möglicher Anschluss an Rheinland-Pfalz).
Maßnahmen der Gemeinden
Die Regenklärbecken der Gemeinde Dahlem sind im Bau.
Badesaison 2004 - Ergebnisse
Untersuchungsdatum
Gesamtcoliforme Bakterien
auf 100 ml
13.04.2004
430
26.04.2004
210
10.05.2004
15.000
24.05.2004
90
07.06.2004
< 30
21.06.2004
< 30
05.07.2004
< 30
26.07.2004
40
02.08.2004
< 30
16.08.2004
70
30.08.2004
1.200
Fäkalcoloforme Bakterien auf
100 ml (E.coli)
< 30
40
930
< 30
< 30
< 30
< 30
< 30
< 30
70
140
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Gesamtcoliforme Bakterien
Fäkalcoliforme Bakterien
Richtwert
500/100 ml
100/100 ml
Grenzwert
10.000/100ml
2.000/100 ml
Die Wertüberschreitung am 10.05.2004 ist mit großer Sicherheit auf Abschläge aus dem RÜB
Frauenkron (Abschlag 840 m³), RÜB Sportplatz Hallschlag (Abschlag 2.980 m³), RÜB Schleidener
Straße in Hallschlag (Abschlag 328 m³) zurückzuführen. Gleiches gilt auch für die Wertüberschreitung am 30.08.2004 (mit Ausnahme des RÜB Frauenkron). Die Ergebnisse zeigen, dass über die
kommunalen Ableitungen ein wesentlicher Eintrag erfolgt, aber auch punktuelle oder diffuse Einleitungen aus der Erfahrung her große Einflüsse haben können.
Ausschau für 2005
Die Ergebnisse der noch durchzuführenden Ortsbesichtigung mit Vertretern der Gemeinde Büllingen (Belgien), der Gemeinde Hellenthal, dem Staatlichen Umweltamt in Aachen und der Unteren
Wasserbehörde müssen abgewartet werden. Weiterhin steht noch die Besprechung der Bezirksregierung Köln mit der Gemeinde Hellenthal und der Unteren Wasserbehörde hinsichtlich des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Hellenthal aus, in welcher erörtert wird, wie die Anwesen des Ortsteiles Kehr künftig entwässert werden sollen. Zudem wird es notwendig, auch im
Jahre 2005 sporadisch die Viehtränken und auch einen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe einer
erneuten Überprüfung bzw. Ortsbesichtigung zu unterziehen, um festzustellen, inwieweit sich die
Bürger an die gesetzlichen Vorgaben halten.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)