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Info GB (Kronenburger See hier: Information über Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Kronenburger See
hier: Information über Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität) Info GB (Kronenburger See
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 16/2005 22.02.2005 Az.: 60.2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 09.03.2005 Kronenburger See hier: Information über Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und ÖPNV am 13.02.2002 wurde auf die verschiedenen einzelnen Belastungsquellen eingegangen. Es wurde dargelegt, welche Maßnahme im Einzelnen zu ergreifen sind bzw. wie mögliche Belastungen künftig ausgeschlossen werden können. Zur Verhinderung künftiger negativer Einträge war die Zusammenarbeit verschiedenster Dienststellen sowohl auf nordrhein-westfälischer Seite als auch auf rheinland-pfälzischer Seite notwendig (Unteren Wasserbehörden, Gesundheitsämter, Landwirtschaftskammern, Staatlichen Umweltämter u.a.). Im Rahmen eines Pilotprojektes wurden die verschiedensten Maßnahmen der Grundlagenermittlung, die Zusammenfassung der Daten und deren Auswertung bei der Gemeinde Dahlem bzw. dem Zweckverband Kronenburger See begleitet. Das Pilotprojekt ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Im Rahmen der Wertung und des weiteren Ausblicks wurde folgender Inhalt durch das beauftragte Ing.-Büro festgehalten: Auf Grund der zeitweisen Überschreitung der Grenzwerte nach der EG-Richtlinie für Badegewässer hinsichtlich gesamtcoliformer und fäkalcoliformer Bakterien in den vergangenen Jahren ist die Zulassung des Kronenburger Sees als Badegewässer gefährdet. Im Rahmen des Pilotprojektes wurden in der Zeit vom 20.10.2003 bis zum 13.09.2004 monatlich Proben an 21 Stellen aus den Zuläufen und dem Kronenburger See entnommen. Es wurden mikrobiologische und chemisch-physikalische Analysen durchgeführt. Anhand der durchgeführten Auswertungen kann nachgewiesen werden, dass die in Seenähe gelegenen Regenüberlaufbecken am Sportplatz in Hallschlag und in Frauenkron als Punktquellen das höchste Potential für punktuelle Keimeinträge in den Kronenburger See darstellen. Ein hohes Potential für Keim- und Nährstoffeinträge in den Kronenburger See birgt auch die unbelüftete Teichkläranlage in Ormont. Darüber hinaus weisen die durchgeführten Auswertungen darauf hin, dass sich die Keimeinträge aus diffusen Quellen während längerer Trockenperioden im Gewässer ansammeln. Nach Ansteigen der Niederschläge und Abflussmengen werden sie abgeschwemmt und in den Kronenburger See konzentriert eingetragen. Die diffusen Quellen, zu denen die Schmutzwasserzuflüsse von Streusiedlungen und Einzelanwesen sowie Einträge aus landwirtschaftlich genutzten Grünflächen und landwirtschaftlichen Hofflächen zählen, stellen somit ein hohes Potential für länger andauernde Keimeinträge in den Kronenburger See dar. Seite - 2 - Zur effektiven Reduzierung der Keimeinträge wird als hauptsächliche Maßnahme der Bau von Retentionsbodenfiltern in Hallschlag, Berk und Frauenkron vorgeschlagen. Dadurch erfolgt eine erhebliche Reduzierung der Abschlagshäufigkeit von Mischwasser auf alle 5 – 10 Jahre sowie eine Verringerung der Keimbelastung infolge der Bodenfilterfunktion. Inwieweit am RÜB Scheid ein Retentionsbodenfilter erforderlich wird, ist von weiteren Messungen abhängig. Durch die Aufgabe der unbelüfteten Teichkläranlage in Ormont und den Umbau eines vorhandenen Teiches in ein größeres Regenüberlaufbecken wird auch hier die Abschlagshäufigkeit und somit der Keimeintrag durch Mischwasser reduziert. Die Aufgabe der Teichkläranlage und das Fördern des Schmutzwassers in das Kanalnetz von Hallschlag bewirkt eine weitere Verringerung der Keim- und Nährstoffbelastung des Kronenburger Sees. Bezüglich der Schmutzwassereinträge von Streusiedlungen und Einzelanwesen wird eine zentrale Schmutzwasserkanalisation in Kehr und das Ableiten des Schmutzwassers zum vorhandenen Kanal der VG Obere Kyll empfohlen. Hierbei sollte das Schmutzwasser der belgischen Anwesen in Kehr einbezogen werden. Die Funktionsfähigkeit der übrigen Einzelanlagen ist durch die Gemeinden und die Unteren Wasserbehörden weiterhin zu überprüfen bzw. es sind Sanierungsmaßnahmen zu veranlassen. Im Bereich der Landwirtschaft ist das Ansammeln und Abschwemmen von Keimen durch das Entfernen von unvorschriftsmäßigen Viehtränken, das Abzäunen der Gewässer, das Fernhalten von belasteten Hofabläufen, die Überwachung der Gülleaufbringung sowie das Einrichten von nutzungsfreien Uferrandstreifen zu minimieren. Die bereichsweise in Angriff genommenen Maßnahmen in den Bereichen Schmutzwasser von Streusiedlungen und Einzelanwesen, kommunale Kläranlagen und Mischwassereinleitungen sowie den landwirtschaftlichen Einträgen sind in den folgenden Jahren konsequent umzusetzen, so dass die Zulassung des Kronenburger Sees als EG-Badegewässer langfristig gesichert wird. Weiterhin ist zu erwarten, dass die Eutrophierung verringert und die Sichttiefe im See vergrößert wird. Es ist zu empfehlen, die monatlichen mikrobiologischen Untersuchungen während der Badesaison an wichtigen Entnahmestellen am Gewässer vorerst fortzuführen. Weiterhin sollten Sitzungen der länderübergreifenden Arbeitskreise vor und nach der Badesaison zur Überprüfung und evtl. Ergänzung der beschlossenen Maßnahmen stattfinden. Seitens der Unteren Wasserbehörde ist zu den seinerzeit einzeln aufgeführten Belastungsquellen folgendes auszuführen: Viehtränken Im Rahmen der Außendiensttätigkeit wurden in der Weidesaison die Gewässer, insbesondere aber auch die bekannten Bereiche mit den ehemaligen Viehtränken, in der Örtlichkeit sporadisch aufgesucht. Dabei wurden erstaunlicher Weise nur sehr vereinzelt Verstöße festgestellt. Die Verursacher wurden noch vor Ort ausfindig gemacht m.d.B., die angetroffenen Unzulänglichkeiten einzustellen. Im Rahmen von kurzfristigen Nachprüfungen konnte festgestellt werden, dass man diesen Aufforderungen nachgekommen ist. Seite - 3 - Häusliche Abwasserbeseitigung im Außenbereich Im Außenbereich wurden folgende Anzahl von Grundstücken überprüft: 1. Hellenthal-Kehr 12 2. Hellenthal-Losheim 13 3. Hellenthal-Udenbreth 13 4. Dahlem-Berk 13 Es handelt sich hier überwiegend um Außenbereichsgrundstücke, welche auf Grund Ihrer Entfernung in der Regel ohnehin nicht für einen Kanalanschluss vorgesehen sind. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen sind zwischenzeitlich bis auf ein Anwesen im Bereich Kehr und ein Anwesen im Außenbereich von Berk (Widerspruch) abgeschlossen. Probleme bereiten nach dem derzeitigen Stand noch einige Grundstücke auf belgischer Seite. Die gesetzlichen Vorgaben auf belgischer Seite sehen Sanierungsanforderungen, wenn welche bestehen sollten, bis zum 31.12.2009 vor. Auf belgischer Seite ist man nach der dortigen Rechtslage anscheinend nicht in der Lage, bei möglichen Verstößen diese vorzeitig zu ahnden. Sofern Auffangbehältnisse bestehen, kann die Untere Wasserbehörde lediglich die Abdichtung des Überlaufs mit der Aufgabe der Entsorgung des Inhalts durch die Gemeinde fordern. Die Entsorgung von dichten Gruben ist jedoch ein erheblicher Kostenfaktor (Hellenthal ca. 25 €/m³). Wo es möglich war, wurden dann entsprechende Kleinkläranlagen nach dem heutigen Stand errichtet und betrieben. Abwasserbeseitigung landwirtschaftlicher Betriebe Die Abwasserbeseitigung landwirtschaftlicher Betriebe (betriebliche Abwässer = Gülle, Jauche, Sickersäfte von Dunglegen oder Silagen) bedarf einer ständigen Kontrolle. Auch wenn die Behältnisse vorhanden sind, könne diese nur ihre Aufgaben erfüllen, wenn sie ordnungsgemäß betrieben werden (z.B. Dunglegen nicht überladen werden, so dass Sickersäfte abziehen). Insofern ist auch hier künftig ein entsprechender Überwachungsaufwand zu betreiben. Abwasserbeseitigung im Ortsteil Kehr Hinsichtlich des Ortsteiles Kehr ist die Situation insoweit unbefriedigend, als dass die überwiegende Anzahl der Häuser ehemalige Jauchegruben besitzen. Ein großer Teil der Flächen ist drainiert, so dass einer Versickerung nicht zugestimmt werden kann. Hier findet in nächster Zeit ein gemeinsamer Termin mit der Bezirksregierung statt, in welchem auf der Grundlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes geklärt werden soll, wie dort künftig die anfallenden Abwässer beseitigt werden sollen (möglicher Anschluss an Rheinland-Pfalz). Maßnahmen der Gemeinden Die Regenklärbecken der Gemeinde Dahlem sind im Bau. Badesaison 2004 - Ergebnisse Untersuchungsdatum Gesamtcoliforme Bakterien auf 100 ml 13.04.2004 430 26.04.2004 210 10.05.2004 15.000 24.05.2004 90 07.06.2004 < 30 21.06.2004 < 30 05.07.2004 < 30 26.07.2004 40 02.08.2004 < 30 16.08.2004 70 30.08.2004 1.200 Fäkalcoloforme Bakterien auf 100 ml (E.coli) < 30 40 930 < 30 < 30 < 30 < 30 < 30 < 30 70 140 Seite - 4 - Gesamtcoliforme Bakterien Fäkalcoliforme Bakterien Richtwert 500/100 ml 100/100 ml Grenzwert 10.000/100ml 2.000/100 ml Die Wertüberschreitung am 10.05.2004 ist mit großer Sicherheit auf Abschläge aus dem RÜB Frauenkron (Abschlag 840 m³), RÜB Sportplatz Hallschlag (Abschlag 2.980 m³), RÜB Schleidener Straße in Hallschlag (Abschlag 328 m³) zurückzuführen. Gleiches gilt auch für die Wertüberschreitung am 30.08.2004 (mit Ausnahme des RÜB Frauenkron). Die Ergebnisse zeigen, dass über die kommunalen Ableitungen ein wesentlicher Eintrag erfolgt, aber auch punktuelle oder diffuse Einleitungen aus der Erfahrung her große Einflüsse haben können. Ausschau für 2005 Die Ergebnisse der noch durchzuführenden Ortsbesichtigung mit Vertretern der Gemeinde Büllingen (Belgien), der Gemeinde Hellenthal, dem Staatlichen Umweltamt in Aachen und der Unteren Wasserbehörde müssen abgewartet werden. Weiterhin steht noch die Besprechung der Bezirksregierung Köln mit der Gemeinde Hellenthal und der Unteren Wasserbehörde hinsichtlich des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Hellenthal aus, in welcher erörtert wird, wie die Anwesen des Ortsteiles Kehr künftig entwässert werden sollen. Zudem wird es notwendig, auch im Jahre 2005 sporadisch die Viehtränken und auch einen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe einer erneuten Überprüfung bzw. Ortsbesichtigung zu unterziehen, um festzustellen, inwieweit sich die Bürger an die gesetzlichen Vorgaben halten. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)