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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 24 "Kall" Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW (LG NW))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 24 "Kall"
Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW (LG NW)) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 24 "Kall"
Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW (LG NW)) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 24 "Kall"
Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW (LG NW))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 63/2005 17.02.2005 Az.: 60.3/629-61/24 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 09.03.2005 Kreisausschuss 06.04.2005 Kreistag 27.04.2005 Landschaftsplan 24 “Kall” Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW (LG NW) Sachbearbeiter/in: Herr Persch Tel.: 320 Abt.: 60.3 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt 1. den Entwurf des Landschaftsplanes „24“ Kall, bestehend aus den textlichen Festsetzungen der Entwicklungskarte und der Festsetzungskarte in der Fassung der Anlage 1, Stand: März 2005 sowie 2. dessen öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568). Begründung: Mit der Info 109/2004 ist der Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV in seiner Sitzung am 08.03.2004 über die Grundzüge des Vorentwurfs zum Landschaftsplan Kall informiert worden. Auf dieser Grundlage wurde den Trägern öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 27a Landschaftsgesetz NW (LG NW) in der Zeit vom 27.05.2004 bis zum 20.06.2004 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 27b LG NW fand am 18.05.2004 statt. Mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wurden die Planinhalte in zahlreichen Ortsterminen diskutiert. Besondere Bedeutung wurde hierbei der frühzeitigen Einbindung der landwirtschaftlichen Betriebe beigemessen. In verschiedenen Erörterungsterminen, welche von den Vorsitzenden der Ortsbauernschaften koordiniert wurden, konnten für die von den Landwirten vorgetragenen Probleme vielfach Lösungen gefunden werden. Im Rahmen von Fachgesprächen wurden zeitgleich die Anregungen zu forstlichen Belangen mit der Unteren Forstbehörde Euskirchen erörtert. Mit der Gemeinde Kall erfolgte frühzeitig eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen der Landschaftsplanung und der Flächennutzungs-/Bauleitplanung. Alle Stellungnahmen der TöB sowie Anregungen und Bedenken von betroffenen Bürgern (Eigentümern und Bewirtschaftern von Flächen) wurden -soweit erforderlich- nochmals vor Ort geprüft, fachlich bewertet und abgewogen. Als Ergebnis sämtlicher Beratungen wurden auf Grundlage des Vorentwurfs, Stand Juni 2004, sowohl in den textlichen Festsetzungen und Erläuterungen, als auch in den zeichnerischen Darstellungen umfangreiche Änderungen vorgenommen und in den jetzt vorliegenden Entwurf (Anlage) übernommen. Soweit geboten, erfolgte eine Rücknahme, Änderung bzw. Neuabgrenzung der Schutzgebiete oder eine textliche Berücksichtigung der vorgetragenen Belange. Die textlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf sind durch Unterstrich (Ergänzungen) bzw. Streichungen kenntlich gemacht. Änderungen in den Kartendarstellungen sind durch Kreise markiert. Wesentliche Änderungen sind nachfolgend dargestellt: Entwicklungsziele: Entsprechend dem Gesprächsergebnis der Erörterung von Fragen der Regional- und Bauleitplanung mit der Gemeinde Kall und der Bezirksregierung Köln werden die im GEP dargestellten Siedlungs- und Industriebereiche sowie Abgrabungsbereiche einschl. der Reserveflächen (Bereich Sötenich/Rinnen) mit einer der Darstellungsgenauigkeit des GEP entsprechenden offenen Randstruktur nachrichtlich dargestellt. Hierdurch wird der Eindruck einer bereits feststehenden parzellenscharfen Abgrenzung der GEP-Bereiche vermieden. Festsetzungen: Erweiterungen hinsichtlich der NSG-Flächen wurden in den NSG 2.1-12 (Hänge an Urft und Gillesbach) sowie 2.1-13 (Sistiger Heide) vorgenommen. Hier steht die NRW-Stiftung in konkreten Verhandlungen zur Übernahme weiterer Flächen in ihr Eigentum. Kleinflächig erfolgte auch eine Rücknahme wegen nicht gegebener Schutzwürdigkeit. Ferner wurde das NSG 2.1-5 Tanzberg um den Bereich eines Bodendenkmales erweitert. Rücknahmen aufgrund nicht gegebener Naturschutzwürdigkeit erfolgten im NSG 2.1-9 „Kallbachtal“ Hierdurch bedingt wurden auch die angrenzenden Landschaftsschutzgebiete angepasst. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden verschiedene Anregungen vorgetragen, welchen i.w. durch redaktionelle Änderung des Plantextes Rechnung getragen werden konnte. Den seitens der Landwirtschaftskammer vorgetragenen Bedenken zur Winterbeweidung sowie zum Abschleppen von Flächen wurde i.w. durch Anpassung der gebietsspezifischen Verbote Rechnung getragen. Seite - 3 - Abstimmung Landschaftsplanung - Bauleitplanung Hierzu fand am 23.02.05 eine Erörterung zwischen dem Kreis Euskirchen, der Gemeinde Kall sowie den Dezernaten 62, 35 und 51 der Bezirksregierung Köln statt. Seitens des Kreises wurde dabei nochmals die Absicht erläutert, durch Darstellung sog. „weißer Flächen“ (Flächen ohne Landschaftsschutz) im LP-Entwurf die Zustimmung des Kreises zu einer möglichen Inanspruchnahme im Zuge künftiger baulicher Nutzung zu signalisieren. Keinesfalls wolle man aktive Bauleitplanung betreiben, diese bleibe der Kommune vorbehalten. Die Gemeinde Kall erläuterte ihrerseits nochmals die Absicht der Verwaltung und den Auftrag aus der Politik, sich bereits im Vorfeld des eigentlichen FNP-Verfahrens um die Ausräumung von Konflikten mit der Landschaftsplanung zu bemühen. Mit dem Kreis habe man auch eine enge Abstimmung vorgenommen. Seitens der Bezirksregierung wiesen die Vertreterinnen der zuständigen Dezernate darauf hin, dass es für entsprechende Darstellungen keine rechtliche Grundlage gebe. Derzeit sei lediglich der rechtsgültige FNP zu beachten, eine Vorwegnahme des Ergebnisses eines Neuaufstellungsverfahrens könne es nicht geben. Erst im konkreten Verfahren könnten und müssten alle Belange abgewogen werden. Bei entsprechender Planreife sei zuerst darüber zu befinden, ob die Vorstellungen der Kommune landesplanerisch und städtebaulich vertretbar sind. Hierzu dient üblicherweise die Anfrage nach § 20 LPlG. Die Erfahrungen insbesondere zum Landschaftsplan und FNP Mechernich hätten zudem gezeigt, dass eine Vorab-Freistellung bestimmter Flächen problematisch sei. Schließlich könne und werde es auch im Flächennutzungsplanverfahren bis zum Schluss immer noch Änderungen geben, die sich dann doch wieder auf den Landschaftsplan auswirken. Als Ergebnis belegt der Kreis die bisher ohne Landschaftsschutz dargestellten ortsnahen Flächen, soweit sie Ausdruck künftiger Bauflächenausweisung im FNP sind, wieder mit der Festsetzung LSG und beachtet lediglich den gültigen FNP in Form temporärer Festsetzungen. Der Kreis als Träger der Landschaftsplanung erklärt aber ausdrücklich, dass für die in der Vorabstimmung ohne Festsetzung dargestellten Flächen für den Fall einer künftigen Darstellung im neuen FNP aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege keine Bedenken angemeldet werden. Sonstige Belange sind weiterhin im Verfahren zu prüfen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: ___________________ (Unterschrift) ___________________ ___________________ (Unterschrift) (Unterschrift) Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift)