Daten
Kommune
Vettweiß
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Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 24.04.2007
Fachbereich: IV
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-6/2007
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 31.05.2007
Gemeinderat am 14.06.2007
- öffentlich -
50%ige Kostenbeteiligung der Gemeinde an den kommunalen Aufwendungen
im Bereich des ALG II
Begründung:
Bei der Leistungserbringung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ALG II) wird
zwischen Bundesleistungen und kommunalen Leistungen unterschieden, wobei letztere
hauptsächlich die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Wohnbeschaffungskosten
umfassen. Finanziert werden diese Ausgaben durch den Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende, den Kreis Düren, wobei sich der Bund an diesen Kosten mit 29,1 bzw. seit
dem 01.01.2007 mit 31,2 % beteiligt. Gem. § 5 Abs. 5 des Ausführungsgesetzes zum SGB II
(AG SGB II NRW) haben sich die kreisangehörigen Gemeinden, die zur Durchführung des
SGB II durch Satzung heran gezogen wurden, an den verbleibenden Kosten mit 50 % zu
beteiligen. Hinsichtlich des Abrechnungszeitraumes 08.07.-30.11.2006 und der
Bereitstellung der erforderlichen Mittel wird auf die Vorlage vom 17.10.2006,
K:\FachbereichIV\HA\ VHA06290.501, hingewiesen. Aufgrund der erst in der zweiten Hälfte
des Jahres 2006 eingeführten Kostenbeteiligungsregelung und der Tatsache, dass für die
Jahre 2006 und 2007 ein Doppelhaushalt aufgestellt wurde, ist für die 50 %ige Beteiligung
ein Haushaltsansatz für das Jahr 2007 nicht gebildet worden.
Zwischenzeitlich liegt die Abrechnung des Kreises Düren für den Zeitraum 01.12.2006 –
31.03.2007 vor. Hiernach ergibt sich für die Gemeinde Vettweiß eine Kostenbeteiligung in
Höhe von € 49.798,46.
Ausgehend von in etwa gleich beleibende Fallzahlen im Kreis Düren für das Jahr 2007
errechnet sich für das Haushaltsjahr 2007 eine Kostenbeteiligung in Höhe von insgesamt ca.
€ 150.000,00.
Da bei der HHSt. 1.900.8310 wegen Wegfall der Berechnungsbeiträge Fond Deutscher
Einheit noch Haushaltsmittel i. H. von € 252.221,00 zur Verfügung stehen, können diese
Mittel zur Deckung der vg. Mehrkosten verwendet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Vettweiß empfiehlt dem Rat der
Gemeinde Vettweiß, Mittel in Höhe von € 150.000,00 außerplanmäßig bei der HHSt:
1.482.7140 für die Kostenbeteiligung der Gemeinde an den kommunalen
Aufwendungen im Bereich des SGB II bereitzustellen.