Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 58/2005
03.01.2005
Az.: 20/912-11/He
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
08.03.2005
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
09.03.2005
Jugendhilfeausschuss
10.03.2005
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
15.03.2005
Kreisausschuss
06.04.2005
Kreistag
27.04.2005
Investitionsprogramm des Kreises Euskirchen für die Planungsjahre 2004 bis 2008
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat 2005.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt das Investitionsprogramm des Kreises Euskirchen für die Planungsjahre
2004 bis 2008.
Seite - 2 Begründung:
Der Kreis hat gemäß § 53 KrO NW i.V.m. § 83 Abs. 1 GO NW seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für die Finanzplanung ist nach § 83 Abs.
3 GO NW ein Investitionsprogramm aufzustellen.
Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Planungsjahre 2004 bis 2008 wird dem Kreistag
hiermit zugeleitet (Anlage zum Entwurf des Haushaltsplans).
Das Investitionsprogramm ist gemäß § 83 Abs. 5 GO NW vom Kreistag zu beschließen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)