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Info Stab (Gründung einer Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 12/2004 30.12.2004 Az.: 80 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 12.01.2005 Gründung einer Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang In seiner Sitzung vom 14.12.2004 hat der Kreistag einstimmig seine grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung des Kreises Euskirchen an einer zu gründenden Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang erklärt (V 31/2004). Die seither geführten Gespräche und Verhandlungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Gesellschaftsform Als Gesellschaftsform stehen alternativ die Gründung einer GmbH oder einer gGmbH zur Diskussion. Vorbehaltlich einer Prüfung der Vor- und Nachteile dieser Gesellschaftsformen wird derzeit die gGmbH bevorzugt, da sie voraussichtlich steuerliche Vorteile mit sich bringt. Gesellschafter Als Gesellschafter vorgesehen sind die Landesentwicklungsgesellschaft NRW (für das Land NRW), die Kreise Aachen, Düren und Euskirchen, die Stadt Schleiden und der Förderverein Nationalpark Eifel. Sollte der Bund den Anspruch erheben, Gesellschafter zu werden, wird dies begrüßt. Eine abschließende Entscheidung des Bundes steht noch aus. Ebenfalls liegen für die Kreise Aachen und Düren noch keine politischen Beschlüsse vor. Hinsichtlich der Mehrheitsverhältnisse soll das Prinzip 50 % Land (plus evtl. Bund) und 50 % Region (Kreise EU,AC,DN, Stadt Schleiden, Förderverein) gelten. Stammkapital Verbleibt es bei den o.g. Gesellschaftern, würde sich folgende Verteilung ergeben: LEG Kreis Euskirchen Kreis Aachen Kreis Düren Stadt Schleiden Förderverein 12.500 € 2.500 € 2.500 € 2.500 € 2.500 € 2.500 € Gesamtes Stammkapital 25.000 € Seite - 2 Jahresbudget Die Gesellschaft soll zunächst 2 Jahre bestehen. Das Jahresbudget soll auf 500.000 € begrenzt werden. Das Land NRW ist bereit, bis zu 300.000 €/Jahr zu übernehmen. Dieser Betrag wird zu gleichen Teilen von den Ministerien MWA, MUNLV und MSWKS aufgebracht. Der Bund soll 150.000 €/Jahr beisteuern. Die Zusage des Bundes liegt derzeit noch nicht vor. Für die regionalen Gesellschafter verbleibt ein Budgetanteil von 50.000 €/Jahr. Dieser Anteil verteilt sich zu gleichen Teilen auf die 5 regionalen Gesellschafter. Somit hätte jeder Gesellschafter 10.000 €/Jahr zu tragen. Die Beiträge sind grundsätzlich geldwert zu erbringen. Soweit dem Gesellschaftszweck dienlich, können nach Entscheidung im Einzelfall auch Sach- und Personalleistungen anerkannt werden. Gremien Die Einrichtung folgender Gremien wird empfohlen: Aufsichtsrat Mitglieder sollen sein: die Gesellschafter, die beteiligten Ressorts der Landesregierung (MWA, MUNLV,MSWKS), der Bund, die Bezirksregierung. Die Stimmverteilung soll auch hier 50 % (Bund, Land) zu 50 % (Region) betragen. Den Vorsitz im Aufsichtrat soll der Kreis Euskirchen führen. Fachbeirat Mitglieder sollen die bisherigen Mitglieder der Lenkungsgruppe Konversion sein. Einzelfallbezogen kann das Gremium erweitert werden. Geschäftsführung Der Geschäftsführer soll auf Vorschlag des Landes NRW von der LEG gestellt werden. Die Personalauswahl soll in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen getroffen werden. Standort der Gesellschaft Die Gesellschaft soll ihren Sitz so schnell wie möglich im Burggelände Vogelsang einrichten. Übergangsweise sind als Gesellschaftssitz Kreishaus Euskirchen und Stadtverwaltung Schleiden denkbar. Sollten sich bis zur Sitzung weitere Konkretisierungen ergeben, wird hierüber umgehend informiert, ggfls. auch mündlich in der Sitzung. I. V. gez. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)