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Beschlussvorlage GB (Zinsloses Darlehen für das Projekt "Förderung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Zinsloses Darlehen für das Projekt "Förderung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern") Beschlussvorlage GB (Zinsloses Darlehen für das Projekt "Förderung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern")

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 55/2004 29.12.2004 Az.: 60.3 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 12.01.2005 Kreistag 12.01.2005 Zinsloses Darlehen für das Projekt “Förderung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern” Sachbearbeiter/in: Herr Persch Tel.: 320 Abt.: 60.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung x Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Haushaltsplan 2005 für die Planungsund Haushaltsjahre 2005 und 2006 einen Betrag von 300.000 € zur Vorfinanzierung von Bauleistungen im Projekt „Förderung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern“ der Biologischen Station im Kreis Euskirchen e.V. zu veranschlagen. Begründung: Im Rahmen des EU-Förderprogrammes Ziel 2 hat die Biologische Station im Kreis Euskirchen e.V. in 2004 einen Antrag auf Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in Fließgewässern erarbeitet. Gegenstand des Antrages sind Wasserbaumaßnahmen in den kreisangehörigen Gemeinden innerhalb der Ziel-2-Kulisse. Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem sog. Tälerprojekt sowie auf Vorschlag der Kommunen sollen insbesondere zu kleine Verrohrungen beseitigt bzw. angepasst sowie Furten und Brücken erstellt werden. Die Bauwerke gehen nach Durchführung der Maßnahmen in das Eigentum und die Unterhaltung der jeweiligen Kommune über. Diese Vorgehensweise ist zu rechtfertigen, da die bewilligte Maßnahme zu 100 % gefördert wird und damit keine Eigenleistungen für Kreis bzw . Gemeinden entstehen. Der Kreis wie auch die beteiligten Kommunen befürworten und unterstützen das Projekt ausdrücklich. Im Oktober 2004 übergab Frau Ministerin Höhn anlässlich eines Pressetermins in Hellenthal den Bewilligungsbescheid. Die Gesamtmaßnahme mit einem Volumen von rund 4 Mio. € wird ausschließlich vom Land und der EU getragen. Kommunale Eigenanteile, die bei sonstigen Baumaßnahmen im Regelfall mindestens 20% betragen, werden durch die 100 %-ige Finanzierung bei Projektträgerschaft durch die Biologische Station eingespart. Die finanzielle Abwicklung wird in den Jahren 2005 und 2006 erfolgen. Die finanztechnische Abwicklung von Ziel-2-Projekten erfolgt im Wege der Ausgabenerstattung. Der Projektträger hat hierzu die anfallenden Rechnungen zuerst zu begleichen und reicht diese anschließend zur Kostenerstattung über die Bezirksregierung Köln an das zuständige Wirtschaftsministerium weiter. Erfahrungsgemäß werden die verausgabten Beträge innerhalb von 6-8 Wochen erstattet. Die Biologische Station e.V. verfügt selbst über keine Eigenmittel. Sämtliche Haushaltsmittel des Vereins dienen der Abwicklung der eigentlichen Stationsarbeit. Das Wasserbauprojekt läuft als eigenständiges Projekt außerhalb der institutionellen Förderung. Der Verein ist daher zur Abwicklung des Projektes auf Fremdfinanzierung der Vorleistungen angewiesen. Hierbei handelt es sich um einen Betrag von ca. 300.000 Euro, welcher zur Zwischenfinanzierung von Bauaufträgen kontinuierlich für die Dauer von 2 Jahren bereitgestellt wird. Der Betrag wird der Biologischen Station im Kreis Euskirchen e.V. als zinsloses Dahrlehen gewährt. Er ist unverzüglich nach Abschluss der Förderphase zurückzuzahlen . Die Verwaltung wird einen entsprechenden Vertrag mit der Biologischen Station abschließen. Die Auszahlung der Mittel soll unter der Voraussetzung erfolgen, das seitens der Biologischen Station vor Beginn der Maßnahme ein Planungs- und Bauzeitenplan sowie der dazugehörige Finanzierungsplan vorgelegt wird. Darüber hinaus ist monatlich ein Sachstandsbericht vorzulegen und fortzuschreiben, der als Soll/Istvergleich den Planungsablauf, den Bauablauf sowie die Finanzierungsabwicklung beinhalten. Hierdurch wird für den Kreis Euskirchen eine Risikominimierung bewirkt. I. V. gez. Poth ________________________________ Landrat Abteilungsleiter/in: Geschäftsbereichsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)