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Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005; hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005;
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW) Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005;
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 54/2004 29.12.2004 Az.: 20/912-11/He Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.04.2005 Kreistag 27.04.2005 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005; hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat 2005. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert. Kreiskämmerer um um € € Seite - 2 Begründung: § 55 KrO NW regelt das Verfahren zur Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Städte und Gemeinden sind gemäß Absatz 1 bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Absatz 2 regelt darüber hinaus, dass über Einwendungen der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beschließen hat. Die Städte und Gemeinden wurden mit anliegendem Schreiben über die wesentlichen Eckpunkte informiert. Die Mitteilung ist den Bürgermeistern am 23.12.2004 per Mail und am gleichen Tage ebenfalls per Post zugesandt worden. Gleichzeitig wurden vorab die Fraktionen des Kreistages mit einer Durchschrift in Kenntnis gesetzt. Etwaig eingehende Stellungnahmen sowie ggf. zu formulierende Beschlussempfehlungen werden dem Kreistag per Zusatzvorlage zur Verfügung gestellt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)