Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
209 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Landrat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Bürgermeister der
Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen
hier:
Abt.
20 –
Finanzen & Steuerungsunterstützung
Aktenzeichen:
20/912-11/He
bearbeitet von:
Herrn Hessenius
Durchwahl:
02251 / 15 420
Telefax:
02251 / 15 666
E-Mail:
ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 080
Datum:
20.12.2004
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2005;
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1
Satz 1 KrO NRW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Gemäß § 55 KrO NRW sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen.
1. Zum Verfahren
Hinsichtlich der Art und Weise der Beteiligung habe ich mich wie in den Vorjahren für folgendes Verfahren entschieden:
a) 1. Stufe
Zunächst werden Sie mit diesem Schreiben über die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2005 unterrichtet. Sie haben die Möglichkeit, bereits zu diesem Zeitpunkt
Stellung zu nehmen.
b) 2. Stufe
Nach Aufstellung und Feststellung des Haushaltsentwurfs wird Ihnen dieser komplett einschließlich der Haushaltssatzung zugeleitet. Sie erhalten nochmals die Möglichkeit zur
Stellungnahme.
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
1000017 (BLZ 382 501 10)
Postbank Köln
21756-506 (BLZ 370 100 50)
ab Bahnhof Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/Reinaldstr. (Jülicher Ring)
Servicezeiten:
Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr
Fr.:
8.30 -12.30 Uhr
-2-
2. Ziele der Haushaltswirtschaft
Die Haushaltswirtschaft des Kreises umfasst zwei Leitziele:
a) Möglichst geringe Kreisumlage
Durch wirtschaftliches und effizientes Verwaltungshandeln soll in der Vergangenheit wie
in der Zukunft erreicht werden, dass die wesentliche Finanzierungsquelle des Haushaltes, die Kreisumlage, möglichst niedrig gehalten wird. Damit wird der Kreis Euskirchen
auch der äußerst prekären Lage der gemeindlichen Finanzen gerecht. Angesichts der
äußeren, vom Kreis Euskirchen nicht beeinflussbaren Faktoren, kann die Kreisumlage
allerdings nicht mehr auf dem sehr niedrigen Niveau der letzten Jahre gehalten werden.
b) Entschuldung
Die Verschuldung des Kreises Euskirchen ist als weit überdurchschnittlich zu bewerten.
Im Sinne der Beschlusslage des Kreistages zur Verschuldungssituation ist deshalb eine
verstärkte Tilgung innerer Darlehen sowie Eingrenzung der Neuverschuldung notwendig.
Unumgänglich sind während dieses Prozesses auch Auswirkungen auf die Höhe der
Kreisumlage. Diese Auswirkungen sind jedoch angesichts der Tatsache, dass über einen
längeren Zeitraum durch Nicht-Tilgung und Nicht-Verzinsung innerer Darlehen eine zu
niedrige Kreisumlage erhoben wurde, gerechtfertigt.
3. Produkthaushalt
Der Haushalt des Kreises Euskirchen bekommt in den nächsten Jahren eine vollkommen
neue Struktur. Grundlage ist die Entscheidung des Gesetzgebers, das bisherige kamerale Rechnungswesen durch das kaufmännische Rechnungswesen (sogenannte Doppik)
abzulösen. Der Weg zur Doppik bzw. zum NKF ist gekennzeichnet von einem aus vielen
Komponenten bestehenden Umstellungsprozess.
Da die bis zur Eröffnungsbilanz zu erledigenden Arbeiten sehr umfangreich sind, soll der
Weg zum NKF schrittweise erfolgen. Mit dem hier vorgelegten Produkthaushalt wird der
erste Schritt gegangen. Folgende Änderungen sind für den Haushaltsentwurf 2005 vorgesehen:
a) Änderung der Haushaltsgliederung: die Produktstruktur ersetzt die herkömmliche
Gliederung.
b) Änderung der Haushaltsgruppierung: der NKF-Sachkontenplan ersetzt die herkömmliche Gruppierung (soweit möglich).
c) Verwendung eines Teils der NKF-Vorgaben: bei den einzelnen Produkten werden die
Haushaltsdaten entsprechend dem Teilergebnis- und Teilfinanzplan des NKF dargestellt.
Nach wie vor wird im Haushalt des Kreises Euskirchen kameral und nicht doppisch gebucht. Es werden weiterhin Einnahmen und Ausgaben dargestellt und noch nicht der
komplette Ressourcenverbrauch (Erträge und Aufwendungen).
-3-
Der Kreis Euskirchen hat im Rahmen der Umsetzung neuer Steuerungsmodelle bereits in
den 90-er Jahren das Instrument der Budgetierung eingeführt. Dabei wurden die Haushaltsansätze in Budgets gegliedert, die im wesentlichen den jeweiligen Organisationseinheiten in der Kreisverwaltung (und idealtypisch auch den Ausschüssen des Kreistages)
zugeordnet sind (Besonderheit: kostenrechnende Einrichtungen wurden in Sonderbudgets ausgegliedert). Die Budgetstruktur wurde seitdem jeweils der Organisationsstruktur
der Verwaltung angepasst.
Der Produkthaushalt wird auf diese Grundstruktur keinen Einfluss haben. Da die Budgetierung ein voller Erfolg war, soll dies Instrument nicht abgeschafft, sondern beibehalten
werden. Bisherige und neue Struktur seien gegenübergestellt:
bis 2004
ab 2005
Budgetstufe 1
!
Budgetstufe 2
!
Budgetstufe 3 (optional)
!
Haushaltsstelle
Budgetstufe 1
!
Budgetstufe 2
!
Budgetstufe 3 (optional)
!
Produkt
!
Produktsachkonto
4. Verwaltungshaushalt
Schwergewichte des Verwaltungshaushaltes sind nach wie vor die Sozial- und Jugendbudgets auf der Ausgabenseite und die sich aus dem GFG ergebenden Zahlungen auf
der Einnahmen- und Ausgabenseite. Darüber hinaus ist für den Haushaltsausgleich bzw.
die Höhe der Kreisumlage die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Rücklagen ein wichtiger Gesichtspunkt.
Neben der Produktstruktur werden weitere innere Verrechnungen eingeführt, und zwar
für das Immobilienmanagement und für die kreiseigenen Tankstellen. Im Haushalt 2005
werden damit erstmals alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit diesen
Aufgabenstellungen zentral ausgewiesen und nach Inanspruchnahme auf die Nutzer
bzw. Produkte umgelegt. Dadurch kommt es zu einer Erhöhung des Volumens des Verwaltungshaushaltes. Dies hat zur Folge, dass eine Vergleichbarkeit zu den Volumina der
Vorjahre nicht gegeben ist. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes wird ferner durch
die Neuveranschlagung der ARGE (Hartz IV) deutlich erhöht (s.u.).
4.1 Sozialbudget
Das Sozialbudget ist geprägt durch eine grundlegende Neuordnung sowohl von Einnahmen und Ausgaben als auch der Finanzbeziehungen zu den kreisangehörigen Städten
und Gemeinden. Dies hat seinen Grund in der Umsetzung des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und der damit verbundenen Zusammenführung
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, im folgenden kurz „Hartz-IV“ genannt.
-4-
Bis 2004 war der Kreis Euskirchen aufgrund des BSHG und des Grundsicherungsgesetzes für einen aus diesen Gesetzen abgeleiteten Personenkreis zuständig. Ein großer Teil
der Aufgaben war auf die Städte und Gemeinden delegiert. Bestimmte Bestandteile der
delegierten Aufgaben unterlagen einer sogenannten „Finanzierungsbeteiligung“: hiernach
wurden 50% des Zuschussbedarfs (dargestellt im Budget 300 500 002) direkt von der
jeweiligen Stadt/Gemeinde getragen. Die restlichen 50% sowie alle weiteren Sozialausgaben zahlte der Kreis, mithin die Städte und Gemeinden über die Kreisumlage.
Im Rahmen der Hartz-IV-Einführung wird zum 01.01.2005 der bisher aus Sozialhilfeempfängern, Arbeitslosenhilfe- und -geldempfängern bestehende Hilfeempfängerkreis neu
aufgeteilt. Der Kreis ist ab 2005
a) komplett zuständig für Sozialhilfeempfänger;
b) teilweise zuständig für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Diese teilweise Zuständigkeit besteht im wesentlichen in der Auszahlung der Leistungen für Unterkunft und
Heizung.
Im Rahmen dieser Zuständigkeiten wird es voraussichtlich Delegationsbefugnisse auf die
Städte und Gemeinden geben. Allerdings entfällt die 50%-ige Finanzierungsbeteiligung
vollständig.
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf geht davon aus,
a) dass zwischen Arbeitsagentur und Kreis eine sog. ARGE zustande kommt;
b) dass die Kreis-Aufgaben weitestgehend auf die Städte und Gemeinden delegiert werden;
c) dass der ARGE-Haushalt im Kreishaushalt darzustellen ist;
d) dass im Kreishaushalt eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten der ARGE darzustellen ist.
Bundesweit soll es nach dem Willen des Gesetzgebers zu einer Entlastung durch HartzIV in Höhe von 2,5 Mrd. Euro kommen. Inwieweit dies auch auf Nordrhein-Westfalen und
insbesondere auch auf den kreisangehörigen Raum zutreffen wird, ist derzeit unklar. Der
Landkreistag Nordrhein-Westfalen geht von einer Belastung anstelle einer Entlastung für
die Kreise infolge Hartz-IV aus.
Die Haushaltsplanung für 2005 leidet bei der Ermittlung der Kosten der Unterkunft und
Heizung vorrangig daran, dass belastbare Daten nicht vorhanden sind. Sowohl zu erwartende Fallzahlen als auch Miethöhen, Bedarfsgemeinschaften und Vermögenseinsatz
können nur grob geschätzt werden, so dass im Hinblick auf die Höhe der Ausgaben eine
hohe Unsicherheit besteht.
Auf der Einnahmeseite sieht es wie folgt aus:
a) der Bund wird sich mit 29,1% an den Kosten der Unterkunft und Heizung beteiligen;
b) der Bund will, soweit diese 29,1% nicht ausreichen, im Rahmen einer Revisionsklausel innerhalb des Jahres 2005 für eine bundesweite Entlastung von 2,5 Mrd. Euro
sorgen.
c) das Land gibt den Anteil aus erspartem Wohngeld an die Kommunen weiter.
Der Haushaltsplanentwurf geht davon aus, dass Hartz-IV zumindest belastungsneutral zu veranschlagen ist.
Sollte es tatsächlich entgegen den Berechnungen der Spitzenverbände zu einer
Entlastung kommen, so wird diese wie üblich im Folgejahr an die Städte und Gemeinden weitergegeben.
-5-
Sollte es andererseits trotz der Zusage des Bundes, dass eine Entlastung eintritt,
zu einer Belastung kommen, gilt dieser Betrag in 2005 als kreditiert und wird im
Folgejahr über die Kreisumlage auszugleichen sein.
Der Haushaltsplanentwurf wurde hinsichtlich Hartz-IV wie folgt kalkuliert:
Kreis
1. Entlastungen aus Wegfall
a) HzL (Wegfall nur f. erwerbsfähige HE)
b) HzL (Finanzierungsbeteiligung; Wegfall komplett)
c) Krankenhilfe (Wegfall nur f. erwerbsfähige HE)
d) Hilfe zur Arbeit (Wegfall komplett)
2. Belastung Wegfall Wohngeldeinnahme GSi
3. Belastungen aufgrund SGB II (KdU etc.)
4. Bundesleistung nach § 46
a) 29,1% KdU
b) Revisionsklausel
5. Landesleistung (aus erspartem Wohngeld)
6. Entlastung Personalausgaben HzL
7. Belastung Personalausgaben KdU
Ergebnis
Städte & Gem.
+ 3,1 Mio. €
+ 5,6 Mio. €
+ 1,3 Mio. €
+ 1,7 Mio. €
– 0,4 Mio. €
– 23,2 Mio. €
+ 6,7 Mio. €
+ 3,6 Mio. €
+ 1,6 Mio. €
+ 0,9 Mio. €
– 0,9 Mio. €
_________
– 6,5 Mio. €
_________
+ 6,5 Mio. €
Damit ist Hartz-IV für Kreis sowie Städte und Gemeinden insgesamt belastungsneutral
veranschlagt.
Aufgrund des Wegfalls der 50%-igen Finanzierungsbeteiligung ist der bisher von den
Städten und Gemeinden an den Kreis gezahlte Betrag von 5,6 Mio. € umzuwandeln in
Kreisumlage. An der Gesamtbelastung für die Städte und Gemeinden ändert sich durch
diese Umschichtung jedoch nichts. Ebenfalls umzuschichten ist der Betrag von 0,9 Mio. €
für den Personalausgabenanteil, den der Kreis in die ARGE einbringen muss. Dieser Anteil bezieht sich auf die originären Aufgaben des Kreises nach dem SGB II (z.B. Abwicklung der Kosten der Unterkunft) und kommt den Städten und Gemeinden, die die Sachbearbeitung der Kosten der Unterkunft übernehmen, über die vertraglich vereinbarte Vergütung des Personals im Rahmen der Stellenpauschalen zu Gute. In Summe sind also
6,5 Mio. € in Kreisumlage umzuwandeln, ohne dass die Städte und Gemeinden in ihrer
Gesamtheit hiervon belastet werden.
In Relation zu den Umlagegrundlagen in Höhe von 147.416.693 € entspricht dies einem
Kreisumlagehebesatz von 4,4 %. Diesem Anteil am Kreisumlagehebesatz stehen direkte
Entlastungen der Städte und Gemeinden gegenüber, so dass sich hieraus keine Verschlechterung für die kreisangehörigen Kommunen ergibt.
Eine Besonderheit gilt hinsichtlich der Landesleistung in Höhe von 1,6 Mio. €: das Land
will diese Leistung als Investitionspauschale auszahlen, was zur Folge hat, dass diese
als Einnahme im Vermögenshaushalt zu veranschlagen ist. Eine investive Bindung dieser
Mittel, die das Land wegen Hartz-IV im Wohngeldbereich einspart, ist angesichts der Tatsache, dass sämtliche Belastungen aus Hartz-IV im Verwaltungshaushalt anfallen, vollkommen unverständlich. Im Ergebnis würde dieser Vorgang dazu führen, dass die Städte
und Gemeinden ca. 1,1 %-Punkte Kreisumlage zu zahlen hätten, damit ein entsprechender Ausgleich stattfindet. Auf der anderen Seite würden die Mittel im Vermögenshaushalt
-6-
mangels Zweckbindung (die ebenfalls nicht gerechtfertigt wäre) zur Finanzierung von Investitionen bzw. Verminderung der Aufnahme innerer Darlehen verwendet.
Um diese ungerechtfertigte Belastung der Kreisumlage zu vermeiden, soll der entsprechende Betrag im Jahre 2005 bei der Tilgungs-Zuführung des Verwaltungshaushaltes an
den Vermögenshaushalt abgezogen werden.
Der Haushaltsplanentwurf ist daher so aufgestellt, dass bei der Tilgung die aufgrund der
Beschlusslage des Kreistages berechnete Höhe um den Betrag von 1,6 Mio. € reduziert
wird.
Der im Bereich Soziales verbleibende Mehrbedarf setzt sich wie folgt zusammen:
1. Mehrbelastung Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
2. Mehrbelastung Grundsicherung
(bereinigt um Wegfall Wohngeldeinnahme)
3. Mehrbelastung Hilfe in besonderen Lebenslagen
4. Entlastung Pflegewohngeld
5. Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung
(Dezember 2004)
Ergebnis
ca.
820 T€
ca.
ca.
ca.
630 T€
90 T€
380 T€
ca.
ca.
520 T€
1.680 T€
Während dem Pflegewohngeldbudget zugute kommt, dass durch die Änderung des PfG
NRW ein verstärkter Vermögenseinsatz verlangt wird, resultiert die Verschlechterung bei
den Leistungen bei Pflegebedürftigkeit aus der Kostenentwicklung im Heimbereich. In der
Grundsicherung war eine Anpassung des Ansatzes 2005 an die tatsächlichen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2004 vorzunehmen.
Bei der Finanzierungsbeteiligung ist im Haushaltsjahr 2005 noch der letzte Monat des
Vorjahres abzurechnen, so dass hierfür sowohl die 50 %-ige direkte Einnahme als auch
in gleicher Höhe der Zuschussbedarf einzuplanen ist.
4.2 Jugendbudgets
Im Bereich Jugend und Familie können im Haushaltsjahr 2005 die Früchte einer langjährig erfolgreichen Arbeit geerntet werden. Sowohl die Auswirkungen des Projektes „Konsolidierung und Senkung der Heimkosten“ als auch Verbesserungen im Bereich der Kindertagesstätten sind ausschlaggebend für gegenüber 2004 erheblich geringere Ansätze.
Bereits in den vergangenen Jahresrechnungen zeigte sich der überaus positive Trend,
der mit dem Haushaltsplan 2005 erstmals seine Umsetzung in die Haushaltsplanung findet. Insgesamt ist im Jugendbudget (300 510) mit einem um ca. 1,9 Mio. € geringeren
Zuschussbedarf gegenüber dem Haushaltsplan 2004 zu rechnen.
4.3 GFG
Aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) resultieren direkt die Schlüsselzuweisungen des Landes aus dem Steuerverbund und GFG-beeinflusst die Umlagegrundlagen für
die Kreisumlage auf der Einnahme- und Landschaftsumlage auf der Ausgabeseite.
-7-
Der Landschaftsverband Rheinland hat bei seiner Haushaltsvorstellung vorgetragen,
dass der Haushaltsentwurf vorsieht, den Hebesatz der Landschaftsumlage auf 17,3 %
festzusetzen. Damit bliebe der Hebesatz gegenüber dem Haushaltsjahr 2004 unverändert.
Nach der 2. Modellrechnung zum GFG ergibt sich folgendes Bild:
I.
HH
II.
GFG
endgültig
2004
Euro
2004
Euro
III.
E.GFG
2. Modellrg.
2005
Euro
Diff.
III. ./. II.
Diff.
III. ./. I.
Euro
Euro
1. Schlüsselzuweisungen
a) Schlüsselzuweisung des
Jahres
b) Abrechnung Schlüsselzuweisung Vorvorjahr
Summe
13.619.100
16.594.517
15.487.165
13.619.100
65.513
16.660.030
33.702
15.520.867
-1.139.163
1.901.767
145.290.000
151.979.477
147.416.693
-4.562.784
2.126.693
158.910.000
17,30%
27.470.200
168.639.507
17,30%
29.174.635
162.937.560
17,30%
28.188.198
-5.701.947
4.027.560
-986.437
717.998
2. Kreisumlage
Umlagegrundlage
3. Landschaftsumlage
Umlagegrundlage
Hebesatz
Landschaftsumlage
Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage stellen sich im Mehrjahresvergleich grafisch
wie folgt dar:
Entwicklung der Umlagegrundlagen
2. Modellrg.
180.000.000
156.300.284
145.671.558
151.979.477
147.416.693
160.000.000
Zülpich
140.000.000
Weilerswist
120.000.000
Schleiden
Nettersheim
100.000.000
€
Mechernich
Kall
Hellenthal
80.000.000
60.000.000
Euskirchen
40.000.000
Dahlem
Blankenheim
20.000.000
Bad Münstereifel
0
2002
2003
2004
Jahr
2005
-8-
4.4 Rücklageninanspruchnahme
Bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2003/2004 wurden sämtliche noch zur
Verfügung stehenden Mittel der allgemeinen Rücklage (sowie eines verfügbaren, nicht
gebundenen Teils der Sonderrücklage) für den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes
eingesetzt. Seinerzeit wurde ebenfalls über die Auswirkungen auf den Haushalt 2005
diskutiert: nämlich ein ggf. über Kreisumlage auszugleichendes Fehl von ca. 16,1 Mio. €
gegenüber dem Haushalt 2004 (einschließlich der bis dahin aus der allgemeinen Rücklage bestrittenen Finanzierung der Deponie-Zinsverpflichtung, siehe unten Ziffer 4.6).
Durch eine sparsame Wirtschaftsführung einerseits und nicht zu erwartende Mehreinnahmen (GFG 2004) andererseits musste die Rücklage nicht in dem ursprünglich geplanten Maß in Anspruch genommen werden. Es kam vielmehr in den Jahren 2002 und 2003
zu Haushaltsverbesserungen, während für 2004 ebenfalls eine Verbesserung prognostiziert ist.
Infolgedessen wird die allgemeine – zum Haushaltsausgleich zur Verfügung stehende –
Rücklage am 31.12.2004 voraussichtlich einen Bestand von ca. 11,2 Mio. € haben.
Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf wird vorgeschlagen, diesen Betrag vollständig der Rücklage zu entnehmen und zum Haushaltsausgleich zu verwenden. Die allgemeine Rücklage wird damit vollständig aufgelöst.
Hieraus folgt, dass nicht mehr der Betrag von 16,1 Mio. €, sondern „nur noch“ ein Betrag
in Höhe von 4,9 Mio. € restzufinanzieren ist.
4.5 Personalausgaben
Im Bereich der Personalausgaben werden tarifliche (mit Ausnahme der Erhöhung des
Sanierungsgeldes) bzw. beamtenrechtliche Steigerungen nach Maßgabe der Orientierungsdaten eingeplant. Sollten sich darüber hinaus Steigerungsraten ergeben, so sind
diese während der Haushaltsausführung von den Geschäftsbereichen zu erwirtschaften.
Einzuplanen war für das Haushaltsjahr 2005 ferner die Erhöhung des sogenannten Sanierungsgeldes im Bereich der RZVK von 1 v.H. auf 2,5 v.H. Neu einzuplanen sind zusätzliche Personalausgaben als Leistungen des Kreises für die ARGE. Insgesamt sind im
Haushaltsjahr 2005 Personalausgaben in Höhe von ca. 34,1 Mio. € eingeplant.
4.6 Zinsleistungen für innere Darlehen
Zinsleistungen für innere Darlehen wurden vorübergehend aus der allgemeinen Rücklage
bedient. Da der dafür bestimmte Teil der Rücklage (RWE-StammaktienVeräußerungserlöse) aufgebraucht ist, ist ebenfalls eine Finanzierung durch den Verwaltungshaushalt und damit durch die Kreisumlage unumgänglich. Auf das Haushaltsjahr
2005 entfällt ein Betrag in Höhe von 3.524 T€.
-9-
5. Kreisumlage
Zunächst ist festzuhalten, dass in 2005 wiederum eine ÖPNV-Umlage erhoben wird. Die
ÖPNV-Umlage stellt sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht dar.
Es ergeben sich zur ÖPNV-Umlage folgende Umlagebeträge:
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
ÖPNV-Umlage in 2005
557.471,06 €
249.169,53 €
113.178,15 €
1.845.152,51 €
266.039,10 €
361.248,79 €
787.564,74 €
213.566,72 €
421.256,35 €
493.215,62 €
618.837,43 €
5.926.700,00 €
in % der Umlagegrundlagen
0,37816007
0,16902396
0,07677431
1,25165778
0,18046742
0,24505284
0,53424393
0,14487282
0,28575892
0,33457244
0,41978789
Des weiteren wird – ebenfalls wie in den beiden Vorjahren – eine differenzierte VHSUmlage erhoben.
Es ergeben sich folgende Umlagebeträge:
Stadt/Gemeinde
Blankenheim
Dahlem
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
VHS-Umlage in 2005
5.557,41 €
2.524,29 €
5.933,66 €
8.057,19 €
17.565,62 €
4.763,33 €
9.395,58 €
11.000,54 €
13.802,37 €
78.600,00 €
in % der Umlagegrundlagen
0,00634006
0,00287979
0,00676930
0,00919189
0,02003939
0,00543415
0,01071876
0,01254975
0,01574616
Aufgrund der oben beschriebenen Daten besteht ohne Kreisumlageerhebung eine Deckungslücke in Höhe von 92.593.000 €.
Hiervon abzuziehen ist die unter Ziffer 4.4 beschriebene Rücklagenentnahme
(11.219.000 €), so dass sich die durch Kreisumlage zu deckende Lücke auf 81.374.000 €
beläuft.
Unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen in Höhe von 147.416.693 € ergibt sich ein
Kreisumlagehebesatz von 55,20 %.
- 10 -
Bezogen auf die einzelnen Kommunen ergeben sich folgende Zahlen:
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
Umlagegrundlagen nach
Kreisumlage 2005
2. Modellrechnung
13.866.155
7.654.118
6.197.673
3.421.115
2.815.116
1.553.944
45.895.065
25.334.076
6.617.275
3.652.736
8.985.456
4.959.972
19.589.348
10.813.320
5.312.113
2.932.286
10.478.043
5.783.880
12.267.909
6.771.886
15.392.540
8.496.682
147.416.693
81.374.015
Hinsichtlich der einzelnen Bestandteile entwickelt sich der Kreisumlagehebesatz wie folgt:
(%-Punkte)
HH 2003
HH 2004
HH 2005
Soziales
Jugend und Familie
Allgemein
11,71
17,70
19,13
12,15
18,35
18,04
18,96
16,81
19,43
Gesamt
48,54
48,54
55,20
Unter Zusammenfassung der unter 4. genannten wesentlichen Eckpunkte ist die Veränderung des Hebesatzes wie folgt begründet:
a) Ein Betrag von ca. 6,5 Mio. € = 4,4 % KU (Hartz-IV) wird lediglich umgewandelt. Die
bisherigen direkten Zahlungen der Städte und Gemeinden entfallen zugunsten der
Umwandlung in Kreisumlage.
b) Die Zinsverpflichtung gegenüber der Abfalldeponie ist ab 2005 erstmals über die
Kreisumlage zu bedienen, und zwar in einer Höhe von ca. 3,5 Mio. € = 2,4 % KU.
c) Die Auflösung der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2005 bewirkt, dass für den Haushaltsausgleich in 2005 ca. 11,2 Mio. € zur Verfügung stehen. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2004 (12,7 Mio. €) ergibt sich eine Differenz von 1,5 Mio. € = 1 % KU.
d) Dem gegenüber stehen Verbesserungen im GFG (gegenüber dem Haushaltsansatz
2004) sowie weitere wesentliche Verbesserungen und Verschlechterungen in den
Budgets Soziales sowie Jugend und Familie.
Im Endeffekt ist (nach Abzug der Hartz-IV-Umwandlung) eine Erhöhung der Kreisumlage
von ca. 2,3 %-Punkten erforderlich, um den Haushalt auszugleichen.
- 11 -
Da mit der vorliegenden Haushaltsplanung die allgemeine Rücklage vollständig aufgelöst
wird, weise ich der Vollständigkeit halber darauf hin, dass sich daraus eine entsprechende Vorbelastung des Haushaltsjahres 2006 in der unter c) genannten Größenordnung
von ca. 11,2 Mio. € ergibt.
6. Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm
Folgende wesentliche Maßnahmen sind im Vermögenshaushalt bzw. im Investitionsprogramm geplant:
Stabsstelle 80
Besucherzentrum/-anlaufstelle Burg Vogelsang
92 T€
Geschäftsbereich I
EDV-Beschaffungen
242 T€
Geschäftsbereich II
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
ABC-Container
2 RTW (Ersatz)
2 KTW (Ersatz)
105 T€
200 T€
240 T€
170 T€
Geschäftsbereich III
Baumaßnahmen Berufskolleg Euskirchen
Baumaßnahmen Berufskolleg Kall
119 T€
353 T€
Geschäftsbereich IV
Unimog und Böschungsmähgerät für Bauhof
Siebanlage für Kompostwerk
Zugfahrzeug für Umladestation
Radlader für Deponie
Abfallumladestation (Restfinanzierung)
Kläranlage (Deponie)
233 T€
180 T€
200 T€
170 T€
168 T€
700 T€
Es sind folgende wesentliche Baumaßnahmen an Kreisstraßen vorgesehen:
Maßnahme
Kostenbeteiligung (gemeindliche Kanalisation)
Beschilderung Radwegenetz Kreis Euskirchen
K 64 - Ausbau OD Ingersberg-Eichen/ Herstellung Radweg
K 69 - Ausbau Blankenheim, Bahnhofstraße
K 20 - Radweg B 477-Eicks / Brückensanierung
K 81 - Ausbau Zubringer Strempt - B 266 /
Herstellung Radweg
K 28 - Ausbau Umgehung BergheimJosefshof
K 63 - Ausbau Baasem-Berk I. BA.
K 44 - Ausbau OD Wachendorf
K 27 - Ausbau Wallenthalerhöhe-Voissel/
Herstellung Radweg
2005
T€
75
80
2006
T€
75
25
2007
T€
75
25
2008
T€
75
1.830
1.272
600
7
59
800
1.100
378
50
150
1.171
70
80
60
3.928
2.700
762
21
500
801
60
später
T€
75
- 12 Maßnahme
K 60 - Ausbau OD Wahlen
K 32 - Ausbau OD Vollem
K 28 - Ausbau Mechernich-Bergheim (Entwässerung)
K 24 - Ausbau Roitzheimer Str.
K 11 - Ausbau OD Bodenheim
K 7 - Ausbau OD Gemünd
K 34 - Ausbau OD Frohngau
K 60 - Ausbau OD Marmagen
K 1 - Ausbau OD Kuchenheim
K 24 n - Ausbau Ortsumgehung Billig
K 51 n – Reststücke
K 61 - Brückenerneuerung u. Straßenausbau
Manscheid
K 7 - Böschungssicherung
Ausbau Ahrtalradweg
Ausbau K 39 - Schönau/Holzmülheim
K 33 Radweg Metternich
K 67 Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring
Lückenschlüsse Radwegenetz
UA I -Vorhaben- Erneuerungsbauvorhaben-
2005
T€
40
2006
T€
400
2007
T€
373
25
645
93
100
618
250
430
200
25
25
690
555
90
2008
T€
später
T€
30
742
151
420
50
25
400
660
800
250
40
800
100
800
350
50
35
317
250
20
390
50
20
390
403
800
602
515
400
29
50
300
20
390
Für den Erwerb der Schienenstrecken Kall-Hellenthal und Euskirchen-Düren werden lediglich jeweils 5 T€ eingeplant, um die Verhandlungssituation des Kreises nicht zu
schwächen.
Insgesamt sind investive Maßnahmen in 2005 in Höhe von
vorgesehen.
Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt zunächst durch
Zuweisungen und sonstige vermögenswirksame Einnahmen in Höhe von
Die verbleibende Lücke soll aus der Aufnahme
innerer Darlehen in Höhe von
finanziert werden.
10.822 T€
9.987 T€ .
835 T€
Bei dieser Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass in dem Betrag der vorrangigen Einnahmen der oben unter 4.1 genannte Betrag aus Hartz-IV in Höhe von 1.614 T€ enthalten ist und damit die Finanzierungslücke aus inneren Darlehen entsprechend reduziert
ist. Dem steht die unter 4.1 bereits beschriebene einmalige Verminderung der Tilgung in
gleicher Höhe gegenüber.
Zur Durchführung des Investitionsprogramms sind folgende Aufnahmen von inneren Darlehen geplant:
2006
4.511 T€
2007
3.021 T€
2008
2.575 T€
- 13 -
7. Rücklagen- und Schuldenstand
Der Stand der Rücklagen bewegt sich nach den Plandaten wie folgt:
in Tausend Euro
Stand der Rücklagen - in Tsd. Euro
31.12.2003 31.12.2004
2005
2005
31.12.2005
vorauss.
vorauss.
Bestand Zuführung Entnahme Bestand
Bestand
Allgemeine Rücklage
a) RWE-Aktien
I. Stammaktienverkauf
II. Vorzugsaktienverkauf
III. Umwandlung Namens-/Stammaktien
b) Rest = verfügbarer Bestand
4.500
0
4.686
5.963
0
0
0
11.219
0
0
0
0
0
0
0
11.219
0
0
0
0
15.149
11.219
0
11.219
0
Sonderrücklagen
a) Rettungsdienst
b) Stiftung Kloock
c) Abfalldeponie
d) Soldatenfriedhof Steinfeld
e) Pensionsrückstellungen
f) Rücklage TBA
g) Geschäftsbereich I
h) Geschäftsbereich II
i) Geschäftsbereich III
j) Geschäftsbereich IV
k) Prozessrisiko Sonderzuwendung
1.265
18
228.474
0
237
0
34
48
74
90
115
1.203
0
230.218
0
306
0
17
25
45
57
115
37
0
5.615
0
80
0
0
0
0
0
138
225
0
4.783
0
0
0
12
12
12
14
0
1.015
0
231.050
0
386
0
5
13
33
43
253
Summe Sonderrücklagen
230.355
231.986
5.870
5.058
232.798
Summe Allg. Rücklage
Es wird im Finanzplanungszeitraum mit folgender Rücklagenentwicklung gerechnet (jeweils Stand zum 31.12. in Tausend Euro):
Allgemeine Rücklage
Sonderrücklage
2006
0
231.232
2007
0
230.061
2008
0
229.296
Der Schuldenstand des Kreises Euskirchen ist im wesentlichen bestimmt durch die außergewöhnlich hohe Inanspruchnahme innerer Darlehen. Aufgrund der Plandaten (einschließlich der Inanspruchnahme alter Kasseneinnahmereste) zeichnet sich folgende
Entwicklung ab:
Schuldenstand (Tsd. €):
31.12.2003
31.12.2004
31.12.2005
31.12.2006
31.12.2007
31.12.2008
Kredite
Land
1.493
1.373
1.253
1.133
1.013
893
Innere
Darlehen
88.141
88.304
83.086
82.017
78.970
74.977
Summe
89.634
89.677
84.339
83.150
79.983
75.870
Diff.
zum
Vorjahr
43
./. 5.338
./. 1.189
./. 3.167
./. 4.113