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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 54/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
209 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen hier: Abt. 20 – Finanzen & Steuerungsunterstützung Aktenzeichen: 20/912-11/He bearbeitet von: Herrn Hessenius Durchwahl: 02251 / 15 420 Telefax: 02251 / 15 666 E-Mail: ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 080 Datum: 20.12.2004 Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005; hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Gemäß § 55 KrO NRW sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen. 1. Zum Verfahren Hinsichtlich der Art und Weise der Beteiligung habe ich mich wie in den Vorjahren für folgendes Verfahren entschieden: a) 1. Stufe Zunächst werden Sie mit diesem Schreiben über die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2005 unterrichtet. Sie haben die Möglichkeit, bereits zu diesem Zeitpunkt Stellung zu nehmen. b) 2. Stufe Nach Aufstellung und Feststellung des Haushaltsentwurfs wird Ihnen dieser komplett einschließlich der Haushaltssatzung zugeleitet. Sie erhalten nochmals die Möglichkeit zur Stellungnahme. Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen 1000017 (BLZ 382 501 10) Postbank Köln 21756-506 (BLZ 370 100 50) ab Bahnhof Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/Reinaldstr. (Jülicher Ring) Servicezeiten: Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr -2- 2. Ziele der Haushaltswirtschaft Die Haushaltswirtschaft des Kreises umfasst zwei Leitziele: a) Möglichst geringe Kreisumlage Durch wirtschaftliches und effizientes Verwaltungshandeln soll in der Vergangenheit wie in der Zukunft erreicht werden, dass die wesentliche Finanzierungsquelle des Haushaltes, die Kreisumlage, möglichst niedrig gehalten wird. Damit wird der Kreis Euskirchen auch der äußerst prekären Lage der gemeindlichen Finanzen gerecht. Angesichts der äußeren, vom Kreis Euskirchen nicht beeinflussbaren Faktoren, kann die Kreisumlage allerdings nicht mehr auf dem sehr niedrigen Niveau der letzten Jahre gehalten werden. b) Entschuldung Die Verschuldung des Kreises Euskirchen ist als weit überdurchschnittlich zu bewerten. Im Sinne der Beschlusslage des Kreistages zur Verschuldungssituation ist deshalb eine verstärkte Tilgung innerer Darlehen sowie Eingrenzung der Neuverschuldung notwendig. Unumgänglich sind während dieses Prozesses auch Auswirkungen auf die Höhe der Kreisumlage. Diese Auswirkungen sind jedoch angesichts der Tatsache, dass über einen längeren Zeitraum durch Nicht-Tilgung und Nicht-Verzinsung innerer Darlehen eine zu niedrige Kreisumlage erhoben wurde, gerechtfertigt. 3. Produkthaushalt Der Haushalt des Kreises Euskirchen bekommt in den nächsten Jahren eine vollkommen neue Struktur. Grundlage ist die Entscheidung des Gesetzgebers, das bisherige kamerale Rechnungswesen durch das kaufmännische Rechnungswesen (sogenannte Doppik) abzulösen. Der Weg zur Doppik bzw. zum NKF ist gekennzeichnet von einem aus vielen Komponenten bestehenden Umstellungsprozess. Da die bis zur Eröffnungsbilanz zu erledigenden Arbeiten sehr umfangreich sind, soll der Weg zum NKF schrittweise erfolgen. Mit dem hier vorgelegten Produkthaushalt wird der erste Schritt gegangen. Folgende Änderungen sind für den Haushaltsentwurf 2005 vorgesehen: a) Änderung der Haushaltsgliederung: die Produktstruktur ersetzt die herkömmliche Gliederung. b) Änderung der Haushaltsgruppierung: der NKF-Sachkontenplan ersetzt die herkömmliche Gruppierung (soweit möglich). c) Verwendung eines Teils der NKF-Vorgaben: bei den einzelnen Produkten werden die Haushaltsdaten entsprechend dem Teilergebnis- und Teilfinanzplan des NKF dargestellt. Nach wie vor wird im Haushalt des Kreises Euskirchen kameral und nicht doppisch gebucht. Es werden weiterhin Einnahmen und Ausgaben dargestellt und noch nicht der komplette Ressourcenverbrauch (Erträge und Aufwendungen). -3- Der Kreis Euskirchen hat im Rahmen der Umsetzung neuer Steuerungsmodelle bereits in den 90-er Jahren das Instrument der Budgetierung eingeführt. Dabei wurden die Haushaltsansätze in Budgets gegliedert, die im wesentlichen den jeweiligen Organisationseinheiten in der Kreisverwaltung (und idealtypisch auch den Ausschüssen des Kreistages) zugeordnet sind (Besonderheit: kostenrechnende Einrichtungen wurden in Sonderbudgets ausgegliedert). Die Budgetstruktur wurde seitdem jeweils der Organisationsstruktur der Verwaltung angepasst. Der Produkthaushalt wird auf diese Grundstruktur keinen Einfluss haben. Da die Budgetierung ein voller Erfolg war, soll dies Instrument nicht abgeschafft, sondern beibehalten werden. Bisherige und neue Struktur seien gegenübergestellt: bis 2004 ab 2005 Budgetstufe 1 ! Budgetstufe 2 ! Budgetstufe 3 (optional) ! Haushaltsstelle Budgetstufe 1 ! Budgetstufe 2 ! Budgetstufe 3 (optional) ! Produkt ! Produktsachkonto 4. Verwaltungshaushalt Schwergewichte des Verwaltungshaushaltes sind nach wie vor die Sozial- und Jugendbudgets auf der Ausgabenseite und die sich aus dem GFG ergebenden Zahlungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite. Darüber hinaus ist für den Haushaltsausgleich bzw. die Höhe der Kreisumlage die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Rücklagen ein wichtiger Gesichtspunkt. Neben der Produktstruktur werden weitere innere Verrechnungen eingeführt, und zwar für das Immobilienmanagement und für die kreiseigenen Tankstellen. Im Haushalt 2005 werden damit erstmals alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Aufgabenstellungen zentral ausgewiesen und nach Inanspruchnahme auf die Nutzer bzw. Produkte umgelegt. Dadurch kommt es zu einer Erhöhung des Volumens des Verwaltungshaushaltes. Dies hat zur Folge, dass eine Vergleichbarkeit zu den Volumina der Vorjahre nicht gegeben ist. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes wird ferner durch die Neuveranschlagung der ARGE (Hartz IV) deutlich erhöht (s.u.). 4.1 Sozialbudget Das Sozialbudget ist geprägt durch eine grundlegende Neuordnung sowohl von Einnahmen und Ausgaben als auch der Finanzbeziehungen zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Dies hat seinen Grund in der Umsetzung des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und der damit verbundenen Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, im folgenden kurz „Hartz-IV“ genannt. -4- Bis 2004 war der Kreis Euskirchen aufgrund des BSHG und des Grundsicherungsgesetzes für einen aus diesen Gesetzen abgeleiteten Personenkreis zuständig. Ein großer Teil der Aufgaben war auf die Städte und Gemeinden delegiert. Bestimmte Bestandteile der delegierten Aufgaben unterlagen einer sogenannten „Finanzierungsbeteiligung“: hiernach wurden 50% des Zuschussbedarfs (dargestellt im Budget 300 500 002) direkt von der jeweiligen Stadt/Gemeinde getragen. Die restlichen 50% sowie alle weiteren Sozialausgaben zahlte der Kreis, mithin die Städte und Gemeinden über die Kreisumlage. Im Rahmen der Hartz-IV-Einführung wird zum 01.01.2005 der bisher aus Sozialhilfeempfängern, Arbeitslosenhilfe- und -geldempfängern bestehende Hilfeempfängerkreis neu aufgeteilt. Der Kreis ist ab 2005 a) komplett zuständig für Sozialhilfeempfänger; b) teilweise zuständig für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Diese teilweise Zuständigkeit besteht im wesentlichen in der Auszahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Im Rahmen dieser Zuständigkeiten wird es voraussichtlich Delegationsbefugnisse auf die Städte und Gemeinden geben. Allerdings entfällt die 50%-ige Finanzierungsbeteiligung vollständig. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf geht davon aus, a) dass zwischen Arbeitsagentur und Kreis eine sog. ARGE zustande kommt; b) dass die Kreis-Aufgaben weitestgehend auf die Städte und Gemeinden delegiert werden; c) dass der ARGE-Haushalt im Kreishaushalt darzustellen ist; d) dass im Kreishaushalt eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten der ARGE darzustellen ist. Bundesweit soll es nach dem Willen des Gesetzgebers zu einer Entlastung durch HartzIV in Höhe von 2,5 Mrd. Euro kommen. Inwieweit dies auch auf Nordrhein-Westfalen und insbesondere auch auf den kreisangehörigen Raum zutreffen wird, ist derzeit unklar. Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen geht von einer Belastung anstelle einer Entlastung für die Kreise infolge Hartz-IV aus. Die Haushaltsplanung für 2005 leidet bei der Ermittlung der Kosten der Unterkunft und Heizung vorrangig daran, dass belastbare Daten nicht vorhanden sind. Sowohl zu erwartende Fallzahlen als auch Miethöhen, Bedarfsgemeinschaften und Vermögenseinsatz können nur grob geschätzt werden, so dass im Hinblick auf die Höhe der Ausgaben eine hohe Unsicherheit besteht. Auf der Einnahmeseite sieht es wie folgt aus: a) der Bund wird sich mit 29,1% an den Kosten der Unterkunft und Heizung beteiligen; b) der Bund will, soweit diese 29,1% nicht ausreichen, im Rahmen einer Revisionsklausel innerhalb des Jahres 2005 für eine bundesweite Entlastung von 2,5 Mrd. Euro sorgen. c) das Land gibt den Anteil aus erspartem Wohngeld an die Kommunen weiter. Der Haushaltsplanentwurf geht davon aus, dass Hartz-IV zumindest belastungsneutral zu veranschlagen ist. Sollte es tatsächlich entgegen den Berechnungen der Spitzenverbände zu einer Entlastung kommen, so wird diese wie üblich im Folgejahr an die Städte und Gemeinden weitergegeben. -5- Sollte es andererseits trotz der Zusage des Bundes, dass eine Entlastung eintritt, zu einer Belastung kommen, gilt dieser Betrag in 2005 als kreditiert und wird im Folgejahr über die Kreisumlage auszugleichen sein. Der Haushaltsplanentwurf wurde hinsichtlich Hartz-IV wie folgt kalkuliert: Kreis 1. Entlastungen aus Wegfall a) HzL (Wegfall nur f. erwerbsfähige HE) b) HzL (Finanzierungsbeteiligung; Wegfall komplett) c) Krankenhilfe (Wegfall nur f. erwerbsfähige HE) d) Hilfe zur Arbeit (Wegfall komplett) 2. Belastung Wegfall Wohngeldeinnahme GSi 3. Belastungen aufgrund SGB II (KdU etc.) 4. Bundesleistung nach § 46 a) 29,1% KdU b) Revisionsklausel 5. Landesleistung (aus erspartem Wohngeld) 6. Entlastung Personalausgaben HzL 7. Belastung Personalausgaben KdU Ergebnis Städte & Gem. + 3,1 Mio. € + 5,6 Mio. € + 1,3 Mio. € + 1,7 Mio. € – 0,4 Mio. € – 23,2 Mio. € + 6,7 Mio. € + 3,6 Mio. € + 1,6 Mio. € + 0,9 Mio. € – 0,9 Mio. € _________ – 6,5 Mio. € _________ + 6,5 Mio. € Damit ist Hartz-IV für Kreis sowie Städte und Gemeinden insgesamt belastungsneutral veranschlagt. Aufgrund des Wegfalls der 50%-igen Finanzierungsbeteiligung ist der bisher von den Städten und Gemeinden an den Kreis gezahlte Betrag von 5,6 Mio. € umzuwandeln in Kreisumlage. An der Gesamtbelastung für die Städte und Gemeinden ändert sich durch diese Umschichtung jedoch nichts. Ebenfalls umzuschichten ist der Betrag von 0,9 Mio. € für den Personalausgabenanteil, den der Kreis in die ARGE einbringen muss. Dieser Anteil bezieht sich auf die originären Aufgaben des Kreises nach dem SGB II (z.B. Abwicklung der Kosten der Unterkunft) und kommt den Städten und Gemeinden, die die Sachbearbeitung der Kosten der Unterkunft übernehmen, über die vertraglich vereinbarte Vergütung des Personals im Rahmen der Stellenpauschalen zu Gute. In Summe sind also 6,5 Mio. € in Kreisumlage umzuwandeln, ohne dass die Städte und Gemeinden in ihrer Gesamtheit hiervon belastet werden. In Relation zu den Umlagegrundlagen in Höhe von 147.416.693 € entspricht dies einem Kreisumlagehebesatz von 4,4 %. Diesem Anteil am Kreisumlagehebesatz stehen direkte Entlastungen der Städte und Gemeinden gegenüber, so dass sich hieraus keine Verschlechterung für die kreisangehörigen Kommunen ergibt. Eine Besonderheit gilt hinsichtlich der Landesleistung in Höhe von 1,6 Mio. €: das Land will diese Leistung als Investitionspauschale auszahlen, was zur Folge hat, dass diese als Einnahme im Vermögenshaushalt zu veranschlagen ist. Eine investive Bindung dieser Mittel, die das Land wegen Hartz-IV im Wohngeldbereich einspart, ist angesichts der Tatsache, dass sämtliche Belastungen aus Hartz-IV im Verwaltungshaushalt anfallen, vollkommen unverständlich. Im Ergebnis würde dieser Vorgang dazu führen, dass die Städte und Gemeinden ca. 1,1 %-Punkte Kreisumlage zu zahlen hätten, damit ein entsprechender Ausgleich stattfindet. Auf der anderen Seite würden die Mittel im Vermögenshaushalt -6- mangels Zweckbindung (die ebenfalls nicht gerechtfertigt wäre) zur Finanzierung von Investitionen bzw. Verminderung der Aufnahme innerer Darlehen verwendet. Um diese ungerechtfertigte Belastung der Kreisumlage zu vermeiden, soll der entsprechende Betrag im Jahre 2005 bei der Tilgungs-Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt abgezogen werden. Der Haushaltsplanentwurf ist daher so aufgestellt, dass bei der Tilgung die aufgrund der Beschlusslage des Kreistages berechnete Höhe um den Betrag von 1,6 Mio. € reduziert wird. Der im Bereich Soziales verbleibende Mehrbedarf setzt sich wie folgt zusammen: 1. Mehrbelastung Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 2. Mehrbelastung Grundsicherung (bereinigt um Wegfall Wohngeldeinnahme) 3. Mehrbelastung Hilfe in besonderen Lebenslagen 4. Entlastung Pflegewohngeld 5. Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung (Dezember 2004) Ergebnis ca. 820 T€ ca. ca. ca. 630 T€ 90 T€ 380 T€ ca. ca. 520 T€ 1.680 T€ Während dem Pflegewohngeldbudget zugute kommt, dass durch die Änderung des PfG NRW ein verstärkter Vermögenseinsatz verlangt wird, resultiert die Verschlechterung bei den Leistungen bei Pflegebedürftigkeit aus der Kostenentwicklung im Heimbereich. In der Grundsicherung war eine Anpassung des Ansatzes 2005 an die tatsächlichen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2004 vorzunehmen. Bei der Finanzierungsbeteiligung ist im Haushaltsjahr 2005 noch der letzte Monat des Vorjahres abzurechnen, so dass hierfür sowohl die 50 %-ige direkte Einnahme als auch in gleicher Höhe der Zuschussbedarf einzuplanen ist. 4.2 Jugendbudgets Im Bereich Jugend und Familie können im Haushaltsjahr 2005 die Früchte einer langjährig erfolgreichen Arbeit geerntet werden. Sowohl die Auswirkungen des Projektes „Konsolidierung und Senkung der Heimkosten“ als auch Verbesserungen im Bereich der Kindertagesstätten sind ausschlaggebend für gegenüber 2004 erheblich geringere Ansätze. Bereits in den vergangenen Jahresrechnungen zeigte sich der überaus positive Trend, der mit dem Haushaltsplan 2005 erstmals seine Umsetzung in die Haushaltsplanung findet. Insgesamt ist im Jugendbudget (300 510) mit einem um ca. 1,9 Mio. € geringeren Zuschussbedarf gegenüber dem Haushaltsplan 2004 zu rechnen. 4.3 GFG Aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) resultieren direkt die Schlüsselzuweisungen des Landes aus dem Steuerverbund und GFG-beeinflusst die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage auf der Einnahme- und Landschaftsumlage auf der Ausgabeseite. -7- Der Landschaftsverband Rheinland hat bei seiner Haushaltsvorstellung vorgetragen, dass der Haushaltsentwurf vorsieht, den Hebesatz der Landschaftsumlage auf 17,3 % festzusetzen. Damit bliebe der Hebesatz gegenüber dem Haushaltsjahr 2004 unverändert. Nach der 2. Modellrechnung zum GFG ergibt sich folgendes Bild: I. HH II. GFG endgültig 2004 Euro 2004 Euro III. E.GFG 2. Modellrg. 2005 Euro Diff. III. ./. II. Diff. III. ./. I. Euro Euro 1. Schlüsselzuweisungen a) Schlüsselzuweisung des Jahres b) Abrechnung Schlüsselzuweisung Vorvorjahr Summe 13.619.100 16.594.517 15.487.165 13.619.100 65.513 16.660.030 33.702 15.520.867 -1.139.163 1.901.767 145.290.000 151.979.477 147.416.693 -4.562.784 2.126.693 158.910.000 17,30% 27.470.200 168.639.507 17,30% 29.174.635 162.937.560 17,30% 28.188.198 -5.701.947 4.027.560 -986.437 717.998 2. Kreisumlage Umlagegrundlage 3. Landschaftsumlage Umlagegrundlage Hebesatz Landschaftsumlage Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage stellen sich im Mehrjahresvergleich grafisch wie folgt dar: Entwicklung der Umlagegrundlagen 2. Modellrg. 180.000.000 156.300.284 145.671.558 151.979.477 147.416.693 160.000.000 Zülpich 140.000.000 Weilerswist 120.000.000 Schleiden Nettersheim 100.000.000 € Mechernich Kall Hellenthal 80.000.000 60.000.000 Euskirchen 40.000.000 Dahlem Blankenheim 20.000.000 Bad Münstereifel 0 2002 2003 2004 Jahr 2005 -8- 4.4 Rücklageninanspruchnahme Bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2003/2004 wurden sämtliche noch zur Verfügung stehenden Mittel der allgemeinen Rücklage (sowie eines verfügbaren, nicht gebundenen Teils der Sonderrücklage) für den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes eingesetzt. Seinerzeit wurde ebenfalls über die Auswirkungen auf den Haushalt 2005 diskutiert: nämlich ein ggf. über Kreisumlage auszugleichendes Fehl von ca. 16,1 Mio. € gegenüber dem Haushalt 2004 (einschließlich der bis dahin aus der allgemeinen Rücklage bestrittenen Finanzierung der Deponie-Zinsverpflichtung, siehe unten Ziffer 4.6). Durch eine sparsame Wirtschaftsführung einerseits und nicht zu erwartende Mehreinnahmen (GFG 2004) andererseits musste die Rücklage nicht in dem ursprünglich geplanten Maß in Anspruch genommen werden. Es kam vielmehr in den Jahren 2002 und 2003 zu Haushaltsverbesserungen, während für 2004 ebenfalls eine Verbesserung prognostiziert ist. Infolgedessen wird die allgemeine – zum Haushaltsausgleich zur Verfügung stehende – Rücklage am 31.12.2004 voraussichtlich einen Bestand von ca. 11,2 Mio. € haben. Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf wird vorgeschlagen, diesen Betrag vollständig der Rücklage zu entnehmen und zum Haushaltsausgleich zu verwenden. Die allgemeine Rücklage wird damit vollständig aufgelöst. Hieraus folgt, dass nicht mehr der Betrag von 16,1 Mio. €, sondern „nur noch“ ein Betrag in Höhe von 4,9 Mio. € restzufinanzieren ist. 4.5 Personalausgaben Im Bereich der Personalausgaben werden tarifliche (mit Ausnahme der Erhöhung des Sanierungsgeldes) bzw. beamtenrechtliche Steigerungen nach Maßgabe der Orientierungsdaten eingeplant. Sollten sich darüber hinaus Steigerungsraten ergeben, so sind diese während der Haushaltsausführung von den Geschäftsbereichen zu erwirtschaften. Einzuplanen war für das Haushaltsjahr 2005 ferner die Erhöhung des sogenannten Sanierungsgeldes im Bereich der RZVK von 1 v.H. auf 2,5 v.H. Neu einzuplanen sind zusätzliche Personalausgaben als Leistungen des Kreises für die ARGE. Insgesamt sind im Haushaltsjahr 2005 Personalausgaben in Höhe von ca. 34,1 Mio. € eingeplant. 4.6 Zinsleistungen für innere Darlehen Zinsleistungen für innere Darlehen wurden vorübergehend aus der allgemeinen Rücklage bedient. Da der dafür bestimmte Teil der Rücklage (RWE-StammaktienVeräußerungserlöse) aufgebraucht ist, ist ebenfalls eine Finanzierung durch den Verwaltungshaushalt und damit durch die Kreisumlage unumgänglich. Auf das Haushaltsjahr 2005 entfällt ein Betrag in Höhe von 3.524 T€. -9- 5. Kreisumlage Zunächst ist festzuhalten, dass in 2005 wiederum eine ÖPNV-Umlage erhoben wird. Die ÖPNV-Umlage stellt sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht dar. Es ergeben sich zur ÖPNV-Umlage folgende Umlagebeträge: Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt ÖPNV-Umlage in 2005 557.471,06 € 249.169,53 € 113.178,15 € 1.845.152,51 € 266.039,10 € 361.248,79 € 787.564,74 € 213.566,72 € 421.256,35 € 493.215,62 € 618.837,43 € 5.926.700,00 € in % der Umlagegrundlagen 0,37816007 0,16902396 0,07677431 1,25165778 0,18046742 0,24505284 0,53424393 0,14487282 0,28575892 0,33457244 0,41978789 Des weiteren wird – ebenfalls wie in den beiden Vorjahren – eine differenzierte VHSUmlage erhoben. Es ergeben sich folgende Umlagebeträge: Stadt/Gemeinde Blankenheim Dahlem Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt VHS-Umlage in 2005 5.557,41 € 2.524,29 € 5.933,66 € 8.057,19 € 17.565,62 € 4.763,33 € 9.395,58 € 11.000,54 € 13.802,37 € 78.600,00 € in % der Umlagegrundlagen 0,00634006 0,00287979 0,00676930 0,00919189 0,02003939 0,00543415 0,01071876 0,01254975 0,01574616 Aufgrund der oben beschriebenen Daten besteht ohne Kreisumlageerhebung eine Deckungslücke in Höhe von 92.593.000 €. Hiervon abzuziehen ist die unter Ziffer 4.4 beschriebene Rücklagenentnahme (11.219.000 €), so dass sich die durch Kreisumlage zu deckende Lücke auf 81.374.000 € beläuft. Unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen in Höhe von 147.416.693 € ergibt sich ein Kreisumlagehebesatz von 55,20 %. - 10 - Bezogen auf die einzelnen Kommunen ergeben sich folgende Zahlen: Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt Umlagegrundlagen nach Kreisumlage 2005 2. Modellrechnung 13.866.155 7.654.118 6.197.673 3.421.115 2.815.116 1.553.944 45.895.065 25.334.076 6.617.275 3.652.736 8.985.456 4.959.972 19.589.348 10.813.320 5.312.113 2.932.286 10.478.043 5.783.880 12.267.909 6.771.886 15.392.540 8.496.682 147.416.693 81.374.015 Hinsichtlich der einzelnen Bestandteile entwickelt sich der Kreisumlagehebesatz wie folgt: (%-Punkte) HH 2003 HH 2004 HH 2005 Soziales Jugend und Familie Allgemein 11,71 17,70 19,13 12,15 18,35 18,04 18,96 16,81 19,43 Gesamt 48,54 48,54 55,20 Unter Zusammenfassung der unter 4. genannten wesentlichen Eckpunkte ist die Veränderung des Hebesatzes wie folgt begründet: a) Ein Betrag von ca. 6,5 Mio. € = 4,4 % KU (Hartz-IV) wird lediglich umgewandelt. Die bisherigen direkten Zahlungen der Städte und Gemeinden entfallen zugunsten der Umwandlung in Kreisumlage. b) Die Zinsverpflichtung gegenüber der Abfalldeponie ist ab 2005 erstmals über die Kreisumlage zu bedienen, und zwar in einer Höhe von ca. 3,5 Mio. € = 2,4 % KU. c) Die Auflösung der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2005 bewirkt, dass für den Haushaltsausgleich in 2005 ca. 11,2 Mio. € zur Verfügung stehen. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2004 (12,7 Mio. €) ergibt sich eine Differenz von 1,5 Mio. € = 1 % KU. d) Dem gegenüber stehen Verbesserungen im GFG (gegenüber dem Haushaltsansatz 2004) sowie weitere wesentliche Verbesserungen und Verschlechterungen in den Budgets Soziales sowie Jugend und Familie. Im Endeffekt ist (nach Abzug der Hartz-IV-Umwandlung) eine Erhöhung der Kreisumlage von ca. 2,3 %-Punkten erforderlich, um den Haushalt auszugleichen. - 11 - Da mit der vorliegenden Haushaltsplanung die allgemeine Rücklage vollständig aufgelöst wird, weise ich der Vollständigkeit halber darauf hin, dass sich daraus eine entsprechende Vorbelastung des Haushaltsjahres 2006 in der unter c) genannten Größenordnung von ca. 11,2 Mio. € ergibt. 6. Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm Folgende wesentliche Maßnahmen sind im Vermögenshaushalt bzw. im Investitionsprogramm geplant: Stabsstelle 80 Besucherzentrum/-anlaufstelle Burg Vogelsang 92 T€ Geschäftsbereich I EDV-Beschaffungen 242 T€ Geschäftsbereich II Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ABC-Container 2 RTW (Ersatz) 2 KTW (Ersatz) 105 T€ 200 T€ 240 T€ 170 T€ Geschäftsbereich III Baumaßnahmen Berufskolleg Euskirchen Baumaßnahmen Berufskolleg Kall 119 T€ 353 T€ Geschäftsbereich IV Unimog und Böschungsmähgerät für Bauhof Siebanlage für Kompostwerk Zugfahrzeug für Umladestation Radlader für Deponie Abfallumladestation (Restfinanzierung) Kläranlage (Deponie) 233 T€ 180 T€ 200 T€ 170 T€ 168 T€ 700 T€ Es sind folgende wesentliche Baumaßnahmen an Kreisstraßen vorgesehen: Maßnahme Kostenbeteiligung (gemeindliche Kanalisation) Beschilderung Radwegenetz Kreis Euskirchen K 64 - Ausbau OD Ingersberg-Eichen/ Herstellung Radweg K 69 - Ausbau Blankenheim, Bahnhofstraße K 20 - Radweg B 477-Eicks / Brückensanierung K 81 - Ausbau Zubringer Strempt - B 266 / Herstellung Radweg K 28 - Ausbau Umgehung BergheimJosefshof K 63 - Ausbau Baasem-Berk I. BA. K 44 - Ausbau OD Wachendorf K 27 - Ausbau Wallenthalerhöhe-Voissel/ Herstellung Radweg 2005 T€ 75 80 2006 T€ 75 25 2007 T€ 75 25 2008 T€ 75 1.830 1.272 600 7 59 800 1.100 378 50 150 1.171 70 80 60 3.928 2.700 762 21 500 801 60 später T€ 75 - 12 Maßnahme K 60 - Ausbau OD Wahlen K 32 - Ausbau OD Vollem K 28 - Ausbau Mechernich-Bergheim (Entwässerung) K 24 - Ausbau Roitzheimer Str. K 11 - Ausbau OD Bodenheim K 7 - Ausbau OD Gemünd K 34 - Ausbau OD Frohngau K 60 - Ausbau OD Marmagen K 1 - Ausbau OD Kuchenheim K 24 n - Ausbau Ortsumgehung Billig K 51 n – Reststücke K 61 - Brückenerneuerung u. Straßenausbau Manscheid K 7 - Böschungssicherung Ausbau Ahrtalradweg Ausbau K 39 - Schönau/Holzmülheim K 33 Radweg Metternich K 67 Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring Lückenschlüsse Radwegenetz UA I -Vorhaben- Erneuerungsbauvorhaben- 2005 T€ 40 2006 T€ 400 2007 T€ 373 25 645 93 100 618 250 430 200 25 25 690 555 90 2008 T€ später T€ 30 742 151 420 50 25 400 660 800 250 40 800 100 800 350 50 35 317 250 20 390 50 20 390 403 800 602 515 400 29 50 300 20 390 Für den Erwerb der Schienenstrecken Kall-Hellenthal und Euskirchen-Düren werden lediglich jeweils 5 T€ eingeplant, um die Verhandlungssituation des Kreises nicht zu schwächen. Insgesamt sind investive Maßnahmen in 2005 in Höhe von vorgesehen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt zunächst durch Zuweisungen und sonstige vermögenswirksame Einnahmen in Höhe von Die verbleibende Lücke soll aus der Aufnahme innerer Darlehen in Höhe von finanziert werden. 10.822 T€ 9.987 T€ . 835 T€ Bei dieser Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass in dem Betrag der vorrangigen Einnahmen der oben unter 4.1 genannte Betrag aus Hartz-IV in Höhe von 1.614 T€ enthalten ist und damit die Finanzierungslücke aus inneren Darlehen entsprechend reduziert ist. Dem steht die unter 4.1 bereits beschriebene einmalige Verminderung der Tilgung in gleicher Höhe gegenüber. Zur Durchführung des Investitionsprogramms sind folgende Aufnahmen von inneren Darlehen geplant: 2006 4.511 T€ 2007 3.021 T€ 2008 2.575 T€ - 13 - 7. Rücklagen- und Schuldenstand Der Stand der Rücklagen bewegt sich nach den Plandaten wie folgt: in Tausend Euro Stand der Rücklagen - in Tsd. Euro 31.12.2003 31.12.2004 2005 2005 31.12.2005 vorauss. vorauss. Bestand Zuführung Entnahme Bestand Bestand Allgemeine Rücklage a) RWE-Aktien I. Stammaktienverkauf II. Vorzugsaktienverkauf III. Umwandlung Namens-/Stammaktien b) Rest = verfügbarer Bestand 4.500 0 4.686 5.963 0 0 0 11.219 0 0 0 0 0 0 0 11.219 0 0 0 0 15.149 11.219 0 11.219 0 Sonderrücklagen a) Rettungsdienst b) Stiftung Kloock c) Abfalldeponie d) Soldatenfriedhof Steinfeld e) Pensionsrückstellungen f) Rücklage TBA g) Geschäftsbereich I h) Geschäftsbereich II i) Geschäftsbereich III j) Geschäftsbereich IV k) Prozessrisiko Sonderzuwendung 1.265 18 228.474 0 237 0 34 48 74 90 115 1.203 0 230.218 0 306 0 17 25 45 57 115 37 0 5.615 0 80 0 0 0 0 0 138 225 0 4.783 0 0 0 12 12 12 14 0 1.015 0 231.050 0 386 0 5 13 33 43 253 Summe Sonderrücklagen 230.355 231.986 5.870 5.058 232.798 Summe Allg. Rücklage Es wird im Finanzplanungszeitraum mit folgender Rücklagenentwicklung gerechnet (jeweils Stand zum 31.12. in Tausend Euro): Allgemeine Rücklage Sonderrücklage 2006 0 231.232 2007 0 230.061 2008 0 229.296 Der Schuldenstand des Kreises Euskirchen ist im wesentlichen bestimmt durch die außergewöhnlich hohe Inanspruchnahme innerer Darlehen. Aufgrund der Plandaten (einschließlich der Inanspruchnahme alter Kasseneinnahmereste) zeichnet sich folgende Entwicklung ab: Schuldenstand (Tsd. €): 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 Kredite Land 1.493 1.373 1.253 1.133 1.013 893 Innere Darlehen 88.141 88.304 83.086 82.017 78.970 74.977 Summe 89.634 89.677 84.339 83.150 79.983 75.870 Diff. zum Vorjahr 43 ./. 5.338 ./. 1.189 ./. 3.167 ./. 4.113