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Beschlussvorlage GB (Wohnberatung im Kreis Euskirchen hier: Änderung der Finanzierungsgrundlagen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Wohnberatung im Kreis Euskirchen
hier: Änderung der Finanzierungsgrundlagen) Beschlussvorlage GB (Wohnberatung im Kreis Euskirchen
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: 50/417-08/2 V 53/2004 28.12.2004 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 12.01.2005 Kreistag 12.01.2005 Wohnberatung im Kreis Euskirchen hier: Änderung der Finanzierungsgrundlagen Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 15 563 Abt.: 50 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung x Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung x Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: 331 01 8 531813 Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um Mehreinnahme bei Hst. um sonst: Die Mittel sind im Haushalt 2005 bereit zu stellen. Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreis Euskirchen gewährt ab dem Haushaltsjahr 2005 der Wohnberatung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50% der zuschussfähigen Personalkosten in Höhe von derzeit 28.400 € unter der Voraussetzung der Landesförderung in gleicher Höhe. Der entsprechenden außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt. Die Mittel sind im Haushalt 2005 zu veranschlagen. Seite - 2 - Begründung: Der Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. hat als Träger der Wohnberatung im Kreis Euskirchen seine Tätigkeit mit Wirkung vom 31.03.2002 aus finanziellen Gründen aufgegeben. Die Verwaltung wurde aufgefordert, eine zeitnahe Anschlusslösung zur Fortführung der Wohnberatung vorzubereiten. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege waren nicht bereit, die Wohnberatung zu den damals bestehenden Finanzierungskonditionen (Landesförderung: 28.376,70 €, Kreis Euskirchen: 20.500 €, Anteil der Pflegekassen: ca. 12.000 bis 25.000 € nach Fallzahlen) durchzuführen. Geprüft wurden ein Alternativangebot der Verbraucherzentrale und eine Kalkulation des Kreises Euskirchen für den Fall, dass der Kreis diese Aufgabe selbst wahrnehmen würde. Am 17.02.2003 bot die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH an, die Wohnberatung zu den o.a. Bedingungen durchzuführen. Dieses Angebot war für den Kreis Euskirchen das kostengünstigste, so dass der Kreistag in seiner Sitzung am 02.04.2003 beschloss, der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH die Trägerschaft für die Wohnberatung zu übertragen und im Haushalt einen Zuschuss in Höhe von 20.500 € bereit zu stellen. Im Januar 2004 wurde bekannt, dass der Antrag auf Landesförderung gegenüber dem Träger durch das Versorgungsamt Düsseldorf abgelehnt werden wird. Die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH bot mit Schreiben vom 03.03.2004 an, die Wohnberatung trotzdem durchzuführen, wenn der Kreis Euskirchen bereit ist, von den entfallenen Landesmitteln einen Betrag in Höhe von 19.500 € zusätzlich als Zuschuss bereit zu stellen. Den Restbetrag wollte der Träger als Eigenanteil übernehmen. Um Wohnberatung für den Kreis Euskirchen zu sichern, beschloss der Kreistag am 31.03.2004, ab dem Jahr 2005 den Kreiszuschuss auf insgesamt 40.000 € (bisheriger Zuschuss: 20.500 € + Anteil der entfallenen Landesförderung: 19.500 €) zu erhöhen. Im Dezember 2004 konnte die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH nach langen Verhandlungen eine Aufnahme in das Modellprojekt „Wohnberatung NRW“ erreichen, was zur Folge hat, dass auch die Landesförderung zugesagt wurde. Die Fördersumme beträgt 28.400 € als Festbetrag in Höhe von 50% der zuschussfähigen Personalkosten. Die Landesförderung ist in der Höhe an eine entsprechende Beteiligung des Kreises Euskirchen gebunden. Aus diesem Grund beantragt die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH mit Schreiben vom 28.12.2004, ab dem Jahr 2005 einen Zuschuss in Höhe der jeweiligen Landesförderung zu bewilligen. Die Finanzzusage des Kreises kann dadurch um 11.600 € reduziert werden. Die bei Sachkonto 331 01 8 531813 ausgewiesene Mittelanforderung in Höhe von 40.000 € wird um 11.600 € reduziert (Veränderungsliste). Seite - 3 - Auf eine Beratung im Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit muss verzichtet werden, da der Zuschussgeber kurzfristig eine Entscheidung des Kreises Euskirchen über die Höhe der Mitfinanzierung erwartet. Die Wohnberatung wird voraussichtlich ihre Arbeit am 01.03.2005 aufnehmen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)