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Beschlussvorlage GB (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH) Beschlussvorlage GB (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 51/2004 28.12.2004 Az.: 20/911-61 Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 12.01.2005 Kreisausschuss 12.01.2005 Kreistag 12.01.2005 Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Sachbearbeiter/in: Herr Jansen Tel.: 424 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreis Euskirchen übernimmt zugunsten der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) eine Ausfallbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 4.845.960 €. Die Bürgschaft ist zur Kreditsicherung und Erlangung besserer Zinskonditionen bei der Finanzierung der folgenden Projekte der KKM bestimmt: • Errichtung eines Parkhauses mit Hubschrauberlandeplatz am Kreiskrankenhaus Mechernich • Neubau eines Altenpflegeheims auf dem Sportplatzgelände in Verbindung zum Schloss Schleiden Seite - 2 Begründung: Die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) plant Kreditaufnahmen für die folgenden Baumaßnahmen, bei denen zur Kreditsicherung und Erlangung günstiger Konditionen Bürgschaften seitens der Gesellschafter gewährt werden sollen: • • Errichtung eines Parkhauses Errichtung eines Altenpflegeheims Finanzierungssumme: 2,2 Mio € 4,1 Mio € 6,3 Mio €. Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 73 der Gemeindeordnung NRW (GO) alter Fassung (entspricht § 86 der aktuellen GO), jeweils in Verbindung mit § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO), sind Bürgschaften bei der Beteiligung mehrerer Gemeinden bzw. Gemeindeverbände in der Regel nach dem Beteiligungsverhältnis aufzuteilen. Bei einer Finanzierungssumme in Höhe von 6,3 Mio € ergibt sich unter Beachtung der aktuellen Beteiligungsverhältnisse die folgende Aufteilung: Beteiligter Anteil Anteil Bürgschaft Kreis Euskirchen 76,92% 4.845.960,00 € Stadt Zülpich 23,08% 1.454.040,00 € 100,00% 6.300.000,00 € Gesamt Nach § 86 Abs. 2 Satz 1 GO, anzuwenden über § 53 KrO, darf der Kreis Bürgschaften nur im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben übernehmen. Beide Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Beteiligung des Kreises an der KKM und deren weiteren Beteiligungen, bei der ein wichtiges Interesse des Kreises im Sinne der §§ 107 und 108 GO vorliegt (s. Beteiligungsbericht 2003), hier vor allem: • Medizinische Versorgung der Bevölkerung i.S.d. KHG NW, • Erbringung von Versorgungsleistungen für alte Menschen. Die Gewährung der Bürgschaft ist somit kommunalrechtlich zulässig. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)