Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 51/2004
28.12.2004
Az.: 20/911-61
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
12.01.2005
Kreisausschuss
12.01.2005
Kreistag
12.01.2005
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
Tel.: 424
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreis Euskirchen übernimmt zugunsten der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) eine
Ausfallbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 4.845.960 €. Die Bürgschaft ist zur Kreditsicherung und Erlangung besserer Zinskonditionen bei der Finanzierung der folgenden Projekte der
KKM bestimmt:
• Errichtung eines Parkhauses mit Hubschrauberlandeplatz am Kreiskrankenhaus Mechernich
• Neubau eines Altenpflegeheims auf dem Sportplatzgelände in Verbindung zum Schloss
Schleiden
Seite - 2 Begründung:
Die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) plant Kreditaufnahmen für die folgenden Baumaßnahmen, bei denen zur Kreditsicherung und Erlangung günstiger Konditionen Bürgschaften
seitens der Gesellschafter gewährt werden sollen:
•
•
Errichtung eines Parkhauses
Errichtung eines Altenpflegeheims
Finanzierungssumme:
2,2 Mio €
4,1 Mio €
6,3 Mio €.
Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 73 der Gemeindeordnung NRW (GO) alter Fassung (entspricht § 86 der aktuellen GO), jeweils in Verbindung mit § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW
(KrO), sind Bürgschaften bei der Beteiligung mehrerer Gemeinden bzw. Gemeindeverbände in der
Regel nach dem Beteiligungsverhältnis aufzuteilen. Bei einer Finanzierungssumme in Höhe von
6,3 Mio € ergibt sich unter Beachtung der aktuellen Beteiligungsverhältnisse die folgende Aufteilung:
Beteiligter
Anteil
Anteil Bürgschaft
Kreis Euskirchen
76,92%
4.845.960,00 €
Stadt Zülpich
23,08%
1.454.040,00 €
100,00%
6.300.000,00 €
Gesamt
Nach § 86 Abs. 2 Satz 1 GO, anzuwenden über § 53 KrO, darf der Kreis Bürgschaften nur im
Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben übernehmen. Beide Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Beteiligung des Kreises an der KKM und deren weiteren Beteiligungen, bei der ein
wichtiges Interesse des Kreises im Sinne der §§ 107 und 108 GO vorliegt (s. Beteiligungsbericht
2003), hier vor allem:
• Medizinische Versorgung der Bevölkerung i.S.d. KHG NW,
• Erbringung von Versorgungsleistungen für alte Menschen.
Die Gewährung der Bürgschaft ist somit kommunalrechtlich zulässig.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)