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Beschlussvorlage GB (Umsetzung des SGB II im Kreis Euskirchen hier: Besetzung der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft "EU-aktiv - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Euskirchen -" (ARGE))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Umsetzung des SGB II im Kreis Euskirchen
hier: Besetzung der Trägerversammlung  der Arbeitsgemeinschaft "EU-aktiv - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Euskirchen -" (ARGE)) Beschlussvorlage GB (Umsetzung des SGB II im Kreis Euskirchen
hier: Besetzung der Trägerversammlung  der Arbeitsgemeinschaft "EU-aktiv - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Euskirchen -" (ARGE)) Beschlussvorlage GB (Umsetzung des SGB II im Kreis Euskirchen
hier: Besetzung der Trägerversammlung  der Arbeitsgemeinschaft "EU-aktiv - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Euskirchen -" (ARGE))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: 50/411-00 Datum: X Öffentliche Sitzung V 50/2004 14.12.2004 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 14.12.2004 Umsetzung des SGB II im Kreis Euskirchen hier: Besetzung der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft „EU-aktiv - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Euskirchen -“ (ARGE) Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz x Tel.: 02251/15 563 Abt.: 50 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Für den Kreis Euskirchen werden für die Trägerversammlung der ARGE folgende Vertreter/Vertreterinnen: 1. ________________________________________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO) 2. ________________________________________________________ Stellvertreter/Stellvertreterinnen: 1. ________________________________________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO) 2. ________________________________________________________ bestellt. € € Begründung: Mit öffentlich-rechtlichem Vertrag (siehe V 49/2004) wird zum 01.01.2005 die ARGE „EU-aktiv – Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Euskirchen“ nach entsprechender Beschlussfassung in der heutigen Kreistagssitzung zu V 49/2004 eingerichtet. Die ARGE hat nach § 4 des Vertrages folgende Organe: 1. die Trägerversammlung 2. den Geschäftsführer. Trägerversammlung Nach § 5 Abs. 1 des Vertrages setzt sich die Trägerversammlung aus jeweils 4 Vertretern und 4 Stellvertretern der Vertragspartner zusammen. Die Hälfte der Vertreter wird vom Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu gleichen Teilen, die andere Hälfte von der Agentur für Arbeit Brühl benannt. Die Mitglieder der Trägerversammlung erhalten keine Aufwandsentschädigung. Für die Dauer der ersten Amtszeit (01.01.2005 bis 31.12.2009) stellt die Agentur für Arbeit Brühl den Vorsitzenden und der Kreis Euskirchen den stellvertretenden Vorsitzenden der Trägerversammlung (§ 5 Abs. 3 des Vertrages). Die Agentur für Arbeit Brühl wird gebeten, nach Vertragsunterzeichnung ihre vier Vertreter und 4 Stellvertreter für die Trägerversammlung zu benennen und einen Vorschlag zur Bestellung des Vorsitzenden vorzulegen sowie kurzfristig zur konstituierenden Sitzung der Trägerversammlung einzuladen (§ 5 Abs. 4 des Vertrages). Der Kreistag wird um Bestellung von 2 Vertretern und 2 Stellvertretern für die Trägerversammlung der ARGE gebeten. Die beiden anderen Vertreter und Stellvertreter werden von der Bürgermeisterkonferenz benannt. Geschäftsführung Für die Dauer der ersten Amtszeit (01.01.2005 bis 31.12.2009) stellt der Kreis Euskirchen den Geschäftsführer und die Agentur für Arbeit den stellvertretenden Geschäftsführer (§ 5 Abs. 8 des Vertrages). Die Verwaltung wird der Trägerversammlung vorschlagen, Kreisverwaltungsrätin Monika Schmitz (z.Z. Abteilungsleiterin 50 – Soziales) zur Geschäftsführerin zu bestellen. Die Agentur für Arbeit Brühl wird gebeten, nach Vertragsunterzeichnung ihren Vorschlag zur Bestellung des stellvertretenden Geschäftsführers vorzulegen. Seite - 3 - Einigungsstelle Für die gemeinsame Einigungsstelle zur Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit gem. § 45 SGB II benennt die Verwaltung den Kreisangestellten Karl-Heinz Linden. Herr Linden ist z.Z. stellvertretender Abteilungsleiter 50 – Soziales. Er wird für die Dauer der Geschäftsführung der ARGE durch Kreisverwaltungsrätin Schmitz zum Leiter der Abteilung 50 – Soziales bestellt. In Vertretung I. V.: gez. Adams Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)