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Antrag SPD (Auflösung der St.-Michael-Schule zum 01.08.2005 hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Antrag SPD (Auflösung der St.-Michael-Schule zum 01.08.2005
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Antrag SPD (Auflösung der St.-Michael-Schule zum 01.08.2005
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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SPD - Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: A 3/2004 29.11.2004 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 01.12.2004 Kreistag 14.12.2004 Auflösung der St.-Michael-Schule zum 01.08.2005 hier: Antrag der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragt im Hinblick auf die erfolgten Beratungen im Schulausschuss am 16.11.2004 1. den geplanten Auflösungsbeschluss nicht im nächsten Kreisausschuss und Kreistag zu fassen, sondern erst nach weiterer inhaltlicher Beratung im Fachausschuss ein Konzept für Erziehungshilfeschüler zu beschließen; 2. vor einem Beschluss über die Auflösung der St. Michael Schule eine Vorabstellungnahme der oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen; 3. einen Schulentwicklungsplan für die kreiseigenen Sonderschulen zu erstellen; 4. in der nächsten Fachausschusssitzung einen Bericht über die Erfahrungen im bisherigen Förderschulkonzept vorzulegen. Begründung: Die Schulsituation zeigt kreisweit schon seit Jahren einen erheblichen Zuwachs für sonderpädagogischen Förderbedarf bei erziehungsschwierigen Schülern, insbesondere in den Gemeinden Kall, Schleiden und Hellenthal, weil es in diesen Gemeinden ein dichtes Netz an Heimen für erziehungsschwierige Schüler gibt. Diese Schüler wurden in den letzten Jahren entweder an die Regelschulen oder an die Förderschulen überwiesen, obwohl ein Teil dieser Schüler nur an einer Schule für Erziehungshilfe besonders gefördert werden kann. Die Vorlage V 29/2004 weist eindeutig nach, dass Schüler mit einem besonderen Bedarf für Erzie53879 Euskirchen - Jülicher Ring 32 - Postfach 11 45 - Telefon 02251 / 15260 - Telefax 02251/15294 eMail-Adresse: spd.Kreistagsfraktion@t-online.de Seite - 2 hungshilfe generell nicht mehr der Schule für Erziehungshilfe zugeführt wurden und bei der Überprüfung ihres Förderbedarfs auch der zuständige Fachmann für Erziehungshilfe nicht mehr beteiligt wurde. Die Stellungnahme des Schulleiters der St. Michael Schule sowie der Schulkonferenz wurde den Mitgliedern des Fachausschusses erst am Tag der Ausschussberatungen vorgelegt. Aus der Stellungnahme des Schulleiters, welche sich die Schulkonferenz zu Eigen gemacht hat, ergeben sich gewichtige Argumente dafür, dass auch eine Schule für Erziehungshilfe im Primarbereich weiterhin erforderlich ist und zwar als eigenständige Schule für Erziehungshilfe. Nach unserer Auffassung sind im übrigen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Auflösungsbeschluss zur Zeit nicht gegeben. Die Unterbringung der betroffenen Schüler der jetzigen St. Michael Schule ist nicht gesichert. Die Bürgermeister von Kall und Hellenthal haben lediglich erklärt, dass die Absicht bestehe, die aus Ihrem Bereich betroffenen Schüler im Hermann-Josef-Haus in Urft zu beschulen und insoweit beabsichtigt sei, einen Vertrag mit dem Hermann-Josef-Haus abzuschließen. Bis zum heutigen Tag gibt es keine Einladung zu einer Sonderschulzweckverbandsversammlung, erst recht keine Vorlage zu diesem Punkt. Eine Entscheidung der Sonderschulzweckverbandsversammlung steht mithin noch aus. Auch der Diskussion in diesem Gremium ist Rechnung zu tragen. Nach unserer Auffassung kann ein Auflösungsbeschluss nicht gefasst werden, wenn andererseits die Frage der Unterbringung der betroffenen Schüler noch nicht endgültig geklärt ist. In diesem Zusammenhang halten wir es auch für notwendig, dass über die bisherigen Umsetzungen des Förderschulkonzeptes des Kreises Euskirchen im Fachausschuss diskutiert wird, um aus den gemachten Erfahrungen Rückschlüsse auf gegebenenfalls erforderliche Veränderungen im Förderschulkonzept und in der Beschulung der betroffenen Schüler zu ziehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Uwe Schmitz (Fraktionsvorsitzender) f. d. R. gez. Schanz