Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 44/2004
18.11.2004
Az.: 10.1/024-30/1
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
01.12.2004
Kreistag
14.12.2004
Änderung der Ordnung des Kreistages des Kreises Euskirchen über die Abgrenzung der Zuständigkeit der Ausschüsse des Kreistages (Zuständigkeitsordnung) vom 08.10.2003
Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk
Tel.: 02251/15-319
Abt.: I/10.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Erlass der neuen Zuständigkeitsordnung in der anliegenden Fassung
(siehe Synopse - Neue Fassung -).
Die neue Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft.
Seite - 2 Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.11.2004 einstimmig beschlossen, zur Vorbereitung der
Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages folgende freiwillige Fachausschüsse zu
bilden (siehe auch A 1/2004 vom 22.10.2004 und V 8/2004 vom 27.09.2004):
1.
2.
3.
Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang
Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, auf dieser Grundlage evtl. notwendige Veränderungen der Hauptsatzung (hier insbesondere § 7 Abs. 1 Satz 1 - Ausschüsse) und daraus folgend der
Zuständigkeitsordnung vorzubereiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die alte Zuständigkeitsordnung des Kreistages vom 08.10.2003 wurde den geänderten Vorschriften der Hauptsatzung (siehe auch Vorlage 43/2004) angepasst und redaktionell überarbeitet.
Der anliegende Entwurf der neuen Zuständigkeitsordnung wird dem Kreisausschuss und dem
Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)