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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 44/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage V 44/2004 Alte Fassung Neue Fassung Ordnung des Kreistages des Kreises Euskirchen über die Abgrenzung der Zuständigkeit der Ausschüsse des Kreistages vom 08.10.2003 Ordnung des Kreistages des Kreises Euskirchen über die Abgrenzung der Zuständigkeit der Ausschüsse des Kreistages vom 14.12.2004 Zuständigkeitsordnung Zuständigkeitsordnung Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat aufgrund des § 41 Abs. 2 und 3 der Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen (KrO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2002 (GV. NRW. S. 160), in seiner Sitzung am 08.10.2003 folgende Fassung der zuletzt durch Beschluss des Kreistages am 19.12.2002 geänderten Zuständigkeitsordnung beschlossen: Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat aufgrund des § 41 Abs. 2 und 3 der Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2004 (GV. NRW. S. 96), in seiner Sitzung am 14.12.2004 folgende Fassung der zuletzt durch Beschluss des Kreistages am 08.10.2003 geänderten Zuständigkeitsordnung beschlossen: §1 §1 Zweck Zweck 1. Die Zuständigkeitsordnung hat den Zweck, die Befugnisse der nach § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung zu bildenden Fachausschüsse des Kreistages zu regeln, die Zuständigkeiten gegeneinander abzugrenzen und für die Arbeit der Ausschüsse einschließlich der gesetzlichen Ausschüsse allgemeine Richtlinien aufzustellen. 1. Unverändert 2. Ausschüsse im Sinne von § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung sind: 2. Ausschüsse im Sinne von § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung sind: 1. Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit 2. Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 3. Ausschuss für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung 1. Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit 2. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 3. Auschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang 3. Weitere Ausschüsse, Unterausschüsse, Arbeitskreise und Beiräte können nach § 7 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung gebildet werden. Ihre Zuständigkeiten sind im Beschluss über die Bildung solcher Gremien aufzuzeigen bzw. abzugrenzen. 3. Unverändert 4. Die Zuständigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse wird durch diese Zuständigkeitsordnung nicht berührt. 4. Unverändert 1. §2 §2 Allgemeines Allgemeines Alle Angelegenheiten im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises, die nach dem Gesetz oder aufgrund ihrer Bedeutung der Beschlussfassung des Kreisausschusses oder des Kreistages unterliegen, bedürfen der Vorberatung durch die Fachausschüsse des Kreistages. Ausgenommen sind Beschlüsse, die wegen Unaufschiebbarkeit unmittelbar vom Kreisausschuss oder wegen besonderer Dringlichkeit vom Landrat/von der 1. Unverändert Landrätin zusammen mit einem Kreisausschussmitglied gefasst werden (§ 50 Abs. 3 KrO), Beschlüsse im Rahmen der Selbstorganisation sowie Wahlen und Vertreterbestellungen, die keinem Fachausschuss zuzuordnen sind. Ausgenommen sind ferner solche Beschlüsse, auf deren Vorberatung wegen der Eilbedürftigkeit verzichtet werden muss. Stehen vereinzelt Tagesordnungspunkte für einen Fachausschuss an, die jedoch aus wirtschaftlicher Sicht eine Fachausschuss-Sitzung nicht gerechtfertigt erscheinen lassen, kann im Einvernehmen mit dem/der jeweiligen Ausschussvorsitzenden auf die Vorberatung verzichtet werden. Über Beschlüsse, die aus vorstehenden Gründen nicht von einem Fachausschuss vorberaten wurden, ist der Fachausschuss in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten. 2. Arbeitsempfehlungen an die Verwaltung zur weiteren Behandlung einer Angelegenheit fassen die Fachausschüsse in eigener Zuständigkeit. Im übrigen fassen die Fachausschüsse in der Sache einen an den Kreisausschuss bzw. den Kreistag gerichteten Empfehlungsbeschluss. 2. Unverändert 3. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich die Zuständigkeit der Ausschüsse nach dem Aufgabengliederungsplan und der Zuweisung der Aufgaben an die Geschäftsbereiche und Stabsstellen entsprechend 3. Unverändert dem Geschäftsverteilungsplan richtet. 4. Berührt eine Angelegenheit die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse, sind diese mit der Angelegenheit zu befassen. Der nach Abs. 3 zuständige Ausschuss ist federführender Ausschuss. Ihm obliegt die Beschlussempfehlung. In Zweifelsfällen entscheidet der Landrat/die Landrätin, welche Ausschüsse mit einer Angelegenheit befasst werden sollen. 4. Unverändert 5. Die Zuständigkeit des Landrates/der Landrätin im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung sowie in Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde nach den gesetzlichen Vorschriften wird durch diese Zuständigkeitsordnung nicht berührt. 5. Unverändert §3 §3 Zuständigkeit Zuständigkeit Den Ausschüssen nach § 1 Abs. 2 obliegt insbesondere folgende Zuständigkeit: Den Ausschüssen nach § 1 Abs. 2 obliegt insbesondere folgende Zuständigkeit: 1. 1. Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit a) im Bereich der Schulen 1. Wahrnehmung der Pflichtaufgaben des Schulträgers nach den gesetzlichen Bestimmungen für die kreiseigenen Schulen Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit a) im Bereich der Schulen 1. Unverändert 2. Unverändert 2. Vorberatung der Haushaltsansätze, der Budgetansätze und des Investitionsprogramms, soweit sie die kreiseigenen Schulen betreffen b) im Bereich des Sports b) im Bereich des Sports die 1. Unverändert 2. Richtlinien zur Gewährung von Kreiszuschüssen für sportliche Maßnahmen und Veranstaltungen 2. Unverändert 3. Vorberatung für die Planung und den Bau kreiseigener Sportanlagen einschl. Vergaben, evtl. unter Beteiligung des Ausschusses für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 3. Vorberatung für die Planung und den Bau kreiseigener Sportanlagen einschl. Vergaben, evtl. unter Beteiligung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr. 4. 4. Unverändert 1. Haushaltsund Sportförderung Budgetansätze für Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Euskirchen und anderen Sportorganisationen im Kreisgebiet c) im Bereich der Kultur 1. Haushaltsund Budgetansätze für die Kulturförderung einschl. Musik- und Heimatpflege, Kulturpreis sowie Archivbibliothek, die VHS Kreis Euskirchen, das Eifelmuseum Blankenheim und das Kreismedienzentrum Kall c) im Bereich der Kultur 1. Unverändert 2. Richtlinien zur Förderung der Kulturarbeit im Kreis Euskirchen 2. Unverändert 3. Kulturelle Veranstaltungen des Kreises Euskirchen 3. Unverändert 4. Angelegenheiten der allgemeinen Kulturarbeit, der VHS Kreis Euskirchen, des Eifelmuseums Blankenheim und des Kreismedienzentrums Kall 4. Unverändert d) im Bereich Soziales und Gesundheit d) im Bereich Soziales und Gesundheit 1. Vorberatung der Haushaltsansätze, der Budgetansätze und des Investitionsprogramms, soweit sie die Bereiche Soziales und Gesundheit betreffen 1. Unverändert 2. Richtlinien für die Kreisförderung sozialer und gesundheitlicher Einrichtungen, Maßnahmen und Veranstaltungen anderer Träger 2. Unverändert 3. Vorberatung zur Planung und Durchführung eigener Aktionen, Maßnahmen und Veranstaltungen im sozialen und gesundheitlichen Bereich, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt 3. Unverändert 4. Förderung sozialer und gesundheitlicher Maßnahmen im Einzelfall außerhalb der Richtlinien 4. Unverändert 5. 5. Unverändert Vorberatung aller gesundheitsund sozialpolitischen Entscheidungen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt 6. 2. 6. Unverändert Angelegenheiten des Rettungswesens, soweit sie die Zuständigkeit des Kreises berühren, einschließlich Gebührenfestsetzung Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung a) in Bau- und Straßenangelegenheiten 2. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr a) in Bau- und Straßenangelegenheiten 1. Vorberatung der Haushaltsansätze, der Budgetansätze und des Investitionsprogramms für den Hoch- und Straßenbau 1. Unverändert 2. Vorberatung der Planung und technischen Ausführung von Baumaßnahmen des Kreises im Hoch- und Straßenbau 2. Unverändert 3. Vorberatung der Vergabe von Lieferungen, Bauleistungen und Ingenieurleistungen für den Hoch- und Straßenbau einschließlich Unterhaltung 3. Unverändert 4. Vorberatung aller Planungen und Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung im Bereich des Hochund Straßenbaus einschließlich Stellungnahmen des Kreises zu Planungsvorhaben und Maßnahmen anderer Träger 4. Unverändert b) in Angelegenheiten der Abfallwirtschaft und der Abfallentsorgung b) in Angelegenheiten der Abfallwirtschaft und der Abfallentsorgung 1. Vorberatung der Haushaltsansätze, der Budgetansätze und des Investitionsprogramms im Bereich der Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes sowie sonderordnungsrechtlicher Aufgaben 1. Unverändert 2. Vorberatung der Planung und technischen Ausführung von Baumaßnahmen im Bereich der Abfallentsorgungs- und -verwertungseinrichtungen sowie evtl. Inneneinrichtung und maschinentechnischer Ausstattung 2. Unverändert 3. Vorberatung der Vergabe von Lieferungen, Bauleistungen und Ingenieurleistungen in den Bereichen Abfallwirtschaft und Bodenschutz 3. Unverändert 4. Vorberatung aller Planungen und Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung im Bereich der Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes 4. Unverändert 5. Vorberatung von Stellungnahmen des Kreises zu Planungsvorhaben anderer Träger im Bereich der Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes von grundsätzlicher Bedeutung 5. Unverändert 6. Vorberatung der Abfallentsorgungssatzung und der Abfallgebührensatzung 6. Unverändert 3. Ausschuss für Planung, Wirtschaftsförderung Umwelt, ÖPNV und c) im Bereich Planung, Umwelt und Verkehr a) im Bereich Planung, Umwelt und ÖPNV Vorberatung der Haushaltsansätze, der Budgetansätze und des Investitionsprogramms im Bereich der Planung, des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des ÖPNV/SPNV, des Kataster-/Vermessungswesens und des Bauordnungswesens 1. Unverändert 2. Vorberatung aller Planungsvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung im Bereich des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes 2. Unverändert 3. Vorberatung von Richtlinien zur Förderung von Aktionen und Programmen und von eigenen Aktionen und Programmen im Bereich des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes 3. Unverändert 4. Vorberatung von Stellungnahmen des Kreises zu Planungsvorhaben und Maßnahmen anderer Träger von grundsätzlicher Bedeutung im Bereich des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Gewässerschutzes 4. Unverändert 5. Vorberatung von Vergaben von Lieferungen Bau- sowie Ingenieurleistungen im Bereich Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, Planung, des ÖPNV/SPNV sowie des KatasterVermessungswesens 5. Unverändert 1. und des der und 6. Vorberatung aller politischen Beschlüsse, die im Bereich des Umwelt-, Naturund Landschaftsschutzes gesetzlich vorgeschrieben sind 6. Unverändert 7. Vorberatung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in den Bereichen der Landes-, Gebiets- und Kreisentwicklungsplanung einschließlich Stellungnahmen des Kreises zu Planungsvorhaben und Maßnahmen anderer Träger 7. Unverändert 8. Vorberatung aller Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen des ÖPNV/SPNV sowie der Anbindung an das regionale, überregionale und internationale Verkehrsnetz 8. Unverändert 3. b) in Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang 1. Vorberatung der Haushaltsansätze und der Budgetansätze für Vorhaben bzw. Maßnahmen der Wirtschafts- und Tourismusförderung und der Regionalstelle Frau + Beruf sowie des Investitionsprogramms für diesen Bereich. 1. Vorberatung der Haushalts- und Budgetansätze und des Investitionsprogramms im Bereich der Wirtschafts- und Tourismusförderung, der Strukturentwicklung, der Konversion Vogelsang und der Regionalstelle Frau + Beruf. 2. Vorberatungen zur Umsetzung von Richtlinien Förderprogrammen des Landes, des Bundes der EU sowie entsprechender Maßnahmen Struktur-, Wirtschafts- und Tourismusförderung 2. Fragen der gewerblichen und industriellen Entwicklung sowie der Tourismusförderung von grundsätzlicher Bedeutung. und und der und der Regionalstelle Frau + Beruf. 3. Beratung von arbeitsmarktrelevanten Entwicklungen und Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung. 3. Unverändert. 4. Fragen der Gewerbe- und Industrieansiedlung und der Förderung des Tourismus von grundsätzlicher Bedeutung 4. Vorberatung von grundsätzlichen Entscheidungen im Rahmen von Beteiligungen des Kreises Euskirchen, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Fachausschüsse gegeben ist. §4 §4 Geschäfte der laufenden Verwaltung Geschäfte der laufenden Verwaltung Nach § 13 der Hauptsatzung entscheidet der Landrat/die Landrätin nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Geschäfte solche der laufenden Verwaltung im Sinne des § 42 Buchst. a KrO sind. Hierbei ist er/sie an den Kreistagsbeschluss über die Festlegung von Wertgrenzen bei Vergaben gebunden. Unverändert. §5 §5 Inkrafttreten Inkrafttreten Die Zuständigkeitsordnung hat keine Rechtswirkung nach außen und tritt mit der Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft. Unverändert.