Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 43/2004
18.11.2004
Az.: 10.1/024-01/0
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
01.12.2004
Kreistag
14.12.2004
Änderung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 16.07.2003
Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk
Tel.: 02251/15-319
Abt.: I/10.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die "Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom
16.07.2003" gemäß Anlage 1.
Seite - 2 Begründung:
a)
Zur Änderung des § 5 (Stellvertreter/innen des Landrates/der Landrätin) der Hauptsatzung:
§ 5 Abs. 1 Satz 2 der zurzeit gültigen Hauptsatzung lautet:
"Nach ihrer Wahl kann während der laufenden Wahlperiode ihre Anzahl nur durch einstimmigen Beschluss und einstimmige Wahl des Kreistages erhöht werden."
Nach Auffassung des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ist diese Bestimmung mit der Kommunalverfassung nicht vereinbar.
Wegen der komplexen rechtlichen Zusammenhänge darf ich hier auf das Rundschreiben Nr.
616/04 des Landkreistages Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2004 verweisen, dass dieser
Vorlage als Anlage 2 beigefügt wird.
Der Auffassung des Innenministeriums und des Landkreistages Nordrhein-Westfalen folgend,
wird empfohlen, § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung entsprechend zu ändern.
b) Zur Änderung des § 7 (Ausschüsse) Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.11.2004 einstimmig beschlossen, zur Vorbereitung
der Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages folgende freiwillige Fachausschüsse zu bilden (siehe auch A 1/2004 vom 22.10.2004 und V 8/2004 vom 27.09.2004):
1.
2.
3.
Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang
Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, auf dieser Grundlage evtl. notwendige Veränderungen der Hauptsatzung vorzubereiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Unter Berücksichtigung dieses Beschlusses ist es erforderlich, § 7 Abs. 1 Satz 1 der zurzeit
gültigen Hauptsatzung anzupassen und zu ändern.
c)
Zur Änderung des § 17 (Bürgerentscheid) der Hauptsatzung:
Durch den Erlass einer besonderen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im
Kreis Euskirchen (siehe Vorlage 42/2004) können die Absätze 3 bis 6 der zurzeit gültigen
Hauptsatzung ersatzlos gestrichen werden. Im Vorgriff auf eine positive Entscheidung des
Kreistages müsste die Hauptsatzung entsprechend abgeändert werden.
Seite - 3 Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 der Kreisordnung können die Hauptsatzung und ihre Änderung nur mit
der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Kreistagsmitglieder beschlossen werden. Für die Beschlussfassung sind daher mindestens 25 Ja-Stimmen erforderlich.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)