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Beschlussvorlage GB (Änderung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 16.07.2003)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Änderung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 16.07.2003) Beschlussvorlage GB (Änderung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 16.07.2003) Beschlussvorlage GB (Änderung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 16.07.2003)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 43/2004 18.11.2004 Az.: 10.1/024-01/0 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 01.12.2004 Kreistag 14.12.2004 Änderung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 16.07.2003 Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk Tel.: 02251/15-319 Abt.: I/10.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die "Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 16.07.2003" gemäß Anlage 1. Seite - 2 Begründung: a) Zur Änderung des § 5 (Stellvertreter/innen des Landrates/der Landrätin) der Hauptsatzung: § 5 Abs. 1 Satz 2 der zurzeit gültigen Hauptsatzung lautet: "Nach ihrer Wahl kann während der laufenden Wahlperiode ihre Anzahl nur durch einstimmigen Beschluss und einstimmige Wahl des Kreistages erhöht werden." Nach Auffassung des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ist diese Bestimmung mit der Kommunalverfassung nicht vereinbar. Wegen der komplexen rechtlichen Zusammenhänge darf ich hier auf das Rundschreiben Nr. 616/04 des Landkreistages Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2004 verweisen, dass dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt wird. Der Auffassung des Innenministeriums und des Landkreistages Nordrhein-Westfalen folgend, wird empfohlen, § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung entsprechend zu ändern. b) Zur Änderung des § 7 (Ausschüsse) Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.11.2004 einstimmig beschlossen, zur Vorbereitung der Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages folgende freiwillige Fachausschüsse zu bilden (siehe auch A 1/2004 vom 22.10.2004 und V 8/2004 vom 27.09.2004): 1. 2. 3. Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, auf dieser Grundlage evtl. notwendige Veränderungen der Hauptsatzung vorzubereiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Unter Berücksichtigung dieses Beschlusses ist es erforderlich, § 7 Abs. 1 Satz 1 der zurzeit gültigen Hauptsatzung anzupassen und zu ändern. c) Zur Änderung des § 17 (Bürgerentscheid) der Hauptsatzung: Durch den Erlass einer besonderen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Kreis Euskirchen (siehe Vorlage 42/2004) können die Absätze 3 bis 6 der zurzeit gültigen Hauptsatzung ersatzlos gestrichen werden. Im Vorgriff auf eine positive Entscheidung des Kreistages müsste die Hauptsatzung entsprechend abgeändert werden. Seite - 3 Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 der Kreisordnung können die Hauptsatzung und ihre Änderung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Kreistagsmitglieder beschlossen werden. Für die Beschlussfassung sind daher mindestens 25 Ja-Stimmen erforderlich. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)