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Beschlussvorlage (Projekt Prävention Jugendkriminalität/ NRW-Initiative `Kurve kriegen´ des Ministeriums für Inneres und Kommunales)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
Beschlussvorlage (Projekt Prävention Jugendkriminalität/ NRW-Initiative `Kurve kriegen´ des Ministeriums für Inneres und Kommunales) Beschlussvorlage (Projekt Prävention Jugendkriminalität/ NRW-Initiative `Kurve kriegen´ des Ministeriums für Inneres und Kommunales) Beschlussvorlage (Projekt Prävention Jugendkriminalität/ NRW-Initiative `Kurve kriegen´ des Ministeriums für Inneres und Kommunales)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8103/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 24.05.2011 Betreff: Projekt Prävention Jugendkriminalität/ NRW-Initiative `Kurve kriegen´ des Ministeriums für Inneres und Kommunales Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landrat des Rhein-Erft-Kreis als Kreispolizeibehörde und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte im RheinErft-Kreis zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Über die neue Initiative `Kurve kriegen´ des Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) verfolgt die Polizei in NRW das Ziel, dass gefährdete Kinder und Jugendliche nicht zu Intensivstraftätern werden. Straffällig in Erscheinung getretene Kinder sollen frühzeitig nötige Hilfe bekommen, um sie vor einem Abgleiten in die Kriminalität zu bewahren. Das Motto der Initiative `Kurve kriegen´ richtet sich an 8 -15 jährige Kinder und deren Eltern. Die NRW-Initiative soll im Sommer zuerst in Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Hagen, Köln sowie im Rhein-Erft-Kreis und im Kreis Wesel erprobt werden. Das Konzept basiert auf den Erkenntnissen der Enquetekommission `Prävention´, die im vergangenen Jahr dem Landtag NRW ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Im Haushaltsentwurf 2011 sind im Einzelplan des Ministeriums für Inneres und Kommunales für Zwecke des Projekts 9 Mio. Euro eingestellt; Projektstart soll der 01.06.2011 sein. Erfahrungen zeigen, dass Intensivtäter häufig bereits vor dem 14. Lebensjahr durch Gewalt- und Eigentumsdelikte auffallen; die Polizei erfährt als erstes, wenn Kinder Straftaten begehen. Deshalb soll den Modellbehörden ermöglicht werden, gezielt und umsichtig zu helfen, damit Kinder und Jugendliche noch die `Kurve kriegen´. In diesem Rahmen soll die Arbeit der Jugendämter durch eine solche Präventionsmaßnahme ergänzt werden. Geplant ist, pädagogische Fachkräfte in die Teams der Polizei einzubinden. Diese sollen sich vorrangig um strafunmündige Kinder kümmern, die zum Beispiel innerhalb der letzten zwölf Monate durch eine Gewalttat oder schwere Eigentumsdelikte aufgefallen sind. Auf jede Straftat soll unverzüglich eine pädagogische Maßnahme erfolgen. Dafür gibt es in Absprache mit den Jugendämtern maßgeschneiderte Angebote, vom sozialen Training bis hin zur intensiv pädagogischen Betreuung in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Sind die Lebensumstände eines Kindes von Gewalt geprägt, spiegelt sich dies in seinem Verhalten; oftmals schlägt es beim kleinsten Anlass zu. Hier kann zum Beispiel ein CoolnessTraining helfen, in dem ein Kind durch Rollenspiele lernt, sich nicht provozieren zu lassen. Ohne Unterstützung läuft für viele dieser Kinder die Spirale immer weiter nach unten. Aus diesem Grund sind auch präventive Maßnahmen zur dauerhaften sozialen Integration angedacht, wie beispielsweise Lernhilfen, Sprach- oder Sportkurse. Die Teams aus Polizei und pädagogischen Fachkräften sollen sich eng mit den Jugendämtern abstimmen und Eltern in das Konzept mit einbeziehen. Die intensive Betreuung soll mindestens zwei Jahre dauern. Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder therapeutische Hilfen erfolgen wie bisher über das zuständige Jugendamt. Laut Aussage des Ministeriums für Innneres und Kommunales ergänzt das Team der Polizei die Arbeit der Jugendämter. Am 23.03.2011 wurde das Projekt des MIK in der gemeinsamen Leiterkonferenz der Jugendämter des Rhein-Erft-Kreis durch Frau KOR`in Römers, Leiterin der Kriminalinspektion 2 der Kreispolizeibehörde im Rhein-Erft-Kreis, erstmalig den Jugendämtern im Rhein-Erft-Kreis vorgestellt. Ziel ist es, so Frau Römers, die Jugendämter ab sofort in die weitere Planung des Projekts einzubeziehen und an der Erstellung einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landrat des Rhein-Erft-Kreis als Kreispolizeibehörde und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte im Rhein-Erft-Kreis mitzuwirken. Vonseiten der Jugendämter im RheinErft-Kreis wurde jeweils eine Fachkraft pro Amtsgerichtbezirk zur Begleitung der Initative und zur Ausarbeitung der Kooperationsvereinbarung entsandt. Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte des Rhein-ErftKreises ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Beschlussvorlage WP8-103/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die auf zunächst zwei Jahre angelegte Maßnahme wird in Gänze aus Landesmitteln finanziert, so dass kein kommunaler Eigenanteil entsteht. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 11.05.2011 ----------------------------------Zentis ----------------------------------Kramer soziale Fachaufsicht Fachbereichsleiter gesehen ---------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-103/2011 Seite 3