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Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
10.05.2011
Erstellt
04.05.11, 18:01
Aktualisiert
04.05.11, 18:01
Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP834/2011 2. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 01.03.2011 Haupt- und Finanzausschuss 05.04.2011 Rat der Stadt Bedburg 10.05.2011 Betreff: Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit allen Anlagen und Bestandteilen unter Berücksichtigung der in der Begründung zur Sitzungsvorlage aufgeführten Änderungen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung 2011 in der Sitzung am 05.04.2011 beraten. Nachfolgend aufgeführte Änderungen des Ergebnisplans ergaben sich bereits im Vorfeld oder aber aufgrund der Beratung in o.g. Sitzung. 2011 Fehlerhafte Eingabe Ertrag Bußgeld (02.122.202 / 202.001 / 4561000) 2012 2013 2014 7.000 7.000 7.000 7.000 24.500 24.500 24.500 24.500 5.000 9.000 9.000 9.000 4.500 12.570 15.980 15.730 Reduzierung des Gewerbesteueraufkommens aufgrund der planerischen Reduzierung der Anhebung des Hebesatzes auf 475 v.H. (16.611.415 / 415.001 / 4013000) -350.000 -350.000 -350.000 Reduzierung des Aufkommens der Grundsteuer B aufgrund der planerischen Reduzierung der Anhebung des Hebesatzes auf 475 v.H. (16.611.415 / 415.001 / 4012000) -210.000 -210.000 -210.000 41.000 -506.930 -503.520 503.770 55.000 33.000 33.000 33.000 -11.800 -12.000 -12.200 -12.400 50.000 50.000 50.000 50.000 540 540 540 540 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -570.000 -720.000 -880.000 Ertrag Windpark (12.541.110 / 110.001 / 4583100) Mietertrag Kindergarten Rath (06.365.312 / 312.003 / 4411000) Änderungen bei der Auflösung von Sonderposten, Erschließungsbeiträge (12.541.110 / 110.001 / 4161000) Änderungen Ertrag (- = geminderter Ertrag) Personalaufwand (Übernahme des Tarifabschlusses für die städt. Beamten) Fehlerkorrekturen Personalaufwand (02.122.204/02.122.205 / 5011000) Beihilfeaufwand aufgrund der neuesten Mitteilung der Versorgungskasse vom 04.04.2011 (01.111.401 / 401.901 / 5041100 und 5141000) Fehlerkorrektur Aufwand Ratsbüro (01.111.504 / 504.001 / 5431200) Transferaufwand für die Förderschule Elsdorf (lt. Haushaltssatzung der Förderschule) Veränderung Kreisumlage (16.611.415 / 415.001 / 5372000) Zuschüsse für Vereine (08.421.226 / 226.001 / 5391000) Korrektur fehlerhafte Eingabe beim Aufwand der Grundschule Kirdorf (03.211.207 / 207.002 / 5279900) Sanierung Eselsmarkt in Blerichen (12.541.110 / 110.001 / 5221000; Sperrvermerk) Änderungen Zinsaufwand für Investitionskredite aufgrund des steigenden Zinsniveaus unter Berücksichtigung der Änderungen der Kreditbedarfe aus 2010 und 2011 (16.612.416 / 416.001 / 5517000) Änderung Zinsaufwand Liquiditätskredite (16.612.416 / 416.001 / 5517100) Änderungen der Abschreibungen (Brandschutz und Straßen) Änderungen Aufwand (- = geminderter Aufwand) Beschlussvorlage WP8-34/2011 2. Ergänzung 20.000 -13.300 140.000 20.200 98.300 111.800 94.500 3.300 8.000 11.700 6.400 -15.325 -39.900 -54.400 -62.650 231.915 -462.060 -622.860 -800.610 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 2011 Saldo Entwurf Bisherige Änderungen Neuer Saldo Ausgleichsrücklage (Stand 31.12.2010) Minderung der allgemeinen Rücklage in € Allgemeine Rücklage (ohne Deckungsrücklage) Minderung der allgemeinen Rücklage in % 2012 2013 2014 -7.646.996 -9.803.318 -3.265.043 -3.503.878 -190.915 -44.870 119.340 296.840 -7.837.911 -9.848.188 -3.145.703 -3.207.038 4.373.000 -3.464.911 -9.848.188 -3.145.703 -3.207.038 82.695.59 8 79.230.68 7 69.382.49 9 66.236.79 6 4,19% 12,43% 4,53% 4,84% In der Annahme, dass der Rhein-Erft-Kreis die komplette Ausgleichsrücklage im Finanzplanungszeitraum einsetzt sowie dass er die zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter durch den Bund ebenfalls zur Senkung der Kreisumlage einsetzt, wurde der planerische Aufwand für die Kreisumlage in den Jahren 2012 bis 2014 in Höhe von insgesamt rd. 2,2 Mio. € reduziert. Diesem Minderaufwand stehen steigende Zinsaufwendungen (Kapitalmarktlage), höhere Personalaufwendungen durch den aktuellen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, durch steigende Aufwendungen für Beihilfen und nicht zuletzt durch die Aufwendungen zur Sanierung des „Eselsmarktes“ in Blerichen gegenüber, so dass die Haushaltslage im Finanzplanungszeitraum durch geminderten Aufwand insgesamt um rd. 1,65 Mio. € verbessert wird. Fast in Gänze aufgezehrt werden die Minderaufwendungen durch Mindererträge in Höhe von 1,47 Mio. €. Lt. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss soll die Minderung der Kreisumlage größenteils an die Bedburger Steuerzahler über die planerische Reduzierung der Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer auf jeweils 475 Prozenzpunkte weitergegeben werden. Saldiert beträgt die Entlastung des städtischen Haushaltes im kompletten Finanzplanungszeitraum nur 180.395 €. Bezogen auf den Gesamtaufwand der vier Planungsjahre macht dies einen prozentualen Anteil in Höhe von 0,10 % aus. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Haushaltsplans enthielt bereits Verbesserungen (durch personalwirtschaftliche Maßnahmen, Einsparungen beim Sachaufwand und durch planerische Steuererhöhungen ab 2012) im Finanzplanungszeitraum in Höhe von insgesamt rd. 6 Mio. €. Die – abgesehen von den Bereichen Kreisumlage, Grundsteuer B und Gewerbesteuer aus konkreten Vorschlägen des Haupt- und Finanzausschusses resultierenden Änderungen des Haushaltsplans (Zuschüsse an Vereine, Sanierung des Eselsmarktes) verschlechtern gar die Haushaltslage der Stadt Bedburg. Hinzu kommt, dass die nachfolgend aufgeführten gestrichenen Investitionen im Bereich der Feuerwehr aufgeschoben, nicht aber in Gänze aufgehoben werden können. Beschlussvorlage WP8-34/2011 2. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Die Änderungen der Ein- und Auszahlungen im investiven Bereich stellen sich wie folgt dar: 2011 2012 2013 2014 3.216.295 1.228.745 1.547.405 1.531.83 5 Beitragserhebungen aus Vorjahren (Karl-Gatzen-Straße, Kasterer Straße, Hoch-, Agatha-, Nepomuckstraße, Auf dem Mertesberg und Meftlergasse) 200.000 170.000 Summe der Änderungen der investiven Einzahlungen 200.000 170.000 0 0 Saldo aus Investitionstätigkeit lt. Entwurf Änderungen der investiven Auszahlungen Rüstwagen LZ Bedburg -398.000 TLW 20/40 LZ Kaster -275.000 HLF LZ Bedburg -370.000 LF LZ Rath -210.000 Drehleiter LZ Kaster/Königshoven -320.000 Erneuerung der Kolpingstraße im Zuge der Sanierung des Eselsmarkt 60.000 Schließung Bahnübergang Lindenstraße 400.000 Summe der Änderungen der investiven Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit neu -613.000 -370.000 -210.000 80.000 2.403.295 -688.745 1.757.405 1.451.83 5 Bis zur Neuauflage des Brandschutzbedarfsplans sollen keine Fahrzeugneuanschaffungen im Bereich des Brandschutzes in den Haushaltsplan eingestellt werden. Daraus resultiert eine Minderung des Kreditbedarfes in den Planjahren 2011 und 2012 in Höhe von insgesamt 1,35 Mio. €. Die hieraus resultierende Entlastung bei den Zinsaufwendungen wird durch die sich abzeichnende Entwicklung am Kapitalmarkt mehr als kompensiert. Die im Planjahr 2014 angesetzten Mittel zur Schließung des Bahnübergangs an der Lindenstraße werden als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt, da ggf. hier bereits im Haushaltsjahr 2011 Vereinbarungen geschlossen werden müssen. Neben den zahlungswirksamen Änderungen im Ergebnisplan wurden 60.000 € als zusätzliche Auszahlung für die momentan stattfindende Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt veranschlagt (Inanspruchnahme der entsprechenden Rückstellung). Ebenso wurde der Ansatz für Tilgungsleistungen leicht angehoben. Die Minderung des Bestandes der liquiden Mittel entwickelt sich wie folgt: ¾ ¾ ¾ ¾ 2011 2012 2013 2014 Beschlussvorlage WP8-34/2011 2. Ergänzung - 7.161.457 € - 8.433.674 € - 1.568.825 € - 803.487 € Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Die Gesamtminderung der liquiden Mittel beträgt Ende 2014 somit zusätzlich 18 Mio. €, so dass der Bestand an Kassenkrediten am Ende dieses Zeitraums voraussichtlich rd. 24,3 Mio. € betragen wird. Die grundsätzlichen Aussagen und Tendenzen des gedruckten Entwurfs der Haushaltssatzung sind aufgrund der summarisch geringen Änderungen weiterhin zutreffend. Aufgrund dessen und aufgrund der noch anstehenden Beratungen im Rat und der sich daraus noch eventuell ergebenden Änderungen wird auf eine Neuauflage des Haushaltsentwurfs zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Nach Beschlussfassung durch den Rat wird der Haushaltsplan umgehend aktualisiert und neu gedruckt. Aktualisierte Fassungen der Haushaltssatzung, des Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplans sowie eine Liste der sich gegenüber dem Entwurf ändernden politischen Zielvorgaben liegen dieser Sitzungsvorlage bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 21.04.2011 Gesehen: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-34/2011 2. Ergänzung Seite 5