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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-34/2011 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
38 kB
Datum
10.05.2011
Erstellt
04.05.11, 18:01
Aktualisiert
04.05.11, 18:01
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-34/2011 2. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-34/2011 2. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Haushaltssatzung 2011 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV.NRW. S. 688), hat der Rat der Stadt Bedburg mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Bedburg voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen, sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 41.789.879 EUR 49.627.790 EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 38.762.993 EUR 44.268.450 EUR im Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf im Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 6.619.705 EUR 8.275.705 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag für Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2.403.295 € festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich sind, werden in Höhe von 5.673.000 € veranschlagt. §4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 4.373.000 € und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 3.464.911 € festgesetzt. -1- §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 EUR festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. 435 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 460 v.H. §7 1. Die Wertgrenze nach § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO i.V.m. § 14 GemHVO, nach der die Verpflichtung zum Einzelausweis einer investiven Maßnahme im Teilfinanzplan besteht, wird grundsätzlich auf 30.000 € festgesetzt. 2. Die Wertgrenze nach § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO i.V.m. § 83 GemHVO, nach der eine über- bzw. außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung dem Rat zur Entscheidung vorzulegen ist, wird auf 20.000 € festgesetzt. §8 1. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) angebracht ist, ist jede von dem Vermerk betroffene Stelle beim Freiwerden in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe umzuwandeln. 2. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe nicht mehr besetzt werden. §9 1. Die im Planjahr 2011 veranschlagten Investitionskosten zur Erweiterung des Parkplatzes an der St.-Rochus-Straße (Investition-Nr. M54140290, Produkt 12.541.110, Kostenstelle 110.002, Sachkonto 7852000) werden gesperrt. 2. Die im Planjahr 2011 veranschlagten Mittel zur Sanierung des „Eselsmarktes“ und des Neubaus der Kolpingstraße in Blerichen (Produkt 12.541.110, Kostenstellen 110.001/110.002, Sachkonten 5221000/7221000 in Höhe von 140.000 € und InvestitionsNr. M54140340, Produkt 12.541.110, Kostenstelle 110.001, Sachkonto 7852000 in Höhe von 60.000 €) werden gesperrt. -2-