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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
14.08.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" 
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
        gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB  ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" 
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
        gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB  ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" 
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
        gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB  ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" 
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
        gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB  ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" 
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
        gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB  )

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 160/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 66 80 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 66 80 21.07.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 160/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 21.07.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die Erweiterung des Plangeltungsbereiches für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ um einen Teilbereich des südlich anschließenden „Landschaftsraumes Eichholz“ gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB (vgl. Übersichtsplan Geltungsbereich). 2. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz 1. Bauabschnitt“ wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 17.04.2008 die städtebauliche Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz als Grundlage der Bauleitplanung und weiteren Projektentwicklung beschlossen (Beschlussvorlage 68/ 2008). Die städtebauliche Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz ist zwischenzeitlich durch die Planungsbüros Post + Welters (Stadtplanung) und Brosk (Landschaftsplanung) in enger Abstimmung mit den Projektpartnern Stadt Wesseling, LEG Standort- und Projektentwicklung Köln GmbH (LEG S Köln GmbH) und PARETO GmbH planerisch weiter entwickelt und in Bauleitplan- Vorentwürfe (45. Änderung des Flächennutzungsplanes/ Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt) umgesetzt worden. Die Anregungen und Hinweise des Fachausschusses aus seinen Sitzungen vom 27.02. und 17.04.2008 sowie die in der Bürgerinformation am 13.03.2008 vorgetragenen Anregungen der Bürgerschaft zur städtebaulichen Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz sind aufgenommen, geprüft und, entsprechend dem Planungsstand und der gebotenen Abwägung aller planungsrelevanten Belange, inhaltlich sachgerecht in die vorliegenden BauleitplanVorentwürfe eingeflossen. Entsprechend der abgestimmten Vorgehensweise sollen die Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ und zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landschaftsraum Eichholz“ gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden. Hinsichtlich der Planungsinhalte der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landschaftsraum Eichholz“ (Vorentwurf) wird auf die Beschlussvorlage 157/ 2008 verwiesen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ ist mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 17.04.2008 eingeleitet worden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des „Wohngebietes Eichholz“, auf Grundlage der in gleicher Sitzung beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanung, zu schaffen (Beschlussvorlagen 68/ 2008 und 76/ 2008). Hervorzuheben ist, dass die ca. 220.000 qm große Entwicklungsfläche Eichholz zwischen der L 190 Urfelder Straße, der K 31 Eichholzer Straße und der bestehenden Wohnbebauung „Auf dem Eichholzer Acker“ bereits seit 1977 im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wesseling als Wohnbaufläche dargestellt ist. Für den überwiegenden Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ (insbesondere für die geplanten Wohngebiete und die Haupterschließung über die K 31 Eichholzer Straße) ist festzustellen, dass der Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 gemäß § 8 (2) BauGB aus dem wirksamen FNP der Stadt Wesseling entwickelt werden kann. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ umfasst jedoch Teilflächen, die sich auch im Plangeltungsbereich der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ befinden. Es handelt sich dabei um einen Teilbereich des südlich an die FNP- Wohnbaufläche anschließenden „Landschaftsraumes Eichholz“, um eine untergeordnete Fläche im südlichen Abschnitt des geplanten Wohngebietes sowie um eine Teilfläche an der K 31 Eichholzer Straße, für die Änderungen der FNP- Darstellungen parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 erforderlich werden (vgl. Übersichtspläne Geltungsbereiche Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1/ 45. FNP- Änderung). Zusätzliche Wohnbauflächen werden in sehr untergeordnetem Maße im Anschluss an die im FNP dargestellte Wohnbaufläche vorgesehen, soweit sie sich aus der städtebaulichen Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz ergeben und einen sinnvollen Siedlungsabschluss ausbilden. Der Teilbereich des „Landschaftsraumes Eichholz“ soll zu einem hochwertigen Grün- und Landschaftsraum umgestaltet, in das Freiraumkonzept „RegioGrün- Grünachse Süd“ einbezogen und entsprechend planungsrechtlich gesichert werden. Der erweiterte Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ (ca. 173.500 qm) umfasst den an die bestehende Wohnbebauung „Auf dem Eichholzer Acker“ anschließenden 1. Bauabschnitt des Wohngebietes, die zur Optimierung der Verkehrsanbindung notwendigen Flächen der K 31 Eichholzer Straße (einschließlich der angrenzenden Straßenlandflächen und der Einmündung der Rembrandtstraße), den zentralen Grünzug „Grüne Mitte“ sowie einen Teil des südlich anschließenden „Landschaftsraumes Eichholz“ (vgl. Übersichtsplan Geltungsbereich). Die Erweiterung des Geltungsbereiches um diesen Teil des „Landschaftsraumes Eichholz“ ergibt sich aus der zwischenzeitlichen Konkretisierung der städtebaulichen Rahmenplanung und der Erschließungsplanung für den 1. Bauabschnitt des „Wohngebietes Eichholz“. Mit Einbeziehung dieser Fläche soll zum einen die Verknüpfung der „Grünen Mitte“ mit dem „Landschaftsraum Eichholz“ und der regionalen „Grünachse Süd“ ermöglicht werden. Zum anderen sind in dieser Fläche die Umsetzung der naturschutzrechtlich geforderten Ausgleichsmaßnahmen für den 1. Bauabschnitt sowie die Realisierung der für den 1. Bauabschnitt notwendigen Regenwasser- Versickerungsmulden vorgesehen. Auf Grund dieser planerisch- erschließungstechnischen Vorgaben besteht das Erfordernis, diesen Teilbereich des „Landschaftsraumes Eichholz“ in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ einzubeziehen. Als wesentliche Planungsziele, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ verfolgt werden, sind zu nennen: - - Realisierung eines hochwertigen Wohngebietes, mit einem vielfältigen Angebot an Eigenheim- Wohnformen und adäquaten Grundstücksgrößen, Gliederung des Wohngebietes in überschaubar dimensionierte Baufelder, die eine abschnittsweise Erschließung und Umsetzung sowohl des 1. Bauabschnittes als auch des „Wohngebietes Eichholz“ insgesamt ermöglichen, räumliche Vernetzung des Wohngebietes mit dem „Landschaftsraum Eichholz“ und Schaffung hoher Wohn- und Wohnumfeldqualitäten, Schaffung hoher Aufenthalts- und Gestaltqualitäten in den öffentlichen Grünflächen der „Grünen Mitte“ und des „Landschaftsraumes Eichholz“ für alle Bürgerinnen und Bürger Keldenichs. Die Ziele, Planungsinhalte und Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ sind ausführlich in den beiliegenden Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung (einschließlich Umweltbericht) erläutert. 2. Lösung Zur planungsrechtlichen Sicherung der städtebaulichen Ziele der Stadt Wesseling besteht das Erfordernis zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ gemäß § 1 (3) BauGB. Es wird vorgeschlagen, mit der Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB durchzuführen. Die interessierte Öffentlichkeit wird u.a. im Infomobil und im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung über die weiter entwickelte Planungskonzeption informiert und hat Gelegenheit, ihre Anregungen zur Planung einzubringen. Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ wird gemäß § 8 (3) BauGB parallel mit dem Planverfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landschaftsraum Eichholz“ durchgeführt (Beschlussvorlage 157/ 2008). 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Wohngebietes durch die Projektpartner Stadt Wesseling, LEG S Köln GmbH und PARETO GmbH geschaffen. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Zeitschiene für die Erschließung und Vermarktung des 1. Bauabschnittes (2009- 2013) sind künftig Einnahmen für die Stadt Wesseling, entsprechend ihres Anteils von 1/ 3 der Projektentwicklungserlöse, aus dem Verkauf attraktiver Wohngrundstücke zu erwarten. Der Rat der Stadt Wesseling hat Haushaltsmittel für die Projektentwicklung des „Wohngebietes Eichholz“ bereitgestellt, die von der Stadt Wesseling zur Finanzierung ihres Anteils von 1/ 3 der Projektentwicklungskosten eingesetzt werden. Anlagen: - Übersichtsplan- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ - Städtebauliches Gesamtkonzept Wohngebiet Eichholz (Verkleinerung - zur Information) - Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ (Vorentwurf - Verkleinerung DIN A 3) und Erläuterung der Planzeichen - Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) - Begründung (einschließlich Umweltbericht (Teile A/ B - Vorentwurf)) Anmerkung: Die Fraktionen erhalten je eine Farbfassung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ (Vorentwurf) im Maßstab 1 : 1.000.