Daten
Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
14.08.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
160/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
66
80
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
66
80
21.07.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 160/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
21.07.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die Erweiterung des Plangeltungsbereiches für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ um einen
Teilbereich des südlich anschließenden „Landschaftsraumes Eichholz“ gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB
(vgl. Übersichtsplan Geltungsbereich).
2. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz 1. Bauabschnitt“ wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß
§§ 3 (1), 4 (1) BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 17.04.2008 die städtebauliche Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz als Grundlage der Bauleitplanung und weiteren Projektentwicklung beschlossen (Beschlussvorlage 68/ 2008).
Die städtebauliche Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz ist zwischenzeitlich durch die Planungsbüros Post
+ Welters (Stadtplanung) und Brosk (Landschaftsplanung) in enger Abstimmung mit den Projektpartnern
Stadt Wesseling, LEG Standort- und Projektentwicklung Köln GmbH (LEG S Köln GmbH) und PARETO
GmbH planerisch weiter entwickelt und in Bauleitplan- Vorentwürfe (45. Änderung des Flächennutzungsplanes/ Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt) umgesetzt worden. Die Anregungen
und Hinweise des Fachausschusses aus seinen Sitzungen vom 27.02. und 17.04.2008 sowie die in der Bürgerinformation am 13.03.2008 vorgetragenen Anregungen der Bürgerschaft zur städtebaulichen Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz sind aufgenommen, geprüft und, entsprechend dem Planungsstand und der gebotenen Abwägung aller planungsrelevanten Belange, inhaltlich sachgerecht in die vorliegenden BauleitplanVorentwürfe eingeflossen.
Entsprechend der abgestimmten Vorgehensweise sollen die Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ und zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landschaftsraum Eichholz“ gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Hinsichtlich der Planungsinhalte der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landschaftsraum Eichholz“
(Vorentwurf) wird auf die Beschlussvorlage 157/ 2008 verwiesen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ ist mit Beschluss
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 17.04.2008 eingeleitet worden, um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des „Wohngebietes Eichholz“, auf Grundlage der in gleicher Sitzung beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanung, zu
schaffen (Beschlussvorlagen 68/ 2008 und 76/ 2008).
Hervorzuheben ist, dass die ca. 220.000 qm große Entwicklungsfläche Eichholz zwischen der L 190 Urfelder
Straße, der K 31 Eichholzer Straße und der bestehenden Wohnbebauung „Auf dem Eichholzer Acker“ bereits
seit 1977 im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wesseling als Wohnbaufläche dargestellt ist.
Für den überwiegenden Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1.
Bauabschnitt“ (insbesondere für die geplanten Wohngebiete und die Haupterschließung über die K 31 Eichholzer Straße) ist festzustellen, dass der Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 gemäß § 8 (2) BauGB aus dem wirksamen FNP der Stadt Wesseling entwickelt werden kann.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ umfasst
jedoch Teilflächen, die sich auch im Plangeltungsbereich der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ befinden. Es handelt sich dabei um einen Teilbereich des südlich an die FNP- Wohnbaufläche anschließenden „Landschaftsraumes Eichholz“, um eine untergeordnete Fläche im südlichen Abschnitt des
geplanten Wohngebietes sowie um eine Teilfläche an der K 31 Eichholzer Straße, für die Änderungen der
FNP- Darstellungen parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 erforderlich werden (vgl. Übersichtspläne Geltungsbereiche Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1/ 45. FNP- Änderung).
Zusätzliche Wohnbauflächen werden in sehr untergeordnetem Maße im Anschluss an die im FNP dargestellte Wohnbaufläche vorgesehen, soweit sie sich aus der städtebaulichen Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz ergeben und einen sinnvollen Siedlungsabschluss ausbilden. Der Teilbereich des „Landschaftsraumes
Eichholz“ soll zu einem hochwertigen Grün- und Landschaftsraum umgestaltet, in das Freiraumkonzept „RegioGrün- Grünachse Süd“ einbezogen und entsprechend planungsrechtlich gesichert werden.
Der erweiterte Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ (ca. 173.500 qm) umfasst den an die bestehende Wohnbebauung „Auf dem Eichholzer Acker“ anschließenden 1. Bauabschnitt des Wohngebietes, die zur Optimierung der Verkehrsanbindung notwendigen
Flächen der K 31 Eichholzer Straße (einschließlich der angrenzenden Straßenlandflächen und der Einmündung der Rembrandtstraße), den zentralen Grünzug „Grüne Mitte“ sowie einen Teil des südlich anschließenden „Landschaftsraumes Eichholz“ (vgl. Übersichtsplan Geltungsbereich).
Die Erweiterung des Geltungsbereiches um diesen Teil des „Landschaftsraumes Eichholz“ ergibt sich aus
der zwischenzeitlichen Konkretisierung der städtebaulichen Rahmenplanung und der Erschließungsplanung
für den 1. Bauabschnitt des „Wohngebietes Eichholz“. Mit Einbeziehung dieser Fläche soll zum einen die
Verknüpfung der „Grünen Mitte“ mit dem „Landschaftsraum Eichholz“ und der regionalen „Grünachse Süd“
ermöglicht werden. Zum anderen sind in dieser Fläche die Umsetzung der naturschutzrechtlich geforderten
Ausgleichsmaßnahmen für den 1. Bauabschnitt sowie die Realisierung der für den 1. Bauabschnitt notwendigen Regenwasser- Versickerungsmulden vorgesehen. Auf Grund dieser planerisch- erschließungstechnischen Vorgaben besteht das Erfordernis, diesen Teilbereich des „Landschaftsraumes Eichholz“ in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ einzubeziehen.
Als wesentliche Planungsziele, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ verfolgt werden, sind zu nennen:
-
-
Realisierung eines hochwertigen Wohngebietes, mit einem vielfältigen Angebot an Eigenheim- Wohnformen und adäquaten Grundstücksgrößen,
Gliederung des Wohngebietes in überschaubar dimensionierte Baufelder, die eine abschnittsweise Erschließung und Umsetzung sowohl des 1. Bauabschnittes als auch des „Wohngebietes Eichholz“ insgesamt ermöglichen,
räumliche Vernetzung des Wohngebietes mit dem „Landschaftsraum Eichholz“ und Schaffung hoher
Wohn- und Wohnumfeldqualitäten,
Schaffung hoher Aufenthalts- und Gestaltqualitäten in den öffentlichen Grünflächen der „Grünen Mitte“
und des „Landschaftsraumes Eichholz“ für alle Bürgerinnen und Bürger Keldenichs.
Die Ziele, Planungsinhalte und Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1.
Bauabschnitt“ sind ausführlich in den beiliegenden Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung
(einschließlich Umweltbericht) erläutert.
2. Lösung
Zur planungsrechtlichen Sicherung der städtebaulichen Ziele der Stadt Wesseling besteht das Erfordernis
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ gemäß § 1 (3)
BauGB.
Es wird vorgeschlagen, mit der Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz
- 1. Bauabschnitt“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1)
BauGB durchzuführen. Die interessierte Öffentlichkeit wird u.a. im Infomobil und im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung über die weiter entwickelte Planungskonzeption informiert und hat Gelegenheit, ihre
Anregungen zur Planung einzubringen.
Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“
wird gemäß § 8 (3) BauGB parallel mit dem Planverfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Landschaftsraum Eichholz“ durchgeführt (Beschlussvorlage 157/ 2008).
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Wohngebietes durch die Projektpartner
Stadt Wesseling, LEG S Köln GmbH und PARETO GmbH geschaffen. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Zeitschiene für die Erschließung und Vermarktung des 1. Bauabschnittes (2009- 2013) sind künftig
Einnahmen für die Stadt Wesseling, entsprechend ihres Anteils von 1/ 3 der Projektentwicklungserlöse, aus
dem Verkauf attraktiver Wohngrundstücke zu erwarten.
Der Rat der Stadt Wesseling hat Haushaltsmittel für die Projektentwicklung des „Wohngebietes Eichholz“
bereitgestellt, die von der Stadt Wesseling zur Finanzierung ihres Anteils von 1/ 3 der Projektentwicklungskosten eingesetzt werden.
Anlagen:
- Übersichtsplan- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“
- Städtebauliches Gesamtkonzept Wohngebiet Eichholz (Verkleinerung - zur Information)
- Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ (Vorentwurf - Verkleinerung DIN A 3)
und Erläuterung der Planzeichen
- Textliche Festsetzungen (Vorentwurf)
- Begründung (einschließlich Umweltbericht (Teile A/ B - Vorentwurf))
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten je eine Farbfassung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1.
Bauabschnitt“ (Vorentwurf) im Maßstab 1 : 1.000.