Daten
Kommune
Wesseling
Größe
369 kB
Datum
14.08.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
I. Zeichnerische Festsetzungen
gemäß § 9 Abs. 1 und 7 BauGB in Verbindung mit der BauNVO und der PlanzV 90
1. Art der baulichen Nutzung
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 1 und 4 BauNVO
WA
Allgemeines Wohngebiet
2. Maß der baulichen Nutzung
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 16 bis 20 BauNVO
Nutzungsschablone:
z.B.
z.B.
Baugebiet
Zahl der Vollgeschosse
Grundflächenzahl
(GRZ)
Geschossflächenzahl
(GFZ)
Bauweise
Hausformen
0,3
Grundflächenzahl (GRZ)
0,5
Geschossflächenzahl (GFZ)
z.B.
z.B.
II
II
1
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
Zahl der Vollgeschosse zwingend
Umgrenzung von Flächen mit gesonderten Festsetzungen zur Höhe
baulicher Anlagen (siehe auch Textliche Festsetzung Nr. 2.2)
Abgrenzung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur
Bauweise sowie zur Mindestgröße der Baugrundstücke innerhalb
eines Baugebietes
3. Bauweise, Baugrenzen
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 22 und 23 BauNVO
o
Offene Bauweise
E
Nur Einzelhäuser zulässig
g
Geschlossene Bauweise
Baugrenze
Überbaubare Grundstücksfläche
Nicht überbaubare Grundstücksfläche
4. Stellplätze und Garagen
Nicht überbaubare Grundstücksfläche
4. Stellplätze und Garagen
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 12 BauNVO
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und
Garagen
St
Stellplätze
Ga
Garagen und Carports
Cp
Carports
5. Öffentliche Verkehrsflächen
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Straßenbegrenzungslinie
Straßenverkehrsflächen
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
F+R
Zweckbestimmung: Fußgänger und Radfahrer
6. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB
Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
Elektrizität
7. Grünflächen
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
Öffentliche Grünflächen
Zweckbestimmung Parkanlage
Zweckbestimmung Spielflächen / dezentrale Spielstationen
R
priv.
Zweckbestimmung Anlagen zur Niederschlagswasserrückhaltung
und Niederschlagswasserableitung
Private Grünflächen
Private Grünflächen
8. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft – Pflanzgebote
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 a BauGB
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
9. Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB
Umgrenzung der Flächen, die mit einem Geh-/ Fahr- oder
Leitungsrecht zu belasten sind
Gr
Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit
Fr
Fahrrecht zugunsten der Anlieger und der Stadt Wesseling und der
zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen
Lr
Leitungsrecht zugunsten der Stadt Wesseling und der zuständigen
Ver- und Entsorgungsunternehmen
10. Sonstige Planzeichen
z.B.
≥ 400 qm
Mindestgröße der Baugrundstücke, hier: 400 qm
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
gemäß § 9 Abs. 7 BauGB
II. Sonstige zeichnerische Festsetzungen und
zeichnerische Darstellungen
1. Gestalterische Festsetzungen
gemäß § 86 Abs. 1 und 4 BauO NW in Verbinung mit § 9 Abs. 4 BauGB
Ausrichtung des Hauptfirstes bei geneigten Dächern der Hauptgebäude
Ausrichtung des Hauptfirstes bei geneigten Dächern der Hauptgebäude
2. Zeichnerische Darstellungen (unverbindlich)
Vorgeschlagene Grundstücksaufteilung sowie vorgeschlagene
Gliederung/Gestaltung der Verkehrs- und Grünflächen
P
Vorgeschlagener Standort öffentlicher Stellplätze
Vorgeschlagener Standort für Gebäude
z.B.
# 3,0
paralleler Abstand in Meter
3. Darstellungen des Bestandes (Stand März 2008)
Bebauung
Whs / Ga
Wohnhaus / Garage
Flurstücksgrenzen mit Grenzpunkt
z.B. 1726
Flurstücksnummer
Flurgrenze
Böschung / Erdwall
Einzelbaum
Mauer
Zaun