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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 160/2008)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
369 kB
Datum
14.08.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
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Inhalt der Datei

I. Zeichnerische Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 und 7 BauGB in Verbindung mit der BauNVO und der PlanzV 90 1. Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 1 und 4 BauNVO WA Allgemeines Wohngebiet 2. Maß der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 16 bis 20 BauNVO Nutzungsschablone: z.B. z.B. Baugebiet Zahl der Vollgeschosse Grundflächenzahl (GRZ) Geschossflächenzahl (GFZ) Bauweise Hausformen 0,3 Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 Geschossflächenzahl (GFZ) z.B. z.B. II II 1 Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse zwingend Umgrenzung von Flächen mit gesonderten Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen (siehe auch Textliche Festsetzung Nr. 2.2) Abgrenzung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie zur Mindestgröße der Baugrundstücke innerhalb eines Baugebietes 3. Bauweise, Baugrenzen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 22 und 23 BauNVO o Offene Bauweise E Nur Einzelhäuser zulässig g Geschlossene Bauweise Baugrenze Überbaubare Grundstücksfläche Nicht überbaubare Grundstücksfläche 4. Stellplätze und Garagen Nicht überbaubare Grundstücksfläche 4. Stellplätze und Garagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 12 BauNVO Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen St Stellplätze Ga Garagen und Carports Cp Carports 5. Öffentliche Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB Straßenbegrenzungslinie Straßenverkehrsflächen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung F+R Zweckbestimmung: Fußgänger und Radfahrer 6. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen Elektrizität 7. Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB Öffentliche Grünflächen Zweckbestimmung Parkanlage Zweckbestimmung Spielflächen / dezentrale Spielstationen R priv. Zweckbestimmung Anlagen zur Niederschlagswasserrückhaltung und Niederschlagswasserableitung Private Grünflächen Private Grünflächen 8. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft – Pflanzgebote gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 a BauGB Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 9. Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB Umgrenzung der Flächen, die mit einem Geh-/ Fahr- oder Leitungsrecht zu belasten sind Gr Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit Fr Fahrrecht zugunsten der Anlieger und der Stadt Wesseling und der zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen Lr Leitungsrecht zugunsten der Stadt Wesseling und der zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen 10. Sonstige Planzeichen z.B. ≥ 400 qm Mindestgröße der Baugrundstücke, hier: 400 qm gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB II. Sonstige zeichnerische Festsetzungen und zeichnerische Darstellungen 1. Gestalterische Festsetzungen gemäß § 86 Abs. 1 und 4 BauO NW in Verbinung mit § 9 Abs. 4 BauGB Ausrichtung des Hauptfirstes bei geneigten Dächern der Hauptgebäude Ausrichtung des Hauptfirstes bei geneigten Dächern der Hauptgebäude 2. Zeichnerische Darstellungen (unverbindlich) Vorgeschlagene Grundstücksaufteilung sowie vorgeschlagene Gliederung/Gestaltung der Verkehrs- und Grünflächen P Vorgeschlagener Standort öffentlicher Stellplätze Vorgeschlagener Standort für Gebäude z.B. # 3,0 paralleler Abstand in Meter 3. Darstellungen des Bestandes (Stand März 2008) Bebauung Whs / Ga Wohnhaus / Garage Flurstücksgrenzen mit Grenzpunkt z.B. 1726 Flurstücksnummer Flurgrenze Böschung / Erdwall Einzelbaum Mauer Zaun