Daten
Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
227/2008 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Dez. III
III/VD
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen
Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Dez. III
III/VD
-
27.10.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 227/2008 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
27.10.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen
Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS)
Beschlussentwurf:
Die derzeit geltende Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der
Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS) wird
nicht verändert.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Hauptausschusses hat Herr Gillet Vorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die
Staffelung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule eingebracht (s. Anlage). Die Vorlage 227/2008
wurde ohne Beschlussvorschlag in die Sitzung des Rates am 04.11.2008 verwiesen.
2. Lösung
Die vorgeschlagenen Modellrechnungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gehen von einer Beitragfreiheit
bis zu einem Jahreseinkommen von 27.500 € aus. Die Beitragspflicht beginnt bei einem Jahreseinkommen
von mehr als 27.500 € mit Beitragssätzen von 22,00 €, 25,00 € bzw. 26,50 €, die linear bis zu einem
Höchstbeitrag von 150,00 € ansteigen. Dieser wird bei einem Jahreseinkommen von mehr als 131.250 €,
132.500 € bzw. 135.000 € erreicht. Die Modellrechnungen gehen von 87, 85 bzw. 84 Beitragssätzen aus. Die
Mindererträge bei den drei Vorschlägen zur Staffelung der Beiträge belaufen sich auf jährlich 44.958 € bis zu
57.162 €.
Wegen des mit der vorgeschlagenen Staffelung der Elternbeiträge verbundenen erheblichen Ausfalls von
Erträgen schlägt die Verwaltung die Beibehaltung der derzeitigen Beitragsstaffelung vor. Würde die
Staffelung der Elternbeiträge für die OGS verändert, müsste auch die Beitragsregelung für die
Kindertageseinrichtungen angepasst werden. Dies ist geboten, weil sich die Regelungen in der Satzung über
die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Kindertagespflege und in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträge für die Teilnahme von Kindern
an der Offenen Ganztagsschule ergänzen, so. z.B. hinsichtlich der Beitragsfreiheit für das zweite und jedes
weitere Kind einer Familie, das eine Kindertageseinrichtung oder eine Offene Ganztagsschule besucht. Der
Beitragsausfall würde dann noch deutlich höher ausfallen.
Zudem wäre die vorgeschlagene hohe Zahl an Beitragssätzen sowohl für die Eltern, die dann nahezu jede
Änderung ihres Einkommens anzeigen und belegen müssten, wie für die Verwaltung, die die Veränderungen
zu verarbeiten und neue Beitragsbescheide zu erlassen hätte, mit deutlichem Mehraufwand gegenüber der
bisherigen Regelung verbunden. Auch die vorgeschlagene jährliche Überprüfung aller Beitragsfälle wäre mit
erheblichem Mehraufwand gegenüber der bisherigen Regelung verbunden, bei der nur die Beitragspflichtigen
der Kinder, die eine Tageseinrichtung oder offene Ganztagsschule verlassen, hinsichtlich ihrer Einkünfte im
Beitragszeitraum überprüft werden. Es müssten dann jährlich statt rd. 600 Fällen ca. 1.800 Fälle geprüft
werden.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben