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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS)) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS)) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 227/2008 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Dez. III III/VD Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche Dez. III III/VD - 27.10.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 227/2008 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 27.10.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS) Beschlussentwurf: Die derzeit geltende Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS) wird nicht verändert. Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Hauptausschusses hat Herr Gillet Vorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Staffelung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule eingebracht (s. Anlage). Die Vorlage 227/2008 wurde ohne Beschlussvorschlag in die Sitzung des Rates am 04.11.2008 verwiesen. 2. Lösung Die vorgeschlagenen Modellrechnungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gehen von einer Beitragfreiheit bis zu einem Jahreseinkommen von 27.500 € aus. Die Beitragspflicht beginnt bei einem Jahreseinkommen von mehr als 27.500 € mit Beitragssätzen von 22,00 €, 25,00 € bzw. 26,50 €, die linear bis zu einem Höchstbeitrag von 150,00 € ansteigen. Dieser wird bei einem Jahreseinkommen von mehr als 131.250 €, 132.500 € bzw. 135.000 € erreicht. Die Modellrechnungen gehen von 87, 85 bzw. 84 Beitragssätzen aus. Die Mindererträge bei den drei Vorschlägen zur Staffelung der Beiträge belaufen sich auf jährlich 44.958 € bis zu 57.162 €. Wegen des mit der vorgeschlagenen Staffelung der Elternbeiträge verbundenen erheblichen Ausfalls von Erträgen schlägt die Verwaltung die Beibehaltung der derzeitigen Beitragsstaffelung vor. Würde die Staffelung der Elternbeiträge für die OGS verändert, müsste auch die Beitragsregelung für die Kindertageseinrichtungen angepasst werden. Dies ist geboten, weil sich die Regelungen in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträge für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule ergänzen, so. z.B. hinsichtlich der Beitragsfreiheit für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie, das eine Kindertageseinrichtung oder eine Offene Ganztagsschule besucht. Der Beitragsausfall würde dann noch deutlich höher ausfallen. Zudem wäre die vorgeschlagene hohe Zahl an Beitragssätzen sowohl für die Eltern, die dann nahezu jede Änderung ihres Einkommens anzeigen und belegen müssten, wie für die Verwaltung, die die Veränderungen zu verarbeiten und neue Beitragsbescheide zu erlassen hätte, mit deutlichem Mehraufwand gegenüber der bisherigen Regelung verbunden. Auch die vorgeschlagene jährliche Überprüfung aller Beitragsfälle wäre mit erheblichem Mehraufwand gegenüber der bisherigen Regelung verbunden, bei der nur die Beitragspflichtigen der Kinder, die eine Tageseinrichtung oder offene Ganztagsschule verlassen, hinsichtlich ihrer Einkünfte im Beitragszeitraum überprüft werden. Es müssten dann jährlich statt rd. 600 Fällen ca. 1.800 Fälle geprüft werden. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben