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Beschlussvorlage GB (Umweltpreis, Jurymitglieder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 79/2005 09.03.2005 Az.: 60.3/332-92/Me X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 15.06.2005 Kreistag 04.07.2005 Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen hier: Berufung von Mitgliedern der Jury zur Ermittlung der Preisträger Sachbearbeiter/in: Herr Mertens x Tel.: 372 Abt.: 60.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beruft gemäß § 6 der Satzung über die Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen (Neufassung vom 04.05.2004) folgende Mitglieder in die Jury zur Ermittlung der Preisträger 2004: Seite - 2 - Vertreter der Fraktionen (§ 6 Abs. 2 der Satzung) 1.______________________________________ 2.______________________________________ 3.______________________________________ 4.______________________________________ 5.______________________________________ 6.______________________________________ 7.______________________________________ 8.______________________________________ 9.______________________________________ 10._____________________________________ Begründung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 31.03.2004 die Neufassung der Satzung über die Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen beschlossen. Der Preis ist mit 2.500,00 € dotiert und wird im Turnus von drei Jahren verliehen. Die für 2004 vorgesehene Preisverleihung hat infolge geringer Resonanz gemäß Jury-Beschluss nicht stattgefunden. Nach erneuter Auslobung soll die Preisvergabe in diesem Jahre erfolgen. Gemäß § 5 der Satzung setzt der Kreistag zur Ermittlung der Preisträger eine unabhängige Jury ein, deren Zusammensetzung für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft Gültigkeit besitzt. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jury besteht nach § 6 der Satzung aus mindestens 11 Mitgliedern. Der Jury gehören 1. 2. 3. der Landrat oder sein Stellvertreter als Vorsitzender die /der jeweilige Vorsitzende des Landschaftsbeirates die /der jeweilige Vorsitzende des nach der Zuständigkeitsordnung des Kreistages für Fragen des Umweltschutzes federführenden Fachausschusses sowie 4. je zwei Vertreter der Fraktionen an, die der Kreistag aus seiner Mitte beruft. Seite - 3 Im Bedarfsfalle können nach § 6 Abs. 3 und 4 der Satzung sowohl weitere Mitglieder der Jury als auch Stellvertreter für die zu berufenden Mitglieder benannt werden. Infolge der zwischenzeitlich erfolgten Kommunalwahl hat die Zusammensetzung des Kreistages eine Änderung auch hinsichtlich der Anzahl der Fraktionen erfahren. Die UFE-Fraktion ist im neuen Kreistag nicht mehr vertreten. Von daher sind die Mitglieder der Jury durch den neugewählten Kreistag zu berufen. Die mit Kreistagsbeschluss vom 23.06.2004 (Beschluss zu V 297) erfolgte Benennung von Mitgliedern der Jury ist nachstehend zur Information aufgeführt. Vertreter der Fraktionen (§ 6 Abs. 2 der Satzung) 1._____Hans-Josef Nolden___________ CDU 2._____Helmut Schmitz CDU 3._____Matthias Hürten SPD 4._____Gerhard Stentrup_____________ SPD 5._____Ekkehard Fiebrich B 90/Grüne 6._____Jörg Grutke____________ B 90/Grüne 7._____Horst Pankatz F.D.P. 8._____Hans Reiff F.D.P. 9._____Willi Kremer UWV 10.___ Thomas Pick UWV 11.____Ursula Oebel UFE 12.____Gudrun Mücker UFE I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)