Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 79/2005
09.03.2005
Az.: 60.3/332-92/Me
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
15.06.2005
Kreistag
04.07.2005
Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen
hier: Berufung von Mitgliedern der Jury zur Ermittlung der Preisträger
Sachbearbeiter/in: Herr Mertens
x
Tel.: 372
Abt.: 60.3
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beruft gemäß § 6 der Satzung über die Verleihung des Umweltpreises des Kreises
Euskirchen (Neufassung vom 04.05.2004) folgende Mitglieder in die Jury zur Ermittlung der Preisträger 2004:
Seite - 2 -
Vertreter der Fraktionen (§ 6 Abs. 2 der Satzung)
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Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 31.03.2004 die Neufassung der Satzung über die Verleihung
des Umweltpreises des Kreises Euskirchen beschlossen.
Der Preis ist mit 2.500,00 € dotiert und wird im Turnus von drei Jahren verliehen. Die für 2004 vorgesehene Preisverleihung hat infolge geringer Resonanz gemäß Jury-Beschluss nicht stattgefunden.
Nach erneuter Auslobung soll die Preisvergabe in diesem Jahre erfolgen.
Gemäß § 5 der Satzung setzt der Kreistag zur Ermittlung der Preisträger eine unabhängige Jury
ein, deren Zusammensetzung für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft Gültigkeit
besitzt. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die
Jury besteht nach § 6 der Satzung aus mindestens 11 Mitgliedern.
Der Jury gehören
1.
2.
3.
der Landrat oder sein Stellvertreter als Vorsitzender
die /der jeweilige Vorsitzende des Landschaftsbeirates
die /der jeweilige Vorsitzende des nach der Zuständigkeitsordnung des Kreistages für Fragen des Umweltschutzes federführenden Fachausschusses
sowie
4.
je zwei Vertreter der Fraktionen an, die der Kreistag aus seiner Mitte beruft.
Seite - 3 Im Bedarfsfalle können nach § 6 Abs. 3 und 4 der Satzung sowohl weitere Mitglieder der Jury als
auch Stellvertreter für die zu berufenden Mitglieder benannt werden.
Infolge der zwischenzeitlich erfolgten Kommunalwahl hat die Zusammensetzung des Kreistages
eine Änderung auch hinsichtlich der Anzahl der Fraktionen erfahren. Die UFE-Fraktion ist im neuen Kreistag nicht mehr vertreten. Von daher sind die Mitglieder der Jury durch den neugewählten
Kreistag zu berufen.
Die mit Kreistagsbeschluss vom 23.06.2004 (Beschluss zu V 297) erfolgte Benennung von Mitgliedern der Jury ist nachstehend zur Information aufgeführt.
Vertreter der Fraktionen (§ 6 Abs. 2 der Satzung)
1._____Hans-Josef Nolden___________ CDU
2._____Helmut Schmitz
CDU
3._____Matthias Hürten
SPD
4._____Gerhard Stentrup_____________ SPD
5._____Ekkehard Fiebrich
B 90/Grüne
6._____Jörg Grutke____________ B 90/Grüne
7._____Horst Pankatz
F.D.P.
8._____Hans Reiff
F.D.P.
9._____Willi Kremer
UWV
10.___ Thomas Pick
UWV
11.____Ursula Oebel
UFE
12.____Gudrun Mücker
UFE
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)