Daten
Kommune
Bedburg
Größe
72 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 18:00
Aktualisiert
28.04.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Machbarkeitsstudie für einen Ausbau der Erftbahn RB 38 im Rhein-Erft-Kreis zu einer vollwertigen S-Bahn
1/19
Inhalt
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
Aufgabenstellung
Einleitung
Ausgangslage und Zielsetzung
Aufgabenstellung
Untersuchungsmethodik
4
4
4
4
5
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
Bestandsaufnahme
Allgemeines
Streckenbeschreibung
Bahnhöfe und Haltepunkte
Heutiges Verkehrsangebot
Heutige Verkehrsnachfrage
Fahrplankonzept 2011
Fahrplankonzept der Machbarkeitstudie für S-Bahn-Verlängerung
6
6
6
6
6
6
7
7
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
Betriebskonzepte
8
Fahrzeugvergleich
8
Fahrzeitberechnung
8
Definition der UntersuchungsPlanfällen
Fehler! Textmarke nicht definiert.
Festlegung der Systemzeiten
8
Optimierung der Betriebskonzepte
8
Übergänge SPNV-ÖPNV, Modifizierung Busliniennetz
8
Verbesserung der Erschließung durch den Bau zusätzlicher Halte an
aufkommensstarken Entwicklungsschwerpunkten und Überprüfung der Lage
der vorhanden Haltestellenstandorte
8
Fahrplansimulation
9
Kommunale Begleitmaßnahmen
9
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Bauliche Maßnahmen
Erhöhung der Streckengeschwindigkeit
Partieller zweigleisiger Ausbau
Modernisierung der Bahnhöfe und Haltepunkte
Elektrifizierung der Strecke
Ermöglichung gleichzeitiger Ein- und Ausfahrten in den Kreuzungsbahnhöfen
Überwerfungsbauwerk für die Einfädelung der S-Bahn östlich von Horrem
10
10
10
10
10
10
10
5.
5.1
5.2
5.3
Fahrgastpotentialabschätzung
Abschätzung des Verkehrsaufkommens
Platzangebot
Vergleich der Planfällen
12
12
12
13
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
6.4.1
6.4.2
6.5
6.6
Kosten und Erlöse
Baukosten
Fahrzeugbeschaffung
Betriebskosten
Infastrukturkosten
Trassenpreis
Stationspreise
Beförderungsfälle und Erlöse
Berechnung des Kostendeckungsgrades
13
13
13
13
13
13
13
13
13
2/19
7.
Vereinfachte volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Betrachtung
14
8.
8.1
Datengrundlagen
Übernahme der Datengrundlagen
16
16
9.
9.1
9.2
Abschlussbericht, Termine Präsentationen, Bericht
Präsentationstermine
Zwischenbericht, Endbericht und Kurzfassung
17
17
17
10.
Referenzen und Vergabekriterien
18
11.
Ausschreibungsverfahren und Vergabe
19
3/19
1.
Aufgabenstellung
1.1
Einleitung
Das Angebot auf der Verbindung zwischen Grevenbroich, Bedburg, Bergheim, Kerpen- Horrem und Köln ist, sei es auf der Erftbahn selbst , als auch im Bereich der SBahn und der Regionalexpresslinien RE 1 und RE 9 in den vergangen Jahren kontinuierlich verbessert worden, durch:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Modernisierung des Rollmaterials (Triebwagen statt lokbespannter Züge)
Einrichtung eines Wochenendverkehrs
Angebotsvertaktung bis hin zum 30-Min-Takt
Angebotsausweitungen
Schaffung eines Direktzugangebotes zum Oberzentrum Köln montags samstags im 60-Minuten-Takt
Verkürzung der Fahrzeiten der Kurvenzüge (Führung über ABS HorremEhrenfeld)
Attraktivierung der Umsteigevorgänge in Horrem im Zuge der baulichen
Bahnhofsumgestaltung
Inbetriebnahme der S-Bahn Köln – Horrem - Düren
Erweiterung des Zugangebotes ab Horrem Richtung Köln (RE- und S-BahnLinien ) mit Einführung des ITF 2003
Insbesondere auf der Erftbahn RB 38 hat dieses zu einer kontinuierlichen Steigerung der Nachfrage geführt. Durch den ab Dezember 2011 geplanten Kurvenbahnsteig in Horrem sind weitere Nachfragesteigerungen zu erwarten. Eine weitere Aufwertung der Erftbahn wird derzeit auch vom Rhein Erft-Kreis sowie den Kommunen
Bedburg und Bergheim (und Kerpen) gefordert.
Im Rahmen der aktuell anstehenden Aufstellung des Nahverkehrsplanes des NVR
soll die Erftbahn im Zielkonzept 2020 im Gebiet des NVR ggf. auch stufenweise zu
einer vollwertigen S-Bahn ausbaut werden.
1.2
Ausgangslage und Zielsetzung
Die Aufwertung der Erftbahn RB 38 zur S-Bahn wurde bereits in der IGVP-NRW untersucht und ein erhebliches Fahrgastpotential prognostiziert.
Die nunmehr durchzuführende Untersuchung beschränkt sich im Wesentlichen auf
die Erftbahn zwischen (Grevenbroich), Bedburg, Bergheim, Horrem, Köln Hbf und
Köln Messe/Deutz.
Darüber hinaus sind auch Effekte im Hinblick auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Hauptbahn im Zulauf auf den Knoten Köln und in Köln Hbf zu betrachten.
1.3
Aufgabenstellung
Ziel der Untersuchung ist es aufzuzeigen, wie die Erftbahn (falls notwendig auch
stufenweise) zu einer vollwertigen S-Bahn aufgewertet werden kann. Derzeit ist die
Strecke weitgehend eingleisig, nicht elektrifiziert und nur mit maximal 60 km/h langsam zu befahren. Es findet sehr umfangreicher Busparallelverkehr statt.
4/19
In der Untersuchung soll als Zielkonzept zunächst von einer Verlängerung der in
Köln-Hansaring bzw. Horrem endenden Fahrten der S-Bahn über Horrem hinaus
nach Bedburg ausgegangen werden. Eine spätere optionale Erweiterung in Richtung Grevenbroich bzw. Neuss/-Düsseldorf sollte möglich bleiben.
Das hierzu zur Verfügung gestellt Rahmenbetriebsprogramm ist dabei Ausgangspunkt der Untersuchung.
Sollte aus betrieblichen, wirtschaftlichen oder fördertechnischen Gründen (Kosten-Nutzen-Bewertung)
ein S-Bahn-Verkehr nicht sofort realisierbar sein, so sind optional mögliche Zwischenstufen zur Erreichung dieses Ziels aufzuzeigen.
Eine mögliche Zwischenstufe ohne größeren Infrastrukturausbau kann wie folgt beschrieben werden:
•
Beschleunigung der Linie durch Anhebung der zulässigen Streckengeschwindigkeit sowie der
Einsatz spurtstarker Dieselzüge mit 140 km/h Höchstgeschwindigkeit für das Befahren der
ABS zwischen Horrem u. Köln-Ehrenfeld.
•
Verdichtung des Fahrtenangebotes der RB 38 montags – freitags auf einen 30-Minuten-Takt
über die Hauptbahn nach Köln Hbf (Wende) oder wie bisher nach Köln Deutz. Zur Machbarkeit ist eine Bestätigung der DB-Netz AG erforderlich.
•
An Sonntagen Durchbindung nach Köln wie bereits heute an Samstagen im Stundentakt zu
berücksichtigen.
•
Angebotsausweitung im Spätverkehr.
•
Eine weitere Zwischenstufe ist mit Elektrifizierung der Strecke und einem Betriebskonzept,
wie in der oben genannten Vorstufe dargestellt, vorstellbar. Ggf. mögliche Durchbindungen
auf andere Linien über Köln Hbf hinaus sind zunächst nicht weiter zu betrachten.
Für das S-Bahn-Konzept (optional für die elektrifizierte Regionalbahn) ist darüber
hinaus zu untersuchen, ob sich eine Verlängerung über Bedburg hinaus bis Grevenbroich wirtschaftlich darstellen lässt und wie eine Verbesserung der Übergänge
in Bedburg bzw. im Knoten Grevenbroich auf alle übrigen weiterführenden Linien
erreicht werden kann.
1.4
Untersuchungsgegenstand
Grundlage der Untersuchung sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Rahmenbetriebskonzepte (mit und ohne Durchbindung bis Grevenbroich). Der für
die Betriebsdurchführung erforderliche Infrastrukturausbau ist in Abstimmung mit DB
Netz und DB Station&Service zu definieren. Die Fahrbarkeit des Betriebskonzeptes
ist durch ein Testat der DB Netz AG zu bestätigen. Der erforderliche Investitionsbedarf ist zu ermitteln.
Darüber hinaus sind jeweils das zu erwartende Fahrgastaufkommen und die zu erwartenden Erlöse abzuschätzen. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
sind die Betriebskosten und Erlöse einander gegenüberzustellen.
Im Rahmen einer qualitativen Bewertung ist darzustellen, mit welchen Investitionen
welche verkehrlichen und betrieblichen Effekte zu erzielen sind. In allen zu untersuchenden Planfällen sollte ein möglichst niveaugleicher Einstieg vom Bahnsteig in
das einzusetzende Fahrzeug möglich sein.
5/19
2.
Bestandsaufnahme
2.1
Allgemeines
Über die derzeitigen Planungen an der Strecke selbst und im Umfeld der Strecke
werden die Auftraggeber im Rahmen des Auftaktgespräches berichten und entsprechende Unterlagen dem Auftragnehmer zur Verfügung stellen. Die Schienenstrecke
Bedburg – Horrem –(Köln) wurde im Auftrag des VRS 1998 bereits intensiv untersucht. Die Machbarkeitsstudie für eine S-Bahn-Anbindung soll auf Grundlage dieser
Untersuchungsergebnisse unter den heute gültigen Randbedingungen durchgeführt
werden.
2.2
Streckenbeschreibung
Die Streckenbeschreibung aus der Untersuchung zur Schienenstrecke von Bedburg
– Horrem (- Köln) aus dem Jahre 1998 ist zu aktualisieren. Hierzu wird das VzG der
DB Netz AG aus dem Jahr 2009 zur Verfügung gestellt.
2.3
Bahnhöfe und Haltepunkte
Die Bestandsaufnahme aus der Untersuchung zur Schienenstrecke von Bedburg –
Horrem (- Köln) aus dem Jahre 1998 ist hinsichtlich der unterschiedlichen Ausbauzustände und Ausstattung der vorhanden Haltepunkte zu aktualisieren. Neben den
technischen Daten hinsichtlich der vorhandenen Bahnsteigart, Bahnsteignutzlänge
und Bahnsteighöhe ist die Verknüpfung mit dem Individualverkehr (P+R, B+R) und
die Umsteigemöglichkeit Bus-Schiene kurz zu beschreiben.
Der Bf/Haltepunkt Quadrath-Ichendorf wurde zwischenzeitlich modernisiert.
Der unmittelbar bevorstehende Ausbau des Bahnhofes Bedburg ist im Hinblick auf
einen möglichen Endpunkt/Umsteigepunkt zur Regionalbahn zu berücksichtigen und
ggf. anzupassen.
2.4
Heutiges Verkehrsangebot
Das Verkehrsangebot auf der Erftbahn RB 38 ist in den vergangen Jahren s. o.
kontinuierlich verbessert worden Das derzeitige Verkehrsangebot auf der Strecke ist
den beigefügten Fahrplänen zu entnehmen.
Das Verkehrsangebot der Regionalexpresslinien RE 1 und RE 9 und der Linien RB
27 und RE 8 im Knoten Grevenbroich sowie der S-Bahnlinien S12 und S13 sind bis
einschließlich Köln Deutz in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Die Übergänge
zwischen der RB 38 und den Linien RE 8 und RB 27 in Grevenbroich sind derzeit
nicht optimal. Mögliche Verbesserungen sind im Rahmen dieser Untersuchung aufzuzeigen.
2.5
Heutige Verkehrsnachfrage
Die Nachfrage auf der Strecke ist seit 1992/1994 (siehe Seite 15 der VRS-Studie)
aufgrund von Angebotsverbesserungen kontinuierlich gestiegen.
Die heutige Nachfrage (RES-Daten 2009) wird den Gutachtern zu Verfügung gestellt.
6/19
2.6
Fahrplankonzept 2011
Ab Dezember 2011 soll der neue „Kurvenbahnsteig in Horrem in Betrieb genommen
werden. Dieser Halt ist in dem derzeit bestehenden Fahrplan schon eingearbeitet
und führt in Richtung Köln zu keiner weiteren Fahrzeitverlängerung. Die folgenden
verkehrlichen Effekte, die sich aus dem neuen Haltepunkt ergeben, sind abzuschätzen, da sie auch Einfluss auf die bereitzustellenden Fahrzeugkapazitäten haben.
Letztlich hat die Inbetriebnahme des Kurvenbahnsteigs drei wesentliche verkehrliche Effekte:
1. Es entstehen Montags-freitags neue heute nicht vorhandene stündliche Fahrtmöglichkeiten aus Richtung Düsseldorf, Grevenbroich, Gustorf, Frimmersdorf
und an Samstagen zusätzlich von Bedburg und Bergheim über die Erftbahn direkt nach Horrem.
2. Das Angebot von Bedburg, Bergheim nach Horrem verdichtet sich an MontagFreitag von einem 60-Minuten-Takt auf einen 30-Minuten-Takt.
3. Die Zahl der direkten Fahrtmöglichkeiten zwischen Köln und Horrem erhöht sich
montags bis samstags um einen Zug pro Stunde und Richtung, der auf Lücke zu
den Linien RE 1 und RE 9 verkehrt.
Letzteres wird neben einem Neuverkehrsanteil auch zu Wanderungseffekten von
der S-Bahn und von den Linien RE 1 und RE 9 führen, die ebenfalls abzuschätzen
sind.
2.7
Planfälle der Machbarkeitsstudie für S-Bahn-Verlängerung
Mittelfristig ist geplant die Fahrplanlagen der Linien S12 und S13 zwischen Düren
und Köln Hbf zu tauschen.
Im Rahmen dieser Untersuchung sollen daher zwei Planfälle untersucht werden, für
die ein Musterfahrplan zur Verfügung gestellt wird.
Planfall 1 sieht eine Verlängerung der heutigen S-Bahn S13 über Köln-Hansaring
bzw. Horrem hinaus im 20-Minuten-Takt nach Bedburg vor.
In Planfall 2 ist ein Tausch der Fahrplanlagen der Linien S12 und S13 westlich von
Düren vorgesehen und eine Verlängerung der „S12“ von Köln-Hansaring bis Bedburg.
In Planfall 3 ist darüber hinaus auch zu untersuchen welche verkehrlichen, betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen eine Verlängerung der S-Bahn über Bedburg hinaus im 60-Minuten-Takt, im 20/40-Minuten-Takt und im 20-Minuten-Takt
nach Grevenbroich hat.
Sollte aus betrieblichen, wirtschaftlichen oder fördertechnischen Gründen (KostenNutzen-Bewertung) eine S-Bahn nicht vertretbar sein, so ist optional der Planfall 4
einer Verdichtung der heutigen Regionalbahn auf eine 30-Minuten-Takt nach Köln
(Dieselbetrieb oder ggf. auch elektrisch) zu untersuchen.
Für die einzelnen Planfälle ist der erforderliche Fahrzeugbedarf zu ermitteln.
7/19
3.
Betriebskonzepte
3.1
Fahrzeugvergleich
Die Erkenntnisse aus der Untersuchung zur Schienenstrecke von Bedburg – Horrem (- Köln) aus dem Jahre 1998 sind ggf. zu aktualisieren.
3.2
Fahrzeitberechnung
Für die Berechnung der Fahrzeiten kann teilweise auf die Erkenntnisse aus der Untersuchung zur Schienenstrecke von Bedburg – Horrem (- Köln) aus dem Jahre
1998 zurückgegriffen werden. Bei der S-Bahn sollen die heute im Einsatz befindlichen Fahrzeugtypen unterstellt werden.
Für die optionale Untersuchung der Ertüchtigung und Verdichtung der vorhandenen Regionalbahn sollte von den derzeit eingesetzten Fahrzeugen ausgegangen werden. Zur Ermöglichung einer Kurzwende in Köln Hbf ist ggf. ein anderes leistungsfähiges Dieselfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit
von bis zu 140 km/h zugrunde zu legen, das mindestens die fahrdynamischen Eigenschaften des VT
644 hat.
3.3
Anschlüsse bei Verlängerung der S-Bahn von Bedburg nach
Grevenbroich
Es ist zu überprüfen, welche Effekte sich bei einer Verlängerung der S-Bahn über
Bedburg hinaus bis nach Grevenbroich (im 60-Minuten-Takt; 20/40 Minuten-Takt,
20-Minuten-Takt) ergeben. Insbesondere ist aufzuzeigen, wie die Übergangssituation (in Bedburg) sowie im Knoten Grevenbroich bei dieser Lösung zum und mit dem
verbleiben Angebot der RB 38 und zur RE 8 bzw. RB 27 verbessert werden kann.
3.4
Festlegung der Systemzeiten
Für die Zielvariante und die oben beschriebene Zwischenstufe werden Rahmenfahrpläne und die hierfür notwendige Betriebsleistung von Seiten der Auftraggeber
vorgegeben. Notwendige Anpassung die sich aus Optimierungspotentialen im Rahmen dieser Untersuchung ergeben sind nicht nur zulässig sondern erwünscht. Als
Beispiel seien hier die Verbesserung der Anschlussbeziehungen zwischen der Erftbahn und der S-Bahn in Grevenbroich und in Bedburg genannt.
3.5
Optimierung der Betriebskonzepte
Die vorgegebenen Rahmenfahrpläne sind auf weitere Optimierungsmöglichkeiten im
Hinblick auf Betriebsleistung und Investitionsbedarf zu untersuchen. Ziel ist es mit
einem möglichst sparsamen Infrastrukturausbau, Fahrzeugeinsatz größtmögliche
verkehrliche und betriebliche Effekte zu erzielen.
3.6
Übergänge SPNV-ÖPNV, Modifizierung Busliniennetz
Für die zu untersuchenden Betriebskonzepte sind die Möglichkeiten der Anpassung
des parallelen Busliniennetzes zu betrachten. Mögliche Einsparpotenziale sind aufzuzeigen.
3.7
Verbesserung der Erschließung durch den Bau zusätzlicher
Halte an aufkommensstarken Entwicklungsschwerpunkten
8/19
und Überprüfung der Lage der vorhanden Haltestellenstandorte
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der teilweise parallel verkehrenden Buslinien ist auch eine Überprüfung der Sinnhaftigkeit weiterer Regionalbahn bzw. SBahn-Stationen im Hinblick auf die Erschließung, aber auch im Hinblick auf mögliche Folgeinvestitionen (z. B. Notwendigkeit weiterer partieller zweigleisiger Abschnitte) auf der Erftbahn selbst zu untersuchen.
Darüber hinaus ist eine Überprüfung der Lage der derzeitigen Haltestellenstandorte
im Hinblick auf die Erschließung und Verknüpfung Bus-Bahn durchzuführen, soweit
diese nicht bereits in jüngster Zeit modernisiert wurden oder deren Modernisierung
unmittelbar bevorsteht.
3.8
Fahrplansimulation
Für die vorgeschlagenen Planfälle ist der Nachweis der Fahrbarkeit in Abstimmung
mit der DB Netz AG (Testat) zu führen. Ggf. vorhandene Konflikte mit dem Güterverkehr insbesondere auch auf der Erftbahn sind aufzuzeigen. Dies gilt auch für den Fall
einer Taktverdichtung in der optionalen Zwischenstufe.
3.9
Kommunale Begleitmaßnahmen
Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Verknüpfung zwischen SPNV und Individualverkehr durch weitere P+R-, B+R-Anlagen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber aufzuzeigen.
9/19
4.
Bauliche Maßnahmen
4.1
Erhöhung der Streckengeschwindigkeit
Anhand des zur Verfügung gestellten VzG und unter Berücksichtigung des Haltestellenabstandes sollen die Möglichkeiten einer sinnvollen Erhöhung der Streckengeschwindigkeit z. B. auf 80 km/h bzw. falls sinnvoll auf 100 km/h überprüft werden.
Der hierzu erforderliche Investitionsaufwand für Streckenbau, Sicherungs- bzw. Signaltechnik ist zu ermitteln.
4.2
Partieller zweigleisiger Ausbau
Für die Betriebskonzepte ist zu überprüfen, in wie weit ein partieller zweigleisiger
Ausbau notwendig ist, um die verkehrlichen und betrieblichen Anforderungen aus
der Aufgabenstellung zu erfüllen. Die verkehrlichen und betrieblichen Effekte der
vorgeschlagenen infrastrukturellen Maßnahmen sind darzustellen.
4.3
Modernisierung der Bahnhöfe und Haltepunkte
Die Bahnsteige sollen behindertengerecht ausgebaut werden. Die Möglichkeiten der
Anhebung aller Bahnsteige auf S-Bahn-Standard (98 cm Bahnsteighöhe über SO)
sind aufzuzeigen. Die hierfür notwendigen Baukosten sind zu ermitteln.
Bei der Variante ertüchtigte Regionalbahn sollte eine spätere Anhebung der Bahnsteige auf S-Bahnstandart optional berücksichtigt werden. Die zu untersuchenden
Zwischenstufen sollten möglichst kompatibel zu diesem Konzept sein.
An der Schnittstelle zwischen Regionalbahn und S-Bahn (in Bedburg oder Grevenbroich) sind möglichst optimale Umsteigebedingungen (bahnsteiggleicher Umstieg)
und Abstellmöglichkeiten für endende Fahrzeuge einzuplanen und die notwendigen
Investitionskosten zu ermitteln.
4.4
Elektrifizierung der Strecke
Die Investitionskosten für die Elektrifizierung der Strecke bis Bedburg mit einseitiger
Speisung ist den Kosten einer Elektrifizierung der Gesamtstrecke von Horrem bis
Grevenbroich mit beidseitiger Speisung (und möglicher Umleitungstrecke für KBS
465) gegenüberzustellen. Darüber hinaus ist für beide Varianten jeweils zu klären,
ob ein zusätzliches Unterwerk erforderlich wird.
4.5
Ermöglichung gleichzeitiger Ein- und Ausfahrten in den Kreuzungsbahnhöfen
In allen Kreuzungsbahnhöfen sind die Infrastrukturkosten zur Ermöglichung gleichzeitiger Ein- und Ausfahrten zu ermitteln.
4.6
Überwerfungsbauwerk für die Einfädelung der S-Bahn östlich
von Horrem
Für die Variante S-Bahnanbindung sind die Kosten für eine niveaufreie Einfädelung
der Erftbahn in die S-Bahnstrecke östlich von Horrem zu ermitteln. Der Gleisplan ist
mit dem Auftraggeber und der DB Netz AG abzustimmen.
10/19
4.7
Ermittlung der erforderlichen Leit- und Sicherungstechnik
Im Zusammenhang mit den oben genannten Baumaßnahmen sind die Kosten für
die erforderliche Leit- und Sicherungstechnik zu ermitteln.
4.8
Abstimmung des Investitionsbedarfs
Die ermittelten Kosten sind mit dem Bereich SPNV-Investitionsförderung des NVR
und dem zuständigen Infrastrukturunternehmen abzustimmen. Abweichungen von
der Bewertung im Rahmen der IGVP sind gesondert darzustellen.
11/19
5.
Fahrgastpotentialabschätzung
5.1
Abschätzung des Verkehrsaufkommens
Die Abschätzung der Nachfrage soll zunächst für den Fahrplanzustand mit Kurvenbahnsteig in Horrem durchgeführt werden. Als Basis dienen aktuelle RES-Daten aus
2009 und 2010 sowie Daten der VRS Verkehrserhebung 2010.
Die verkehrlichen Effekte eines verdichteten S-Bahn-Verkehrs zwischen Köln- Hansaring und dem künftigen Endpunkt der S-Bahn in Bedburg (bzw. Grevenbroich)
ermittelt werden. In diese Betrachtung sind die verkehrlichen Effekte aus dem verdichteten Angebot der S-Bahn im Binnenverkehr sowie im Quell- und Zielverkehr
der Stationen zwischen Horrem und Köln Deutz ebenfalls zu berücksichtigen und
sollen gesondert ausgewiesen werden. Die Verlagerungen vom Busverkehr sollen
gesondert ausgewiesen werden.
Sollte für die S-Bahn kein Kosten-Nutzen/Verhältnis größer 1 zu erzielen sein, so
sind optional die beiden oben genannten Varianten (Dieselbetrieb bzw. Elektrischer
Betrieb) Verdichtung der vorhanden Regionalbahn bis Köln im 30-Minuten-Takt und
Durchbindung im 60-Minuten-Takt an Sonntagen zu untersuchen.
5.2
Platzangebot
Auf Basis der Potentialabschätzung sind die notwendigen Platzkapazitäten des Angebotes auf der Erftbahn zwischen Köln – Horrem und Bedburg – Grevenbroich zu
überprüfen und mit den Bau- und Betriebskonzepten ggf. zurück zu koppeln.
12/19
6.
Kosten und Erlöse
6.1
Vergleich der Planfälle
6.2
Für die untersuchten Planfälle 1-3 (Optional 4) sind die notwendigen Investitionskosten und Betriebskosten sowie der
Fahrzeug und Personalbedarf zu ermitteln und den Kenngrößen des Fahrplans 2011 (Betriebskonzept mit Kurvenbahnsteig) gegenüberzustellen.Baukosten
Die notwendigen Investitionskosten für die einzelnen Planfälle sind zusammenzufassen.
6.3
Fahrzeuge
Die Kosten für die Fahrzeugbeschaffung sind aus dem notwendigen Fahrzeugbedarf für die zu untersuchenden Planfälle inklusive Betriebs- und Werkstattreserve zu
ermitteln und entsprechend der mit dem Auftraggeber abzustimmenden Einsatzdauer abzuschreiben.
6.4
Betriebskosten
Die Betriebskosten inklusive Personalkosten sind für die zu untersuchenden Planfälle zu ermitteln und in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf den Inbetriebnahmehorizont hochzurechnen.
6.5
Infrastrukturkosten
6.5.1 Trassenpreis
Die Trassenpreise für die zu Untersuchenden Planfälle sind zu ermitteln und in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf den Inbetriebnahmehorizont hochzurechnen.
6.5.2 Stationspreise
Die Stationspreise für die zu untersuchenden Planfälle sind zu ermitteln und in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf den Inbetriebnahmehorizont hochzurechnen.
6.6
Erlöse
Die aus der Potentialabschätzung prognostizierten Fahrgastzahlen sind den unterschiedlichen Tarifgruppen zu zuordnen und die Erlöse abzuschätzen.
6.7
Berechnung des Zuschussbedarfs
Die zuvor ermittelten Erlöse der einzelnen Planfälle werden den Kosten tabellarisch
gegenübergestellt. Auf diese Weise erfolgt eine Abschätzung der Wirtschaftlichkeit
der untersuchten Planfälle.
13/19
7.
Vereinfachte volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Betrachtung
Für die Vorzugsvariante soll eine vereinfachte standardisierte Bewertung durchgeführt werden. Das dieser Variante zugrundeliegende Betriebskonzept sowie die ggf.
notwendigen Anpassungen des ergänzenden Busnetzes sowie die zugrunde zu legende Verknüpfung mit dem Individualverkehr (P+R, B+R) ist mit den Auftraggebern
nach einem Zwischenbericht abzustimmen.
14/19
8.
Begleitende Arbeitsgruppe
Im Rahmen dieser Untersuchung wird eine begleitende Arbeitsgruppe unter Beteiligung
•
•
•
•
•
Gutachter,
NVR und Auftraggeber,
DB Netz,
DB Station AG,
(DB Regio)
eingerichtet, in der über den Stand der Untersuchung berichtet und das weitere Vorgehen jeweils abgestimmt wird.
15/19
9.
Datengrundlagen
9.1
Übernahme der Datengrundlagen
•
Untersuchung zur Schienenstrecke Bedburg – Horrem (- Köln) im Auftrag
des VRS aus dem Jahre 1998
•
VzG 2009 der DB Netz AG
•
RES Daten Verkehrserhebung 2009
•
Daten Verkehrserhebung VRS 2009
•
Rahmenfahrpläne und Betriebsleistungen für die beiden zu untersuchenden
GrundPlanfälle
16/19
10. Abschlussbericht, Termine Präsentationen, Bericht
10.1
Präsentationstermine
•
Grundsätzlich hat eine enge Abstimmung mit dem Auftraggeber stattzufinden. Neben dem
Starttermin sind im Rahmen der Untersuchung 6 Abstimmungstermine beim NVR und 5 Präsentationtermine in den Gremien der Auftraggeber zu berücksichtigen.
•
Die gesamte Projektlaufzeit soll maximal sechs Monate betragen.
•
Weitere Termine sind mit den Auftraggebern gesondert zu vereinbaren.
10.2
Zwischenbericht, Endbericht und Kurzfassung
•
Die Ergebnisse sollen in einem Kapitel zum Abschlussbericht in Textform, in Plänen sowie in
Tabellen dargestellt werden. Vor dem Beginn der vereinfachten standardisierten Bewertung
ist ein Zwischenbericht zu erstellen und auf einem gesonderten Präsentationstermin beim
NVR in Köln zu erläutern.
•
Die Bearbeitung soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen. Die Unterlagen
werden den Beteiligten Auftraggebern nach Abschluss der Untersuchung insgesamt in 5facher Ausfertigung übergeben.
•
Die Bearbeitung wird mit einem Schlussbericht und der anschließenden Präsentation in den
Gremien der Auftraggeber (s. o.) abgeschlossen. Der Endbericht ist in 5-facher Ausführung
(ein Papierexemplar für die jeweils beteiligten Auftragnehmer) sowie ein Exemplar als PDFDatei zur Verfügung zu stellen. Die Daten aus der Potentialuntersuchung (Nachfragematrizen
etc.) sind ebenfalls in einem gängigen Datei-Format zur Verfügung zu stellen.
17/19
11. Referenzen und Vergabekriterien
Dem Angebot sind Referenzen beizufügen, die die inhaltliche und personelle Kapazität
vor dem Hintergrund der Projektanforderungen und des Projektzeitplans belegen.
Kurzlebensläufe der vorgesehenen Projektbearbeiter sowie deren konkrete Erfahrungen
mit den ausgeschriebenen Fragestellungen sind beizufügen. Ein Projektleiter ist als
Hauptansprechpartner zu benennen. Dies gilt ebenfalls im Falle der Bildung von Arbeitsgemeinschaften oder einer Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer.
Folgende Kriterien werden der Vergabeentscheidung zugrunde gelegt:
•
vorgeschlagenes Bearbeitungskonzept
•
methodische Kompetenz
•
Wirtschaftlichkeit
•
Referenzen
•
Ortskenntnis
•
Kommunikationsfähigkeit
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist möglich.
18/19
12. Ausschreibungsverfahren und Vergabe
Sie haben Gelegenheit, bis zum (zwei Wochen nach Veröffentlichung), 12.00 Uhr, inhaltliche Fragen ausschließlich per Mail an den Auftraggeber zu stellen. Dazu ist folgende
Mailadresse zu nutzen:
b.fahl@nahverkehr-rheinland.de
Alle gestellten Fragen werden gesammelt bis (drei Tage danach) beantwortet.
Die endgültige Abgabe der Angebote hat bis zum (vier Wochen nach Veröffentlichung)
12:00 Uhr in 3-facher Ausfertigung in einem neutralen Umschlag mit der Aufschrift
„ANGEBOT – NICHT ÖFFNEN!“ an folgende Adresse zu erfolgen:
Nahverkehr Rheinland GmbH
Burkhard Fahl
Glockengasse 37-39
D-50667 Köln
Die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen.
19/19