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Beschlussvorlage (Verlängerung Stichweg Vorgebirgsstraße und Bau von Parkplätzen - Ausführungsplanung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 268/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen - 02 - - 140 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Verlängerung Stichweg Vorgebirgsstraße und Bau von Parkplätzen - Ausführungsplanung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 02 - - 140 - 10.11.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 268/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Schulze 10.11.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Verlängerung Stichweg Vorgebirgsstraße und Bau von Parkplätzen - Ausführungsplanung Beschlussentwurf: Der Ausführungsplanung wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner 33. Sitzung am 09.09.2008 die Verlängerung des Stichweges an der Vorgebirgsstraße und den Bau von Parkplätzen beschlossen. Mit Zustimmung des Rat hat der Kämmerer die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. 2. Lösung Der Stichweg und die Fahrbahnen der Parkplatzanlage werden in bituminöser Bauweise hergestellt. Die 85 Parkplätze erhalten eine Befestigung aus rotem Doppel-T-Pflaster. Die Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Rhein-Erft-Kreises hat ergeben, dass im Parkplatzbereich die Verwendung von wasserdurchlässigem Pflaster ausgeschlossen ist. Die zunächst angedachte Lösung zur Versickerung des Oberflächenwassers in einem Grünstreifen in der Mitte des Platzes fand keine Zustimmung der UWB. Bei einem direkten Abschlag des Wassers in die seitlichen Sickeranlagen müssten Absetzschächte zwischengeschaltet werden, die wegen der Unterhaltungskosten ausscheiden. Das Niederschlagswasser wird über Straßenabläufe in das Abwassernetz der Entsorgungsbetriebe eingeleitet. Der von der Stichwegverlängerung zu querende Graben wird im Straßenbreich angeschüttet. Zur Verbindung der Grabenabschnitte wird eine Rohrverbindung hergestellt. Der Stichweg und die Parkplatzanlage werden durch Straßenlaternen ausgeleuchtet. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € stehen auf dem Auftragssachkonto M541008507852850 zur Verfügung.