Daten
Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
268/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
- 02 -
- 140 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Verlängerung Stichweg Vorgebirgsstraße und Bau von Parkplätzen - Ausführungsplanung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 02 -
- 140 -
10.11.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 268/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Schulze
10.11.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Verlängerung Stichweg Vorgebirgsstraße und Bau von Parkplätzen - Ausführungsplanung
Beschlussentwurf:
Der Ausführungsplanung wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner 33. Sitzung am 09.09.2008 die Verlängerung des Stichweges an
der Vorgebirgsstraße und den Bau von Parkplätzen beschlossen. Mit Zustimmung des Rat hat der Kämmerer
die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt.
2. Lösung
Der Stichweg und die Fahrbahnen der Parkplatzanlage werden in bituminöser Bauweise hergestellt. Die 85
Parkplätze erhalten eine Befestigung aus rotem Doppel-T-Pflaster.
Die Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Rhein-Erft-Kreises hat ergeben, dass im Parkplatzbereich die Verwendung von wasserdurchlässigem Pflaster ausgeschlossen ist. Die zunächst angedachte Lösung zur Versickerung des Oberflächenwassers in einem Grünstreifen in der Mitte des Platzes fand
keine Zustimmung der UWB. Bei einem direkten Abschlag des Wassers in die seitlichen Sickeranlagen
müssten Absetzschächte zwischengeschaltet werden, die wegen der Unterhaltungskosten ausscheiden.
Das Niederschlagswasser wird über Straßenabläufe in das Abwassernetz der Entsorgungsbetriebe eingeleitet.
Der von der Stichwegverlängerung zu querende Graben wird im Straßenbreich angeschüttet. Zur Verbindung
der Grabenabschnitte wird eine Rohrverbindung hergestellt.
Der Stichweg und die Parkplatzanlage werden durch Straßenlaternen ausgeleuchtet.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € stehen auf dem Auftragssachkonto
M541008507852850 zur Verfügung.