Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abwägungsliste Anlage A Außenbereichssatzung Kaiskorb)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
10.05.2011
Erstellt
04.05.11, 18:01
Aktualisiert
04.05.11, 18:01
Beschlussvorlage (Abwägungsliste Anlage A Außenbereichssatzung Kaiskorb) Beschlussvorlage (Abwägungsliste Anlage A Außenbereichssatzung Kaiskorb) Beschlussvorlage (Abwägungsliste Anlage A Außenbereichssatzung Kaiskorb) Beschlussvorlage (Abwägungsliste Anlage A Außenbereichssatzung Kaiskorb) Beschlussvorlage (Abwägungsliste Anlage A Außenbereichssatzung Kaiskorb) Beschlussvorlage (Abwägungsliste Anlage A Außenbereichssatzung Kaiskorb)

öffnen download melden Dateigröße: 32 kB

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB – Außenbereichssatzung Kaiskorb – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt. … die Mitteilung zur 1. Infracor GmbH fen keine von uns betreuten Fernleitungen Kenntnis zu nehmen. 11.02.2011 2. Thyssengas GmbH 08.02.2011 Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Entfällt. Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z.z. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3. Naturpark Rheinland 10.02.2011 Die Außenbereichssatzung Kaiskorb betrifft nicht Entfällt. die Belange des Zweckverbandes Naturpark Rheinland. Das Gut Kaiskorb befindet sich außerhalb des Naturparkgebietes. Daher wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4. Pledoc 16.02.2011 Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Der räumliche Ausdehnungsbereich ist korrekt dar- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer gestellt. Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die Angabe im Betreff. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON Gastransport GmbH) - E.ON Ruhrgas AG, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB – Außenbereichssatzung Kaiskorb – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NEIG), Haan - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen. Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versor- Die anderen Leitungsbetreiber wurden ebenfalls an … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. gungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonsti- der Planung beteiligt. ger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 5. Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb 22.02.2011 Gegenüber den Planungen bestehen keine Bedenken. Als allgemeine Information möchte ich gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (Bplan) und § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB (FNP) auf die Möglichkeiten von Entwicklung von Boden hinweisen, welche sich besonders als boden- und wasserwirksame Ausgleichsmaßnahmen auf rekultivierten Flächen der Region umsetzen ließen: Zur Unterstützung der Bodenentwicklung auf rekultivierten Flächen bieten sich Gehölzpflanzungen an, da sie 1. die Humusentwicklung fördern, Das Plangebiet befindet sich außerhalb rekultivierter … die Mitteilung zur Böden. Zudem bietet der § 35 Abs. 6 BauGB nicht Kenntnis zu nehmen. den Regelungsumfang eines Bebauungsplans nach § 9 Abs. 1 BauGB, sondern nur nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden. Dies betrifft insbesondere Beschränkungen über Art und Umfang der baulichen Maßnahmen, nicht jedoch die konkrete Festsetzung von Ausgleichsflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB. Da es sich bei den zukünftigen Vorhaben im Satzungsgebiet weiterhin um Vorhaben im Außenbereich handelt, wird über den zu erbringenden Aus- 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB – Außenbereichssatzung Kaiskorb – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... gleich im Baugenehmigungsverfahren durch die 2. die Bodenbiodiversität fördern, Bauaufsichtsbehörde im Benehmen mit der Unteren 3. als Schutz gegen Winderosion wirken, Landschaftsbehörde entschieden. 4. als Schutz gegen Wassererosion wirken 5. und so der Verschlämmung (Ton-SchluffTrennung) entgegenwirken, 6. was die Puffer- und Speicherqualitäten des Bodens erhöht (vgl. § 2 BBodSchG), 7. die Niederschlagswasserversickerung steigert, 8. und so die Bodenfruchtbarkeit erhält und langfristig verbessert (vgl. § 2 BBodSchG) Weiterhin empfiehlt sich das Einbringen von Regenwürmern aus Regenwurmfarmen in rekultivierte landwirtschaftliche Flächen, da Regenwürmer 1. Gefügestrukturen aufbauen 2. Humus in den Boden einarbeiten 3. Versickerung und das Wasserspeichervermögen des Bodens fördern, und 4. Nahrung für Maulwürfe und Vögel sind. Boden im Umfeld von Stromleitungsmasten Im Radius von 40 m um die Hochspannungsmasten herum würden sich die Böden dieser Flächen als Vorrangflächen für Ausgleichsmaßnahmen anbiete, falls der Boden im Umfeld von Stromleitungsmasten Kontaminationen aufweisen sollte. Dies wäre ggfs. auf der Suche nach externen Kompensationsflächen zu prüfen. Für Böden, die sich im Umfeld von Stromleitungsmasten befinden, wird empfohlen „...ein orientierendes Untersuchungsprogramm an Maststandorten mit Boden belastungsverdacht...“ für Blei u. a. durchzuführen, gemäß den Handlungsempfehlungen für ein einheitliches Vorgehen der Vollzugsbe- 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB – Außenbereichssatzung Kaiskorb – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... hörden in NRW beim Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten. Hrsg. LANUV. 2. Version (Stand: 30.01.2009). neu überarbeitete Handlungsempfehlungen Stand 30.01.2009 ...erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig durch Blei ... ...www.lanuv.nrw.de/umwelt/stoerfaelle/a... So könnte sich mit Hilfe der Entwicklung von Bodendiversität sowohl „ausgeräumte Landschaft“ wiederbeleben lassen als auch das Ökokonto der Stadt Bedburg und gleichzeitig wäre dem Bodenschutz nach § 2 BBodSchG entsprochen. 6. Amprion GmbH 08.02.2011 7. Bezirksregierung Köln 23.02.2011 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Zu dem o. a. Satzungsentwurf bestehen aus flur- Entfällt. bereinigungstechnischer Sicht keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass das Flurstück Gemarkung Pütz Flur 1 Nr. 89 dem Flurbereinigungsverfahren Jackerath unterliegt. Das beabsichtigte Planungsziel der Außenbereichssatzung steht den Belangen des Flurbereinigungsverfahrens jedoch nicht entgegen. Auf § 5 Abs. 3 FlurbG und § 144c BBauG wird hingewiesen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB – Außenbereichssatzung Kaiskorb – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt. … die Mitteilung zur 8. IHK zu Köln und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der oben Kenntnis zu nehmen. 14.03.2011 genannten Außenbereichssatzung keine Bedenken bestehen. Gegen die v . g. Maßnahme bestehen aus was- Die Frage einer möglichen Versickerung und damit … die Mitteilung zur 9. Erftverband serwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes eventuell verbundene Auflagen und Bedingungen Kenntnis zu nehmen. 14.03.2011 keine Bedenken, sofern bei einer geplanten Versi- werden im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ckerung der Schutz des Grundwassers sicherge- behandelt, da es sich dann weiterhin um Vorhaben stellt ist (sh. auch Stellungnahme vom 2.3.2009 im Außenbereich nach § 35 BauGB handelt. zum Bebauungsplan Kaiskorb). 10. 11. Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlage – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. LVR-Amt für Bodendenk- Die für die Satzung vorgesehene Fläche liegt zum größten Teil im Schutzbereich des ortsfesten Bomalpfleg im Rheinland dendenkmals BM 44 – Hof Gut Kaiskorb - mittelal17.03.2011 terlich. Die Abgrenzung des Bodendenkmals orientiert sich an dem Gebäudebestand 1807/08 in Verbindung mit den Wassergräben. Innerhalb der als Bodendenkmal erfassten Fläche gelten insb. die §§ 7, 8, 9, 11 DSchG NW, das heißt, Erdeingriffe, die den Bestand des Bodendenkmals beeinträchtigen, sollten schon planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Wehrbereichsverwaltung West 16.03.2011 Eine erneute Beteiligung findet nach Bedarf im kon- … die Mitteilung zur kreten Baugenehmigungsverfahren statt. Kenntnis zu nehmen. Die Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB ... der Anregung nicht sieht keine nachrichtlichen Übernahmen oder Kenn- zu folgen. zeichnungen nach § 9 Abs. 4 BauGB vor. Da es sich bei den zukünftigen Vorhaben im Satzungsgebiet weiterhin um Vorhaben im Außenbereich handelt, wird über die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich der Belange der Denkmalpflege im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren entschieden. Die Außenbereichssatzung definiert lediglich Ausnahmen bzgl. der öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB, 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB – Außenbereichssatzung Kaiskorb – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... Zur Rechtsklarheit bitte ich darum, den Schutzbe- nicht jedoch bzgl. des Denkmalschutzes nach § 35 reich des Bodendenkmals in den Satzungsunterla- Abs. 3 Nr. 5 BauGB und nimmt demnach hier keine gen zu kennzeichnen und auf die Verfahrensvor- Abwägung dieser Belange vor. schrift des § 9 DSchG NW hinzuweisen. Werden nämlich im Rahmen der planerischen Abwägung Eingriffe in das Bodendenkmal planungsrechtlich als zulässig eingestuft, dann wird deren tatsächlicher Ausführung von dem Ausgang einer denkmalrechtlichen Erlaubnis abhängig. Das heißt, hier besteht unabhängig von den planerischen Vorgaben, ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. 12. Aus Sicht der Landwirtschaft bestehen gegen die Entfällt. Landwirtschaftskammer o. a. Außenbereichssatzungen keine grundsätzliNordrhein-Westfalen Kreisstelle Rhein-Erft- chen Bedenken. Kreis 24.03.2011 … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 6