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Beschlussvorlage (Übernahme der Aufgaben der örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe - Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
Beschlussvorlage (Übernahme der Aufgaben der örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe
- Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Übernahme der Aufgaben der örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8100/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 24.05.2011 Betreff: Übernahme der Aufgaben der örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe - Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg hat im Rahmen der Bestimmung zur mittleren kreisangehörigen Stadt zum 01.01.2011 beantragt, auch die Aufgaben der örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe zu übernehmen. Der hierfür nach dem Ausführungsgesetz zum KJHG erfoderliche Antrag wurde, wie bereits mehrfach berichtet, am 04.03.2010 mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen an das zuständige Ministerium gestellt. Trotz zahlreich ergangenem Schriftverkehr liegt die Bestimmung des Ministeriums noch immer nicht vor, mit dem Ergebnis, dass rein rechtlich betrachtet, der Rhein-Erft-Kreis derzeit noch Träger des Jugendamtes für die Städte Bedburg und Elsdorf ist. De facto werden indes die Aufgaben des Jugendamtes seit dem 01.01.2011 durch die Stadt Bedburg `als beauftragte Stelle des Landrates des Rhein-Erft-Kreises zur Durchführung der Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe´ in vollem Unfang wahrgenommen. Da zwischenzeitlich die Interimslösung im fünften Monat andauert und insofern die sog. `100Tages-Frist´ abgelaufen ist, möchte die Verwaltung im politischen Raum über Schwerpunktsetzungen, angegangene und bereits umgesetzte Maßnahmen etc. pp. informieren. Zuständiger Ausschuss hierfür wäre der Jugendhilfeausschuss; da dieser aus v. g. Gründen noch nicht installiert werden konnte - aufgrund der nicht vorliegenden Bestimmung musste die für den 22.02.2011 angedachte konstituierende Sitzung ausfallen -, wird die Verwaltung bis auf weiteres im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss über jugendpolitische Themenfelder berichten. Das Jugendamt ist organisatorisch dem Fachbereich II, Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales, mit Sitz im Rathaus Bedburg, zugeordnet; lediglich die ebenfalls dem Jugendamt angegliederte Familien- und Erziehungsberatungsstelle ist räumlich getrennt hiervon am Standort AdolfSilverberg-Straße 17 untergerbracht. Das Jugendamt besteht derzeit aus 18 MitarbeiterInnen; hiervon konnten 10 MitarbeiterInnen aus den Reihen des Rhein-Erft-Kreises übernommen werden, acht MitarbeiterInnen wurden extern eingestellt. Alle MitarbeiterInnen mussten sich einem Auswahlverfahren unterziehen; im Ergebnis kann die Verwaltung berichten, dass das Jugendamt der Stadt Bedburg ein hoch qualifiziertes und motiviertes Team aufweist. Zur Schwerpunktsetzung ist zunächst anzumerken, dass die Aufgaben des Jugendamtes gesetzlich vorgegeben sind; allerdings hat das Jugendamt neben dem im SGB VIII/ KJHG klar formulierten Aufgabenkatalog weitergehende Aufgaben, die mit unterschiedlicher Gewichtung wahrgenommen werden können. Insofern möchte die Verwaltung die Aufgabenübernahme nutzen, nicht lediglich die reine Rechtsnachfolge des Rhein-Erft-Kreis anzutreten, sondern vielmehr in bestimmten Aufgabenfeldern gewisse Schwerpunkte zu setzen. Klare Zielvorgabe, auch politisch, ist zunächst eine größere Bürgerorientierung; so möchte die Verwaltung das Jugendamt nicht ausschließlich als reine Kontrollinstanz und Eingriffsbehörde, sondern vielmehr als eine bürgernahe, moderne Dienstleistungsbehörde verstanden wissen, die verstärkt auf Unterstützungs- und Hilfsangebote setzt. Schwerpunkte setzt die Verwaltung seit Beginn der Aufgabenübernahme am 01.01.2011 in den Arbeitsfeldern des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), der Jugendhilfeplanung, der Jugendpflege/ Streetwork, im Aufgabenbereich Prävention und frühe Hilfen sowie in der Familien- und Erziehungsberatung. Diese werden nachfolgend kurz dargestellt; bezüglich des gesamten Aufgabenspektrums der v. g. Arbeitsbereiche wird auf die als Anlage beigefügten Ausführungen verwiesen. Im einzelnen: Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Kinder- und Jugendhilfe ist in erster Linie ein helfendes, beratendes, unterstützendes und förderndes Angebot für junge Menschen und ihre Familien. Der Staat achtet das `natürliche Recht der Eltern´, für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu sorgen und dieser Verpflichtung nach den eigenen Vorstellungen und Möglichkeiten gerecht zu werden. Dieses grundgesetzlich verankerte elterliche Erziehungsrecht schafft aber keinen rechtsfreien oder willkürlichen Raum; vielmehr wacht der Staat (das Jugendamt) über die Betätigung der Eltern (`staatliches Wächteramt´). Mit einer breiten Palette von Leistungen für Eltern und andere Personensorgeberechtigte sowie für die jungen Menschen selbst leistet die Kinder- und Jugendhilfe einen wichtigen Beitrag, dem Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer Beschlussvorlage WP8-100/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Geltung zu verleihen. Um hier eine qualitativ hochwertige Arbeit leisten zu können, wurden bei der Konzeption des Jugendamtes für den Aufgabenbereich des ASD vier Vollzeitstellen eingerichtet. Als erstes (Teil-)Ergebnis dieser Besetzung konnte bislang die verwaltungsseitig formulierte Zielvorgabe, `ambulant vor stationär´ eingehalten werden; ungeachtet dessen, dass eine stationäre Unterbringung auch für ein Kind/ einen Jugendlichen lediglich als ultima ratio gesehen werden kann, darf nicht verkannt werden, dass eine stationäre Unterbringung Kosten zwischen 5.000,- € und 6.000,- € pro Monat verursacht. Eine weitere Schwerpunktsetzung stellt für die Verwaltung die Zusammenarbeit des ASD mit den Kindertageseinrichtungen und den Schulen im Stadtgebiet Bedburg dar. Nicht zuletzt aufgrund der in der Vergangenheit immer wieder seitens der Schulleitungen geäußerten Kritiken hinsichtlich fehlender Ansprechpartner, schlechter Erreichbarkeit etc. pp. ist aus Sicht der Verwaltung eine Optimierung der Kommunikationsstrukturen zwingend angezeigt. Erste Gespräche haben in dieser Thematik bereits mit den Leitungen stattgefunden; hierbei wurden die Tätigkeitsfelder aufgezeigt und Hilfestellungen aufgeführt. Die Institutionen haben einen festen Ansprechpartner, an den sie sich in ihren Anliegen wenden können; wichtig ist ebenfalls, dass dieser bei Problemen unmittelbar erreichbar ist und in Abhängigkeit der Sachlage mitunter unmittelbar die Einrichtungen aufsuchen kann. Jugendpflege Jugend-Streetwork richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen von gesellschaftlichen Integrationsbemühungen nicht erreicht werden (wollen) und für die der öffentliche Raum zum überwiegenden Lebensort wird. Prozesse sozialer Benachteiligung und Ausgrenzung sind ursächlich für die Verlagerung des Lebensmittelpunktes in den öffentlichen Raum. Dadurch sind sie zusätzlich betroffen von Zuschreibungen wie Stigmatisierung und Kriminalisierung. Oft schließen sie sich mit gleichermaßen Betroffenen zu Gruppen, Cliquen oder Szenen zusammen. (Jugend-)Streetwork beschränkt sich nicht darauf, die Probleme zu bearbeiten, die sich aus dem Leben im öffentlichen Raum ergeben; es wird auch Unterstützung bei der Bewältigung der Probleme angeboten, die zum Leben im öffentlichen Raum geführt haben. (Jugend-)Streetwork sieht es auch als Aufgabe an, Brücken zwischen den verschiedenen Gruppen der Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raums zu bauen. Der öffentliche Raum ist für alle Menschen ein legitimer Ort mit unterschiedlicher Nutzung. Konflikte über Störungen oder Lärm im öffentlichen Raum wurden und werden verstärkt an die Verwaltung herangetragen; auch in Bedburg gibt es Jugendliche und junge Erwachsene, die einen großen Teil ihrer freien Zeit draußen verbringen und sich nur sehr schwer in Jugendeinrichtungen, Sportvereine etc. pp. einbinden lassen. Aufgrund dessen hat die Verwaltung bei der Konzeption des Jugendamtes hier einen weiteren Schwerpunkt gesetzt; dieser Bereich wurde mit der Aufgabe des Jugendpflegers zusammengelegt und als Vollzeitstelle ausgewiesen. Da der Jugendpfleger Ansprechpartner im Arbeitsbereich der Streetwork ist, besteht die Möglichkeit, das aktuelle Belange aus der Bezirksund offenen Jugendarbeit in die Jugendhilfeplanung einfließen können. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auch den gesonderten Tagesordnungspunkt `Optimierung der offenen Jugendarbeit´. Prävention/ Frühe Hilfen Die Geburt eines Kindes stellt jede Familie vor neue Herausforderungen, welche die meisten mit großer Stärke bewältigen. Sofern allerdings das Familiensystem ohnehin belastet und keine Unterstützung vorhanden ist, können die Eltern zeitweise damit überfordert sein, ihren Kindern die liebevolle Zuwendung zu geben, die sie für ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen brauchen. Belastungen können dann das Risiko für ein Kind erhöhen, vernachlässigt oder misshandelt zu werden; in solchen Fällen brauchen Familien eine niedrigschwellige und alltagstaugliche Unterstützung. Hier setzt die Verwaltung einen weiteren Schwerpunkt der Jugendarbeit. Konkret ist beabsichtigt, entsprechend des bundesweit bekannt gewordenen sog. `Dormagener Modells´ alle Familien mit Neugeborenen aufzusuchen, ihnen ein Begrüßungspaket der Stadt Bedburg mit nützlichen Informationen und auch kleinen Präsenten für das Neugeborene zu überreichen; sofern Belastungsfaktoren in der Familie erkannt werden, können hierdurch diese Familien frühzeitig Beschlussvorlage WP8-100/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage `aufgegriffen´ werden. Im Rahmen der Konzeption des Jugendamtes hat die Verwaltung für diesen Aufgabenbereich 1,5 Vollzeitstellen installiert. Die `Frühen Hilfen´ haben die Aufgabe, auf der örtlichen Ebene frühzeitig und präventiv Risiken oder Gefährdungen im Aufwachsen von Kindern in Familien zu erkennen und den notwendigen Unterstützungsbedarf zu gewährleisten. Hier gilt die fachliche Aufmerksamkeit einer gelingenden Bewältigung der Entwicklungsaufgaben von Kindern insbesondere in den ersten, besonders sensiblen Lebensjahren. Zielgruppe der `Frühen Hilfen´ sind insbesondere Familien, deren soziale oder ökonomische Lebensverhältnisse auf hohe Benachteiligungen und Belastungsfaktoren hinweisen und die deshalb erhöhter Unterstützung bedürfen. Eltern sollen auch in belasteten Lebenslagen in die Lage versetzt werden, ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden. Erziehungs- und Beratungsstelle (EB) Mit dem Einzug der Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EB) am 01.04.2011 in das Gründerzentrum Bedburg wurde ein zusätzliches, qualitativ hochwertiges pädagogisches Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bedburg geschaffen. Das Grundverständnis der Arbeit der EB liegt in der Dienstleistung; sie ist zugänglich für alle in Bedburg lebenden Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern, unabhängig von Konfessions-, Staats- oder Religionszugehörigkeit, Einkommen oder sozialem Status. Der Zugang zur Beratung geschieht auf freiwilliger Basis und ist kostenlos. Für die Hilfesuchenden ist ein leichter Zugang zu den Diensten gegeben; unmittelbare persönliche Anmeldung ohne formelles Antragsverfahren, leichte Erreichbarkeit unserer Beratungsstelle, möglichst kurze Wartezeiten sowie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme und der Vorklärung im persönlichen Gespräch, per Telefon oder E-Mail. Die Erreichbarkeit ist über das Sekretariat gewährleistet. Die EB sieht in der Beratung den Schwerpunkt ihrer Arbeit; auch erforderliche diagnostische oder psychotherapeutische Hilfen für Kinder und Jugendliche werden von der EB immer in Verbindung mit Beratung oder anderen angemessenen Maßnahmen zur positiven Veränderung des jeweiligen erzieherischen Umfeldes durchgeführt. Die EB verstehet sich als Partner in einem Kooperationsnetz; gute Kooperation mit städtischen und außerstädtischen Dienststellen und Institutionen einschließlich der Kindertagesstätten, Schulen, Kliniken, niedergelassenen Ärzte und Therapeuten wird als Voraussetzung für eine gute Betreuung der Ratsuchenden angesehen. Die EB arbeitet streng vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Die strikte Vertraulichkeit im Umgang mit den von den Ratsuchenden gegebenen Informationen ist eine unabdingbare Grundvoraussetzung für die Arbeit. Eine enge Vernetzung besteht zur Präventionsstelle und den frühen Hilfen der Stadt Bedburg. ier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 10.05.2011 ----------------------------------Zentis ----------------------------------Kramer soziale Fachaufsicht Fachbereichsleiter gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-100/2011 Seite 4